von Andreas Kaerger | März 15, 2020 | Allgemein
Sehr geehrte Kunden und Geschäftspartner,
wir möchten Sie darüber informieren, dass wir Corona-Notfallpläne erarbeitet haben und diese der aktuellen Situation entsprechen. Natürlich werden diese Pläne laufend der aktuellen Situation angepasst. Unsere aktuellen Pläne sehen unter anderem. vor, dass alle Mitarbeiter mit Laptops ausgestattet werden und vom Homeoffice aus ihre jeweiligen Tätigkeiten erledigen können. Die geschäftlichen Telefone (Durchwahlen) werden auf die Mobilen- oder Festanschlüsse der Mitarbeiter umgeleitet. Wir werden damit die gewohnte Servicequalität für Sie aufrechterhalten können.
Wir hoffen, dass unsere vielen Geschäftspartner insbesondere die Versicherer hier analoge Maßnahmen getroffen haben. Sollte es für Sie zu Verzögerungen oder Einschränkungen kommen, so ist dies unseres Erachtens hauptsächlich externen Einflüssen geschuldet. Wir bitten, eventuelle Verzögerungen in Voraus zu entschuldigen.
Gerne stehen wir Ihnen somit weiterhin jederzeit für Ihre Fragen oder Wünsche zur Verfügung.
Ihr ANCORA Team!
von Andreas Kaerger | Feb. 26, 2020 | gewerbliche Kunden
Das Coronavirus breitet sich inzwischen auch in Europa weiter aus. Wider Erwarten konnte das Virus nicht lokal begrenzt werden und ist inzwischen auch vermehrt in Europa aufgetreten. Inzwischen werden auch Fälle auch im Bundesgebiet gemeldet und es erreichen uns Anfragen zu einer möglichen Absicherung von Betrieben. Wir möchten an dieser Stelle keine Ängste schüren, möchten aber unserer Verpflichtung nachkommen Sie zu informieren.
Über eine eventuell bestehende Betriebsunterbrechungsversicherung ist eine Schließung Ihres Betriebes aufgrund behördlicher Anordnungen in einem solchen Fall nicht abgesichert. Eine Betriebsschließung oder das Fernbleiben Ihrer Mitarbeiter durch den Virus kann nur über eine Betriebsschließungsversicherung abgesichert werden. Dies kann als separater Vertrag abgeschlossen werden oder aber innerhalb Ihrer Sachversicherung eingeschlossen werden. Auf alle Fälle muss dies separat im Vertrag von Ihnen beantragt werden. Eine solche Deckung beruht in der Regel auf dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) welches die Krankheiten bestimmt, die unter eine Deckung des Versicherers fallen. Nach unserer Prüfung gehen wir hier von einer Deckung nach dem IfSG aus.
Eine Betriebsschließungsversicherung deckt i.d.R. den Zeitraum eines Monats ab und kann zusätzlich die Vernichtung von Waren in Ihrem Betrieb beinhalten. Bei einem Abschluss benötigen wir von Ihnen die Betriebsunterbrechungssumme für einen Monat und die möglichen Kosten für die Vernichtung und/oder Entseuchung der Waren und Vorräte. Sollten möglicherweise auch Kosten für den Entseuchung des Betriebes entstehen, sollten Sie uns auch diese Kosten aufgeben, damit wir einen umfassenden Schutz anbieten können.
Gerne stehen wir Ihnen für möglichen Rückfragen oder Anmerkungen jederzeit zur Verfügung.
UPDATE: 28.02.2020
Leider haben die Versicherer heute sämtliches Neugeschäft eingestellt! Unser Anträge wurden wie folgt abgelehnt:
Da die Ausbreitung des Coronavirus und die hieraus resultierenden Folgen zur Zeit nicht abschätzbar sind, möchten wir uns analog dem Markt verhalten und grundsätzlich keine neuen Angebote zur Betriebsschließungsversicherung wegen Infektionsgefahr abgeben oder Anträge annehmen.
von Andreas Kaerger | Feb. 12, 2020 | Allgemein
Und plötzlich ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Sie…
Die Zahlen sprechen für sich: 4,5 Millionen Ermittlungsverfahren haben die Staatsanwaltschaften 2013 abgeschlossen und die Gerichte sprachen 755.935 Verurteilungen in Strafverfahren aus. Auch Sie als Unternehmer und Ihre Mitarbeiter sind da einer Vielzahl von strafrechtlichen Risiken ausgesetzt. Oft genügt der bloße Verdacht einer Straftat, damit die Staatsanwaltschaft ermittelnd tätig wird. Sie können sich das für Ihr Unternehmen nicht vorstellen?
Hier einige Beispiele aus dem Praxisalltag:
Bei Dachdeckerarbeiten stürzt ein nicht gesicherter Dachdeckergehilfe ab und zieht sich dabei schwere Verletzungen zu. Die zuständige Berufsgenossenschaft leitet ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Inhaber des Betriebs ein, da ihm der Verstoß gegen die Unfallverhütungsvorschriften vorgeworfen wird. Die Staatsanwaltschaft leitet ein Strafverfahren wegen Körperverletzung ein. Ein Bäckermeister trennt sich im Streit von einem Gesellen. Dieser erstattet mit dem Vorwurf Anzeige, dass in der Bäckerei regelmäßig gegen das Nachtbackverbot verstoßen worden sei. Gegen den Bäckermeister wird ein Verfahren wegen eines Vergehens gegen das Gesetz über die Arbeitszeit in Bäckereien eingeleitet. Der Geschäftsführer einer GmbH verkauft ein Grundstück der Gesellschaft unter dem eigentlichen Wert an eine befreundete Firma, mit der man seit Jahren Geschäftsbeziehungen unterhält. Gegen ihn wird wegen des Vorwurfs der Hinterziehung von Kapitalertragsteuer ermittelt. Körperverletzung, Untreue, Lohnwucher, Steuerhinterziehung, Umweltverschmutzung, Gläubigerbegünstigung, Betrug… an möglichen Straftaten, die einem vorgeworfen werden können, mangelt es wahrlich nicht. Verstoßen Ihre Mitarbeiter auch ohne Ihren Auftrag gegen Gesetze, stehen Sie als Führungskraft meist mit in der Verantwortung.
Was sind die Folgen?
Negative Presse, psychischer Druck sowie gegebenenfalls Umsatzausfall durch eine Betriebsstilllegung. Zudem entstehen hohe Kosten für eine
professionelle Strafverteidigung, zumal die Verteidigung durch einen spezialisierten Strafverteidiger in diesen oft komplexen Fällen unerlässlich ist. Sichern Sie sich und
Ihre Mitarbeiter gegen dieses finanzielle Risiko ab.
Gerne beraten wir Sie zum Zusammenspiel von Spezial-StrafRechtsschutz, AGG-Haftpflicht und anderen Versicherungssparten, die hier zum Tragen kommen können.
Wir sind immer gerne für Sie da!
von Andreas Kaerger | Feb. 11, 2020 | Allgemein
Hat sich was geändert?
Bitte unbedingt anzeigen!
Auch wenn der Volksmund anderes unkt: Eine Versicherung ist eigentlich eine extrem faire Angelegenheit. Genau wie Sie es von Ihren Kunden erwarten, möchten auch die Versicherungsunternehmen, dass Zahlungen pünktlich erfolgen. Meist nimmt man ohnehin am Lastschrifteinzugsverfahren teil, da kann normalerweise gar nichts schiefgehen. Außer natürlich, Sie haben die Bank gewechselt. In dem Fall bitten wir Sie, uns so bald wie möglich Ihre neuen Bankdaten zukommen zu lassen.
Eine weitere Erwartung, die ein Versicherer an Sie hat, sind korrekte Angaben. In einem Betriebsjahr kann sich so manches ändern: Neuanschaffung von Maschinen, bauliche Veränderungen am Betriebsgebäude, Beschäftigung zusätzlicher Mitarbeiter… Alles Umstände, die unbedingt nachgemeldet werden müssen. Nur korrekte Angaben sorgen dafür, dass es im Schadenfall nicht zu Problemen kommt. Das trifft insbesondere auch dann zu, wenn Ihr Unternehmen in weitere, zusätzliche Geschäftsbereiche eintritt (z. B. ein Malereibetrieb vermietet auch Gerüste und baut diese auf). Selbst dann, wenn nur ein geringer Teil des Gesamtumsatzes auf diese neuen Dienste entfällt, sollten Sie uns Änderungen umgehend mitteilen. Andernfalls kann dies dazu führen, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt kein Versicherungsschutz für die neuen Tätigkeiten im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung besteht.
Gehen Sie keinesfalls unnötige Risiken ein!
Gerne stehen wir bei Fragen zur Verfügung, wenn Sie sich unsicher sind, ob Sachverhalte gemeldet werden müssen oder nicht.
Ihr ANCORA Team!
von Andreas Kaerger | Feb. 7, 2020 | Allgemein
Die Arten der Cyber-Kriminaltät sind vielfältig und werden im Laufe der Zeit leider immer umfangreicher. Nie war es so leicht wie heute, im Internet Anleitungen und Tools für eine Cyber-Attacke zu finden. Durch den einfachen Zugang zu den Informationen kann also nicht mehr nur der IT-Freak im Keller, sondern theoretisch auch Ihr Nachbar zum Täter werden. Erwartungsgemäß wird die Internetkriminalität von Jahr zu Jahr noch weiter ansteigen. So leicht man zum Täter werden kann, so schnell kann man jedoch leider auch zum Opfer werden. Das Bundeskriminalamt veröffentlichte in seinem Bericht zur Bundeslage 2018 mehr als 87.000 Straftaten. Die Spielarten der Cyber-Kriminalität sind inzwischen sehr vielseitig und reichen vom Datendiebstahl bis hin zur digitalen Erpressung.
Der Fall KraussMaffei aus dem Jahr 2018 ist sicherlich einer der bekanntesten. Aber auch kleine Firmen oder Arztpraxen können sehr schnell Opfer von Angriffen werden. Hierbei steht dann nicht unbedingt das Ziel im Vordergrund, sich zu bereichern (z. B. direkt über Missbrauch erbeuteter, fremder Kreditkartendaten oder indirekt über den Verkauf erbeuteter Daten). Unlängst berichteten die Medien von einem entlassenen Auszubildenden einer Bank, der als Akt der Rache eine Mailbombe an seine ehemalige Filiale schickte und damit die Server für mehrere Tage lahmlegte. Auch der Anteil ideologischer Hacker erlebt einen gewaltigen Zulauf, ebenso wächst die Gruppe der „Script Kiddies“, der Heranwachsenden, die aus jugendlicher Dummheit heraus mit ihren Kenntnissen Schaden anrichten.
In unserer zunehmend digitalisierten Welt kann man viele Betriebe mit einer geschickt gewählten Aktion tagelang lahmlegen. Alles wieder zum Laufen zu bringen ist meist mit hohen Kosten verbunden. Eine Versicherung gegen Cyber-Risiken kann Ihnen dabei helfen, dass dieses moderne Sicherheitsrisiko zumindest seinen finanziellen Schrecken verliert. Kosten für ITForensik, Rechtsberatung, Informationskosten, Kreditüberwachungsdienstleistungen, Kosten für Krisenmanagement, Kosten für PR-Beratung, Betriebsunterbrechungsschäden, Vertragsstrafen (PCI), Lösegeldzahlungen, Wiederherstellungskosten, Sicherheitsverbesserungen… – all das sind Leistungen, die Sie in einer modernen Cyber-Police heute schon absichern können. Dank des anhaltend großen Interesses quer durch alle Firmenbranchen erlebt diese Sparte großen Zulauf, was sich vorteilhaft auf die Prämien auswirkt. Nehmen Sie dieses Thema nicht auf die leichte Schulter.
Wir zeigen Ihnen gerne konkret, welche Möglichkeiten es für Sie gibt.
Ihr ANCORA TEAM!
Digitale Erpressung
Digitale Erpressung kann in verschiedenen Formen auftreten. Die größte Verbreitung findet über sog. „Ransomware“ statt, Schadprogramme wie z. B. der bekannte „BKA-Trojaner“. Hier wird in der Regel der Zugriff auf den eigenen Rechner blockiert und suggeriert, dass diese Blockade aufgehoben wird, wenn man eine Zahlung tätigt (z. B. als Bußgeld „getarnt“). Allerdings gibt es natürlich auch Fälle, in denen Firmen mit angedrohten DDoS-Attacken zur Lösegeldzahlung erpresst werden. Auch die Drohung, erbeutete Kundendaten zu veröffentlichen etc. ist ein häufiger Erpressungsansatz. Der Maschinenbaukonzern KraussMaffei wurde 2018 Opfer genau so eines Angriffs. Mit einer Variante des Trojaners Emotet wurde das Netzwerk befallen
und verschiedene Dateien verschlüsselt. Fertigung und Montage waren für Tage lahmgelegt. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nennt noch weitere Fälle. Darunter auch das Klinikum Fürstenfeldbruck, bei dem ebenso Server und PCs für längere Zeit ausfielen.