Immobilien

Bauleistungs­versicherung für Neubau, Umbau & Sanierung

Baumaßnahmen verändern ein Gebäude – und während der Bauphase entsteht ein eigenes Risikoprofil. Starkregen, Sturm, Vandalismus, Ausführungsfehler, Beschädigungen durch Dritte oder unvorhergesehene Ereignisse können bereits erbrachte Bauleistungen erheblich beschädigen.

Die Bauleistungs­versicherung kann – nach dem vereinbarten Bedingungswerk – unvorhergesehen eintretende Sachschäden an den versicherten Lieferungen und Leistungen eines Bauvorhabens absichern.

ANCORA prüft bei Neubau, Umbau und Sanierung insbesondere Bauleistung, Altbestand, Bausumme, Eigenleistungen, besondere Gründungs- und Wasserhaltungsmaßnahmen, Feuer, Bauherren­haftpflicht und die Schnittstelle zu bestehenden Gebäude­versicherungen.

Sanierungsbaustelle an einem Mehrfamilienhaus mit Gerüst und gesicherter Baustelle

KI-generiertes Symbolbild

Bauleistung & Gebäude

Die Gebäude­versicherung schützt nicht automatisch jede Baumaßnahme

Bei umfangreichen Umbau- und Sanierungsarbeiten entstehen neue Lieferungen und Leistungen, offene Bauteile, Bauzustände und zusätzliche Schadenursachen. Ob und in welchem Umfang die bestehende Gebäude­versicherung während der Baumaßnahme leistet, hängt vom Vertrag und der konkreten Risikoveränderung ab.

Die Bauleistungs­versicherung setzt am Bauprojekt selbst an. Sie ist deshalb besonders bei größeren Sanierungen, Erweiterungen, Aufstockungen und Neubauten ein eigenständiger Prüfpunkt.

Wichtig für Bestands­immobilien

Bauleistungs­versicherung der Neubauleistung und Versicherung des bestehenden Gebäudes sind zwei verschiedene Themen. Bei Sanierungen muss der Altbestand ausdrücklich mitgedacht werden.

Bauleistung

Versichert sind die bezeichneten Lieferungen und Leistungen des Bauvorhabens

Die aktuellen unverbindlichen GDV-Musterbedingungen ABBL 2018 in Version 01.07.2025 sehen als Ausgangspunkt alle Lieferungen und Leistungen für das im Versicherungsschein bezeichnete Bauvorhaben vor.

Typische versicherte Projektwerte können – abhängig von Vertrag und Bauvorhaben – sein:

bereits ausgeführte Bauleistungen

Baustoffe und Bauteile, die Bestandteil der versicherten Bauleistung werden

Stundenlohnarbeiten

Eigenleistungen des Bauherrn, wenn im Versicherungs­wert berücksichtigt und bedingungsgemäß erfasst

Anlieferung und Abladen der in den Versicherungs­wert einbezogenen Baustoffe und Bauteile

Nicht alles auf der Baustelle ist automatisch versichert

Das GDV-ABBL-Muster schließt unter anderem Baugeräte, Kleingeräte und Handwerkzeuge, Fahrzeuge, bestimmte Einrichtungen, Hilfsbauten/Bauhilfsstoffe, Altbauten und Baugrund grundsätzlich aus. Erweiterungen sind je nach Produkt und Vereinbarung möglich.

Sachschaden

Entscheidend ist der unvorhergesehen eintretende Sachschaden

Das aktuelle GDV-Muster leistet für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen versicherter Sachen. Damit ist die Bauleistungs­versicherung breit angelegt, aber keine grenzenlose Garantie gegen jedes Problem auf der Baustelle.

Mögliche Schadenbilder sind – stets abhängig vom Vertrag – beispielsweise:

  • ungewöhnliche Wetter- und Witterungseinflüsse innerhalb des versicherten Umfangs
  • Vandalismus oder mutwillige Beschädigung, soweit erfasst
  • Beschädigung bereits ausgeführter Bauleistung durch andere Gewerke
  • unvorhergesehene Einsturz- oder Beschädigungsereignisse
  • Folgeschäden an anderen versicherten Bauleistungen infolge eines Mangels, soweit bedingungsgemäß ersatzfähig

Mangel selbst ≠ Mangel­folgeschaden

Im aktuellen ABBL-Muster sind Mängel der versicherten Lieferungen und Leistungen selbst nicht versichert. Schäden an anderen versicherten Lieferungen und Leistungen infolge eines Mangels können dagegen unter den dortigen Voraussetzungen ersatzfähig sein.

Feuer

Feuer ist im aktuellen ABBL-Muster kein automatischer Bestandteil

Im aktuellen GDV-Muster ABBL 2018 sind Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion grundsätzlich ausgeschlossen. Feuerschutz muss deshalb gesondert über Gebäude-/Feuerrohbauversicherung oder eine vertragliche Erweiterung organisiert werden.

Feuerrohbauversicherung: Feuerschutz für die Bauphase prüfen

Bei jedem Projekt sollte geklärt werden:

  • Besteht bereits eine Gebäude­versicherung für den Bestand?
  • Ist der Rohbau bzw. die entstehende Bauleistung gegen Feuer mitversichert?
  • Wer meldet die Baumaßnahme dem Gebäude­versicherer?
  • Gibt es besondere Auflagen für Heißarbeiten, Brandwachen oder Baustellenbetrieb?
  • Wann geht der Feuerschutz in den regulären Gebäudevertrag über?

Altbestand

Bei Sanierungen ist häufig der Altbestand das größte Risiko

Das aktuelle ABBL-Muster behandelt Altbauten des Hoch-, Tief- und Ingenieurbaus grundsätzlich als nicht versicherte Sachen. Gerade bei Kernsanierung, Dachumbau, Aufstockung oder Eingriffen in tragende Bauteile kann der Wert des bestehenden Gebäudes aber deutlich höher sein als die eigentliche neue Bauleistung.

Für solche Projekte muss geprüft werden, ob der Altbestand über die bestehende Gebäude­versicherung, eine Erweiterung der Bauleistungs­versicherung oder eine spezielle Baubestandsversicherung abgesichert wird. Der GDV führt hierfür weiterhin eigene unverbindliche ABBV-2011-Musterbedingungen.

Altbau während der Sanierung mit freigelegtem Mauerwerk und neuen Bauelementen

KI-generiertes Symbolbild

Wert des bestehenden Gebäudes

Art und Tiefe des Eingriffs in den Bestand

tragende Bauteile und Statik

Dachöffnung und Witterungs­exponierung

Leitungen, Haustechnik und technische Anlagen

Leerstand oder teilweise Nutzung während der Bauphase

Für ANCORA besonders wichtig

Bei WEGs und verwalteten Bestands­immobilien sollte eine größere Sanierungsmaßnahme nicht nur über die Bausumme betrachtet werden. Der bestehende Gebäudewert und die Wechselwirkung mit dem Gebäude­versicherer gehören immer in die Prüfung.

WEG

Bauleistungs­versicherung für WEGs und verwaltete Immobilien

Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften führen regelmäßig größere Instandsetzungs- und Modernisierungs­maßnahmen durch. Haus­verwaltungen koordinieren dabei Beschlüsse, Verträge, Bauunternehmen, Planer und Versicherungen – häufig bei laufender Nutzung des Gebäudes.

Typische Projekte sind:

Dach- und Fassadensanierung

Strang- und Leitungssanierung

Tiefgarage, Balkone und Abdichtungen

Aufzugserneuerung und Gebäude­technik

energetische Sanierung

Anbau, Aufstockung oder Dachausbau

größere Brandschutz- und Modernisierungs­maßnahmen

Was die Hausverwaltung vor Baubeginn klären sollte

  • Wer ist Versicherungs­nehmer und wer trägt die Gefahr für die Bauleistung?
  • Wie hoch sind Bausumme, Altbauwert und maximale Projektwerte?
  • Ist die bestehende Gebäude­versicherung informiert?
  • Sind Altbestand und Feuer ausreichend geregelt?
  • Gibt es Eigenleistungen oder nicht beauftragte Arbeiten?
  • Welche Planer, Generalunternehmer und Nachunternehmer sind beteiligt?
  • Wie werden Schäden gemeldet und dokumentiert?

Neubau

Neubau: Bauleistung, Projektlaufzeit und Schnittstellen von Anfang an definieren

Beim Neubau steht die gesamte entstehende Bauleistung im Mittelpunkt. Maßgeblich sind Projektumfang, Bausumme, versicherte Interessen, Versicherungsort, Bauzeit und besondere Bauverfahren.

Wohn- und Geschäftshäuser

Mehrfamilienhäuser und Projekt­entwicklungen

Gewerbe- und Hallenbauten

Anbauten und Erweiterungsbauten

Tiefbau-/Gründungsanteile, soweit relevant

technische Anlagen und Montageanteile getrennt prüfen

Projektbeteiligte

Eine Bauleistungs­versicherung kann mehrere Projektbeteiligte verbinden

Das aktuelle GDV-ABBL-Muster erfasst neben dem Interesse des Versicherungs­nehmers auch die Interessen des Bauherrn bzw. sonstigen Auftraggebers sowie der am Vertrag mit dem Auftraggeber beteiligten Unternehmer und Subunternehmer – jeweils bezogen auf ihre Lieferungen und Leistungen.

Im konkreten Vertrag muss trotzdem geprüft werden, wer Versicherungs­nehmer ist, wer welche Gefahr trägt und wie Regressrechte zwischen den Beteiligten geregelt sind.

Projektvertrag und Police zusammen lesen

Bauvertrag, VOB/B-Regelungen, Gefahrtragung, Abnahme und Versicherungsvertrag beeinflussen, wessen Interesse im Schadenfall betroffen ist. Die Website ersetzt keine baurechtliche Vertragsprüfung.

Bausumme

Bausumme ist nicht Grundstückswert oder komplette Investitionssumme

Nach dem GDV-ABBL-Muster umfasst der Versicherungs­wert die Kosten der Lieferungen und Leistungen für das gesamte versicherte Bauvorhaben einschließlich Stundenlohnarbeiten, Eigenleistungen sowie Neuwert der Baustoffe und Bauteile einschließlich Anlieferung und Abladen.

Grundstückskosten, bestimmte Erschließungskosten und Baunebenkosten werden im Muster nicht in den Versicherungs­wert einbezogen. Die konkrete Versicherungssumme muss dem vereinbarten Versicherungs­wert entsprechen und bei werterhöhenden Änderungen angepasst werden.

Werte während des Projekts prüfen

  • ursprüngliche Auftragssumme
  • Nachträge und Mehrleistungen
  • Eigenleistungen
  • Materialpreis- und Mengenänderungen
  • zusätzliche Gewerke
  • Umsatzsteuer, wenn kein Vorsteuerabzug besteht

Projektänderungen nachmelden

Wenn sich Bausumme oder Projektumfang wesentlich verändern, sollte die Versicherung nicht bis zur Schlussrechnung unverändert bleiben.

Wetter & Wasser

Starkregen und Wasser: Bauzustand verändert das Schadenbild

Offene Dächer, Baugruben, noch nicht abgedichtete Bauteile oder provisorische Entwässerung machen Baustellen besonders witterungsanfällig. Das ABBL-Muster unterscheidet jedoch zwischen unvorhergesehenen Ereignissen und normalen Wetter-/Witterungseinflüssen; außerdem bestehen besondere Ausschlüsse, etwa für bestimmte Gewässer-/Grundwassereinwirkungen und unzureichend redundante Wasserhaltung.

Bauzustand & Sicherungsmaßnahmen

  • Dach- und Fassadenöffnungen
  • Baugrube und Wasserhaltung
  • provisorische Entwässerung
  • Starkregen und ungewöhnliche Witterung
  • Grundwasser-/Gewässereinfluss
  • Schutz- und Sicherungsmaßnahmen bei angekündigtem Wetter

Nicht pauschal „Naturereignisse versichert“

Versicherter Auslöser, Ausschlüsse und vertragliche Erweiterungen müssen geprüft werden.

Eigenleistungen

Eigenleistung muss in Bausumme und Risikobeschreibung passen

Eigenleistungen können den Versicherungs­wert beeinflussen und das Schadenrisiko verändern. Im ABBL-Muster werden Eigenleistungen des Bauherrn bei der Bestimmung des Versicherungs­werts ausdrücklich berücksichtigt.

Eigenleistungen richtig einordnen

  • Art der Eigenleistung
  • Wert der Arbeiten und Materialien
  • Qualifikation der ausführenden Personen
  • Arbeiten an Statik, Dach, Elektro, Wasser oder Heizung
  • Bauhelfer und Haftungs-/Unfallrisiken separat prüfen

Bauhelfer-Unfall­versicherung ist keine Bauleistung

Personenunfälle von Helfern gehören nicht in die Bauleistungs­versicherung. Gesetzliche Unfallversicherung und ggf. ergänzende Unfallkonzepte sind getrennte Themen.

Haftpflicht

Bauleistungs­versicherung und Bauherren­haftpflicht haben unterschiedliche Aufgaben

Bauleistungs­versicherung

Was ist das Risiko?
Sachschaden an versicherter Bauleistung

Beispiel
bereits ausgeführte Bauleistung wird beschädigt

Prüffokus
Projektwerte, Gefahren, Altbestand, Feuer

Bauherren­haftpflicht

Was ist das Risiko?
gesetzliche Haftpflicht­ansprüche Dritter

Beispiel
Passant oder Nachbar wird durch Baustelle geschädigt

Prüffokus
Bauherrenrisiko, Eigenleistung, Grundstück, Nachbarschaft

Für gewerbliche Bauherren führt der GDV eigene unverbindliche Musterbedingungen. Das aktuelle Muster unterscheidet unter anderem zwischen vollständig fremdvergebener Bauausführung und besonders zu vereinbarenden Eigenleistungen bzw. eigener Planung/Bauleitung.

Montage

Aufzug, Kälte, PV oder komplexe Technik können Montageversicherung erfordern

Nicht jede technische Anlage passt automatisch in den Standardumfang der Bauleistungs­versicherung. Das aktuelle ABBL-Muster schließt beispielsweise maschinelle Einrichtungen für Produktionszwecke grundsätzlich aus.

Bei umfangreichen technischen Montageprojekten kann eine Montageversicherung die passendere oder ergänzende Lösung sein – etwa bei Produktionsanlagen, großen Energieanlagen oder komplexer technischer Ausrüstung.

Photovoltaikanlage und Lüftungstechnik auf dem Dach eines modernen Gewerbegebäudes

KI-generiertes Symbolbild

Aufzugs- und Fördertechnik

Kälte-/Klima-/Energietechnik

Photovoltaik und Speicher

Produktions- und Maschinenanlagen

Lade­infrastruktur und Energieverteilung

technische Inbetrieb­nahme und Probebetrieb, soweit relevant

Gewerbe & Industrie

Auch Unternehmen bauen, erweitern und sanieren

Produktionsbetriebe, Handel und Logistik investieren in Hallen, Lager, Büros, Erweiterungen und technische Infrastruktur.

Neubau oder Erweiterung einer Betriebs­stätte

Umbau im laufenden Betrieb

Sanierung von Dach, Fassade oder Haustechnik

Maschinen­fundamente und technische Projektanteile

Lager- und Logistikflächen

PV, Speicher und Energie­infrastruktur

Schnittstelle Betriebs­unterbrechung

Wenn Baumaßnahmen im laufenden Betrieb erfolgen, sollte zusätzlich geprüft werden, welche Folgen ein Schaden auf Produktion, Mieterträge oder Betriebs­abläufe haben kann und welche Versicherungen hierfür zuständig sind.

Laufzeit

Versicherungs­schutz muss zur tatsächlichen Bauzeit passen

Beginn und Ende richten sich nach dem konkreten Versicherungsvertrag. Das aktuelle ABBL-Muster enthält eigene Regelungen zu Beginn und Ende des Versicherungs­schutzes; eine Verlängerung bei Bauzeit­überschreitung ist keine automatische Dauerzusage.

geplanter Baubeginn und tatsächlicher Start

Bauzeit und Bauphasen

Unterbrechungen der Arbeiten

Abnahme / Fertigstellung

Verzögerungen und notwendige Vertragsverlängerung

Übergang in Gebäude- bzw. Sachversicherung

Keine pauschale Rückwirkung

Beginn und mögliche rückwirkende Einbeziehung hängen vom Versicherer, Antragszeitpunkt und bekannten Schäden/Umständen ab.

Schadenfall

Im Bauschaden: sichern, dokumentieren, Ursache nicht vorschnell verändern

Sichern & dokumentieren

  • weitere Schäden und Gefahren soweit möglich begrenzen
  • Schadenstelle vor Reparatur umfassend fotografieren
  • betroffene Bauleistung, Gewerke und Auftragnehmer festhalten
  • Bautagebuch, Pläne, Leistungsverzeichnisse und Rechnungen sichern

Unterlagen & Abstimmung

  • Wetter-, Wasserhaltungs- oder Messdaten erhalten, soweit relevant
  • beschädigte Teile nicht vorschnell entsorgen
  • notwendige Notmaßnahmen dokumentieren
  • ANCORA / Versicherer frühzeitig einbinden

Mangel und Schadenursache trennen

Bei Ausführungs- oder Materialproblemen ist wichtig zu unterscheiden, was reine Mangelbeseitigung ist und welcher zusätzliche Sachschaden entstanden ist.

Deckungslücken

Wo Bauprojekte versicherungs­technisch häufig zwischen die Policen fallen

Altbestand nicht ausreichend erfasst

Die neue Bauleistung ist versichert, der wertvolle Gebäudebestand aber nur eingeschränkt oder ungeklärt.

Feuer ungeklärt

Bauleistungs- und Gebäude­versicherer gehen von unterschiedlichen Zuständigkeiten aus.

Bausumme veraltet

Nachträge und Mehrkosten wurden nicht angepasst.

Bauzeit überschritten

Die Police endet, während noch wesentliche Arbeiten laufen.

Technische Anlagen falsch zugeordnet

Produktions- oder Montageanlagen werden fälschlich als normale Bauleistung behandelt.

Eigenleistungen nicht angegeben

Wert und Risikoprofil stimmen nicht mit Antrag und Vertrag überein.

Prozess

Vom Bauprojekt zum Versicherungs­konzept

01

Projekt

Neubau, Umbau, Sanierung, WEG- oder Betriebs­projekt einordnen.

02

Werte

Bausumme, Altbauwert, technische Anlagen und Eigenleistungen erfassen.

03

Beteiligte

Bauherr, WEG, Verwalter, Generalunternehmer, Planer und Nachunternehmer bestimmen.

04

Bestand

bestehende Gebäude-, Sach- und Haftpflichtverträge prüfen.

05

Gefahren

Wetter, Wasserhaltung, Statik, Technik, Feuer und besondere Bauverfahren bewerten.

06

Deckung

Bauleistung, Altbestand, Feuer, Kosten, Selbstbehalt und Laufzeit abstimmen.

07

Schnittstellen

Bauherren­haftpflicht, Montage, Gebäude und ggf. Betriebs­unterbrechung koordinieren.

08

Review

Bausummen, Nachträge, Bauzeit und Projektänderungen während der Bauphase aktualisieren.

FAQ

Häufige Fragen zur Bauleistungs­versicherung

Was versichert eine Bauleistungs­versicherung?

Sie kann unvorhergesehen eintretende Sachschäden an den im Vertrag bezeichneten Lieferungen und Leistungen eines Bauvorhabens absichern. Umfang und Ausschlüsse richten sich nach dem konkreten Bedingungswerk.

Ist der Altbau bei einer Sanierung automatisch mitversichert?

Nein. Das aktuelle GDV-ABBL-Muster schließt Altbauten grundsätzlich aus. Für Bestandsgebäude muss eine gesonderte Regelung, Gebäude­versicherung oder Baubestandsdeckung geprüft werden.

Ist Feuer in der Bauleistungs­versicherung versichert?

Nicht automatisch. Im aktuellen ABBL-Muster sind Brand, Blitzschlag und Explosion grundsätzlich ausgeschlossen. Feuerschutz muss separat oder über eine Erweiterung organisiert werden.

Sind Planungs- oder Materialfehler versichert?

Der Mangel selbst ist im ABBL-Muster nicht versichert. Ein daraus entstehender zusätzlicher Schaden an anderen versicherten Lieferungen oder Leistungen kann unter den vertraglichen Voraussetzungen erfasst sein.

Braucht eine WEG eine Bauleistungs­versicherung?

Nicht für jede kleine Reparatur. Bei größeren Sanierungen, Umbauten oder erheblichen Projektwerten sollte geprüft werden, ob Bauleistung und Altbestand über die bestehenden Verträge ausreichend abgesichert sind.

Was ist der Unterschied zur Bauherren­haftpflicht?

Die Bauleistungs­versicherung betrifft Sachschäden am Bauprojekt; die Bauherren­haftpflicht betrifft gesetzliche Haftpflicht­ansprüche Dritter gegen den Bauherrn.

Sind Eigenleistungen versichert?

Sie müssen bei Projekt- und Versicherungs­wert sowie Risikobeschreibung berücksichtigt werden. Der konkrete Versicherungsumfang richtet sich nach dem Vertrag.

Kann die Versicherung nach Baubeginn rückwirkend abgeschlossen werden?

Das ist keine allgemeine Zusage. Ob ein Versicherer ein bereits begonnenes Projekt noch übernimmt und ab welchem Zeitpunkt, hängt vom Einzelfall sowie bekannten Schäden oder Umständen ab.

Kontakt

Ist Ihr Bauprojekt versicherungs­technisch sauber zwischen Bestand und Neubau abgegrenzt?

Gerade bei Sanierungen und Umbauten ist nicht nur die Bausumme entscheidend. Altbestand, Feuer, Gebäude­versicherung, Eigenleistungen, Bauherren­haftpflicht und technische Anlagen müssen zusammenpassen.

ANCORA prüft Projektumfang, Werte, bestehende Verträge und Schnittstellen und entwickelt daraus eine passende Versicherungs­struktur für die Bauphase.