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D + O Versicherungen

👔 D & O‑Versicherung (Manager-Haftpflicht) – ANCORA


Was ist eine D & O‑Versicherung?

Die D & O‑(Directors‑&‑Officers‑)Versicherung ist eine spezielle Vermögensschaden-Haftpflicht für Entscheider – etwa Geschäftsführer, Vorstände oder Aufsichtsräte. Sie schützt vor finanziellen Forderungen aus Pflichtverletzungen – sowohl gegenüber dem Unternehmen selbst (Innenhaftung) als auch gegenüber Dritten (Außenhaftung).


Welche Leistungen bietet sie?

Leistung Beschreibung
Abwehr unbegründeter Ansprüche Übernahme von Anwalts‑ und Gerichtskosten bei unberechtigten Forderungen („passive Rechtsschutzfunktion“)
Freistellung bei berechtigten Ansprüchen Zahlung von Schadensersatz bis zur vereinbarten Deckungssumme ($Claims$‑made‑Prinzip inklusive Rückwärtsdeckung)
Innen- & Außenhaftung Schutz vor Ansprüchen des eigenen Unternehmens sowie externer Anspruchsteller
Ausschlüsse bei Vorsatz Vorsätzliche Pflichtverletzungen sind nicht versichert, allerdings besteht bis zum Beweis vorläufig Rechtsschutz
Selbstbehalt bei AG-Vorständen Gesetzlich vorgeschriebener Selbstbehalt von mindestens 10 % (max. 1,5× Jahresgehalt)

Für wen ist D & O sinnvoll?

  • Geschäftsführer und Vorstände von GmbH, AG, Vereinen, Stiftungen

  • Leitende Angestellte wie Prokuristen, Compliance-Verantwortliche

  • Aufsichtsräte und Beiräte sowie ODL-Mandate (Outside Director)
    Besonders ratsam in Zeiten steigender Insolvenzanfechtungen und Schadensersatzklagen gegen Manager


Warum lohnt sich der Abschluss?

  • Persönliches Vermögen bleibt geschützt – Manager haften oft gesamtschuldnerisch.

  • Absicherung komplizierter Rechtsfälle – inkl. Anwalts- und Gerichtskosten.

  • Ruf- und Unternehmensschutz – schnelle Klärung statt öffentlichkeitswirksamer Auseinandersetzung 

  • Steuerlich absetzbar – Beiträge gelten in der Regel als Betriebsausgabe


So funktioniert’s – in 4 Schritten

1. Bedarf ermitteln: Wer muss abgesichert werden – Organe oder Führungskräfte?

2. Deckungssumme wählen: Ab 1 Mio. € bis mehrere Mio. € – je nach Größe & Risiko.

3. Selbstbeteiligung definieren: z. B. gesetzlich vorgeschriebene Selbstbeteiligung bei AGs.

4. Police abschließen: Unternehmen schließt Police, Manager sind versichert – sofortiger Schutz gemäß „claims-made“.


FAQ – kurz & prägnant

Schützt D & O auch bei Fehlentscheidungen?
Nein – unternehmerische Fehlentscheidungen zählen nicht als Pflichtverletzung und sind nicht versichert.

Gilt die Deckung weltweit?
Ja – inklusive USA/Kanada (vorausgesetzt keine Bußgeldbeteiligung durch US-Gesetze) .

Was kostet sie?
Für KMUs ca. 1.000–5.000 € jährlich, für große Unternehmen deutlich höher – abhängig von Branche & Risikoprofil.


Ihre Vorteile mit ANCORA

  • Individuelle Lösungen: Passgenau zugeschnitten auf Ihr Unternehmen und Ihr Management

  • Unabhängige Beratung: Vergleich verschiedener Anbieter für optimale Konditionen

  • Transparenter Prozess: Von der Risikoanalyse über Vertragsabschluss bis zur Schadenbegleitung

  • Rasche Reaktion: Angemessener Schutz, wenn es drauf ankommt


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Nur wer entscheidet haftet !

Tag für Tag müssen Führungskräfte weitreichende Entscheidungen treffen. Werden Fehlentscheidungen getroffen, kann der Schaden fürs Unternehmen enorm sein. Geschäftsführer (auch Gesellschafter-Geschäftsführer), Aufsichtsräte oder Vorstände haften dann persönlich unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Auch Vereinsvorstände oder Entscheider in Stiftungen können persönlich für ihre Fehler in Regress genommen werden. Hier empfiehlt sich dieser sinnvolle Versicherungsschutz!

Für wen ist die Absicherung?

Für Mitglieder der geschäftsführenden Organe, wie z.B. GmbH-Geschäftsführer, Vorstand, Generalbevollmächtigte und für Kontrollorgane, wie z.B. Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Beirat oder Kuratorium sowie für Prokuristen und leitende Angestellte. Entscheider in Stiftungen, Vorstände von Vereinen oder anderen gemeinnützigen Institutionen haften ebenso persönlich für ihre Entscheidungen.

Was ist versichert?

Die D & O Versicherung gewährt weltweiten Versicherungsschutz (Sonderregelung für USA) für den Fall, dass Sie oder eine andere versicherte Person für einen Vermögensschaden (weder Personen- noch Sachschaden) ersatzpflichtig gemacht werden, der im Zusammenhang mit der jeweils versicherten Tätigkeit steht. Versichert ist sowohl die Haftung im Innen- wie auch im Außenverhältnis. So können Schadenersatzansprüche vom eigenen Unternehmen an den Entscheider geltend gemacht werden, aber auch beispielsweise von Geschäftspartnern oder Behörden, die nicht nur die Firma sondern auch den tatsächlichen Schadenverursacher mit ihren Ansprüchen angehen. Beachten Sie bitte auch, dass Geschäftsanteile an der Firma ebenfalls zur persönlichen Haftung führt, so dass z. B. auch Gesellschafter-Geschäftsführer von einem Insolvenzverwalter direkt in Haftung genommen werden können.

Laut Gesetzesbeschluss zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) tragen seit 01.07.2010 Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften, unabhängig von deren Größe, amtlicher Notierung oder Aktionärszusammensetzung, einen persönlichen Pflicht-Selbstbehalt von 10 %, max. 1,5-fach des Jahresbruttofestbezuges.

Lassen Sie es nicht soweit kommen und sichern Sie Ihr persönliches Risiko bei uns ab.

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Ihr ANCORA Team!