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Technische Versicherungen

Die technischen Versicherungen des Betriebes können bei systematischer Aufarbeitung einige Einsparungspotentiale hervorbringen. Durch eine genaue Abgrenzung zur Sachversicherung ist es vielfach hier allein möglich einen Kostenvorteil für Sie zu erreichen.

Es gibt einige Versicherer, die sich insbesondere auf die speziellen Deckungskonzepte mit der ANCORA verlegt haben.

Hierzu zählen zum Beispiel Sonderkonditionen und –konzepte für:
Biogasanlagen
Solaranlagen
Windkraftanlagen
Biodieselbetrieb von Kfz-Flotten (teilweise oder ganzheitlich)
Schlepperversicherungen

Deckungsinhalte / Highlights des (ABMG-Konzeptes) fahrbare Maschinen:

  • Unterversicherungsverzicht
  • Verzicht auf Kürzung der Leistung bei grober Fahrlässigkeit für Schäden bis 50.000 €
  • Vorsorgeversicherung max. 30 % d. VS
  • sofortiger Reparaturbeginn bei Schäden bis 10.000 € (Beweissicherung)
  • Ersatzleistung im Totalschadenfall bis 1 Jahr z. Neuwert; danach Staffelung nach Alter ab erster Inbetriebnahme (sh. Tarif)
  • Zusatzgeräte und Reserveteile sowie Datenversicherung (Klausel TK 3911) bis jeweils 30.000 € auf Erstes Risiko
  • Zusätzl. Kostenpositionen in Höhe von je 50.000 € auf Erstes Risiko
    – Aufräumungs-, Dekontaminations- u. Entsorgungskosten
    – Dekontaminations- u. Entsorgungskosten für Erdreich
    – Bewegungs- u. Schutzkosten
    – Luftfrachtkosten
  • Feuerlöschkosten sowie Mietkosten für Ersatzgeräte jeweils in Höhe von 10.000 €
  • Entschädigung für Schäden durch Innere Unruhen – JHE 500.000 € sowie
    Schäden oder Verluste durch Terrorakte – JHE 1 Mio. € (SB 10 % mind. 5.000 € max. 10.000 €)
  • Streichung des %-ualen Selbstbehalts bei Diebstahl sofern ein GPS-Ortungssystem installiert * (Nachweis)
  • Tunnelarbeiten oder Arbeiten unter Tage sowie
  • Schäden durch Versaufen / Verschlammen obligatorisch (gelegentlicher Einsatz jeweils bis max. 4 Wochen je Vers.-jahr)
  • GAP-Deckung (unabhängig vom Alter d. Maschine) Eine prämienfreie GAP-Deckung ist sowohl für die Variante Volldeckung inkl. innere Betriebsschäden als auch für die Variante Kaskodeckung nach Klausel TK 3252 beinhaltet.
  • Maklerklausel
  • usw.

Teilweise decken diese Konzepte alles in einem Vertrag und erspart Ihnen die Überlegung, ob Sie etwas übersehen haben.

Wir arbeiten ständig an Verbesserungen der Deckungen mit unseren Kunden und geben diese an alle unsere Kunden weiter.

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