Seite wählen

Passagierhaftpflicht

Passagier-Haftpflichtversicherung für Flugzeuge & Luftfahrzeuge ✈️

Umfassender Schutz für Ihre Passagiere – gesetzlich & wirtschaftlich notwendig

Die Passagier-Haftpflichtversicherung ist für Betreiber von Flugzeugen, Luftfahrtunternehmen, Luftfahrtvereine und Flugschulen unverzichtbar: Sie übernimmt die Haftung bei Personenschäden, die Passagieren auf Ihrem Luftfahrzeug entstehen – im Flug, bei Start/Landung oder am Boden.


Wer braucht sie?

  • Airlines und Charterbetriebe

  • Luftfahrtvereine und Clubs (Touristik- und Vereinsflüge)

  • Flugschulen & Segelflugvereine

  • Betreiber von Rundflügen & Sightseeing-Services

  • Private Halter mit Passagiertransport (z. B. Verwandten-Flüge, Mitfluggelegenheiten)


Deckungsumfang: Das sollten Sie absichern

  • Personenschäden an Passagieren: Heilbehandlung, Reha, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, ggf. Unfallrente

  • Abwesenheitshaftpflicht am Boden: bei Schäden im Flugzeug (z. B. Sitze, Ausstattung), im Hangar oder auf dem Rollfeld

  • Kostenschutz für Rettung, Bergung und Überführung im Notfall

  • Weltweite Geltung oder regional angepasste Police – je nach Einsatzzweck

  • Zusatzoptionen: hohe Invaliditätsleistungen, Progression, Soforthilfe bei schweren Unfällen


Gesetzliche Mindestanforderungen vs. sinnvolle Soll‑Deckung

Die EU-, ICAO- und EASA-Vorschriften legen Mindestdeckungsgrenzen fest – abhängig von Platzanzahl und Flugzeuggewicht. Wir beraten Sie, ob eine höhere Deckung sinnvoll ist, z. B. bei Krankentransport, Linienbetrieb oder internationalem Einsatz.


Ihre Vorteile mit ANCORA & Luftfahrtexperten

  • Fachberatung durch erfahrene Luftfahrtspezialisten

  • Individuelle Policen: abgestimmt auf Fluggerät, Passagierzahl und Einsatzprofil

  • Kombinierbar mit weiteren Deckungen: Halterhaftpflicht, Kasko, Nichtflugrisiken, Unfallversicherung für Passagiere

  • Schnelle Schadenbearbeitung dank Branchenkenntnis

  • Flexibler Versicherungsschutz: von Einzelflügen bis Linienbetrieb


So gehen Sie vor:

1. Bedarfsanalyse: Welche Flüge (Linie, Charter, Ausbildung), Fluggerät und Passagierzahl?

2. Deckungsoption festlegen: Passagier-Haftpflicht, Zusatzmodule wie Invaliditätsprogression, Soforthilfe

3. Angebot einholen: klar, transparent, leistungsstark

4.Absicherung genießen: sorgenfrei fliegen, rechtlich abgesichert, auch im Ernstfall

👉 Jetzt Beratung anfordern – unsere Experten für Luftfahrthaftpflicht erstellen ein individuelles Angebot für Ihren Flugbetrieb!

 

 

PassagierhaftpflichtDie Luftfrachtführer-Haftpflichtversicherung erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht aus der Beförderung oder Mitnahme von Personen und Reisegepäck sowie aus verspäteter Beförderung mit den im Versicherungsschein oder Nachtrag aufgeführten Luftfahrzeugen.

Sie deckt somit die Haftung des Luftfrachtführers, die sich aus luftrechtlichen Haftungsvorschriften (internationale Vereinbarungen und europäische Abkommen, §§ 33-43 LuftVG oder aus § 823 BGB), ergibt.

Eingeschlossen ist die persönliche Haftpflicht aller Personen, die mit Wissen und Willen des Halters an der Führung und Bedienung des Luftfahrzeuges beteiligt sind.

Die Mindestpflichtversicherungssummen für die Luftfrachtführer-Haftpflichtversicherung ergeben sich aus folgenden Vorschriften:

Verordnung (EG) 785/2004

Personenschäden (Artikel 6 (1))
> 250.000 SZR je Fluggast
> 100.000 SZR je Fluggast bei nicht gewerblichen Flügen mit
Luftfahrzeugen mit einem MTOM von bis zu 2.700 kg

Reisegepäck (Artikel 6 (2))
1.000 SZR je Fluggast bei gewerblichen Flügen

Güterschäden (Artikel 6 (3))
17 SZR je kg bei gewerblichen Flügen

Wir empfehlen jedoch erheblich höhere Deckungssummen.

Nach der EU-Verordnung 785/2004 besteht grundsätzlich Versicherungspflicht, wenn aufgrund eines Vertrages eine Person befördert wird.