Ertragsschadenversicherung
Tierseuchen und Krankheiten
Wir bieten Schutz u.a. für Rinder-, Schweine- und Geflügelbetriebe
Durch den globalen Warenverkehr und den internationalen Handel steigt das Krankheits- und Seuchenrisiko. Anzeigepflichtige Tierseuchen und übertragbare Krankheiten können schnell zu hohen finanziellen Verlusten führen. Egal, ob Ihr Betrieb direkt betroffen ist oder lediglich in einem Sperrbezirk/Beobachtungsgebiet liegt – Ihre Existenz kann schnell auf dem Spiel stehen!
Die Tierseuchenkasse erstattet Ihnen nur den Wert der Tiere, die auf amtliche Anordnung gekeult werden müssen. Der häufig existenzbedrohende Ertragsausfall ist damit nicht abgedeckt. Schützen Sie deshalb Ihren Betrieb mit der Ertragsschadenversicherung! Diese greift auch im Falle eines Vermarktungsverbotes, bei dem Ihre Kosten weiterlaufen, während die Verkaufserlöse ausbleiben.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Optimale Absicherung vor Ertragsausfällen
Wir schützen Ihre Existenz, damit Sie ruhig schlafen können!
Flexible und bedarfsgerechte Selbstbehaltsregelungen
Staffelung nach Versicherungssumme
Individuelle Produktanpassungen auf Ihre Bedürfnisse
Sprechen Sie uns an, wir finden eine Lösung!
Einfache und schnelle Regulierung im Schadenfall
Damit Ihre Kosten immer gedeckt sind.
Überblick Versicherungsleistungen für Rinder, Schweine und Geflügel
Anzeigepflichtige Tierseuchen
Entschädigt wird der Ertragsausfall aufgrund von anzeigepflichtigen Tierseuchen wie zum Beispiel Schweinepest (ESP/ASP), Aujeszkysche Krankheit, Maul- und Klauenseuche (MKS), Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE), Bovine Herpesvirus Typ-1 (BHV-1), Tuberkulose der Rinder, Aviäre Influenza (Geflügelpest). Es gilt stets die aktuelle Fassung der Verordnung anzeigepflichtiger Tierseuchen.
Meldepflichtige übertragbare Krankheiten
Übernommen werden die finanziellen Einbußen durch meldepflichtige übertragbare Krankheiten. Hierzu gehören u. a. Schmallenberg-Virus, Q-Fieber, Listeriose, Mareksche Krankheit, Paratuberkulose. Eine genaue und stets aktuelle Auflistung finden Sie hier.
Übertragbare Krankheiten
Hier sind alle Verluste durch übertragbare Krankheiten wie z. B. Eutererkrankungen, Dysenterie oder Porcine Epidemic Diarrhea (PED) eingeschlossen.
Unfall im Tierbestand
Sämtliche Unfälle wie zum Beispiel ein Ausfall der Lüftungsanlage oder das Durchbrechen der Spaltenböden sind abgedeckt.
Kontamination durch Schadstoffe
Trotz umfangreicher Kontrollen gab es in der Vergangenheit immer wieder Fälle von Futtermittelkontamination (z. B. mit Dioxin belastete Eier im Sinne der Rückstands-Höchstmengenverordnung RHmV).