Sitzplatz-Unfall-Versicherung
Wir unterscheiden bei der Unfallversicherung folgende Bereiche:
• Sitzplatz-Unfallversicherung (an das Luftfahrzeug gebunden)
• nach dem Platzsystem
• nach dem Pauschalsystem
Bei der Unfallversicherung handelt es sich um eine freiwillige Versicherung, die der Luftfahrzeughalter für den Piloten und seine Fluggäste abschließen kann. Diese Sitzplatz-Unfallversicherung deckt Schäden des Piloten und/oder der Insassen eines Luftfahrzeuges ab, die durch einen Unfall entstanden sind. Die Höhe ist beschränkt durch die Versicherungssumme. Die Frage des Verschuldens tritt bei der Unfallversicherung nicht in den Vordergrund.
Besonders interessant kann für Piloten die sog. kombinierte Unfallversicherung sein, die das allgemeine 24-Stunden-Risiko sowie das Pilotenrisiko abdeckt, so dass in allen Lebenslagen ein entsprechender Versicherungsschutz besteht.
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