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Die Bedrohung durch Cyberangriffe wächst seit Jahren kontinuierlich. Hackerangriffe, Ransomware, Datendiebstahl und IT-Ausfälle treffen längst nicht mehr nur Großkonzerne. Auch mittelständische Unternehmen, Dienstleister, Logistikunternehmen, Energieversorger oder Betreiber kritischer Infrastruktur geraten zunehmend ins Visier professioneller Angreifer.

Mit der neuen europäischen NIS2-Richtlinie verschärft die EU nun die Anforderungen an Cybersicherheit deutlich. Für viele Unternehmen bedeutet dies: mehr Verantwortung, strengere Sicherheitsvorgaben – und erhebliche Haftungsrisiken bei Verstößen.

Was ist die NIS2-Richtlinie?

Die sogenannte „NIS2-Richtlinie“ (Network and Information Security Directive 2) ist die Nachfolgeregelung der bisherigen EU-NIS-Richtlinie und soll die Cybersicherheit innerhalb Europas stärken.

Ziel ist es, Unternehmen und Organisationen besser gegen Cyberangriffe und digitale Risiken zu schützen. Gleichzeitig werden Meldepflichten, Sicherheitsmaßnahmen und Verantwortlichkeiten deutlich ausgeweitet.

Besonders relevant: Die Richtlinie betrifft künftig erheblich mehr Unternehmen als bisher.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Viele Unternehmen wissen aktuell noch gar nicht, dass sie unter die neuen Vorgaben fallen könnten.

Betroffen sind insbesondere Unternehmen aus Bereichen wie:

  • Transport und Logistik
  • Energieversorgung
  • Gesundheitswesen
  • IT- und Telekommunikation
  • Finanzdienstleistungen
  • Industrie und Produktion
  • Entsorgung und Wasserwirtschaft
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Digitale Dienste und Plattformen

Aber auch zahlreiche mittelständische Unternehmen können künftig unter die Regelungen fallen – insbesondere dann, wenn sie:

  • mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen oder
  • einen Jahresumsatz von über 10 Mio. Euro erzielen.

Gerade Zulieferer, Dienstleister und technisch vernetzte Unternehmen geraten dadurch zunehmend in den Fokus.

Welche Pflichten entstehen durch NIS2?

Die Anforderungen gehen weit über klassische IT-Sicherheit hinaus. Unternehmen müssen künftig unter anderem:

  • umfassende Cyber-Sicherheitsmaßnahmen etablieren,
  • Risiken regelmäßig analysieren,
  • Notfall- und Wiederherstellungspläne vorhalten,
  • Sicherheitsvorfälle melden,
  • Lieferketten absichern,
  • Mitarbeiterschulungen durchführen,
  • Verantwortlichkeiten klar dokumentieren.

Besonders brisant: Geschäftsleitungen können persönlich in die Verantwortung genommen werden.

Welche Folgen drohen bei Verstößen?

Unternehmen, die die neuen Anforderungen nicht erfüllen, müssen mit erheblichen Konsequenzen rechnen:

  • hohe Bußgelder,
  • Haftungsrisiken für Geschäftsführer,
  • Betriebsunterbrechungen,
  • Reputationsschäden,
  • Vertragsverluste bei Kunden oder Auftraggebern.

Cyberrisiken werden damit zunehmend zu einem echten Unternehmensrisiko – nicht nur technisch, sondern auch wirtschaftlich.

Warum Cyberversicherungen wichtiger werden

Selbst bei hoher IT-Sicherheit lässt sich ein Cyberangriff niemals vollständig ausschließen. Genau hier gewinnt eine professionelle Cyberversicherung immer mehr an Bedeutung.

Eine moderne Cyberversicherung kann Unternehmen unter anderem unterstützen bei:

  • Kosten durch Hackerangriffe,
  • Datenwiederherstellung,
  • Betriebsunterbrechungen,
  • Krisenkommunikation,
  • IT-Forensik,
  • Haftpflichtansprüchen,
  • Lösegeldforderungen (je nach Bedingungswerk),
  • Datenschutzverletzungen.

Wichtig ist jedoch: Versicherer achten zunehmend darauf, dass Unternehmen grundlegende Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt haben. Die Anforderungen aus NIS2 werden daher künftig auch bei Cyberversicherungen eine immer größere Rolle spielen.

Jetzt handeln statt später reagieren

Viele Unternehmen unterschätzen noch immer die finanziellen Folgen eines Cyberangriffs. Die Kombination aus neuen gesetzlichen Anforderungen und steigenden Cyberrisiken macht deutlich: Prävention und Absicherung gehören heute zusammen.

Die Experten der ANCORA Versicherungs-Vermittlungs GmbH unterstützen Unternehmen dabei, passende Cyber-Versicherungslösungen zu finden und Risiken frühzeitig zu erkennen.

Unser Tipp:

Prüfen Sie frühzeitig,

  • ob Ihr Unternehmen von NIS2 betroffen ist,
  • welche Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind,
  • ob bestehende Cyberversicherungen noch ausreichend sind.

Denn Cyberangriffe treffen heute nicht mehr nur „die anderen“.