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Das GAP beim Leasing von Maschinen und Objekten

Das GAP beim Leasing von Maschinen und Objekten

Die GAP-Versicherung (engl. Guaranteed Asset Protection) ist eine Versicherung, die bei Leasingverträgen oft empfohlen wird. Sie dient dazu, die Differenz zwischen dem Zeitwert des geleasten Fahrzeugs und dem Restbetrag des Leasingvertrags abzudecken, falls das Fahrzeug gestohlen wird oder bei einem Unfall total beschädigt wird. Ohne GAP-Versicherung müsste der Leasingnehmer diese Differenz aus eigener Tasche bezahlen, was in der Regel sehr teuer wäre. Durch den Abschluss einer GAP-Versicherung können Leasingnehmer also vor finanziellen Verlusten geschützt werden.

Wer produziert oder veredelt, braucht Maschinen im Betrieb. Mobile Maschinen sind nicht nur für Bauunternehmen und Landwirte ein wichtiges Thema. Neue Maschinen kosten gutes Geld, was sich nicht gerade angenehm auf die Liquidität eines Unternehmens auswirken kann. Es ist daher inzwischen keine Seltenheit mehr, dass auch Maschinen, Loks, Flugzeuge usw. einfach geleast werden, so wie man es vom Firmenwagen her ja bereits kennt.

Wie im Automobilbereich besteht auch beim Maschinen-Leasing eine Problemstellung bei Totalschaden oder -verlust, die man nicht übersehen sollte. Der Leasinggeber kalkuliert mit einem Zeitwert, der auf Basis der bei Antragstellung gemachten Angaben kalkuliert wurde. Aber in der Praxis kann die dann ganz anders aussehen. Müssen wegen eines Großauftrags z.B. Sonderschichten gefahren werden, kommen schnell mehr als nur ein paar Betriebsstunden mehr zusammen. Beschädigungen usw. führen dazu, dass der tatsächliche Zeitwert oft niedriger ausfällt als der kalkulierte Zeitwert der Leasingfirma. Kommt es nun zu einem Großschaden, für den die Maschinenversicherung einspringen muss, leistet diese max. den tatsächlichen Zeitwert nach den Bedingungen. Die Differenz zum kalkulierten Zeitwert des Leasinggebers (das GAP), müsste ein Unternehmen dann als Lücke (GAP) selbst aufbringen. Wir haben eine Lösung bei der man dies direkt im Vorfeld absichern kann und diese sichert Sie gegen diese Lücke ab, denn dies ist grundsätzlich möglich.

Neben den bekannten Lösungen im Kfz Bereich, können wir auch Spezialfahrzeuge wie Busse, Campingfahrzeuge, Taxen, Baumaschinen, Kräne (mobil und stationär) usw. absichern. Neben Forstmaschinen sichern wir auch mobile und stationäre Industriemaschinen ab. Selbst für Hubschrauber und Flugzeuge haben wir eine Lösung. Der Einsatzbereich ist vielfältig und Sie zahlen in der Regel eine Einmalprämie für das Objekt das Sie bei uns versichern möchten.

Auch hier sind wir sehr gerne für Ihre Fragen da, wenn Interesse an unserer Rahmenvereinbarung besteht, den Schadenfall planbarer zu machen.

Ihr ANCORA Team

Die Inflation und die Auswirkung auf Ihre Versicherungssummen….

Die Inflation und die Auswirkung auf Ihre Versicherungssummen….

Die globalen Entwicklungen der letzten Jahre haben unter anderem durch die Preisexplosionen im Öl-, Gas- und Stromsektor diese Kosten massiv in die Höhe getrieben. Dies sorgt – in Verbindung mit diversen politischen Entscheidungen in der EU und in Deutschland, sowie der anhaltenden Materialknappheit und Lieferproblemen bei verschiedensten Produkten – dafür, dass heftig an der Preisschraube gedreht wurde und die Inflation im Oktober 2022 auf eine Rekordhöhe von 10,4 Prozent gehievt wurde. Und auch für 2023 prognostiziert das renommierte Research-Unternehmen Statista eine Steigerung der Inflationsrate um 8,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Diese Entwicklung kann sich leider negativ auf Ihren Versicherungsschutz auswirken. Ist eine starre Versicherungssumme vereinbart, kann es sein, dass diese in der heutigen Situation nicht mehr ausreichend ist. Betrachten wir dies am Beispiel einer Inhaltsversicherung. Hier wird die Versicherungssumme durch die Neuwerte der Betriebseinrichtung ermittelt, den sie bei Abschluss des Vertrags hat. So ermittelte man bei unserem fiktiven Vertrag eine nötige Summe von 100.000 Euro. Nach einem Brand stellt ein Gutachter nun aber fest, dass der Neuwert aller Geräte, Maschinen, Büroelektronik und Vorräte in diesem Betrieb 2023 bei 135.000 Euro liegt. Die nötige Versicherungssumme wurde also um 35.000 Euro zu niedrig gewählt. Im Verhältnis zwischen Ist- und Soll-Summe wird daher auch der entstandene Schaden gekürzt. Dies auch dann, wenn der Schaden unter den vereinbarten 100.000 Euro liegt. Der Versicherer hat das Recht, die Entschädigung zu quoteln, also auf das Verhältnis anzupassen, das zwischen den beiden Summen besteht, da ja der Gesamtwert versichert werden müsste. In unserem Beispiel würde die Firma also immer auf einem guten Viertel eines Schadens sitzenbleiben. Bei besseren Tarifen wie z. B. unseren speziellen Deckungskonzepten würde immerhin bis zur vereinbarten Versicherungssumme voll geleistet werden. Bei einem Totalschaden blieben aber dennoch die fehlenden 35.000 Euro selbst zu stemmen.

Von der beschriebenen Problematik sind neben der Inhaltsversicherung auch die Elektronik- und die Maschinenversicherung betroffen. Damit Ihre Verträge weiterhin in vollem Umfang den Schutz bieten, den Sie zurecht auch von ihnen erwarten, empfehlen wir dringend zu überprüfen, ob die momentane Preissituation eine Erhöhung der Versicherungssumme nötig macht. Ist das der Fall – und das kann bei alten Verträgen schon durch die normale Preisanpassung der vergangenen Jahre geschehen – sorgt nur eine Anpassung der Summe dafür, alles wieder ins rechte Lot zu rücken.

Nehmen Sie dieses Thema bitte nicht auf die leichte Schulter. Gerade in unruhigen Zeiten sollte man sich auf seine Versicherung verlassen können – das setzt aber auch Ihr Mitwirken als Vertragspartner voraus.

Bitte kommen Sie auf uns zu, falls Sie höheren Summenbedarf erkennen. Wir kümmern uns gerne um alles weitere.

Für Ihre Fragen sind wir immer als Ihr ANCORA TEAM sehr gerne da!

KAPITALGESELLSCHAFT OHNE MANAGERHAFTPFLICHT? MUTIG…!

KAPITALGESELLSCHAFT OHNE MANAGERHAFTPFLICHT? MUTIG…!

Ein großer Teil der GmbHs im Land sind ausschließlich inhabergeführt. Denn die Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird normalerweise gerade dafür gegründet, dass die persönliche private Haftung des Selbstständigen außen vor ist. § 13 Abs. 2 GmbH Gesetz verspricht, dass die Haftung im Außenverhältnis auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt ist. Doch welche Regelungen greifen im Innenverhältnis? Der § 43 Abs. 2 GmbHG regelt hier: „Geschäftsführer, welche ihre Obliegenheiten verletzen, haften der Gesellschaft solidarisch für den entstandenen Schaden.“ Die Gesellschaft – als eigenständige juristische Rechtsperson – kann also Schadenersatzansprüche an den Geschäftsführer stellen. Beachte! Eine Unterscheidung zwischen angestelltem Geschäftsführer und Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) kennt das Gesetz nicht.

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die Rechtsprechung in den letzten Jahren stark dazu tendiert, Gläubigern der GmbH eine direkte Inanspruchnahme des Geschäftsführers zu ermöglichen, wenn dessen Fehler ursächlich für z. B. einen Forderungsausfall war. Ein Widerspruch zur beschränkten Haftung des Unternehmens ist dies natürlich nicht, da ja das Vermögen des Verantwortlichen herangezogen wird. Muss sich im schlimmsten Fall ein Insolvenzverwalter der weiteren Geschicke der Firma annehmen, wird dieser natürlich alle Möglichkeiten ausloten, an die nötigen Finanzmittel zu gelangen. Der ursprüngliche Zweck der GmbH, das private Vermögen zu schützen, kann dann dahin sein. Vielen GGFs ist diese Problematik nicht bewusst!

Eine D & O – Versicherung („Directors & Officers“ oder auch „Managerhaftpflicht“) kann für einen solchen Fall die Rettung sein. Dieser sinnvolle Haftpflichtschutz prüft, ob ein rechtlicher Anspruch gegen Sie besteht und kommt im Rahmen der Versicherungssumme ggf. auch dafür auf. Bei ausreichend hoher Versicherungssumme bleibt das Privatvermögen verschont. Ein solcher Vertrag kann von jeder Kapitalgesellschaft abgeschlossen werden. Versichert sind im Vertragsrahmen alle geschäftsführenden Organe. Die D & O – Versicherung ersetzt der Gesellschaft den verursachten Schaden. Eine Win-win-Situation für alle Beteiligten.

Übrigens: Im Falle einer Unternehmensinsolvenz kann es schnell dazu kommen, dass Beiträge zur Versicherung nicht mehr gezahlt werden. Der Versicherungsschutz kann dann gefährdet sein. Angestellte Entscheider können diese Gefahr umgehen, indem sie selbst eine personenbezogene Absicherung abschließen. Das Haftungspotenzial als Führungskraft ist enorm. Setzen Sie Ihr privates Lebenswerk daher nicht aufs Spiel!

Kontaktieren Sie uns bitte, wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema wünschen!

Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Ihr ANCORA Team!

Ihr Fuhrpark – Einfach mal Kosten einsparen?

Ihr Fuhrpark – Einfach mal Kosten einsparen?

Einfach mal Kosten einsparen?

Da können wir helfen!

Als Gewerbetreibender sind Sie auf Ihre Fahrzeuge angewiesen. Damit es im Schadensfall so wenig Schwierigkeiten wie möglich gibt, haben Sie diese sicher gut versichert. An der Qualität des Versicherungsschutzes sollte man nicht sparen – bei den Versicherungsbeiträgen hingegen schon. Zuviel für etwas zu zahlen ist nie schön. Bei Versicherungen gilt das genauso. Für Unternehmen ab drei motorisierten Fahrzeugen steht die Tarifwelt der Flottenlösungen offen. So können Sie von attraktiven Preisen profitieren, ohne Einbußen beim Schutz hinnehmen zu müssen. In unserem Produktangebot findet sich auch für  Sie eine Lösung, die Sie begeistern wird. Da sind wir uns sicher!

Einen Fuhrpark im Ganzen betrachten – nicht jedes einzelne Fahrzeug

Der Kern einer Fuhrpark- bzw. Flottenlösung ist die Betrachtung als Gesamtheit der Flotte. Anders als bei herkömmlichen Einzelverträgen wird nicht nur das einzelne Fahrzeug in der Kalkulation der Prämie berücksichtigt. Alle Fahrzeuge eines Unternehmens gemeinsam zur Grundlage der Beitragsberechnung zu machen ist sinnvoll, da sie ähnlich eingesetzt und von einem ähnlichen Personenkreis gefahren werden. Der Versicherer hat durch die Absicherung Ihres Gesamtfuhrparks weniger Verwaltungskosten und die Gesamtprämie hilft dabei, Schäden besser auffangen zu können. Diese Vorteile bemerken Sie bei der angenehmen Prämie, die durch den Versichrer aufgerufen wird.

Sie sind bereits preiswert versichert?

Das freut uns aufrichtig! Als umsichtiger Unternehmer sind Sie sicherlich auch bereits recht preiswert versichert. Das freut uns, so können wir Ihnen beweisen, was wir können. Weiter zeigt es, dass Sie die Möglichkeiten, die wir Ihnen bieten, auch schätzen können. Als unabhängiger Versicherungsmakler sind wir nicht auf das Angebot eines bestimmten Anbieters beschränkt. Die Klaviatur des deutschen Versicherungsmarktes steht uns zur Verfügung. Daher sind wir überzeugt davon, dass sich unser Angebot für Sie auszahlen wird. Selbstverständlich entstehen Ihnen aus unseren Einsatz weder Kosten, noch verpflichten Sie sich zu irgendetwas. Investieren Sie etwas Zeit in uns, die sich bezahlt machen wird.

Kontaktieren Sie unser Team einfach!

Wenn wir Ihr Interesse wecken konnten und Sie nicht weiter zu viel für Ihre KFZ-Versicherung zahlen möchten, dann kontaktieren Sie uns doch einfach. Finden Sie hier (Link) ein entsprechendes Formular dafür.

Tragen Sie Ihren Terminwunsch dort ein und legen Sie es uns aufs Fax. Wir melden uns im Anschluss zeitnah bei Ihnen.

Das brauchen wir, um aktiv werden zu können:

Bitte halten Sie zum Termin folgende Unterlagen bereit:

•Ihre bisherigen KFZ-Policen

•Ihre aktuellen Beitragsrechnungen

•Kopien Ihrer Fahrzeugscheine

Nur mit diesen Unterlagen können wir Ihnen das attraktive Angebot machen, das Sie von uns erwarten dürfen.

Wir freuen uns sehr darauf, Sie kennen zu lernen!

Ihr ANCORA TEAM !

ALTERNATIVE ENERGIEN: AUCH IN IHREM BETRIEB?

ALTERNATIVE ENERGIEN: AUCH IN IHREM BETRIEB?

Die Energiewende findet bei Weitem nicht mehr nur im Privaten statt. Auch immer mehr Firmen produzieren ihren eigenen Strom und versorgen sich so zumindest teilweise selbst. In den meisten Fällen geschieht dies über Fotovoltaikanlagen, welche überwiegend auf den Dächern der Firmengebäude installiert sind.

Je nach Größe und Leistungsstärke finden sich da häufig auch Anlagen mit enormem Anschaffungswert auf den Dächern der Betriebsgebäude. Solche Werte sollten natürlich auch adäquat abgesichert werden. Über die klassische  Gebäudeversicherung inklusive Elementarschadenschutz sind Anlagen allerdings in der Regel lediglich gegen Brand, direkten Blitzeinschlag, Explosion, Flugzeugabsturz, Sturm (über 60 Stundenkilometer), Hagel, Schneedruck, Steinschlag und Erdrutsch abgesichert. Doch dass bei solch teuren Anlagen ein Versicherungsschutz sinnvoll ist, der weiter reicht, liegt auf der Hand. Spezialversicherungen für Fotovoltaikanlagen werden von verschiedenen Gesellschaften angeboten und bieten hier deutlich umfangreicheren Schutz. Neben Beschädigungen durch Vandalismus oder Tierbiss sind auch Überspannungsschäden (unabhängig von der Ursache), Ungeschicklichkeit und Bedienungsfehler Gegenstand des Versicherungsschutzes. Des Weiteren kann der Ertragsausfall bei Stillstand oder Defekten der Anlage versichert werden oder auch der Bruch der Paneelverglasung. Der genaue Leistungsumfang ist natürlich abhängig vom Tarifwerk des jeweiligen Anbieters.

Doch es gibt auch bei den Spezialanbietern am Markt einen Punkt, der sich durchaus in manchen Tarifen als Achillesferse herausstellen kann: Seit Beginn der Pleitewelle bei den Solaranlagenherstellern zu Beginn der 2010er-Jahre sind viele Hersteller vom Markt verschwunden. Kann ein Defekt an Ihrer Anlage (z. B. am Wechselrichter) vom Hersteller nicht mehr behoben werden, weil es ihn durch Insolvenz nicht mehr gibt – und das ist eben gerade bei den Fotovoltaikherstellern ein weitverbreitetes Problem –, dann erstatten die meisten Tarife, die Sie direkt beim Versicherer bekommen, nur noch den Zeitwert. Und dieser dürfte schon nach relativ wenigen Jahren ziemlich niedrig ausfallen. Ob man die Anlage mit dem Bauteil eines anderen Herstellers reparieren kann, kommt auf den Einzelfall an. Falls nicht, muss zwangsläufig individuell repariert oder gegebenenfalls auch nachgebaut werden. So oder so tut sich durch die Zeitwerterstattung eine ordentliche Lücke auf, die schnell eine empfindliche Scharte in die eigentlich so positive Kosten-Nutzen-Bilanz Ihrer Anlage schlägt.

Glücklicherweise können wir dieses Problem mit unseren Möglichkeiten aus der Welt schaffen. Sie gehen andere Wege bei der alternativen Energieerzeugung und nutzen ein Windrad, ein Blockheizkraftwerk oder eine ganz andere Anlage? Auch hier können wir Ihnen weiterhelfen.

Kontaktieren Sie uns bitte, wenn Sie weitere Informationen wünschen!

Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zu Seite.

Ihr ANCORA Team!

Warum eine Gruppenunfallversicherung gut für Ihre Mitarbeiter – und damit für Ihre Firma ist

Warum eine Gruppenunfallversicherung gut für Ihre Mitarbeiter – und damit für Ihre Firma ist

Ihre motivierte Arbeitnehmer sind das größte und wichtigste Kapital, das ein Unternehmen haben kann. Mitarbeiter-Benefits unterschiedlichster Ausprägung sind ein probates Mittel, um
den Angestellten eine Wertschätzung zum Ausdruck zu bringen. Sie als Arbeitgeber haben die Möglichkeit, Ihre Mitarbeiter im Rahmen einer freiwilligen Gruppenunfallversicherung
gegen die finanziellen Folgen betrieblicher und/oder privater Unfälle zu versichern.

Ebenfalls können Sie so einen wichtigen Beitrag zur Risikoabsicherung für Ihre Angestellten leisten – und somit auch für sich selbst. Die Absicherung über die Berufsgenossenschaft greift in der Regel bei Arbeits- und Wegeunfällen erst ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent. Neben zahlreichen Leistungseinschränkungen fehlt es zudem oftmals an der Möglichkeit, den Versicherungsschutz sinnvoll individuell zu gestalten.

Bei unseren Gruppenunfallversicherung für Sie sieht das ganz anders aus: Die Absicherung kann mit einem  hohen Maß an Flexibilität auf Ihre ganz konkreten Wünsche zugeschnitten werden – sowohl in Bezug auf die versicherten Personen (namentlich genannte Einzelpersonen oder auch ganze Personengruppen ohne Namensnennung) als auch hinsichtlich der gewünschten Leistungen, wie beispielsweise finanzielle Entschädigung bei Invalidität, Tod, Krankenhausaufenthalt oder Ersatz von Bergungskosten. Dabei ist eine Gruppenunfallversicherung natürlich nicht nur für große Firmen interessant, denn oft ist eine Absicherung bereits ab zwei Personen möglich. Somit können auch kleinere Unternehmen von diesen Tarifen und unseren Rahmenverträgen profitieren. Für Ihre Mitarbeiter ist diese Form der Unfallversicherung deutlich günstiger als eine vergleichbare Einzel-Unfallversicherung. Durch diese zusätzliche Sozialleistung wird die Bindung der Mitarbeiter an Ihr Unternehmen erhöht! Eine WIN – WIN Situation für beide Seiten!

Wenn Ihr Interesse geweckt sein sollte und Sie mehr über die individuellen Gestaltungsmöglichkeiten erfahren möchten, dann sprechen Sie uns gerne darauf an.

Ihr ANCORA Team!

Kurze steuerliche Betrachtung:
Wenn Sie als Arbeitgeber eine Gruppenunfallversicherung abschließen, dann sind die zu zahlenden Beiträge Betriebsausgaben.
Die steuerliche Behandlung für Ihren Mitarbeiter ist abhängig davon, ob Sie einen vertraglichen Direktanspruch auf die versicherten Leistungen vereinbaren oder nicht.

MIT Direktanspruch werden die laufenden Beiträge als Arbeitslohn betrachtet. Bis maximal 119 Euro (inkl. Vers.St) pro Jahr ist eine Pauschalversteuerung mit einem Satz von 20 Prozent auf den Nettobeitrag möglich. Eine Leistung der Versicherung im Schadensfall wird steuerfrei ausbezahlt.

OHNE Direktanspruch mit Auszahlung an den Mitarbeiter sind laufende Beiträge kein Arbeitslohn uns somit nicht steuerpflichtig. Wird eine Versicherungsleistung fällig, müssen die Beiträge rückwirkend versteuert werden. Auszahlungen an den Arbeitgeber sind steuerpflichtige Betriebseinnahmen (Einverständnis des AN muss vorliegen).

Bitte besprechen Sie die für Ihren Betrieb sinnvollste steuerliche Konstellation mit Ihrem Steuerberater.