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Was Unternehmen jetzt wissen müssen: Verschärfung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung – Die CSR-Richtlinie

Was Unternehmen jetzt wissen müssen: Verschärfung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung – Die CSR-Richtlinie

Was Unternehmen jetzt wissen müssen: Verschärfung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Mit ihrem Vorschlag zur Änderung der CSR-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive) setzt die EU-Kommission neue Maßstäbe für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Schätzungsweise mehr als 20-mal so viele deutsche Unternehmen werden ab dem Berichtszeitraum 2023 verpflichtet sein, umfassende Informationen über die ökonomischen, ökologischen und sozialen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit in den Lagebericht aufzunehmen.

Das kann vor allem kleine und mittelständische Unternehmen vor große Herausforderungen stellen.

Wer von der CSR-Berichtspflicht betroffen ist und was jetzt zu tun ist.

CSR-Berichtspflicht: Das ist neu

Seit 2017 müssen große kapitalmarktorientierte Unternehmen in der EU offenlegen, wie sie ihrer gesellschaftlichen Verantwortung – Corporate Social Responsibility – nachkommen. Dazu gehören neben ökologisch relevanten Aspekten wie Klima- und Umweltschutz auch ökonomische und soziale Dimensionen wie faire Geschäftspraktiken, die Achtung der Menschenrechte oder der sparsame Umgang mit Ressourcen. Auch kleinere Unternehmen haben in der Vergangenheit auf Wunsch von Investoren oder Stakeholdern solche Berichte initiiert, allerdings auf freiwilliger Basis, zu beliebigen Zeitpunkten und nach unterschiedlichen Standards.

„Der Vorschlag zur Überarbeitung der CSR-Richtlinie bringt nun eine sehr starke Verschärfung und Erweiterung“, berichtet Martina Wunderlich, die seit vielen Jahren Unternehmen im Bereich Umweltmanagement berät. „Zum einen hinsichtlich der Berichtsinhalte, die erweitert, präzisiert und harmonisiert werden. Zum anderen hinsichtlich der Anzahl der Unternehmen, die von der Berichtspflicht betroffen sind.“

Welche Unternehmen sind von der CSR-Berichtspflicht betroffen?

Wer der Berichtspflicht nachkommen muss, hängt von der Art des Unternehmens und der Anzahl der Mitarbeiter ab. „Eine der größten Veränderungen ist aus meiner Sicht die Abkehr von der Kapitalmarktorientierung“, sagen Experten einhellig. Demnach benötigen Unternehmen aller Branchen künftig einen strategischen Nachhaltigkeitsansatz, der sich in der Unternehmensberichterstattung widerspiegelt.

Die derzeit gültige CSRD sieht einen Schwellenwert von 500 Mitarbeitern vor (vgl. Art. 5).

Den Anfang machen große Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitern für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Es folgen große Unternehmen (250 Mitarbeiter) mit Beginn des Geschäftsjahres am 01. Januar 2025. Diese Unternehmen müssen zudem einen Nettoumsatz von mindestens 40 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von mindestens 20 Millionen Euro aufweisen.

Nach dem 01. Januar 2025 müssen kleine und mittelgroße Unternehmen mit Beginn des Geschäftsjahres ab dem 01. Januar 2026 die CSRD berücksichtigen.

Herausforderung Nachhaltigkeitsberichterstattung

Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, die bisher nicht von der Berichtspflicht betroffen waren, können vor große Herausforderungen gestellt werden. Denn häufig haben diese Unternehmen keinen offiziellen Umweltbeauftragten, sondern die Themen Umwelt und Nachhaltigkeit werden von Mitarbeitern anderer Abteilungen abgedeckt. Diese müssen sich nun mit der sehr komplexen Richtlinie und ihren spezifischen Anforderungen auseinandersetzen.

Hinzu kommt, dass viele Unternehmen derzeit mit weiteren Herausforderungen konfrontiert sind. Neben den hohen Treibstoff- und Energiepreisen haben viele mit extremen Schwierigkeiten in der Lieferkette zu kämpfen. „Nicht zuletzt ist auch die Geschwindigkeit, mit der die Richtlinie umgesetzt werden soll, frappierend.“

Was ist jetzt zu tun?

Statt angesichts der anstehenden Herausforderungen den Kopf in den Sand zu stecken, empfehlen wir dem Unternehmen, die Neuerung zum Anlass zu nehmen, Eigeninitiative zu ergreifen und sich dem Thema Nachhaltigkeit Schritt für Schritt zu nähern.

Schritt 1: Die Bestandsaufnahme

Wir empfehlen Unternehmen, sich zunächst selbst ein Bild zu machen und sich ehrlich zu fragen: Wie nachhaltig ist mein Unternehmen eigentlich? Wie viele CO2-Emissionen verursachen zum Beispiel meine Firmenfahrzeuge? Habe ich Mitarbeiter in Billiglohnländern und wie gehe ich mit ihnen um? Woher beziehe ich meine Rohstoffe und die Energie für deren Verarbeitung? Und wie kommen meine Mitarbeiter zur Arbeit?

Wer im Nachhaltigkeitsdschungel schnell den Überblick verliert, bekommt auf Wunsch wichtige Hilfestellung. Im Rahmen des Risk Consulting führen wir mit unseren Kunden und Partnern eine Art Nachhaltigkeits-Check durch. Wir geben Hilfe zur Selbsthilfe, stellen Materialien zur Verfügung und schauen uns gemeinsam an, wie das Unternehmen im Bereich Nachhaltigkeit aufgestellt ist.

Schritt 2: Der Austausch mit Fachleuten

Da der Nachhaltigkeitsbericht mit Inkrafttreten der geänderten Richtlinie nicht mehr separat erstellt werden kann, sondern zwingend in den Finanzbericht integriert werden muss, ist es für Unternehmen ratsam, sich im nächsten Schritt mit ihrer bisherigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Verbindung zu setzen. Hier ist zu klären, ob diese in der Lage ist, die Prüfung der nichtfinanziellen, nachhaltigkeitsbezogenen Berichterstattung mit abzudecken.

Wenn Unternehmen in Zukunft weder Bußgelder noch ihren Versicherungsschutz riskieren wollen, ist eine verantwortungsvolle und neutral geprüfte Nachhaltigkeitsberichterstattung unerlässlich. Da Corporate Social Responsibility im europäischen Kontext Teil der Corporate Compliance ist, stehen wir mit Risk Consulting Unternehmen auch in herausfordernden Zeiten wie diesen zur Seite, begleiten sie partnerschaftlich und helfen ihnen, ihrer Corporate Social Responsibility in allen Belangen gerecht zu werden – auch im Hinblick auf die neue CSR-Berichtspflicht.

Was ist ESG?

Regierungen, Unternehmen und Zivilgesellschaften stehen vor immer größeren Herausforderungen: Sie alle sind aufgefordert, ihr Handeln so auszurichten, dass ein menschenwürdiges Leben überall auf der Welt möglich ist und die natürlichen Lebensgrundlagen dauerhaft erhalten bleiben. Diese Handlungsmaxime umfasst ökonomische, ökologische und soziale Aspekte, die sogenannten ESG-Kriterien.

ESG, das ist der Dreiklang aus Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (verantwortungsvolle Unternehmensführung).

Der Bereich Environment umfasst Themen wie Umweltschutz, Energieeinsparung oder Entsorgung und Recycling.

Bei Social geht es unter anderem um Chancen- und Lohngleichheit, soziales Engagement oder die Einhaltung der Menschenrechte.

Governance legt den Fokus auf Transparenz und nachhaltige Unternehmensführung, unter anderem auch in der Finanzierung.

Nachhaltigkeit bezieht sich heute also nicht nur auf Umweltaspekte, sondern wird viel weiter gefasst.

Ihr ANCORA Team!

Cybercrime – Die Risiken minimieren und Ihre Daten Schützen!

Cybercrime – Die Risiken minimieren und Ihre Daten Schützen!

Die Möglichkeiten des Internets sind zweifellos erstaunlich und haben unser tägliches Leben grundlegend verändert. Von der Kommunikation über soziale Medien bis hin zur Durchführung von Finanztransaktionen und dem Zugriff auf sensible persönliche und geschäftliche Informationen – das Internet hat eine bedeutende Rolle in unserer Gesellschaft eingenommen. Doch während wir von den grenzenlosen Möglichkeiten der digitalen Welt profitieren, lauern im Schatten dunkle Kräfte, die auf unsere Daten abzielen.

Cyberangriffe und digitale Bedrohungen sind zu einer allgegenwärtigen Gefahr geworden, insbesondere für Unternehmen, die sich zunehmend auf digitale Technologien verlassen, um ihre Geschäftsprozesse zu optimieren. Diese Unternehmen sind ein lukratives Ziel für Cyberkriminelle, die ständig nach Schwachstellen in den Systemen suchen, um Zugang zu vertraulichen Informationen zu erlangen und finanzielle Schäden anzurichten.

Phishing-Angriffe sind eine der häufigsten Formen von Cyberangriffen. Dabei erhalten Mitarbeiter täuschend echte E-Mails, die vorgeben, von vertrauenswürdigen Quellen wie Banken oder bekannten Unternehmen zu stammen. Diese E-Mails enthalten oft Links zu gefälschten Websites oder Anhänge mit Schadsoftware, die dazu dienen, vertrauliche Informationen wie Benutzernamen, Passwörter oder Kreditkartendaten abzufangen.

Ransomware-Angriffe sind eine weitere ernsthafte Bedrohung. Hierbei verschlüsseln Hacker die Daten eines Unternehmens und fordern ein Lösegeld, um die Daten wieder freizugeben. Solche Angriffe können verheerende Auswirkungen haben, da sie nicht nur finanzielle Verluste verursachen, sondern auch den Geschäftsbetrieb für längere Zeit lahmlegen können.

Datenlecks und Datenschutzverletzungen sind ebenfalls weit verbreitet. Durch unsachgemäß gesicherte Datenbanken oder Netzwerke können sensible Informationen wie Kunden- oder Mitarbeiterdaten in die falschen Hände gelangen. Dies kann nicht nur das Vertrauen der Kunden erschüttern, sondern auch zu rechtlichen Konsequenzen führen, wenn Datenschutzbestimmungen verletzt werden.

DDoS-Angriffe (Distributed Denial of Service) sind eine weitere Bedrohung, bei der Hacker die Netzwerkressourcen überlasten, um legitimen Benutzern den Zugriff auf die Online-Dienste eines Unternehmens zu verwehren. Solche Angriffe können zu erheblichen Umsatzeinbußen führen und das Image eines Unternehmens nachhaltig beschädigen.

Angesichts dieser wachsenden Bedrohungen ist es für Unternehmen unerlässlich, sich umfassend gegen Cyberrisiken abzusichern. Neben technischen Sicherheitsmaßnahmen wie Firewalls und Antivirensoftware ist auch eine Cyber-Versicherung eine wichtige Maßnahme zum Schutz vor den finanziellen Folgen von Cyberangriffen. Eine solche Versicherung kann nicht nur die Kosten für die Wiederherstellung des geschäftlichen Betriebs decken, sondern auch die Kosten für forensische Untersuchungen, Rechtsberatung und PR-Maßnahmen übernehmen.

Zusätzlich zur Absicherung durch Versicherungen sollten Unternehmen auch in Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen für ihre Mitarbeiter investieren, um sie für die Gefahren von Cyberangriffen zu sensibilisieren und sie darüber zu informieren, wie sie sich gegen solche Angriffe schützen können.

Insgesamt ist die Bekämpfung von Cyberkriminalität eine gemeinsame Verantwortung von Regierungen, Unternehmen und Einzelpersonen. Nur durch eine kombinierte Anstrengung können wir die Sicherheit im digitalen Raum gewährleisten und die Risiken von Cyberangriffen minimieren.

Sind Sie Safe?

Wir überprüfen gern bestehende Verträge oder entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre Anforderungen

Stapler, Bagger, Arbeitsmaschinen versichern?

Stapler, Bagger, Arbeitsmaschinen versichern?

Wie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Firmenfahrzeuge auf dem Betriebsgelände versichert sind, lesen Sie hier.

In Zeiten des unaufhaltsamen technischen Fortschritts wird die Zusammenarbeit zwischen Mensch und Maschine immer enger und ausgefeilter. Unternehmen, ob in der Industrie, im Baugewerbe, in der Logistik oder im Handwerk, setzen zunehmend auf leistungsfähige Arbeitsmaschinen, um ihre Aufgaben schneller und effizienter zu erledigen. In dieser Symbiose von Mensch und Maschine stellt sich eine für unsere Branche relevante Frage:

Wie sind Arbeitsmaschinen wie Bagger, Gabelstapler und Co. eigentlich versichert?

Im Folgenden nehmen wir diese Frage genauer unter die Lupe und erläutern, wie Sie gewerbliche Kunden dabei unterstützen können, den für ihre Situation und ihr Gerät optimalen Versicherungsschutz zu wählen. Denn in einer Welt, in der Technologie und Industrie Hand in Hand gehen, ist der richtige Versicherungsschutz der Schlüssel zur Sicherung von Geschäftskontinuität und langfristigem Erfolg.

Grundsätzlich können Kraftfahrzeuge bis 6 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge bis 20 km/h in der BHV versichert werden (vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 6b PflVG). Handelt es sich um Fahrzeuge/Maschinen mit einer höheren als der genannten Höchstgeschwindigkeit, kommt es auf den Einsatzbereich an und es wird etwas komplizierter. Werfen wir daher einen Blick auf das Einsatzgebiet bzw. den Einsatzort und machen zunächst einen kurzen Exkurs in das Straßenverkehrsrecht:

Bei „normalen“ Straßen, Radwegen, Plätzen, Wasserstraßen, Brücken etc. handelt es sich um öffentlichen Verkehrsraum, der grundsätzlich für jedermann frei zugänglich ist und welcher der gemeinschaftlichen Benutzung durch Verkehrsteilnehmer dient. Eine rechtlich zentrale Grundlage nehmen die Straßenverkehrsordnung ein, die den Verkehrsablauf und das Verhalten der Teilnehmer regelt, ebenso wie das Pflichtversicherungsgesetz.
Der private/nicht öffentliche Verkehrsraum bezeichnet hingegen Flächen, die – Sie ahnen es – überwiegend Zwecken auf privaten Grundstücken dienen, wie Parkplätze oder Garagenzufahrten. Oft ist dieser Raum gekennzeichnet durch eine Umfriedung oder ein Schild, welches auf Privatgrund hinweist. Ausnahmen sind z. B. Supermarktparkplätze, welche oftmals Privatgelände mit öffentlicher Nutzung darstellen. Lesen Sie hierzu einen Beschluss des BGH vom 30. Januar 2013, Az. 4 StR 527/12.
Wenn sich in diesem ursprünglich privaten Raum, der nicht der Öffentlichkeit gewidmet ist (z. B. Betriebs-/Werksgelände), neben den berechtigten Personen (z. B. Mitarbeiter) auch fremde Personen (z. B. Lieferanten, Kunden, Subunternehmer) aufhalten, bezeichnet man derartige Flächen als beschränkt öffentlichen Verkehrsraum.

Nahezu jedes Betriebsgelände ist somit ein beschränkt öffentlicher Verkehrsraum.

Bewegen sich Kraftfahrzeuge mit mehr als 6 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit mehr als 20 km/h Höchstgeschwindigkeit ausschließlich auf nicht öffentlichem Verkehrsgrund, so dass eine Gefährdung des Betriebsgeländes z. B. durch Unbefugte ausgeschlossen ist, können diese ohne Zusatzdeckung in die Betriebshaftpflichtversicherung eingeschlossen werden.

Bewegen sich Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h auf dem Betriebsgelände (= beschränkt öffentlicher Verkehrsraum), besteht Versicherungspflicht über die Kfz-Versicherung. Um einen separaten Kfz-Vertrag zu vermeiden, bieten einige Betriebshaftpflichtversicherer den Punkt AKB-Zusatzdeckung an.

Dieser AKB-Zusatz bietet eine Auffangdeckung und vermeidet einen separaten Kfz-Vertrag. Der Schutz über die AKB-Zusatzdeckung ist auch dann möglich, wenn eine behördliche Ausnahmegenehmigung von der Zulassungspflicht nach § 70 Abs. 1 Nr. 2 StVZO erteilt wurde und das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum bewegt wird.

Wird das Fahrzeug jedoch ohne die vorgenannte behördliche Ausnahmegenehmigung im öffentlichen Verkehrsraum bewegt, ist ein gesonderter Vertrag in der Kfz-Haftpflichtversicherung unumgänglich (§ 1 PflVG).

Bei Fragen oder Anmerkungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr ANCORA-Team

Absicherungskonzept für Batteriespeicher

Absicherungskonzept für Batteriespeicher

Für sichere, effiziente und zuverlässige Batterien – unser Konzept für Ihre Sicherheit !

Die Batterietechnologie ist ein Grundpfeiler zur Transformation der Industrie des 21. Jahrhunderts und die Nachfrage nach Batteriespeichern steigt exponentiell. Batteriespeicher sind für das Erreichen der Klimaziele entscheidend. Deren Einsatz bedeutet für Unternehmen jedoch ein erhöhtes Risiko. Wir begleiten die Industrie in dieser Transformation durch einzigartige Lösungskonzepte.

Die Plattform unseres Partners kann die Sicherheit, den Zustand und damit die Zuverlässigkeit von Batterien genauestens bestimmen und vorhersagen. Die Smart Insurance deckt Sachschäden ab und ermöglicht ebenso eine Sachschaden unabhängige Deckung, z. B. bezüglich der Leistungsfähigkeit der Batteriespeicher und der damit einhergehenden Absicherung der Geschäftsmodelle.

Batterien funktionieren nicht immer wie geplant

Die Risiken bei dem Einsatz von Batterien/Batteriespeichern sind vielfältig und potenziell kostspielig – Abhängigkeiten zur Leistungsfähigkeit z. B. Alterung, als auch Totalverlust wegen Brandschäden. Zudem erhöht eine große Auswahl an Batterietypen, -lieferanten und -produktionstechnologien die Komplexität, zumal etwa alle 18 Monate mit einer neuen Systemgeneration zu rechnen ist. Erhalten Sie Einblick in die Risiken Ihres Speichers und deren rechtzeitige Vermeidung. Wir versorgen Sie mit dem richtigen Versicherungsschutz gegen unerwartete Ereignisse. Wir bringen diese Smart Insurance in die Welt der Batterien.

Batterien für verschiedene Anwendungen und Bereiche:

  • Battery Energy Storage Systems (BESS)
  • E-Mobilität
  • Heimspeicheranlagen

Unsere Partnerschaft bietet Ihnen:

  • Garantierter ROI für Eigentümer und Investoren
  • Langfristige Überwachung der Batterien durch eine Plattformlösung unseres Partners sowie Versicherungsschutz
  • Deckung von Sachschaden unabhängigem vom Leistungsverlust und verbesserte Deckung von Sachschäden für Ihre Batterien

Unsere Versicherungsmodelle:

  • Planungs- und Bauphase
  • mögliche Sachversicherungen in dieser Phase:
    • Montage (All-Risk)
    • Betriebsunterbrechung / verspätete Inbetriebnahme (Delay in Startup)
    • für Projekte
    • Bau (All-Risk)
  • Betriebsphase (mit ACCURE Monitoring)
    • Smart – Insurance – Optionen
      • Allgefahren-Versicherung
      • Betriebsunterbrechung / verspätete Inbetriebnahme (Delay in Startup)
    • Optional und dies schadenunabhängig in einer Smart – Insurance – Optionen
      • Performance Versicherung

ANCORA und eine Software gesteuerte Analyse von Batteriespeichersystemen

Wir bieten Ihnen eine Partnerschaft, die Ihr Unternehmen vor batteriebedingten Risiken schützt. Basierend auf den Analysen und Alarmen zu kritischen Ereignissen stellt ein Dashboard Bewertungen des Versicherungsrisikos bereit. Dank des kontinuierlichen Monitorings stehen erstmals dauerhaft verlässliche Informationen über den Zustand von allen versicherten Batterien zur Verfügung. Diese können auch im Schadensfall bei der Ursachenforschung genutzt werden. Damit ist die Software unseres Partners ein wesentliches Produkt zur Minderung des Investitions- und Betriebsrisikos für Batteriespeichersysteme. Diese objektive Transparenz ermöglicht Versicherbarkeit oder günstigere Konditionen.

Wir helfen Ihrem Unternehmen dabei, das Risiko von Batterien auf der Grundlage ihres Geschäftsmodells zu bewerten, Sicherheit zu gewährleisten und den Geschäftswert zu maximieren. Indem es die Komplexität von Batteriedaten vereinfacht, macht die Analysesoftware Batterien sicherer, zuverlässiger und nachhaltiger. Es kombiniert hochmoderne künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen mit dem Expertenwissen darüber, wie Batterien in Energiespeichersystemen – vom elektrischen Sportwagen bis hin zu Stromnetzen – eingesetzt werden. Heute arbeiten fast 100 Fachleute – wie Batterieexperten und Datenwissenschaftler – mit uns, um die Kunden auf der ganzen Welt zu unterstützen und die Leistung deren Batterieanlagen zu optimieren, wobei Sicherheit an erster Stelle steht.

Ihre Vorteile auf einen Blick!

  • Ein Batteriespeicher wird kalkulierbar, bewertbar, finanzierbar und versicherbar
  • Reduzierte Wartungs- und Reparaturkosten
  • Frühzeitige Erkennung und Alarmierung bei Brandgefahr und möglichem Leistungsverlust, ansonsten Schutz durch Versicherung
  • Versicherung mit besseren Konditionen als marktüblich
  • Ein optionaler Schutz für die unvorhergesehene Abnahme‚ der Speicherkapazität ohne physische Schäden
  • Eine zuverlässige Vorhersage der Kapazität und damit des Leistungsvermögens der Batterie oder Batteriespeicher

Gerne stehen wir Ihnen zu Fragen und Anmerkungen bei diesem innovativen Produkt zur Verfügung!

Ihr ANCORA Team!

Das GAP beim Leasing von Maschinen und Objekten

Das GAP beim Leasing von Maschinen und Objekten

Die GAP-Versicherung (engl. Guaranteed Asset Protection) ist eine Versicherung, die bei Leasingverträgen oft empfohlen wird. Sie dient dazu, die Differenz zwischen dem Zeitwert des geleasten Fahrzeugs und dem Restbetrag des Leasingvertrags abzudecken, falls das Fahrzeug gestohlen wird oder bei einem Unfall total beschädigt wird. Ohne GAP-Versicherung müsste der Leasingnehmer diese Differenz aus eigener Tasche bezahlen, was in der Regel sehr teuer wäre. Durch den Abschluss einer GAP-Versicherung können Leasingnehmer also vor finanziellen Verlusten geschützt werden.

Wer produziert oder veredelt, braucht Maschinen im Betrieb. Mobile Maschinen sind nicht nur für Bauunternehmen und Landwirte ein wichtiges Thema. Neue Maschinen kosten gutes Geld, was sich nicht gerade angenehm auf die Liquidität eines Unternehmens auswirken kann. Es ist daher inzwischen keine Seltenheit mehr, dass auch Maschinen, Loks, Flugzeuge usw. einfach geleast werden, so wie man es vom Firmenwagen her ja bereits kennt.

Wie im Automobilbereich besteht auch beim Maschinen-Leasing eine Problemstellung bei Totalschaden oder -verlust, die man nicht übersehen sollte. Der Leasinggeber kalkuliert mit einem Zeitwert, der auf Basis der bei Antragstellung gemachten Angaben kalkuliert wurde. Aber in der Praxis kann die dann ganz anders aussehen. Müssen wegen eines Großauftrags z.B. Sonderschichten gefahren werden, kommen schnell mehr als nur ein paar Betriebsstunden mehr zusammen. Beschädigungen usw. führen dazu, dass der tatsächliche Zeitwert oft niedriger ausfällt als der kalkulierte Zeitwert der Leasingfirma. Kommt es nun zu einem Großschaden, für den die Maschinenversicherung einspringen muss, leistet diese max. den tatsächlichen Zeitwert nach den Bedingungen. Die Differenz zum kalkulierten Zeitwert des Leasinggebers (das GAP), müsste ein Unternehmen dann als Lücke (GAP) selbst aufbringen. Wir haben eine Lösung bei der man dies direkt im Vorfeld absichern kann und diese sichert Sie gegen diese Lücke ab, denn dies ist grundsätzlich möglich.

Neben den bekannten Lösungen im Kfz Bereich, können wir auch Spezialfahrzeuge wie Busse, Campingfahrzeuge, Taxen, Baumaschinen, Kräne (mobil und stationär) usw. absichern. Neben Forstmaschinen sichern wir auch mobile und stationäre Industriemaschinen ab. Selbst für Hubschrauber und Flugzeuge haben wir eine Lösung. Der Einsatzbereich ist vielfältig und Sie zahlen in der Regel eine Einmalprämie für das Objekt das Sie bei uns versichern möchten.

Auch hier sind wir sehr gerne für Ihre Fragen da, wenn Interesse an unserer Rahmenvereinbarung besteht, den Schadenfall planbarer zu machen.

Ihr ANCORA Team

Die Inflation und die Auswirkung auf Ihre Versicherungssummen….

Die Inflation und die Auswirkung auf Ihre Versicherungssummen….

Die globalen Entwicklungen der letzten Jahre haben unter anderem durch die Preisexplosionen im Öl-, Gas- und Stromsektor diese Kosten massiv in die Höhe getrieben. Dies sorgt – in Verbindung mit diversen politischen Entscheidungen in der EU und in Deutschland, sowie der anhaltenden Materialknappheit und Lieferproblemen bei verschiedensten Produkten – dafür, dass heftig an der Preisschraube gedreht wurde und die Inflation im Oktober 2022 auf eine Rekordhöhe von 10,4 Prozent gehievt wurde. Und auch für 2023 prognostiziert das renommierte Research-Unternehmen Statista eine Steigerung der Inflationsrate um 8,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Diese Entwicklung kann sich leider negativ auf Ihren Versicherungsschutz auswirken. Ist eine starre Versicherungssumme vereinbart, kann es sein, dass diese in der heutigen Situation nicht mehr ausreichend ist. Betrachten wir dies am Beispiel einer Inhaltsversicherung. Hier wird die Versicherungssumme durch die Neuwerte der Betriebseinrichtung ermittelt, den sie bei Abschluss des Vertrags hat. So ermittelte man bei unserem fiktiven Vertrag eine nötige Summe von 100.000 Euro. Nach einem Brand stellt ein Gutachter nun aber fest, dass der Neuwert aller Geräte, Maschinen, Büroelektronik und Vorräte in diesem Betrieb 2023 bei 135.000 Euro liegt. Die nötige Versicherungssumme wurde also um 35.000 Euro zu niedrig gewählt. Im Verhältnis zwischen Ist- und Soll-Summe wird daher auch der entstandene Schaden gekürzt. Dies auch dann, wenn der Schaden unter den vereinbarten 100.000 Euro liegt. Der Versicherer hat das Recht, die Entschädigung zu quoteln, also auf das Verhältnis anzupassen, das zwischen den beiden Summen besteht, da ja der Gesamtwert versichert werden müsste. In unserem Beispiel würde die Firma also immer auf einem guten Viertel eines Schadens sitzenbleiben. Bei besseren Tarifen wie z. B. unseren speziellen Deckungskonzepten würde immerhin bis zur vereinbarten Versicherungssumme voll geleistet werden. Bei einem Totalschaden blieben aber dennoch die fehlenden 35.000 Euro selbst zu stemmen.

Von der beschriebenen Problematik sind neben der Inhaltsversicherung auch die Elektronik- und die Maschinenversicherung betroffen. Damit Ihre Verträge weiterhin in vollem Umfang den Schutz bieten, den Sie zurecht auch von ihnen erwarten, empfehlen wir dringend zu überprüfen, ob die momentane Preissituation eine Erhöhung der Versicherungssumme nötig macht. Ist das der Fall – und das kann bei alten Verträgen schon durch die normale Preisanpassung der vergangenen Jahre geschehen – sorgt nur eine Anpassung der Summe dafür, alles wieder ins rechte Lot zu rücken.

Nehmen Sie dieses Thema bitte nicht auf die leichte Schulter. Gerade in unruhigen Zeiten sollte man sich auf seine Versicherung verlassen können – das setzt aber auch Ihr Mitwirken als Vertragspartner voraus.

Bitte kommen Sie auf uns zu, falls Sie höheren Summenbedarf erkennen. Wir kümmern uns gerne um alles weitere.

Für Ihre Fragen sind wir immer als Ihr ANCORA TEAM sehr gerne da!