von Andreas Kaerger | Dez 22, 2022 | gewerbliche Kunden
Ein großer Teil der GmbHs im Land sind ausschließlich inhabergeführt. Denn die Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird normalerweise gerade dafür gegründet, dass die persönliche private Haftung des Selbstständigen außen vor ist. § 13 Abs. 2 GmbH Gesetz verspricht, dass die Haftung im Außenverhältnis auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt ist. Doch welche Regelungen greifen im Innenverhältnis? Der § 43 Abs. 2 GmbHG regelt hier: „Geschäftsführer, welche ihre Obliegenheiten verletzen, haften der Gesellschaft solidarisch für den entstandenen Schaden.“ Die Gesellschaft – als eigenständige juristische Rechtsperson – kann also Schadenersatzansprüche an den Geschäftsführer stellen. Beachte! Eine Unterscheidung zwischen angestelltem Geschäftsführer und Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) kennt das Gesetz nicht.
Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die Rechtsprechung in den letzten Jahren stark dazu tendiert, Gläubigern der GmbH eine direkte Inanspruchnahme des Geschäftsführers zu ermöglichen, wenn dessen Fehler ursächlich für z. B. einen Forderungsausfall war. Ein Widerspruch zur beschränkten Haftung des Unternehmens ist dies natürlich nicht, da ja das Vermögen des Verantwortlichen herangezogen wird. Muss sich im schlimmsten Fall ein Insolvenzverwalter der weiteren Geschicke der Firma annehmen, wird dieser natürlich alle Möglichkeiten ausloten, an die nötigen Finanzmittel zu gelangen. Der ursprüngliche Zweck der GmbH, das private Vermögen zu schützen, kann dann dahin sein. Vielen GGFs ist diese Problematik nicht bewusst!
Eine D & O – Versicherung („Directors & Officers“ oder auch „Managerhaftpflicht“) kann für einen solchen Fall die Rettung sein. Dieser sinnvolle Haftpflichtschutz prüft, ob ein rechtlicher Anspruch gegen Sie besteht und kommt im Rahmen der Versicherungssumme ggf. auch dafür auf. Bei ausreichend hoher Versicherungssumme bleibt das Privatvermögen verschont. Ein solcher Vertrag kann von jeder Kapitalgesellschaft abgeschlossen werden. Versichert sind im Vertragsrahmen alle geschäftsführenden Organe. Die D & O – Versicherung ersetzt der Gesellschaft den verursachten Schaden. Eine Win-win-Situation für alle Beteiligten.
Übrigens: Im Falle einer Unternehmensinsolvenz kann es schnell dazu kommen, dass Beiträge zur Versicherung nicht mehr gezahlt werden. Der Versicherungsschutz kann dann gefährdet sein. Angestellte Entscheider können diese Gefahr umgehen, indem sie selbst eine personenbezogene Absicherung abschließen. Das Haftungspotenzial als Führungskraft ist enorm. Setzen Sie Ihr privates Lebenswerk daher nicht aufs Spiel!
Kontaktieren Sie uns bitte, wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema wünschen!
Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Ihr ANCORA Team!
von Andreas Kaerger | Okt 22, 2021 | gewerbliche Kunden
Einfach mal Kosten einsparen?
Da können wir helfen!
Als Gewerbetreibender sind Sie auf Ihre Fahrzeuge angewiesen. Damit es im Schadensfall so wenig Schwierigkeiten wie möglich gibt, haben Sie diese sicher gut versichert. An der Qualität des Versicherungsschutzes sollte man nicht sparen – bei den Versicherungsbeiträgen hingegen schon. Zuviel für etwas zu zahlen ist nie schön. Bei Versicherungen gilt das genauso. Für Unternehmen ab drei motorisierten Fahrzeugen steht die Tarifwelt der Flottenlösungen offen. So können Sie von attraktiven Preisen profitieren, ohne Einbußen beim Schutz hinnehmen zu müssen. In unserem Produktangebot findet sich auch für Sie eine Lösung, die Sie begeistern wird. Da sind wir uns sicher!
Einen Fuhrpark im Ganzen betrachten – nicht jedes einzelne Fahrzeug
Der Kern einer Fuhrpark- bzw. Flottenlösung ist die Betrachtung als Gesamtheit der Flotte. Anders als bei herkömmlichen Einzelverträgen wird nicht nur das einzelne Fahrzeug in der Kalkulation der Prämie berücksichtigt. Alle Fahrzeuge eines Unternehmens gemeinsam zur Grundlage der Beitragsberechnung zu machen ist sinnvoll, da sie ähnlich eingesetzt und von einem ähnlichen Personenkreis gefahren werden. Der Versicherer hat durch die Absicherung Ihres Gesamtfuhrparks weniger Verwaltungskosten und die Gesamtprämie hilft dabei, Schäden besser auffangen zu können. Diese Vorteile bemerken Sie bei der angenehmen Prämie, die durch den Versichrer aufgerufen wird.
Sie sind bereits preiswert versichert?
Das freut uns aufrichtig! Als umsichtiger Unternehmer sind Sie sicherlich auch bereits recht preiswert versichert. Das freut uns, so können wir Ihnen beweisen, was wir können. Weiter zeigt es, dass Sie die Möglichkeiten, die wir Ihnen bieten, auch schätzen können. Als unabhängiger Versicherungsmakler sind wir nicht auf das Angebot eines bestimmten Anbieters beschränkt. Die Klaviatur des deutschen Versicherungsmarktes steht uns zur Verfügung. Daher sind wir überzeugt davon, dass sich unser Angebot für Sie auszahlen wird. Selbstverständlich entstehen Ihnen aus unseren Einsatz weder Kosten, noch verpflichten Sie sich zu irgendetwas. Investieren Sie etwas Zeit in uns, die sich bezahlt machen wird.
Kontaktieren Sie unser Team einfach!
Wenn wir Ihr Interesse wecken konnten und Sie nicht weiter zu viel für Ihre KFZ-Versicherung zahlen möchten, dann kontaktieren Sie uns doch einfach. Finden Sie hier (Link) ein entsprechendes Formular dafür.
Tragen Sie Ihren Terminwunsch dort ein und legen Sie es uns aufs Fax. Wir melden uns im Anschluss zeitnah bei Ihnen.
Das brauchen wir, um aktiv werden zu können:
Bitte halten Sie zum Termin folgende Unterlagen bereit:
•Ihre bisherigen KFZ-Policen
•Ihre aktuellen Beitragsrechnungen
•Kopien Ihrer Fahrzeugscheine
Nur mit diesen Unterlagen können wir Ihnen das attraktive Angebot machen, das Sie von uns erwarten dürfen.
Wir freuen uns sehr darauf, Sie kennen zu lernen!
Ihr ANCORA TEAM !
von Andreas Kaerger | Jun 1, 2021 | gewerbliche Kunden
Die Energiewende findet bei Weitem nicht mehr nur im Privaten statt. Auch immer mehr Firmen produzieren ihren eigenen Strom und versorgen sich so zumindest teilweise selbst. In den meisten Fällen geschieht dies über Fotovoltaikanlagen, welche überwiegend auf den Dächern der Firmengebäude installiert sind.
Je nach Größe und Leistungsstärke finden sich da häufig auch Anlagen mit enormem Anschaffungswert auf den Dächern der Betriebsgebäude. Solche Werte sollten natürlich auch adäquat abgesichert werden. Über die klassische Gebäudeversicherung inklusive Elementarschadenschutz sind Anlagen allerdings in der Regel lediglich gegen Brand, direkten Blitzeinschlag, Explosion, Flugzeugabsturz, Sturm (über 60 Stundenkilometer), Hagel, Schneedruck, Steinschlag und Erdrutsch abgesichert. Doch dass bei solch teuren Anlagen ein Versicherungsschutz sinnvoll ist, der weiter reicht, liegt auf der Hand. Spezialversicherungen für Fotovoltaikanlagen werden von verschiedenen Gesellschaften angeboten und bieten hier deutlich umfangreicheren Schutz. Neben Beschädigungen durch Vandalismus oder Tierbiss sind auch Überspannungsschäden (unabhängig von der Ursache), Ungeschicklichkeit und Bedienungsfehler Gegenstand des Versicherungsschutzes. Des Weiteren kann der Ertragsausfall bei Stillstand oder Defekten der Anlage versichert werden oder auch der Bruch der Paneelverglasung. Der genaue Leistungsumfang ist natürlich abhängig vom Tarifwerk des jeweiligen Anbieters.
Doch es gibt auch bei den Spezialanbietern am Markt einen Punkt, der sich durchaus in manchen Tarifen als Achillesferse herausstellen kann: Seit Beginn der Pleitewelle bei den Solaranlagenherstellern zu Beginn der 2010er-Jahre sind viele Hersteller vom Markt verschwunden. Kann ein Defekt an Ihrer Anlage (z. B. am Wechselrichter) vom Hersteller nicht mehr behoben werden, weil es ihn durch Insolvenz nicht mehr gibt – und das ist eben gerade bei den Fotovoltaikherstellern ein weitverbreitetes Problem –, dann erstatten die meisten Tarife, die Sie direkt beim Versicherer bekommen, nur noch den Zeitwert. Und dieser dürfte schon nach relativ wenigen Jahren ziemlich niedrig ausfallen. Ob man die Anlage mit dem Bauteil eines anderen Herstellers reparieren kann, kommt auf den Einzelfall an. Falls nicht, muss zwangsläufig individuell repariert oder gegebenenfalls auch nachgebaut werden. So oder so tut sich durch die Zeitwerterstattung eine ordentliche Lücke auf, die schnell eine empfindliche Scharte in die eigentlich so positive Kosten-Nutzen-Bilanz Ihrer Anlage schlägt.
Glücklicherweise können wir dieses Problem mit unseren Möglichkeiten aus der Welt schaffen. Sie gehen andere Wege bei der alternativen Energieerzeugung und nutzen ein Windrad, ein Blockheizkraftwerk oder eine ganz andere Anlage? Auch hier können wir Ihnen weiterhelfen.
Kontaktieren Sie uns bitte, wenn Sie weitere Informationen wünschen!
Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zu Seite.
Ihr ANCORA Team!
von Andreas Kaerger | Apr 15, 2021 | gewerbliche Kunden
Ihre motivierte Arbeitnehmer sind das größte und wichtigste Kapital, das ein Unternehmen haben kann. Mitarbeiter-Benefits unterschiedlichster Ausprägung sind ein probates Mittel, um
den Angestellten eine Wertschätzung zum Ausdruck zu bringen. Sie als Arbeitgeber haben die Möglichkeit, Ihre Mitarbeiter im Rahmen einer freiwilligen Gruppenunfallversicherung
gegen die finanziellen Folgen betrieblicher und/oder privater Unfälle zu versichern.
Ebenfalls können Sie so einen wichtigen Beitrag zur Risikoabsicherung für Ihre Angestellten leisten – und somit auch für sich selbst. Die Absicherung über die Berufsgenossenschaft greift in der Regel bei Arbeits- und Wegeunfällen erst ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent. Neben zahlreichen Leistungseinschränkungen fehlt es zudem oftmals an der Möglichkeit, den Versicherungsschutz sinnvoll individuell zu gestalten.
Bei unseren Gruppenunfallversicherung für Sie sieht das ganz anders aus: Die Absicherung kann mit einem hohen Maß an Flexibilität auf Ihre ganz konkreten Wünsche zugeschnitten werden – sowohl in Bezug auf die versicherten Personen (namentlich genannte Einzelpersonen oder auch ganze Personengruppen ohne Namensnennung) als auch hinsichtlich der gewünschten Leistungen, wie beispielsweise finanzielle Entschädigung bei Invalidität, Tod, Krankenhausaufenthalt oder Ersatz von Bergungskosten. Dabei ist eine Gruppenunfallversicherung natürlich nicht nur für große Firmen interessant, denn oft ist eine Absicherung bereits ab zwei Personen möglich. Somit können auch kleinere Unternehmen von diesen Tarifen und unseren Rahmenverträgen profitieren. Für Ihre Mitarbeiter ist diese Form der Unfallversicherung deutlich günstiger als eine vergleichbare Einzel-Unfallversicherung. Durch diese zusätzliche Sozialleistung wird die Bindung der Mitarbeiter an Ihr Unternehmen erhöht! Eine WIN – WIN Situation für beide Seiten!
Wenn Ihr Interesse geweckt sein sollte und Sie mehr über die individuellen Gestaltungsmöglichkeiten erfahren möchten, dann sprechen Sie uns gerne darauf an.
Ihr ANCORA Team!
Kurze steuerliche Betrachtung:
Wenn Sie als Arbeitgeber eine Gruppenunfallversicherung abschließen, dann sind die zu zahlenden Beiträge Betriebsausgaben.
Die steuerliche Behandlung für Ihren Mitarbeiter ist abhängig davon, ob Sie einen vertraglichen Direktanspruch auf die versicherten Leistungen vereinbaren oder nicht.
• MIT Direktanspruch werden die laufenden Beiträge als Arbeitslohn betrachtet. Bis maximal 119 Euro (inkl. Vers.St) pro Jahr ist eine Pauschalversteuerung mit einem Satz von 20 Prozent auf den Nettobeitrag möglich. Eine Leistung der Versicherung im Schadensfall wird steuerfrei ausbezahlt.
• OHNE Direktanspruch mit Auszahlung an den Mitarbeiter sind laufende Beiträge kein Arbeitslohn uns somit nicht steuerpflichtig. Wird eine Versicherungsleistung fällig, müssen die Beiträge rückwirkend versteuert werden. Auszahlungen an den Arbeitgeber sind steuerpflichtige Betriebseinnahmen (Einverständnis des AN muss vorliegen).
Bitte besprechen Sie die für Ihren Betrieb sinnvollste steuerliche Konstellation mit Ihrem Steuerberater.
von Andreas Kaerger | Mrz 17, 2021 | gewerbliche Kunden
Unsere ANCORA Rahmenverträge für Hausverwalter werden regelmäßig von uns überarbeitet und Sie können sicher sein, dass Sie als Hausverwalter dadurch nie einen veralteten Versicherungsschutz für die durch Sie betreuten Immobilien haben. Diese Verfahrensweise sichert Ihnen somit immer ein TOP aktuelles Bedingungswerk als Hausverwalter zu.
Ausgewählte Leistungsübersicht unseres ANCORA Rahmenvertrages für Hausverwalter:
– Für unsere Hausverwaltungen:
- Unverzügliche Aufräumung und Reparatur bis zu einer Schadenhöhe von 5.000 €
- Aufräumungskosten für Hausratgegenstände der Mieter bis 5.000 €
- Einschluss Regiekosten bis 5.000 € (Übernahme für die Koordination von Handwerkern bei Schäden ab 1.000 €)
- Verzicht auf Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit bis zur Höhe der Versicherungssumme möglich
– Für Ihre Vermieter:
- Umfangreicher Mietausfallschutz z. B. bis zu 36 Monate möglich
- oder bei Auszug des Mieters / bei unbemerkten Todesfällen von Mietern bis 10.000 €
– Highlights unseres Wohngebäudeschutz:
- Graffitischäden bis 5.000 € ohne SB
- Einschluss von Kosten für Schädlingsbekämpfung bis 5.000 €
- Hotelkosten 500 €/Tag, max. 365 Tage
- Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes bis zu 12.500 €
- Unbenannte Gefahren bis 2,5 Mio. € (SB 500 € eventuelle Ausschlüsse beachten)
- Vorsorge bis 10 % d. VS max. 1 Mio. €
- Tierverbiss an elektr. Anlagen, Dämmungen u. Unterspannbahnen
- Dekontamination von Erdreich
- Rückreisekosten bis 5.000 € (ab einer Schadenhöhe von 5.000 €)
- Sturm / Hagel -> Schäden d. innere Unruhen, böswillige Beschädigungen, Streik, Aussperrung bis 50.000 € (SB 1.000 €)
- Rohrverstopfungen infolge LW-Schadens bis zur Versicherungssumme
- v.m.
Wir freuen uns, wenn wir Ihr Interesse mit unserem Angebot geweckt haben und stehen für Rückfragen oder weitere Angebote jederzeit zur Verfügung.
Ihr ANCORA Team!
von Andreas Kaerger | Feb 9, 2021 | gewerbliche Kunden
Nie war es so leicht wie heute, im Internet Anleitungen und Tools für eine Cyber-Attacke zu finden. Durch den einfachen Zugang zu den Informationen kann also nicht mehr nur ein ausgewiesener IT-Experte, sondern theoretisch auch Ihr Nachbar zum Täter werden. Erwartungsgemäß wird die Internetkriminalität von Jahr zu Jahr noch weiter ansteigen.
Doch neben den enormen Schadenshöhen, die auf einen selbst zukommen können, gibt es noch weitere Gefahren, die die Internetkriminalität mit sich bringt. Wird man beispielsweise selbst Opfer eines Datendiebstahls und werden hierbei womöglich auch persönliche Kundendaten entwendet, kann man hierfür haftbar gemacht werden. Kann dann vor Gericht der Nachweis erbracht werden, dass man die Daten nicht entsprechend gesichert und dem Täter den Zugang ermöglicht hat, werden die Schadensersatzforderungen des geschädigten Dritten nicht lange auf sich warten lassen.
Sie sehen: Aus einem Opfer kann somit schnell ein Mitschuldiger werden. Denn die Rechtsprechung vertritt in dieser Sache einen klaren Standpunkt: Wer zum Beispiel durch unzureichende Sicherung seines Datenbestandes eine Schädigung eines Dritten begünstigt, ist Mitschuldiger (siehe u. a. auch IT-Sicherheitsgesetz, EU-Datenschutzgrundverordnung § 202a ff. StGB).
Möchten Sie Ihr Unternehmen ernsthaft vor den finanziellen Folgen von Cyber-Risiken schützen, müssen sowohl Eigen- als auch Fremdschäden abgesichert werden. Die Versicherungswirtschaft hat mittlerweile entsprechend reagiert und passende Tarife entwickelt. Weiter Informationen finden Sie unter unserer Themenseite CYBER Schutz.
Die Arten der Cyber-Kriminalität sind vielfältig und werden im Laufe der Zeit leider immer umfangreicher:
Laut statistischem Bundesamt gab es bereits im Jahr 2019 über 100.500 polizeilich erfasste Fälle von Cyber-Kriminalität in Deutschland, die einen Schaden von mehreren hundert Millionen Euro verursacht haben.
Unter den Begriff Cyber Kriminalität fallen unter anderem die folgenden Punkte:
- Mailbomben (organisiertes Verschicken einer Vielzahl von Mails, die zu Serverüberlastungen führen)
- DoS-Attacke (Denial of Service: Dienstblockade aufgrund einer Überlastung von Infrastruktursystemen)
- Datenmissbrauch (betrügerischer Missbrauch von sensiblen Daten, z. B. Bankverbindung) • Datensabotage (Beschädigung, Veränderung oder Löschen von Daten)
- digitale Erpressung (z. B. Blockade eines Rechners, die erst gegen Bezahlung aufgehoben wird oder angedrohte Veröffentlichung sensibler Kundendaten)
Wir helfen Ihnen gerne, den für Sie passenden Schutz zu finden.
Kommen Sie bitte einfach auf uns zu.
Ihr ANCORA Team!