von Andreas Kaerger | Feb. 11, 2025 | Allgemein
Saisonstart 2025: Jetzt Moped-Versicherung sichern und sorgenfrei durchstarten!
Der Frühling steht vor der Tür und mit ihm die neue Zweirad-Saison! Ob Mofa, Roller oder Moped – wer mit seinem Fahrzeug auf die Straße will, braucht eine gültige Versicherung. Jetzt ist der perfekte Zeitpunkt, um deine Moped-Versicherung schnell und unkompliziert online abzuschließen!
Warum eine Moped-Versicherung so wichtig ist
In Deutschland besteht Versicherungspflicht für Mopeds, Roller und Mofas. Ohne eine gültige Haftpflichtversicherung darfst du nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Diese schützt dich vor hohen Kosten bei Unfällen und sorgt dafür, dass du unbesorgt fahren kannst. Mit der Ancora GmbH sicherst du dir nicht nur günstige Tarife, sondern auch erstklassigen Service!
Dein Vorteil: Schnell & einfach online abschließen
Bei Ancora kannst du deine Moped-Versicherung in nur wenigen Minuten online beantragen. So funktioniert’s:
- Besuche unsere Landingpage: Jetzt Versicherung abschließen
- Fahrzeugdaten eingeben: Trage die relevanten Daten deines Mopeds ein.
- Tarif wählen & abschließen: Wähle deinen gewünschten Versicherungsschutz und erhalte deine Versicherungsbestätigung direkt per E-Mail.
- Kennzeichen montieren & losfahren!
Die Vorteile auf einen Blick:
✔ Günstige Beiträge – Spare bares Geld mit unseren attraktiven Tarifen!
✔ Sofortige Versicherungsbestätigung – Kein lästiges Warten!
✔ Bequemer Online-Abschluss – Schnell, sicher & unkompliziert!
✔ Zuverlässiger Schutz – Mit einer starken Versicherung sorglos unterwegs!
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von Andreas Kaerger | Dez. 16, 2024 | Allgemein
Das gesamte Team der Ancora wünscht Ihnen und Ihrer Familie ein besinnliches Weihnachtsfest voller Freude, Gesundheit und unvergesslicher Momente. 🎄✨
Vielen Dank für Ihr Vertrauen in uns und Ihre Zusammenarbeit im vergangenen Jahr. Wir sind stolz darauf, Sie auf Ihrem Weg zu begleiten und für Ihre Sicherheit zu sorgen.
Möge das neue Jahr Ihnen Glück, Erfolg und viele wunderbare Erlebnisse bringen. Wir sind auch 2025 gern für Sie da – zuverlässig und persönlich.
Herzliche Grüße
Ihr Team von
Ancora – Ihr Versicherungsmakler mit Weitblick
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von Andreas Kaerger | Dez. 2, 2024 | Allgemein
Verstärkung im ANCORA-Team – Drei neue Mitarbeiter starten durch
Die ANCORA Vers.-Verm. GmbH freut sich, zum Jahresende gleich drei neue Teammitglieder willkommen zu heißen, die mit ihrer Expertise und Energie die Abteilung für Immobilienversicherungen verstärken werden.
Anna Plähn, Benedict Manthee und Heike Goldenbaum-Kröpke haben im November und Dezember 2024 ihre Tätigkeit bei ANCORA aufgenommen. Mit frischem Know-how und langjähriger Erfahrung bringen sie nicht nur wertvolle Impulse für unser Unternehmen mit, sondern sind auch maßgeblich daran beteiligt, unseren Service für Kunden weiter zu optimieren.
- Anna Plähn bringt umfassende Erfahrungen aus dem Bereich der Versicherungsberatung mit und legt besonderen Fokus auf maßgeschneiderte Lösungen für komplexe Immobilienportfolios.
- Benedict Manthee überzeugt mit seiner analytischen Stärke und ist bereits als Spezialist für Risikobewertungen in der Branche bekannt.
- Heike Goldenbaum-Kröpke ergänzt das Team durch ihre beeindruckende Kundenorientierung und ihr breites Netzwerk in der Versicherungswirtschaft.
„Wir sind stolz, mit Anna, Benedict und Heike drei herausragende Fachkräfte an Bord zu haben, die unser Engagement für Qualität und Kundenzufriedenheit weiter vorantreiben“, so der Geschäftsführer Andreas Kaerger der ANCORA Vers.-Verm. GmbH.
Das gesamte ANCORA-Team freut sich auf die Zusammenarbeit und ist überzeugt, dass diese Verstärkung einen wichtigen Beitrag zu unserem Wachstum und zur Zufriedenheit unserer Kunden leisten wird.
📢 Bleiben Sie gespannt! Gemeinsam gehen wir mit voller Kraft ins neue Jahr und stehen weiterhin als zuverlässiger Partner an Ihrer Seite.
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ANCORA Vers.-Verm. GmbH – Ihr Partner für maßgeschneiderte Versicherungslösungen und kompetente Beratung rund um Immobilien.
von Andreas Kaerger | Sep. 6, 2024 | Allgemein
D&O-Versicherung: 5 Gründe, warum sie für Führungskräfte unverzichtbar ist
Die D&O-Versicherung (Directors and Officers Liability Insurance) ist eine spezielle Form der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die für Mitglieder von Leitungs- und Aufsichtsorganen wie Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte und andere leitende Angestellte konzipiert ist. Sie schützt vor den finanziellen Folgen von Pflichtverletzungen, die zu persönlichen Haftungsansprüchen führen können. Egal ob in einem großen DAX-Konzern, einer kleinen GmbH, einem Verein oder einer Stiftung – überall dort, wo Entscheidungen getroffen werden, besteht das Risiko von Haftungsansprüchen. Hier sind fünf Gründe, warum die D&O-Versicherung unverzichtbar ist.
1. Schutz des Privatvermögens
Führungskräfte und Entscheider haften oft unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen. Eine einzige Fehlentscheidung kann ausreichen, um die finanzielle Existenz zu bedrohen. Im Gegensatz zu einfachen Angestellten haften Entscheider auch für Fehler, die von anderen Organmitgliedern begangen werden, aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung gemäß § 421 BGB. Die D&O-Versicherung schützt das Privatvermögen der Führungskräfte, indem sie für berechtigte Schadensersatzansprüche aufkommt.
Ein besonderes Augenmerk sollte dabei auf die Nachhaftung gelegt werden. Da bei der D&O-Versicherung das Claims-Made-Prinzip gilt, können Pflichtverletzungen auch nach dem Ausscheiden einer versicherten Person aus dem Unternehmen auftreten. Daher ist es wichtig, dass der Versicherungsschutz auch für diesen Zeitraum gewährleistet wird.
2. Absicherung gegen Innen- und Außenhaftung
Die D&O-Versicherung unterscheidet zwischen Innenhaftung und Außenhaftung. Bei der Innenhaftung geht es um Ansprüche des eigenen Unternehmens gegen die Führungskräfte, etwa wenn durch eine Entscheidung der versicherten Person ein finanzieller Schaden entsteht. Besonders herausfordernd ist hier die Beweislastumkehr: Die versicherte Person muss nachweisen, dass sie ihre Entscheidungen mit der notwendigen Sorgfalt getroffen hat. Ohne eine D&O-Versicherung kann dies schwerwiegende finanzielle Folgen haben, insbesondere wenn durch eine sofortige Freistellung der Zugang zu wichtigen Unterlagen fehlt.
Die Außenhaftung hingegen deckt Ansprüche von Dritten ab, wie z. B. Ansprüche des Finanzamts oder der Sozialversicherung, die durch Fehlentscheidungen entstehen können. Auch wenn diese Haftungsform seltener ist, kann sie für die betroffenen Entscheider erheblich belastend sein.
3. Schutz vor wachsenden Herausforderungen
Führungskräfte stehen vor ständig neuen Herausforderungen, wie der Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) oder den sich laufend ändernden Compliance-Richtlinien. Diese gesetzlichen Anforderungen erhöhen das Risiko, haftbar gemacht zu werden. Eine D&O-Versicherung bietet hier den notwendigen Schutz, um sicherzustellen, dass Führungskräfte sich auf ihre Aufgaben konzentrieren können, ohne Angst vor möglichen Haftungsansprüchen zu haben.
4. Absicherung bei einfacher Fahrlässigkeit
Schon kleine Fehler können große Folgen haben. Ein Moment der Unachtsamkeit, eine vergessene Prüfung oder ein Versäumnis bei der Dokumentation können bereits zu Haftungsproblemen führen. Führungskräfte haften in solchen Fällen oft bereits bei einfacher Fahrlässigkeit. Die D&O-Versicherung schützt vor den finanziellen Folgen solcher Fehler, die schnell passieren können, insbesondere in stressigen Situationen.
5. Freiraum für mutige Entscheidungen
Die Kenntnis der oben genannten Risiken kann Führungskräfte davon abhalten, notwendige Entscheidungen zu treffen. Dies kann die Entwicklung eines Unternehmens hemmen. Eine D&O-Versicherung stärkt den Rücken der Entscheider, indem sie sie von der Sorge um persönliche Haftungsrisiken befreit. So können sie mutige Entscheidungen treffen und das Unternehmen voranbringen, ohne sich ständig über mögliche Konsequenzen Gedanken machen zu müssen.
Fazit: Die richtige Absicherung für Führungskräfte
Die D&O-Versicherung bietet umfassenden Schutz für Führungskräfte in Unternehmen, Vereinen und Stiftungen. Mit unseren maßgeschneiderten Deckungskonzepten im Bereich der Unternehmens-D&O und der persönlichen D&O finden wir für jeden Entscheider die passende Lösung. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne!
Ihr ANCORA Team!
von Andreas Kaerger | Juni 3, 2024 | gewerbliche Kunden
Was Unternehmen jetzt wissen müssen: Verschärfung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Mit ihrem Vorschlag zur Änderung der CSR-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive) setzt die EU-Kommission neue Maßstäbe für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Schätzungsweise mehr als 20-mal so viele deutsche Unternehmen werden ab dem Berichtszeitraum 2023 verpflichtet sein, umfassende Informationen über die ökonomischen, ökologischen und sozialen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit in den Lagebericht aufzunehmen.
Das kann vor allem kleine und mittelständische Unternehmen vor große Herausforderungen stellen.
Wer von der CSR-Berichtspflicht betroffen ist und was jetzt zu tun ist.
CSR-Berichtspflicht: Das ist neu
Seit 2017 müssen große kapitalmarktorientierte Unternehmen in der EU offenlegen, wie sie ihrer gesellschaftlichen Verantwortung – Corporate Social Responsibility – nachkommen. Dazu gehören neben ökologisch relevanten Aspekten wie Klima- und Umweltschutz auch ökonomische und soziale Dimensionen wie faire Geschäftspraktiken, die Achtung der Menschenrechte oder der sparsame Umgang mit Ressourcen. Auch kleinere Unternehmen haben in der Vergangenheit auf Wunsch von Investoren oder Stakeholdern solche Berichte initiiert, allerdings auf freiwilliger Basis, zu beliebigen Zeitpunkten und nach unterschiedlichen Standards.
„Der Vorschlag zur Überarbeitung der CSR-Richtlinie bringt nun eine sehr starke Verschärfung und Erweiterung“, berichtet Martina Wunderlich, die seit vielen Jahren Unternehmen im Bereich Umweltmanagement berät. „Zum einen hinsichtlich der Berichtsinhalte, die erweitert, präzisiert und harmonisiert werden. Zum anderen hinsichtlich der Anzahl der Unternehmen, die von der Berichtspflicht betroffen sind.“
Welche Unternehmen sind von der CSR-Berichtspflicht betroffen?
Wer der Berichtspflicht nachkommen muss, hängt von der Art des Unternehmens und der Anzahl der Mitarbeiter ab. „Eine der größten Veränderungen ist aus meiner Sicht die Abkehr von der Kapitalmarktorientierung“, sagen Experten einhellig. Demnach benötigen Unternehmen aller Branchen künftig einen strategischen Nachhaltigkeitsansatz, der sich in der Unternehmensberichterstattung widerspiegelt.
Die derzeit gültige CSRD sieht einen Schwellenwert von 500 Mitarbeitern vor (vgl. Art. 5).
Den Anfang machen große Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitern für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Es folgen große Unternehmen (250 Mitarbeiter) mit Beginn des Geschäftsjahres am 01. Januar 2025. Diese Unternehmen müssen zudem einen Nettoumsatz von mindestens 40 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von mindestens 20 Millionen Euro aufweisen.
Nach dem 01. Januar 2025 müssen kleine und mittelgroße Unternehmen mit Beginn des Geschäftsjahres ab dem 01. Januar 2026 die CSRD berücksichtigen.
Herausforderung Nachhaltigkeitsberichterstattung
Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, die bisher nicht von der Berichtspflicht betroffen waren, können vor große Herausforderungen gestellt werden. Denn häufig haben diese Unternehmen keinen offiziellen Umweltbeauftragten, sondern die Themen Umwelt und Nachhaltigkeit werden von Mitarbeitern anderer Abteilungen abgedeckt. Diese müssen sich nun mit der sehr komplexen Richtlinie und ihren spezifischen Anforderungen auseinandersetzen.
Hinzu kommt, dass viele Unternehmen derzeit mit weiteren Herausforderungen konfrontiert sind. Neben den hohen Treibstoff- und Energiepreisen haben viele mit extremen Schwierigkeiten in der Lieferkette zu kämpfen. „Nicht zuletzt ist auch die Geschwindigkeit, mit der die Richtlinie umgesetzt werden soll, frappierend.“
Was ist jetzt zu tun?
Statt angesichts der anstehenden Herausforderungen den Kopf in den Sand zu stecken, empfehlen wir dem Unternehmen, die Neuerung zum Anlass zu nehmen, Eigeninitiative zu ergreifen und sich dem Thema Nachhaltigkeit Schritt für Schritt zu nähern.
Schritt 1: Die Bestandsaufnahme
Wir empfehlen Unternehmen, sich zunächst selbst ein Bild zu machen und sich ehrlich zu fragen: Wie nachhaltig ist mein Unternehmen eigentlich? Wie viele CO2-Emissionen verursachen zum Beispiel meine Firmenfahrzeuge? Habe ich Mitarbeiter in Billiglohnländern und wie gehe ich mit ihnen um? Woher beziehe ich meine Rohstoffe und die Energie für deren Verarbeitung? Und wie kommen meine Mitarbeiter zur Arbeit?
Wer im Nachhaltigkeitsdschungel schnell den Überblick verliert, bekommt auf Wunsch wichtige Hilfestellung. Im Rahmen des Risk Consulting führen wir mit unseren Kunden und Partnern eine Art Nachhaltigkeits-Check durch. Wir geben Hilfe zur Selbsthilfe, stellen Materialien zur Verfügung und schauen uns gemeinsam an, wie das Unternehmen im Bereich Nachhaltigkeit aufgestellt ist.
Schritt 2: Der Austausch mit Fachleuten
Da der Nachhaltigkeitsbericht mit Inkrafttreten der geänderten Richtlinie nicht mehr separat erstellt werden kann, sondern zwingend in den Finanzbericht integriert werden muss, ist es für Unternehmen ratsam, sich im nächsten Schritt mit ihrer bisherigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Verbindung zu setzen. Hier ist zu klären, ob diese in der Lage ist, die Prüfung der nichtfinanziellen, nachhaltigkeitsbezogenen Berichterstattung mit abzudecken.
Wenn Unternehmen in Zukunft weder Bußgelder noch ihren Versicherungsschutz riskieren wollen, ist eine verantwortungsvolle und neutral geprüfte Nachhaltigkeitsberichterstattung unerlässlich. Da Corporate Social Responsibility im europäischen Kontext Teil der Corporate Compliance ist, stehen wir mit Risk Consulting Unternehmen auch in herausfordernden Zeiten wie diesen zur Seite, begleiten sie partnerschaftlich und helfen ihnen, ihrer Corporate Social Responsibility in allen Belangen gerecht zu werden – auch im Hinblick auf die neue CSR-Berichtspflicht.
Was ist ESG?
Regierungen, Unternehmen und Zivilgesellschaften stehen vor immer größeren Herausforderungen: Sie alle sind aufgefordert, ihr Handeln so auszurichten, dass ein menschenwürdiges Leben überall auf der Welt möglich ist und die natürlichen Lebensgrundlagen dauerhaft erhalten bleiben. Diese Handlungsmaxime umfasst ökonomische, ökologische und soziale Aspekte, die sogenannten ESG-Kriterien.
ESG, das ist der Dreiklang aus Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (verantwortungsvolle Unternehmensführung).
Der Bereich Environment umfasst Themen wie Umweltschutz, Energieeinsparung oder Entsorgung und Recycling.
Bei Social geht es unter anderem um Chancen- und Lohngleichheit, soziales Engagement oder die Einhaltung der Menschenrechte.
Governance legt den Fokus auf Transparenz und nachhaltige Unternehmensführung, unter anderem auch in der Finanzierung.
Nachhaltigkeit bezieht sich heute also nicht nur auf Umweltaspekte, sondern wird viel weiter gefasst.
Ihr ANCORA Team!