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Dank Moped-Versicherung optimal abgesichert: ob Moped oder Mofa für 2024

Dank Moped-Versicherung optimal abgesichert: ob Moped oder Mofa für 2024

Für Ihre Freiheit auf zwei Rädern: Fühlen Sie sich auf Ihrem Moped oder Mofa sicher und genießen Sie den Fahrspaß in vollen Zügen.

Aktuell bieten wir Ihnen über die BGV Badische Versicherungen die Möglichkeit, eine günstige Mopedversicherung online abzuschließen – schnell, bequem und von zu Hause aus, ohne langwieriges Ausfüllen von Vertragsunterlagen.

Die genaue Höhe des Beitrags für Ihre Moped- und/oder Mofa-Versicherung können Sie auf unserer Themenseite MOPEDVERSICHERUNG einsehen. Auch Beiträge für den Verzicht auf die Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung und für E-Scooter können Sie bei uns online berechnen.

Geben Sie einfach Ihre Fahrzeugdaten ein und ergänzen Sie dann Ihre persönlichen Daten. Anschließend wird Ihnen Ihr persönliches Versicherungskennzeichen per Post zugestellt.

Ihr ANCORA-Team!

Stapler, Bagger, Arbeitsmaschinen versichern?

Stapler, Bagger, Arbeitsmaschinen versichern?

Wie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Firmenfahrzeuge auf dem Betriebsgelände versichert sind, lesen Sie hier.

In Zeiten des unaufhaltsamen technischen Fortschritts wird die Zusammenarbeit zwischen Mensch und Maschine immer enger und ausgefeilter. Unternehmen, ob in der Industrie, im Baugewerbe, in der Logistik oder im Handwerk, setzen zunehmend auf leistungsfähige Arbeitsmaschinen, um ihre Aufgaben schneller und effizienter zu erledigen. In dieser Symbiose von Mensch und Maschine stellt sich eine für unsere Branche relevante Frage:

Wie sind Arbeitsmaschinen wie Bagger, Gabelstapler und Co. eigentlich versichert?

Im Folgenden nehmen wir diese Frage genauer unter die Lupe und erläutern, wie Sie gewerbliche Kunden dabei unterstützen können, den für ihre Situation und ihr Gerät optimalen Versicherungsschutz zu wählen. Denn in einer Welt, in der Technologie und Industrie Hand in Hand gehen, ist der richtige Versicherungsschutz der Schlüssel zur Sicherung von Geschäftskontinuität und langfristigem Erfolg.

Grundsätzlich können Kraftfahrzeuge bis 6 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge bis 20 km/h in der BHV versichert werden (vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 6b PflVG). Handelt es sich um Fahrzeuge/Maschinen mit einer höheren als der genannten Höchstgeschwindigkeit, kommt es auf den Einsatzbereich an und es wird etwas komplizierter. Werfen wir daher einen Blick auf das Einsatzgebiet bzw. den Einsatzort und machen zunächst einen kurzen Exkurs in das Straßenverkehrsrecht:

Bei „normalen“ Straßen, Radwegen, Plätzen, Wasserstraßen, Brücken etc. handelt es sich um öffentlichen Verkehrsraum, der grundsätzlich für jedermann frei zugänglich ist und welcher der gemeinschaftlichen Benutzung durch Verkehrsteilnehmer dient. Eine rechtlich zentrale Grundlage nehmen die Straßenverkehrsordnung ein, die den Verkehrsablauf und das Verhalten der Teilnehmer regelt, ebenso wie das Pflichtversicherungsgesetz.
Der private/nicht öffentliche Verkehrsraum bezeichnet hingegen Flächen, die – Sie ahnen es – überwiegend Zwecken auf privaten Grundstücken dienen, wie Parkplätze oder Garagenzufahrten. Oft ist dieser Raum gekennzeichnet durch eine Umfriedung oder ein Schild, welches auf Privatgrund hinweist. Ausnahmen sind z. B. Supermarktparkplätze, welche oftmals Privatgelände mit öffentlicher Nutzung darstellen. Lesen Sie hierzu einen Beschluss des BGH vom 30. Januar 2013, Az. 4 StR 527/12.
Wenn sich in diesem ursprünglich privaten Raum, der nicht der Öffentlichkeit gewidmet ist (z. B. Betriebs-/Werksgelände), neben den berechtigten Personen (z. B. Mitarbeiter) auch fremde Personen (z. B. Lieferanten, Kunden, Subunternehmer) aufhalten, bezeichnet man derartige Flächen als beschränkt öffentlichen Verkehrsraum.

Nahezu jedes Betriebsgelände ist somit ein beschränkt öffentlicher Verkehrsraum.

Bewegen sich Kraftfahrzeuge mit mehr als 6 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit mehr als 20 km/h Höchstgeschwindigkeit ausschließlich auf nicht öffentlichem Verkehrsgrund, so dass eine Gefährdung des Betriebsgeländes z. B. durch Unbefugte ausgeschlossen ist, können diese ohne Zusatzdeckung in die Betriebshaftpflichtversicherung eingeschlossen werden.

Bewegen sich Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h auf dem Betriebsgelände (= beschränkt öffentlicher Verkehrsraum), besteht Versicherungspflicht über die Kfz-Versicherung. Um einen separaten Kfz-Vertrag zu vermeiden, bieten einige Betriebshaftpflichtversicherer den Punkt AKB-Zusatzdeckung an.

Dieser AKB-Zusatz bietet eine Auffangdeckung und vermeidet einen separaten Kfz-Vertrag. Der Schutz über die AKB-Zusatzdeckung ist auch dann möglich, wenn eine behördliche Ausnahmegenehmigung von der Zulassungspflicht nach § 70 Abs. 1 Nr. 2 StVZO erteilt wurde und das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum bewegt wird.

Wird das Fahrzeug jedoch ohne die vorgenannte behördliche Ausnahmegenehmigung im öffentlichen Verkehrsraum bewegt, ist ein gesonderter Vertrag in der Kfz-Haftpflichtversicherung unumgänglich (§ 1 PflVG).

Bei Fragen oder Anmerkungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr ANCORA-Team

Das grüne Kennzeichen – ist das nicht nur etwas für Landwirte?

Das grüne Kennzeichen – ist das nicht nur etwas für Landwirte?

Grünes Kennzeichen? Klar! Das ist für Landwirte! Weiß doch jeder… Aber was macht so ein grünes Kennzeichen am Auflieger eines 40-Tonners? Oder an dem Bootsanhänger drüben? Diese Frage möchten wir Ihnen im Folgenden beantworten und Ihnen alles rund um das grüne Kennzeichen mit auf den Weg geben.

Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, können beinahe alle Fahrzeugtypen (außer Krafträder und Busse) ein grünes Kennzeichen erhalten. Laut Steuer- und Verkehrsrecht ist die Zulassung abhängig vom Einsatz des Fahrzeugs. Beim Finanzamt muss ein entsprechender Antrag eingereicht werden, da Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen von der Kfz-Steuer gemäß § 3 KraftStG befreit sind. Hier müssen jedoch ebenfalls bestimmte Kriterien erfüllt sein.

Für zweckgebundene Fahrzeuge können zum Beispiel eingetragene Hilfsorganisationen oder Vereine ein grünes Nummernschild verwenden. Die Regelung für die Landwirtschaft ist nicht bundeseinheitlich. Jedoch gilt generell die Mindestanforderung: Bewirtschaftung von einer Fläche größer als zwei Hektar.

Menschen mit Behinderung und Schausteller können ebenfalls ein grünes Kennzeichen beantragen, ebenso Lkw-Anhänger, wenn für das Zugfahrzeug eine außerordentlich hohe Steuerbelastung vorliegt.

Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten, Tieren (zu Sportzwecken) oder Booten können auch von der Steuer befreit werden. Somit kann auch für den Bootstrailer und den Hunde- bzw. Pferdeanhänger ein grünes Kennzeichen beantragt werden, wenn diese ausschließlich zu diesem Zweck genutzt werden.

Stimmen die Voraussetzungen, ist ein grünes Kennzeichen für diese Fahrzeugklassen möglich:

• Lkw
• Wechselbrücken für den Container-Transport
• Lkw-Anhänger und -Auflieger
• Pkw
• Pkw-Anhänger und Wohnwagen
• selbstfahrende Arbeits- und Baumaschinen
• Stapler
• Traktoren
• forst- und landwirtschaftlich genutzte Anhänger und Arbeitsgeräte

Doch nicht alle Fahrzeuge, die von der Steuer befreit sind, tragen auch ein grünes Kennzeichen. Dies regelt der § 9 FZV. Dies sind vor allem Fahrzeuge von Behörden, Diplomatenfahrzeuge etc. In der Folge erhalten alle anderen Fahrzeuge, die nach § 3 KraftStG von der Kfz-Steuer befreit sind und nicht durch § 9 FZV davon ausgeschlossen sind, ein grünes Kennzeichen. So gesehen ist es eigentlich ganz einfach, oder?

Wie bekommt man ein grünes Kennzeichen?

Die Beantragung erfolgt über die zuständige Zulassungsbehörde. Man benötigt zur Zulassung jedoch bereits die Bestätigung der Steuerbefreiung, welche man auf Verlangen vom Finanzamt oder Zoll erhält.

Folgende Unterlagen benötigt man bei der Zulassung:

• Bestätigung vom Finanzamt/Zoll
• Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
• eine gültige Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
• Zulassungsschein Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
• gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU)
• ggf. Vollmacht und Personalausweis des zu Vertretenden, falls im Auftrag gehandelt wird
• Minderjährige: Einwilligungserklärung und Personalausweis/Reisepass der Eltern
• Für Firmen, Vereine oder GbRs sind die benötigten Unterlagen bei der Zulassungsstelle zu erfragen.

Und wie ist es mit der Versicherung?

Das grüne Kennzeichen befreit lediglich von der Kfz-Steuer, nicht aber von der Versicherungspflicht. So benötigt man zur Anmeldung grundsätzlich den Nachweis einer Haftpflichtversicherung (eVB).

Ausnahmen sind im § 2 PflichtVG geregelt. So sind zum Beispiel Pferdeanhänger oder auch Bootsanhänger mit grünem Nummernschild von der Versicherungspflicht befreit. Solche Anhänger dürfen dann aber auch nur ausschließlich für den vorgesehenen Zweck genutzt werden. Sobald der Anhänger anders genutzt wird (zum Beispiel zum Holztransport), begeht man sowohl einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz als auch gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz. Man macht sich also gleich in doppelter Hinsicht strafbar.

Auch wenn die Haftpflicht für Pferdeanhänger nicht verpflichtend ist, so ist es doch ratsam, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Zwar trat 2020 eine Reform bzgl. der Haftung bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen in Kraft, die besagt, dass bei einem Verkehrsunfall mit einem Sach- oder Personenschaden der Versicherer des Zugfahrzeugs eintrittspflichtig ist. Falls der Anhänger jedoch nicht an ein Zugfahrzeug angehängt ist, also zum Beispiel einen Hügel hinabrollt und einen Schaden verursacht, dann ist dessen Halter zum Schadenersatz verpflichtet.

Wenn man die ganzen Einschränkungen des grünen Kennzeichens umgehen will, kann man das Fahrzeug auch regulär mit schwarzem Nummernschild anmelden. Dadurch unterliegt es dann allerdings wieder der Steuer- und Versicherungspflicht.

Und zum Abschluss noch ein kurzer Hinweis für die grünen Kennzeichen in der Landwirtschaft: Der Versicherungsschutz für landwirtschaftliche Kraftfahrzeuge ist äußerst günstig. Das liegt an den konkreten Vorstellungen der Versicherer zum Einsatz der Fahrzeuge. Bei Fremdeinsatz außerhalb der Landwirtschaft – z. B. im Winterdienst für die Kommune, bei der Teilnahme an Festumzügen etc. – besteht daher grundsätzlich kein Versicherungsschutz. Sondereinsätze sollten daher unbedingt immer vorher beim Versicherer angezeigt werden. Die meisten Versicherer zeigen sich hier offen und entspannt und erweitern die Deckung problemlos gegen eine überschaubare Mehrprämie – teils wird auf eine solche sogar verzichtet.

Ihr ANCORA TEAM!

Absicherungskonzept für Batteriespeicher

Absicherungskonzept für Batteriespeicher

Für sichere, effiziente und zuverlässige Batterien – unser Konzept für Ihre Sicherheit !

Die Batterietechnologie ist ein Grundpfeiler zur Transformation der Industrie des 21. Jahrhunderts und die Nachfrage nach Batteriespeichern steigt exponentiell. Batteriespeicher sind für das Erreichen der Klimaziele entscheidend. Deren Einsatz bedeutet für Unternehmen jedoch ein erhöhtes Risiko. Wir begleiten die Industrie in dieser Transformation durch einzigartige Lösungskonzepte.

Die Plattform unseres Partners kann die Sicherheit, den Zustand und damit die Zuverlässigkeit von Batterien genauestens bestimmen und vorhersagen. Die Smart Insurance deckt Sachschäden ab und ermöglicht ebenso eine Sachschaden unabhängige Deckung, z. B. bezüglich der Leistungsfähigkeit der Batteriespeicher und der damit einhergehenden Absicherung der Geschäftsmodelle.

Batterien funktionieren nicht immer wie geplant

Die Risiken bei dem Einsatz von Batterien/Batteriespeichern sind vielfältig und potenziell kostspielig – Abhängigkeiten zur Leistungsfähigkeit z. B. Alterung, als auch Totalverlust wegen Brandschäden. Zudem erhöht eine große Auswahl an Batterietypen, -lieferanten und -produktionstechnologien die Komplexität, zumal etwa alle 18 Monate mit einer neuen Systemgeneration zu rechnen ist. Erhalten Sie Einblick in die Risiken Ihres Speichers und deren rechtzeitige Vermeidung. Wir versorgen Sie mit dem richtigen Versicherungsschutz gegen unerwartete Ereignisse. Wir bringen diese Smart Insurance in die Welt der Batterien.

Batterien für verschiedene Anwendungen und Bereiche:

  • Battery Energy Storage Systems (BESS)
  • E-Mobilität
  • Heimspeicheranlagen

Unsere Partnerschaft bietet Ihnen:

  • Garantierter ROI für Eigentümer und Investoren
  • Langfristige Überwachung der Batterien durch eine Plattformlösung unseres Partners sowie Versicherungsschutz
  • Deckung von Sachschaden unabhängigem vom Leistungsverlust und verbesserte Deckung von Sachschäden für Ihre Batterien

Unsere Versicherungsmodelle:

  • Planungs- und Bauphase
  • mögliche Sachversicherungen in dieser Phase:
    • Montage (All-Risk)
    • Betriebsunterbrechung / verspätete Inbetriebnahme (Delay in Startup)
    • für Projekte
    • Bau (All-Risk)
  • Betriebsphase (mit ACCURE Monitoring)
    • Smart – Insurance – Optionen
      • Allgefahren-Versicherung
      • Betriebsunterbrechung / verspätete Inbetriebnahme (Delay in Startup)
    • Optional und dies schadenunabhängig in einer Smart – Insurance – Optionen
      • Performance Versicherung

ANCORA und eine Software gesteuerte Analyse von Batteriespeichersystemen

Wir bieten Ihnen eine Partnerschaft, die Ihr Unternehmen vor batteriebedingten Risiken schützt. Basierend auf den Analysen und Alarmen zu kritischen Ereignissen stellt ein Dashboard Bewertungen des Versicherungsrisikos bereit. Dank des kontinuierlichen Monitorings stehen erstmals dauerhaft verlässliche Informationen über den Zustand von allen versicherten Batterien zur Verfügung. Diese können auch im Schadensfall bei der Ursachenforschung genutzt werden. Damit ist die Software unseres Partners ein wesentliches Produkt zur Minderung des Investitions- und Betriebsrisikos für Batteriespeichersysteme. Diese objektive Transparenz ermöglicht Versicherbarkeit oder günstigere Konditionen.

Wir helfen Ihrem Unternehmen dabei, das Risiko von Batterien auf der Grundlage ihres Geschäftsmodells zu bewerten, Sicherheit zu gewährleisten und den Geschäftswert zu maximieren. Indem es die Komplexität von Batteriedaten vereinfacht, macht die Analysesoftware Batterien sicherer, zuverlässiger und nachhaltiger. Es kombiniert hochmoderne künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen mit dem Expertenwissen darüber, wie Batterien in Energiespeichersystemen – vom elektrischen Sportwagen bis hin zu Stromnetzen – eingesetzt werden. Heute arbeiten fast 100 Fachleute – wie Batterieexperten und Datenwissenschaftler – mit uns, um die Kunden auf der ganzen Welt zu unterstützen und die Leistung deren Batterieanlagen zu optimieren, wobei Sicherheit an erster Stelle steht.

Ihre Vorteile auf einen Blick!

  • Ein Batteriespeicher wird kalkulierbar, bewertbar, finanzierbar und versicherbar
  • Reduzierte Wartungs- und Reparaturkosten
  • Frühzeitige Erkennung und Alarmierung bei Brandgefahr und möglichem Leistungsverlust, ansonsten Schutz durch Versicherung
  • Versicherung mit besseren Konditionen als marktüblich
  • Ein optionaler Schutz für die unvorhergesehene Abnahme‚ der Speicherkapazität ohne physische Schäden
  • Eine zuverlässige Vorhersage der Kapazität und damit des Leistungsvermögens der Batterie oder Batteriespeicher

Gerne stehen wir Ihnen zu Fragen und Anmerkungen bei diesem innovativen Produkt zur Verfügung!

Ihr ANCORA Team!

Jetzt vorsorgen, damit später die Rente im Alter stimmt!

Jetzt vorsorgen, damit später die Rente im Alter stimmt!

Waren Sie auch erschrocken, als Sie Ihre Renteninformation gelesen haben?

Mit so wenig Rente im Alter rechnet man nicht. Klar ist, dass man mit der gesetzlichen Rente alleine später nicht auskommen kann. Eine zusätzliche Vorsorge ist deshalb für Sie notwendig. Je früher Sie damit anfangen, desto mehr Geld haben Sie später zur Verfügung. Selbst als Azubi kann man mit kleinen Beiträgen, einen später großen Erfolg erreichen.

Ihr Arbeitgeber bietet Ihnen in der Regel eine betriebliche Altersvorsorge über das Versorgungswerk  an. Dies kann die MetallRente sein, oder aber ein anderer Anbieter im Beriech der betrieblichen Altersvorsorge. Wir empfehlen insbesondere für die Metall, Elektro oder auch andere Branchen im Handwerk die MetallRente. Dadurch lohnt sich Sparen über den Betrieb für Sie besonders, denn die Beiträge werden von Ihrem Bruttolohn entrichtet. Sie profitieren bei der MetallRente insbesondere von den Großkundenkonditionen, die die MetallRente allen Unternehmen gewährt. Sie bekommen eine Förderung vom Staat und von Ihrer Firma gibt es dazu noch jeden Monat einen Zuschuss in Höhe von mindestens 15 % oder auch 20 % (je nachdem welche Vereinbarung im Betrieb vorliegt). In manchen Firmen gibt es hierzu auch tarifvertragliche Leistungen. Fragen Sie Ihren Chef oder die Personalabteilung nach diesen Leistungen – Sie stehen Ihnen zu.

Und wenn Sie bereits einen Betriebsrentenvertrag haben, sollten wir gemeinsam überprüfen, ob Sie Ihren Beitrag erhöhen können, damit Ihre Rente im Alter wirklich stimmt!

Wir haben für Sie unter unserer Themen Seite MetallRente für Sie einen Rechner und weiteres Informationsmaterial zusammengetragen. Hier können Sie einfach und verständlich weitere Informationen zu dem Thema betriebliche Altersvorsorge und Rente abrufen.

https://ms.metallrente.de/bav/ancora 

Wir informieren Sie gerne ausführlich und laden Sie herzlich ein zu Beratungsgespräch ein in Ihrem Betrieb oder aber in unseren Büroräumen.

Wir Freuen uns, Sie kennenzulernen!

Ihr ANCORA Team!

Wir ziehen am 01. September 2023 in den alten Bahnhof „Sternschanze“

Wir ziehen am 01. September 2023 in den alten Bahnhof „Sternschanze“

Nach nun mehreren Monaten des Planens und der üblichen kleinen Dinge die ein solches Projekt gerne auch in Frage stellen, ist es nun soweit und wir ziehen in den alten Bahnhof in der Sternschanze.

Ein glücklicher Zufall in 2022 führte dazu, dass wir die Chance bekommen haben, in dem alten Bahnhof in der „Schanze“, unsere neuen Büroräume beziehen zu dürfen. Die „Sternschanze 1“ ist der alte Bahnhof aus dem Jahre 1866, der als Verbindungsbahnhof nach Altona errichtet wurde. Der Bahnhof ist über die Jahrzehnte langsam in Vergessenheit geraten, da 1905 bereits der aktuelle Sternschanzenbahnhof erbaut wurde. Wir hoffen, durch unseren Umzug in den alten Bahnhof, dies ein wenig rückgängig zu machen und ihn mit unserem Team neu zu beleben.

Wir freuen uns auf die Nähe zum Schanzenviertel und das nahegelegenen Univiertel mit seinem urbanen Charme. Der Bahnhof liegt neben dem Mövenpick Hotel im alten Wasserturm im Schanzenpark. Dies als Erläuterung, da wir festgestellt haben, das Google die Anschrift bzw. Anfahrt oft auf den S-Bahnhof Sternschanze verschiebt.

Wir freuen uns ab Ende November auf Ihren spontanen Besuch, da wir erst im Herbst die endgültige Fertigstellung der Büroräume erwarten. Natürlich geht in dieser Zeit der gewohnte Geschäftsbetrieb weiter und außer – der Adresse – ändert sich nichts für Sie. Wir freuen uns auf Ihre Anfragen und stehen mit der Crew für Ihre persönlichen und geschäftlichen Dinge gerne jederzeit zur Verfügung.

Ihr ANCORA Team!

Neue Adresse: Sternschanze 1 in 20357 Hamburg