von Andreas Kaerger | Aug. 29, 2017 | Allgemein
Einfach mal Kosten einsparen?
Da können wir helfen!
Als Gewerbetreibender sind Sie auf Ihre Fahrzeuge angewiesen. Damit es im Schadensfall so wenig Schwierigkeiten wie möglich gibt, haben Sie diese sicher gut versichert. An der Qualität des Versicherungsschutzes sollte man nicht sparen – bei den Versicherungsbeiträgen hingegen schon. Zuviel für etwas zu zahlen ist nie schön. Bei Versicherungen gilt das genauso. Für Unternehmen mit mehr als drei motorisierten Fahrzeugen steht die Tarifwelt der Flottenlösungen offen. So können Sie von attraktiven Preisen profitieren, ohne Einbußen beim Schutz hinnehmen zu müssen. In unserem Produktangebot findet sich auch für Sie eine Lösung, die Sie begeistern wird. Da sind wir uns sicher!
Einen Fuhrpark im Ganzen betrachten – nicht jedes einzelne Fahrzeug
Der Kern einer Fuhrpark- bzw. Flottenlösung ist die Betrachtung als Gesamtheit. Anders als bei herkömmlichen Einzelverträgen wird nicht nur das einzelne Fahrzeug in der Kalkulation der Prämie berücksichtigt. Alle Fahrzeuge eines Unternehmens gemeinsam zur Grundlage der Beitragsberechnung zu machen ist sinnvoll, da sie ähnlich eingesetzt und von einem ähnlichen Personenkreis gefahren werden. Der Versicherer hat durch die Absicherung Ihres Gesamtfuhrparks weniger Verwaltungskosten und die Gesamtprämie hilft dabei, Schäden besser auffangen zu können. Diese Vorteile bemerken Sie bei der angenehmen Prämie, die aufgerufen wird.
Sie sind bereits preiswert versichert?
Das freut uns aufrichtig! Als umsichtiger Unternehmer sind Sie sicherlich auch bereits recht preiswert versichert. Das freut uns, so können wir Ihnen beweisen, was wir können. Weiter zeigt es, dass Sie die Möglichkeiten, die wir Ihnen bieten, auch schätzen können. Als unabhängiger Versicherungsmakler sind wir nicht auf das Angebot eines bestimmten Anbieters beschränkt. Die Klaviatur des deutschen Versicherungsmarktes steht uns zur Verfügung. Daher sind wir überzeugt davon, dass sich unser Angebot für Sie auszahlen wird. Selbstverständlich entstehen Ihnen aus unseren Einsatz weder Kosten, noch verpflichten Sie sich zu irgendetwas. Investieren Sie etwas Zeit in uns, die sich bezahlt machen wird.
Kontaktieren Sie uns einfach!
Wenn wir Ihr Interesse wecken konnten und Sie nicht weiter zu viel für Ihre KFZ-Versicherung zahlen möchten, dann kontaktieren Sie uns doch einfach. Anbei finden Sie ein entsprechendes Formular dafür. Tragen Sie Ihren Terminwunsch dort ein und legen Sie es uns aufs Fax. Wir melden uns im Anschluss zeitnah bei Ihnen.
Das brauchen wir, um aktiv werden zu können:
Bitte halten Sie zum Termin folgende Unterlagen bereit:
- Ihre bisherigen KFZ-Policen
- Ihre aktuellen Beitragsrechnungen
- Kopien Ihrer Fahrzeugscheine
Nur mit diesen Unterlagen können wir Ihnen das attraktive Angebot machen, das Sie von uns erwarten dürfen.
Wir freuen uns sehr darauf, Sie kennen zu lernen!
von Andreas Kaerger | Mai 4, 2017 | Allgemein, gewerbliche Kunden, Privatkunden
Sehr geehrte Kunden,
wir bekommen ein umfangreiches Update der Verwaltungssoftware, welche einige bereits in unserem Kundenportal nutzen. Neben neuer Hardware wird auch die Datenbank aktualisiert und für die Mitarbeiter eine Testumgebung eingeführt.
Natürlich läuft eine Software nur dann reibungslos, wenn eine Schulung auf der neuen Umgebung durchgeführt wird. Somit haben wir eine Bitte an Sie:
In der Zeit vom 09.05.17 bis 11.05.17 erreichen Sie uns wegen der Mitarbeiterschulung leider nur eingeschränkt. Bitte senden Sie uns in dieser Zeit am besten E-Mails oder Faxe. Unser Anrufbeantworter nimmt Ihre Nachrichten ebenfalls jederzeit auf. Wir versuchen uns schnellstmöglich um Ihre Anliegen zu kümmern.
Ab 12.05.17 sind wir dann wieder in gewohnter Weise für Sie da.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihr ANCORA Team!
von Andreas Kaerger | Apr. 20, 2017 | Allgemein
Sie möchten eine Immobile oder Wohnung mieten und haben die Kaution vom Vor-Vermieter noch nicht zurückerhalten?
Sie möchten in Ihrer gewerbliche Immobilie noch Um- oder Ausbauten vornehmen?
Sie planen noch weitere Anschaffungen die Sie schon lange aufgeschoben haben?
Wir helfen Ihnen gerne und schaffen Ihnen den benötigten finanziellen Freiraum für Ihren Umzug. Ob Sie privat oder gewerblich einen Umzug planen – eine Mietkaution hilft Ihnen sich finanziell zu entlasten und wird von jedem Vermieter anerkannt.
Berechnen Sie nachstehen Ihre Kosten und schließen Sie diese eventuell gleich online bei uns ab. Die folgenden Links bringen Sie auf die entsprechenden Online Rechner auf unserer Seite.
Mietkaution für private Risiken:

Mietkaution für gewerbliche Risiken:

Mietschutzversicherung BASIC:

Ihr ANCORA Team !
von Andreas Kaerger | Apr. 12, 2017 | Allgemein
Als Versicherungsnehmer haben Sie vor und bei Eintritt des Versicherungsfalls verschiedene Obliegenheiten zu erfüllen (z. B. die Anzeige gefahrerhöhender Umstände beim Versicherer). Die Bedingungen eines Vertrags regeln dies unmissverständlich. Problematisch dabei: Einem Kunden ist das nicht immer klar oder er sieht mitunter nicht, dass er dagegen verstößt. Das ist schlecht, denn der Versicherer hat auch hier ein grundsätzliches Recht zur Leistungskürzung im Schadensfall.
Ein Beispiel schafft mehr Klarheit: Eine kleine Buchhandlung ist in einer älteren Gewerbeimmobilie untergebracht. Im Lauf der Jahre wechseln die Branchen und Inhaber der anderen Gewerbeeinheiten im Gebäude. Schließlich eröffnet in der ersten Etage ein Rock-Club („Rock-Disco“), der nur nachts geöffnet hat und so keinen der anderen Gewerbetreibenden stört. Durch einen Kurzschluss kommt es im Club zu einem Brand, der auch auf die anderen Gewerbeeinheiten übergreift. Der Warenbestand des Buchhandels wird stark in Mitleidenschaft gezogen. Da unterlassen wurde, den Versicherer vom Einzug des Clubs als gefahrerhöhenden Umstand zu berichten, verweigert der Versicherer die Leistung. Dem Ladeninhaber war zu keinem Zeitpunkt in den Sinn gekommen, dass von dem Club ein erhöhtes Risiko für den eigenen Betrieb ausging. Die Einschätzung von Versicherungen dazu, was riskant ist und was nicht, basiert auf Schadensstatistiken. Die Einschätzung von Kunden dagegen meist auf der eigenen Erfahrung. Wir können beide Seiten sehr gut verstehen – auch, dass hier Probleme fast vorprogrammiert sind. Das ist auch manchem Versicherer klar geworden. Um im Schadensfall kundenfreundlicher reagieren zu können, schränken einzelne Versicherer ihr Recht zur Leistungskürzung bei Verstoß gegen Obliegenheiten stark ein. So führt nicht jede Fehleinschätzung im Schadensfall gleich zum finanziellen Super-GAU. Gerne zeigen wir Ihnen die Regelungen in ihren aktuellen gewerblichen Sachversicherungen und zeigen ggf., wie Sie künftig von einer solchen Regelung profitieren können.
Kommen Sie bitte auf uns zu.
von Andreas Kaerger | Okt. 11, 2016 | Allgemein
Vertrauensschadenversicherung
Überlassen Sie nichts dem Zufall!
Die Vertrauensschadenversicherung schützt Unternehmen vor Vermögensschäden aus unerlaubter Handlungen, die von Betriebsangehörigen oder sonstigen Vertrauenspersonen des Unternehmens begangen werden. Dazu zählen beispielsweise Unterschlagung, Diebstahl, Untreue, Sabotage usw. Solche Schäden können die Existenz des Unternehmens vernichten.
Schadenbeispiele aus der Praxis:
Phishing
Ein Unternehmen, welche im Baugewerbe tätig ist, nutzt als Informations- und Kommunikationsmittel hauptsächlich das Internet und ein bekanntes E-Mailprogramm. Kriminelle haben sich dies zu Nutze gemacht und mit aktiven Phishing-Webseiten dem Unternehmen vertrauliche Informationen entlockt.
Unterschlagung
Eine Kassiererin einer bekannten Supermarktkette unterschlug Gelder aus der Kasse. Sie stellte Leergutbons aus, ohne dass tatsächlich eine Leergutrückgabe erfolge. Da ihre Kasse immer „stimmte“, ist der Schwindel über einen längeren Zeitraum nicht erkannt worden. Bei einer Prüfung durch die Innenrevision ist dann alles aufgeflogen.
Für wen ist die Versicherung?
Für Unternehmen aller Art.
Was ist versichert?
Die Vertrauensschadenversicherung umfasst die Absicherung des Firmenvermögens, die aufgrund vorsätzlicher, unerlaubter Handlungen, wie z.B. Unterschlagung oder Betrug durch Vertrauenspersonen, entstehen. Unmittelbare Schäden aufgrund Computersabotage oder Geheimnisverrat sowie Folgekosten infolge Aufwendungen für die Schadenermittlung, Mehrkosten zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs und Wiederherstellungs- und Beschaffungskosten von Daten infolge Missbrauchs.
Was ist u.a. nicht versichert?
- Aufwendungen für Personenschäden
- Schäden, die anderweitig versichert werden können
- Vermögensschäden, die sich aus der Gegenüberstellung von Soll- und Istbeständen (Inventurdifferenzen) ergeben.
- Mittelbare Schäden (entgangener Gewinn, Verwirkung von Vertragsstrafen)
- Schäden am Vermögen infolge Terrorismus, Krieg, innere Unruhen, Kernenergie, Erdbeben, Explosion
- Schäden durch Vertrauenspersonen, von denen Vermögensdelikte bekannt sind.
Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?
Geschäftsführer, Aufsichtsräte oder Vorstände haften bei Beratungs- und Entscheidungsfehlern persönlich und unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Für diesen Fall, dass sie oder eine andere versicherte Person für einen Vermögensschaden (weder Personen- noch Sachschaden) im Zusammenhang mit der jeweiligen versicherten Tätigkeit ersatzpflichtig gemacht werden, kann mit einer D&O-Versicherung (Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung) vorgesorgt werden.
Da der Gesetzgeber seit dem 01.07.2010 für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften einen persönlichen Pflicht- Selbstbehalt von 10%, max. 1,5-fach des Jahresbruttobezuges vorsieht, ist eine zusätzliche D&O-Selbstbehaltsversicherung zu empfehlen. Weiterhin können Unternehmen ihren Versicherungsschutz mit einer separaten AGG-Versicherung erweitern. Es besteht Versicherungsschutz für Ansprüche wegen Diskriminierung, die sich aus Arbeitsverhältnissen und/oder dem alltäglichen Geschäft ergeben.
von Andreas Kaerger | Apr. 8, 2016 | Allgemein
Privathaftpflicht – ein unterschätztes Risiko
Bei Forderungsausfall sind die Geschädigten doppelt „gestraft“ |
Sehr geehrte Damen und Herren, wie schnell kann es passieren, dass man beispielsweise als Radfahrer einen Fußgänger anfährt? Egal, ob unvorsichtiges oder leichtsinniges Handeln: Die Wahrscheinlichkeit, dass man als Privatperson fahrlässig einen Dritten schädigt, ist größer als gedacht. Die Verpflichtung zum Schadenersatz ist nach Paragraf 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches gegeben. Doch was ist, wenn der Schädiger nicht über die finanziellen Mittel verfügt und außerdem kein entsprechender Versicherungsschutz vorhanden ist?
Viele Haushalte ohne Privathaftpflichtversicherung
Obwohl man als Privatperson in unbegrenzter Höhe haftet, unterschätzen viele Personen die Bedeutung einer Privathaftpflichtversicherung. Nach Informationen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. haben etwa 15 Prozent der bundesdeutschen Haushalte keine Privathaftpflichtversicherung (kurz: PHV). Führt man sich vor Augen, dass vor allem Personenschäden eine sehr hohe Schadensumme nach sich ziehen können, wird deutlich, dass hier noch viel Informationsarbeit notwendig ist.
Das Fehlen einer PHV erweist sich für einen Geschädigten besonders dann als eklatant, wenn der Schädiger zudem nicht über die finanziellen Mittel verfügt, um für den Schaden aufzukommen. Sind die Ansprüche des Geschädigten nicht vollstreckbar, spricht man von Forderungsausfall. Zugespitzt ausgedrückt: Der Geschädigte ist doppelt „gestraft“ – er hat einen Schaden erlitten und wird hierfür auch nicht entschädigt. Forderungsausfalldeckung als wichtige Ergänzung
Vor diesem Hintergrund zeigt sich immer stärker die Bedeutung der sogenannten Forderungsausfalldeckung. Diese sollte Bestandteil des eigenen Privathaftpflichtschutzes sein. Sie tritt ein, wenn ein Dritter dem Versicherungsnehmer einen Schaden zufügt, und die Ansprüche beim Schädiger aufgrund einer fehlenden PHV sowie Mittellosigkeit nicht vollstreckt werden können. |
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Wir beraten Sie gerne!