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Jetzt vorsorgen, damit später die Rente im Alter stimmt!

Jetzt vorsorgen, damit später die Rente im Alter stimmt!

Waren Sie auch erschrocken, als Sie Ihre Renteninformation gelesen haben?

Mit so wenig Rente im Alter rechnet man nicht. Klar ist, dass man mit der gesetzlichen Rente alleine später nicht auskommen kann. Eine zusätzliche Vorsorge ist deshalb für Sie notwendig. Je früher Sie damit anfangen, desto mehr Geld haben Sie später zur Verfügung. Selbst als Azubi kann man mit kleinen Beiträgen, einen später großen Erfolg erreichen.

Ihr Arbeitgeber bietet Ihnen in der Regel eine betriebliche Altersvorsorge über das Versorgungswerk  an. Dies kann die MetallRente sein, oder aber ein anderer Anbieter im Beriech der betrieblichen Altersvorsorge. Wir empfehlen insbesondere für die Metall, Elektro oder auch andere Branchen im Handwerk die MetallRente. Dadurch lohnt sich Sparen über den Betrieb für Sie besonders, denn die Beiträge werden von Ihrem Bruttolohn entrichtet. Sie profitieren bei der MetallRente insbesondere von den Großkundenkonditionen, die die MetallRente allen Unternehmen gewährt. Sie bekommen eine Förderung vom Staat und von Ihrer Firma gibt es dazu noch jeden Monat einen Zuschuss in Höhe von mindestens 15 % oder auch 20 % (je nachdem welche Vereinbarung im Betrieb vorliegt). In manchen Firmen gibt es hierzu auch tarifvertragliche Leistungen. Fragen Sie Ihren Chef oder die Personalabteilung nach diesen Leistungen – Sie stehen Ihnen zu.

Und wenn Sie bereits einen Betriebsrentenvertrag haben, sollten wir gemeinsam überprüfen, ob Sie Ihren Beitrag erhöhen können, damit Ihre Rente im Alter wirklich stimmt!

Wir haben für Sie unter unserer Themen Seite MetallRente für Sie einen Rechner und weiteres Informationsmaterial zusammengetragen. Hier können Sie einfach und verständlich weitere Informationen zu dem Thema betriebliche Altersvorsorge und Rente abrufen.

https://ms.metallrente.de/bav/ancora 

Wir informieren Sie gerne ausführlich und laden Sie herzlich ein zu Beratungsgespräch ein in Ihrem Betrieb oder aber in unseren Büroräumen.

Wir Freuen uns, Sie kennenzulernen!

Ihr ANCORA Team!

Wir ziehen am 01. September 2023 in den alten Bahnhof „Sternschanze“

Wir ziehen am 01. September 2023 in den alten Bahnhof „Sternschanze“

Nach nun mehreren Monaten des Planens und der üblichen kleinen Dinge die ein solches Projekt gerne auch in Frage stellen, ist es nun soweit und wir ziehen in den alten Bahnhof in der Sternschanze.

Ein glücklicher Zufall in 2022 führte dazu, dass wir die Chance bekommen haben, in dem alten Bahnhof in der „Schanze“, unsere neuen Büroräume beziehen zu dürfen. Die „Sternschanze 1“ ist der alte Bahnhof aus dem Jahre 1866, der als Verbindungsbahnhof nach Altona errichtet wurde. Der Bahnhof ist über die Jahrzehnte langsam in Vergessenheit geraten, da 1905 bereits der aktuelle Sternschanzenbahnhof erbaut wurde. Wir hoffen, durch unseren Umzug in den alten Bahnhof, dies ein wenig rückgängig zu machen und ihn mit unserem Team neu zu beleben.

Wir freuen uns auf die Nähe zum Schanzenviertel und das nahegelegenen Univiertel mit seinem urbanen Charme. Der Bahnhof liegt neben dem Mövenpick Hotel im alten Wasserturm im Schanzenpark. Dies als Erläuterung, da wir festgestellt haben, das Google die Anschrift bzw. Anfahrt oft auf den S-Bahnhof Sternschanze verschiebt.

Wir freuen uns ab Ende November auf Ihren spontanen Besuch, da wir erst im Herbst die endgültige Fertigstellung der Büroräume erwarten. Natürlich geht in dieser Zeit der gewohnte Geschäftsbetrieb weiter und außer – der Adresse – ändert sich nichts für Sie. Wir freuen uns auf Ihre Anfragen und stehen mit der Crew für Ihre persönlichen und geschäftlichen Dinge gerne jederzeit zur Verfügung.

Ihr ANCORA Team!

Neue Adresse: Sternschanze 1 in 20357 Hamburg

Wallboxen und Ladestationen

Wallboxen und Ladestationen

Wallboxen und Ladestationen

E-MOBILITÄT AUF DEM VORMARSCH

Elektroautos erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Der Einbau sicherer und schneller E-Tankstellen in privaten Garagen bringt die Elektromobilität und damit die Transformation zu einer klimafreundlicheren Wirtschaft und Gesellschaft wesentlich voran. Die Fotovoltaikanlage auf dem Dach produziert sauberen Strom, der dank Speicher jederzeit selbst genutzt werden kann. So lädt man über Nacht sein E-Auto auf und fährt am nächsten Morgen wieder mit grünem Gewissen zur Arbeit. Idealerweise kann man daheim laden. Dafür gibt es Wallboxen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, oder mobile Ladestationen („Ladekabel“). Da diese so elementar wichtig für die Nutzbarkeit des Autos sind, ist verständlich, dass man sich so seine Gedanken macht, wo diese im Fall der Fälle mitversichert wären.

LAUERNDE GEFAHREN

Wallboxen für Elektroautos hängen in Garagen oder an Hauswänden. Klassische Risiken, welche die Wallbox beschädigen können oder von denen Gefahren ausgehen, sind unter anderem Diebstahl, Vandalismus, Wasserschäden, Marderbiss oder Folgen eines Blitzeinschlages. Auch durch das Dagegenfahren beim Einparken kann die Wallbox sowie das Gebäude beschädigt werden. Darüber hinaus können aber auch von der Wallbox selbst Gefahren für die Umgebung oder für das E-Auto ausgehen wie z. B. Stromschläge oder Brände durch technische Defekte oder falsche Bedienung.

PRIMÄR EIN WOHNGEBÄUDETHEMA

Es setzt sich nach und nach durch, dass Wallboxen, als fest mit dem Gebäude verbundener Bestandteil, über den Gebäudevertrag mitversichert sind. Die bereits im Versicherungsvertrag eingeschlossenen Gefahren Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser und Elementar gelten auch für die Ladestation. Da dies momentan nur selten in den Bedingungen eindeutig geregelt ist, empfehlen wir eine Anzeige beim Versicherer, damit im Leistungsfall keine Diskussionen entfachen. Mit einem zusätzlichen Technikschutz zur Gebäudeversicherung werden auch Schäden durch Tierbiss an elektrischen Leitungen und der Ladeanlage sowie Überspannungsschäden infolge Netzwerkschwankungen mitversichert. Auch vorsätzliche Beschädigungen Dritter können versichert werden.

Doch was, wenn der Akku des E-Autos brennt? Stromer bzw. Hybridfahrzeuge geraten nicht häufiger in Brand als Autos mit Verbrennungsmotor. Das sagen zumindest die Statistiken, auch wenn für wirklich tragfähige Aussagen noch zu wenig Zahlen vorliegen. Die Versicherungsgesellschaften decken in der Regel auch das Risiko der Akkubrände in der Gebäudeversicherung bzw. Feuerversicherung mit ab. Ladeeinrichtungen, ihre Umgebung und der bauliche Zustand müssen allerdings in Ordnung sein. Zur Klarstellung haben viele Versicherer eine Formulierung für die Mitversicherung der Haustechnik in den Bedingungen mit aufgenommen, womit Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite sind.

Achtung: Die Anlagenerrichtung und auch die Erstabnahme solcher Anlagen muss durch eine Elektrofachkraft erfolgen. Für den gefahrlosen Betrieb elektrischer Anlagen ist aber auch die sachgerechte Wartung unerlässlich. Im Fall gewerblich betriebener elektrischer Anlagen ist die DGUV V3-Prüfung sogar Pflicht. Im Gegensatz zu vielen anderen ortsfesten Betriebsmitteln, die oftmals nur alle vier Jahre nach DGUV V3 geprüft werden, muss die Prüfung von E-Ladestationen jährlich erfolgen. Aber nicht nur die Ladesäule, sondern auch jedes Elektrofahrzeug mit Notladekabel (ICCB) muss regelmäßig nach DGUV V3 geprüft werden. Alle gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvorschriften müssen eingehalten werden. Andernfalls kann es trotz entsprechender Versicherung zu einer Leistungskürzung bis hin zu einer Ablehnung kommen. Obliegenheitsverletzungen gilt es daher strikt zu vermeiden. In einzelnen Verträgen sind die Prüfungsintervalle sogar in speziellen Klauseln geregelt. Beherzigen Sie diese bitte! Wenn Sie alles fristgerecht und ordnungsgemäß durchführen, haben Sie im Schadenfall kein Nachsehen.

Für private E-Ladestationen gibt es zwar keine gesetzliche Pflicht zur Wartung, spätestens aber im Schadenfall verlangen viele Versicherer einen entsprechenden Wartungsschein, weswegen wir eine jährliche Prüfung empfehlen. Auch hier sind in einzelnen Verträgen die Prüfungsintervalle in speziellen Klauseln geregelt. Aufpassen müssen Sie auch bei einer privaten Ladestation, welche direkt an eine Fotovoltaikanlage mit gewerblicher Anmeldung verbunden ist. Bei unterlassener Überprüfung durch den Fachmann kann auch hier eine Obliegenheitsverletzung und dadurch ein Mitverschulden entstehen. Der Versicherer kann die Versicherungsleistung infolgedessen in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen. Auch für rein privat genutzte Fotovoltaikanlagen ist ein E-Check zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, dennoch können die Wartungsintervalle wieder seitens der Versicherer vorgeschrieben sein. Wenn es keine Richtlinien hierzu gibt, sind Sie mit einer alle vier Jahre durchgeführten Wartung auf der sicheren Seite.

DECKUNG IN DER FOTOVOLTAIKVERSICHERUNG

Ist die Wallbox bzw. E-Ladestation mit einer Fotovoltaikanlage gekoppelt, so kann diese über eine bestehende oder neu abzuschließende Fotovoltaikversicherung versichert werden. Natürlich müssen diese auch in der Versicherungssumme mit berücksichtigt werden. Die Fotovoltaikversicherung bietet gegenüber der Gebäudeversicherung einen wesentlich umfangreicheren Versicherungsschutz für die Ladestation selbst. Allgefahrenversicherung bedeutet, dass nahezu alle Sachschäden durch unvorhersehbare äußere Einwirkungen abgedeckt sind, die nicht expliziert ausgeschlossen sind. Durch den Versicherer werden die Reparaturkosten und ggf. der Ersatz der beschädigten Teile übernommen. Etwaige Ausschlüsse können sich von Vertrag zu Vertrag unterscheiden.

Im Allgemeinen beziehen sich Ausschlüsse auf Schäden durch:
– Vorsatz des Versicherungsnehmers;
– Kriegsereignisse;
– Kernenergie;
– normale oder vorzeitige Abnutzung und Alterung;
– oder Garantieschäden.

SEPARATE VERSICHERUNG

Ist die E-Ladestation in bzw. an einem fremden Gebäude (Tiefgarage, Parkhaus etc.), fremden Grundstück oder im öffentlichen Bereich (Parkplatz, Straße) installiert, so ist eine eigenständige E-Ladestation-Versicherung erforderlich. Auch hier deckt der Versicherer im Falle eines Schadens die Wiederbeschaffungs- und Wiederherstellungskosten in Höhe der Versicherungssumme, abzüglich der jeweils vereinbarten Selbstbeteiligung. Wie bei der Fotovoltaikversicherung ist auch hier ein umfangreicher Versicherungsschutz geboten.

DECKUNG IN DER HAUSRATVERSICHERUNG

Auch der Einschluss von Ladegeräten in der Hausratversicherung kann durchaus Sinn ergeben. Einige Versicherer bieten explizit die Mitversicherung von Wandladestationen, also Wallboxen, an. Bedeutsam vor allem für Mieter, die Ladestationen auf eigene Kosten errichten wollen. Der Schutz erstreckt sich dann auf alle Gefahren, die auch im Rahmen der bestehenden Hausratversicherung abgedeckt sind. Bei einem Diebstahlt tritt beispielweise die Diebstahlversicherung als Zusatz zur Hausratversicherung ein. Hauptsächlich aber weckt eine mobile Wallbox Begehrlichkeiten. Insoweit macht es Sinn, vor allem diese Anlage in der Hausratversicherung gegen Diebstahl mitzuversichern. Wie andere Gegenstände des Haushalts wird die Wallbox sowie die mobile Ladestation damit auch gegen die üblichen Gefahren der Beschädigung oder Vernichtung durch Feuer, Sturm, Hagel oder Überschwemmung versichert.

DECKUNG IN DER KFZ-VERSICHERUNG

Selbstverständlich nehmen sich auch viele Kfz-Versicherer der Thematik an und rüsten bei ihren Tarifen für Elektrofahrzeuge stark nach. Auch bei E-Fahrzeugen ist lediglich die gesetzliche Haftpflichtversicherung verpflichtend. Da mit einem Elektroauto in der Regel höhere Anschaffungskosten verbunden sind als mit einem vergleichbaren Auto mit Verbrennungsmotor, empfehlen wir jedoch den Abschluss einer Vollkasko-Versicherung. Bedeutsame Einschlüsse in der Kaskoversicherung wie eine Allgefahrendeckung für den Akkumulator, Kurzschlussfolgeschäden, Tierbissfolgeschäden und die Mitversicherung von eigenen Ladekabeln, Adaptern, Wallboxen und mobilen Ladestationen können im Schadenfall eine entscheidende Rolle spielen.

Schadenbeispiel: Von Ladestationen können Gefahren ausgehen, die kaum abzuschätzen sind. So kann es sein, dass unter besonders ungünstigen Bedingungen die Kommunikation zwischen E-Tankstelle und Akkumulator gestört ist. Kommt es dann zu einer Überladung, wird der Akku in Mitleidenschaft gezogen und die damit verbundene Ladeleistung beeinträchtigt. Der Schaden am Akku kann durchaus einen vierstelligen Betrag erreichen, wäre aber durch eine entsprechende Kaskoversicherung gedeckt. Bei Schäden an der Ladestation selbst sollten Sie einen genaueren Blick in die Bedingungen werfen, denn Schäden an eigenen Wallboxen und mobilen Ladegeräten sind zunehmend auch hierüber versichert. Besteht die Mitversicherung von Ladestationen jedoch nicht, kann es passieren, dass Sie selbst auf dem Schaden, der an der Wallbox beim Ladevorgang entsteht, sitzenbleiben. Entsteht beim Laden zusätzlich ein Schaden am Gebäude, springt die sogenannte Eigenschadendeckung ein, welche bei leistungsstarken Versicherern im Vertrag integriert ist oder als zusätzlicher Baustein eingeschlossen werden kann.
Für alle vom Kfz ausgehenden Schäden an fremden Fahrzeugen, Ladestationen oder Gebäuden kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters auf.
Deckungen über eine Kfz-Versicherung sind normalerweise subsidiär zu anderen Versicherungen. Bedeutet: Eine leistungspflichtige Gebäude- oder anderweitige Versicherung geht im Schadenfall gegebenenfalls vor.

PRIVATHAFTPFLICHTVERSICHERUNG / HAUS- UND GRUNDBESITZERHAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Entsteht außerhalb des Ladevorgangs ein von der Ladestation ausgehender Schaden an fremdem Eigentum – beispielsweise ein Feuer, welches ein Nachbargebäude beschädigt – kommt die Privathaftpflichtversicherung oder eine vorhandene Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für den Schaden auf.
Für Grundstückseigentümer gilt auch für das Betreiben von E -Ladestationen die Verkehrssicherungspflicht. Stolpert beispielsweise der Postbote über ein herumliegendes Ladekabel, ist der Betreiber seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen und kann für entstandene Schäden haftbar gemacht werden. In solchen Fällen besteht im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung Deckung. Entstehen Schäden bei Dritten während des Ladevorgangs – stolpert der Postbote also währenddessen über das Ladekabel – greift wiederum die Kfz-Haftpflichtversicherung.

VIELE WEGE FÜHREN NACH ROM

Eine Wallbox oder E-Ladestation zu versichern kann auf unterschiedlichsten Wegen erfolgen. Welche Versicherung die Passende ist, wird durch Eigentumsverhältnisse, Standort und dem gewünschten Versicherungsumfang entschieden.
Einige Risiken sind durch bereits vorhandene Versicherungen möglicherweise schon abgedeckt. So ist die Wallbox als fest mit dem Gebäude verbundener Bestandteil im bestehenden Gebäudevertrag mitversichert. Bei einem Diebstahl von mobilen Geräten aus einem Carport oder einer Garage kann bereits Deckung über die Hausratversicherung bestehen. Besteht bereits eine Fotovoltaikversicherung kann die Ladestation – für einen umfangreichen Schutz – mit eingeschlossen werden. Entstehen Schäden in Verbindung mit dem Elektrofahrzeug, gewährt auch immer noch eine Kfz-Haftpflichtversicherung oder eine Kfz-Kaskoversicherung Schutz. Bei Schädigungen Dritter durch die Ladestation selbst greift die Privat- oder die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

Wir empfehlen, die bereits bestehenden Verträge zu prüfen und grundsätzlich die Installation einer Wallbox oder auch Ladesäule beim Versicherer anzuzeigen. Auch wenn diese i. d. R. sehr offen mit dem Thema umgehen, gibt es bislang nur selten feste bedingungsseitige Regelungen für Ladestationen. Die Gefahr einer unter Umständen nicht angezeigten Gefahrerhöhung lässt sich durch vorsorgliche Anzeige beim Versicherer einfach umgehen.

Ihr ANCORA TEAM!

Das GAP beim Leasing von Maschinen und Objekten

Das GAP beim Leasing von Maschinen und Objekten

Die GAP-Versicherung (engl. Guaranteed Asset Protection) ist eine Versicherung, die bei Leasingverträgen oft empfohlen wird. Sie dient dazu, die Differenz zwischen dem Zeitwert des geleasten Fahrzeugs und dem Restbetrag des Leasingvertrags abzudecken, falls das Fahrzeug gestohlen wird oder bei einem Unfall total beschädigt wird. Ohne GAP-Versicherung müsste der Leasingnehmer diese Differenz aus eigener Tasche bezahlen, was in der Regel sehr teuer wäre. Durch den Abschluss einer GAP-Versicherung können Leasingnehmer also vor finanziellen Verlusten geschützt werden.

Wer produziert oder veredelt, braucht Maschinen im Betrieb. Mobile Maschinen sind nicht nur für Bauunternehmen und Landwirte ein wichtiges Thema. Neue Maschinen kosten gutes Geld, was sich nicht gerade angenehm auf die Liquidität eines Unternehmens auswirken kann. Es ist daher inzwischen keine Seltenheit mehr, dass auch Maschinen, Loks, Flugzeuge usw. einfach geleast werden, so wie man es vom Firmenwagen her ja bereits kennt.

Wie im Automobilbereich besteht auch beim Maschinen-Leasing eine Problemstellung bei Totalschaden oder -verlust, die man nicht übersehen sollte. Der Leasinggeber kalkuliert mit einem Zeitwert, der auf Basis der bei Antragstellung gemachten Angaben kalkuliert wurde. Aber in der Praxis kann die dann ganz anders aussehen. Müssen wegen eines Großauftrags z.B. Sonderschichten gefahren werden, kommen schnell mehr als nur ein paar Betriebsstunden mehr zusammen. Beschädigungen usw. führen dazu, dass der tatsächliche Zeitwert oft niedriger ausfällt als der kalkulierte Zeitwert der Leasingfirma. Kommt es nun zu einem Großschaden, für den die Maschinenversicherung einspringen muss, leistet diese max. den tatsächlichen Zeitwert nach den Bedingungen. Die Differenz zum kalkulierten Zeitwert des Leasinggebers (das GAP), müsste ein Unternehmen dann als Lücke (GAP) selbst aufbringen. Wir haben eine Lösung bei der man dies direkt im Vorfeld absichern kann und diese sichert Sie gegen diese Lücke ab, denn dies ist grundsätzlich möglich.

Neben den bekannten Lösungen im Kfz Bereich, können wir auch Spezialfahrzeuge wie Busse, Campingfahrzeuge, Taxen, Baumaschinen, Kräne (mobil und stationär) usw. absichern. Neben Forstmaschinen sichern wir auch mobile und stationäre Industriemaschinen ab. Selbst für Hubschrauber und Flugzeuge haben wir eine Lösung. Der Einsatzbereich ist vielfältig und Sie zahlen in der Regel eine Einmalprämie für das Objekt das Sie bei uns versichern möchten.

Auch hier sind wir sehr gerne für Ihre Fragen da, wenn Interesse an unserer Rahmenvereinbarung besteht, den Schadenfall planbarer zu machen.

Ihr ANCORA Team

Die Inflation und die Auswirkung auf Ihre Versicherungssummen….

Die Inflation und die Auswirkung auf Ihre Versicherungssummen….

Die globalen Entwicklungen der letzten Jahre haben unter anderem durch die Preisexplosionen im Öl-, Gas- und Stromsektor diese Kosten massiv in die Höhe getrieben. Dies sorgt – in Verbindung mit diversen politischen Entscheidungen in der EU und in Deutschland, sowie der anhaltenden Materialknappheit und Lieferproblemen bei verschiedensten Produkten – dafür, dass heftig an der Preisschraube gedreht wurde und die Inflation im Oktober 2022 auf eine Rekordhöhe von 10,4 Prozent gehievt wurde. Und auch für 2023 prognostiziert das renommierte Research-Unternehmen Statista eine Steigerung der Inflationsrate um 8,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Diese Entwicklung kann sich leider negativ auf Ihren Versicherungsschutz auswirken. Ist eine starre Versicherungssumme vereinbart, kann es sein, dass diese in der heutigen Situation nicht mehr ausreichend ist. Betrachten wir dies am Beispiel einer Inhaltsversicherung. Hier wird die Versicherungssumme durch die Neuwerte der Betriebseinrichtung ermittelt, den sie bei Abschluss des Vertrags hat. So ermittelte man bei unserem fiktiven Vertrag eine nötige Summe von 100.000 Euro. Nach einem Brand stellt ein Gutachter nun aber fest, dass der Neuwert aller Geräte, Maschinen, Büroelektronik und Vorräte in diesem Betrieb 2023 bei 135.000 Euro liegt. Die nötige Versicherungssumme wurde also um 35.000 Euro zu niedrig gewählt. Im Verhältnis zwischen Ist- und Soll-Summe wird daher auch der entstandene Schaden gekürzt. Dies auch dann, wenn der Schaden unter den vereinbarten 100.000 Euro liegt. Der Versicherer hat das Recht, die Entschädigung zu quoteln, also auf das Verhältnis anzupassen, das zwischen den beiden Summen besteht, da ja der Gesamtwert versichert werden müsste. In unserem Beispiel würde die Firma also immer auf einem guten Viertel eines Schadens sitzenbleiben. Bei besseren Tarifen wie z. B. unseren speziellen Deckungskonzepten würde immerhin bis zur vereinbarten Versicherungssumme voll geleistet werden. Bei einem Totalschaden blieben aber dennoch die fehlenden 35.000 Euro selbst zu stemmen.

Von der beschriebenen Problematik sind neben der Inhaltsversicherung auch die Elektronik- und die Maschinenversicherung betroffen. Damit Ihre Verträge weiterhin in vollem Umfang den Schutz bieten, den Sie zurecht auch von ihnen erwarten, empfehlen wir dringend zu überprüfen, ob die momentane Preissituation eine Erhöhung der Versicherungssumme nötig macht. Ist das der Fall – und das kann bei alten Verträgen schon durch die normale Preisanpassung der vergangenen Jahre geschehen – sorgt nur eine Anpassung der Summe dafür, alles wieder ins rechte Lot zu rücken.

Nehmen Sie dieses Thema bitte nicht auf die leichte Schulter. Gerade in unruhigen Zeiten sollte man sich auf seine Versicherung verlassen können – das setzt aber auch Ihr Mitwirken als Vertragspartner voraus.

Bitte kommen Sie auf uns zu, falls Sie höheren Summenbedarf erkennen. Wir kümmern uns gerne um alles weitere.

Für Ihre Fragen sind wir immer als Ihr ANCORA TEAM sehr gerne da!