von Andreas Kaerger | Feb. 28, 2019 | Allgemein
VORSORGE TREFFEN
Zugegeben, es ist nicht sehr angenehm, sich über seine eigene Endlichkeit Gedanken zu machen. Aber es gehört auch zum Leben, sich mit Fragen wie z. B. „Wie soll meine Beerdigung aussehen?“ und „Wer bezahlt meine Bestattung?“ auseinander zu setzen. Früher war es einfacher: Über 10 Jahre war das Sterbegeld Teil der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Aber bereits seit 1998 wurde die Sterbegeldleistung schrittweise reduziert und ist seit 2004 sogar ersatzlos gestrichen. Das heißt, im Sterbefall haben Hinterbliebene keinen Anspruch auf eine Sterbegeldleistung aus der GKV mehr. Der Tod eines Angehörigen ist für die Hinterbliebenen traurig genug. Oft kommt dazu aber noch die finanzielle Belastung durch die Bestattungskosten.
Um Ihre Angehörigen davor zu schützen, sollten Sie rechtzeitig mit einer privaten Sterbegeldversicherung vorsorgen. Denn nur allzu oft tritt der Trauerfall völlig unerwartet ein, ohne dass ausreichend Rücklagen dafür gebildet wurden.
WIE SOLL IHRE LETZTE RUHESTÄTTE AUSSEHEN?
Vier Bestattungsformen sind derzeit in Deutschland zulässig: Erd-, Feuer-, See- und Baumbestattung. Die Erdbestattung, also die Beisetzung im Sarg, ist die traditionelle Form der Bestattung. Üblicherweise wird auf dem ausgewählten Friedhof über dessen Verwaltung eine Grabstelle gepachtet. Nach der Beisetzung wird sie bepflanzt und mit einem Grabstein versehen. Bei der Feuerbestattung wird der Leichnam in einem Sarg zunächst in einem Kremationsofen eingeäschert. Anders als bei der Erdbestattung ist für die Feuerbestattung eine ausdrückliche Willenserklärung des oder der Verstorbenen bzw. eine entsprechende Anordnung der Angehörigen erforderlich. Nach der Einäscherung wird die Urne beigesetzt – üblicherweise in einer dafür vorgesehenen Urnengrabstelle. Die Urnenbeisetzung ist allerdings auch in einem traditionellen Grab oder zur See möglich. Die Seebestattung ist eine Sonderform der Feuerbestattung. Die
Urne wird in ausgewiesenen Bereichen der Nordsee, Ostsee oder in einem anderen Meer in die Tiefe gesenkt. Die Angehörigen können auf Wunsch an der Beisetzung auf See teilnehmen und erhalten eine Karte mit den Koordinaten der Bestattungsstelle. Bei der Baumbestattung, einer Sonderform der Feuerbestattung, die noch nicht in ganz Deutschland möglich ist, wird die Asche in einer biologisch abbaubaren Urne im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Der Baum kann bereits zu Lebzeiten erworben beziehungsweise neu gepflanzt werden. Für die Dauer der Eintragung dieser Bestattungsform in das Grundbuch ist ein Zeitraum zwischen 60 und 99 Jahren wählbar.
MIT WELCHEN KOSTEN IST ZU RECHNEN?
Hauptaufgabe der Sterbegeldversicherung ist die Begleichung der Kosten für eine würdevolle Bestattung. Aber auch die anschließende dauerhafte Grabpflege will berücksichtigt werden. Insgesamt belaufen sich die Kosten einer Bestattung im üblichen Rahmen auf eine Größenordnung zwischen 5.000 und 10.000 €, die sich aus unterschiedlichen Leistungen zusammensetzen.
Die Kosten einer Seebestattung belaufen sich auf mindestens 2.000 €. Bei einer Baumbestattung sollten Sie mit 3.350 € für einen Baum mit Familiennutzung rechnen. Bitte beachten Sie, dass in jedem Fall die Kosten für Bestatter, Kremation, Urne und Trauerfeier noch dazu kommen. Je nach gewünschter Ausführung sind nach oben kaum Grenzen gesetzt. Wählen Sie daher eine ausreichend hohe Versicherungssumme und berücksichtigen Sie auch die Inflation bei Ihrer Absicherung.
WAS PASSIERT IM LEISTUNGSFALL?
Haben Sie über eine Sterbegeldversicherung Vorsorge getroffen, wird an die Hinterbliebenen im Trauerfall die vereinbarte Leistung erbschafts- und einkommensteuerfrei ausgezahlt. Einige Gesellschaften bieten über externe Dienstleister auch aktive Unterstützung im Trauerfall an. Sie bestimmen zu Lebzeiten die Details Ihrer Bestattung selbst und das Dienstleistungsunternehmen
übernimmt später die Organisation. Dadurch werden Ihre Angehörigen zusätzlich entlastet. Die vereinbarte Versicherungssumme wird in diesem Fall direkt an den Dienstleister überwiesen.
WAS SOLLTEN SIE SONST NOCH WISSEN?
• Je nach Anbieter sind Versicherungssummen bis zu 20.000 € absicherbar.
• Ebenfalls anbieterabhängig ist das versicherbare Eintrittsalter. Häufig ist ein Abschluss von 45 bis 75 Jahre möglich. Versicherung gegen Einmalbeitrag können oftmals auch noch mit 80 Jahren abgeschlossen werden.
• Der Versicherungsschutz ist lebenslang.
• Die Dauer der Beitragszahlung kann variieren (z.B. 10 Jahre lang oder lebenslang).
• Es werden auch Tarife gegen Einmalbeitrag angeboten; Sie können z. B. eine abgelaufene Lebensversicherung anlegen.
• Durch die nicht garantierten Überschüsse erhöht sich die vereinbarte Leistung oder die Überschüsse werden herangezogen, um den Zahlbeitrag zu reduzieren.
Der Versicherungsschutz wird meist ohne Gesundheitsprüfung angeboten. Dafür sind Wartezeiten zu berücksichtigen. D.h. tritt der Trauerfall innerhalb der Wartezeiten ein, wird ein geringerer Betrag ausgezahlt. Bei Unfalltod gibt es aber i.d.R. die volle Leistung. Bei einer Versicherung gegen Einmalbeitrag entfallen die Wartezeiten.
MIT STERBEGELD ERBSCHAFTSSTEUERFREI VERERBEN
Wie weiter vorne bereits erwähnt, wird die Leistung einer Sterbegeldversicherung erbschafts- und einkommensteuerfrei an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Selbst wenn Ihre Rücklagen für Ihre Wunschbestattung ausreichen, bietet eine Sterbegeldversicherung wegen des Steuervorteils eine interessante Möglichkeit, Geld zu vererben. Sie können auf diese Weise z.B. einen Betrag an Ihre Kinder weitergeben, mit dem die eventuell anfallende Erbschaftssteuer auf Immobilien beglichen werden kann. Nicht selten müssen Kinder das Elternhaus verkaufen, da nicht genug Mittel für die Erbschaftssteuer zur Verfügung stehen.
Ersparen Sie Ihren Hinterbliebenen diese Sorgen!
Weitere Info und ein Angebot erhalten Sie unter:
https://www.monuta.de/landingpages/antrag/?vpid=1054538
von Andreas Kaerger | Jan. 15, 2019 | Allgemein, Privatkunden
Haben Sie schon Ihren Skiurlaub geplant? Oder bleiben Sie lieber daheim und gehen ins Hallenbad? Egal, bitte passen Sie auf sich auf, denn die meisten Unfälle passieren in der Freizeit (im häuslichen Bereich und bei sportlichen Aktivitäten). Wie schnell ist man beim Skifahren gestürzt – man will seine Tageskarte ausnutzen und so lange den Hang hinuntersausen, bis kein Lift mehr hochfährt; und vor lauter Begeisterung merkt man nicht, dass es schon lange Zeit war, für diesen Tag aufzuhören.
Und anstatt den Après-Ski-Drink zu genießen, bekommt man einen Tee im Krankenhaus vorgesetzt. Und der Bettnachbar hat eine Gehirnerschütterung, die er sich bei einem Sturz im Hallenbad
zugezogen hat…
Zum Glück, denken Sie sich da, haben Sie ja bereits an eine Auslandsreisekrankenversicherung gedacht. Somit sind ja eventuelle Mehrkosten gedeckt, die die AOK nicht bezahlt. Aber das Röntgenbild Ihres komplizierten Bruches treibt Runzeln auf die Stirn Ihres behandelnden Arztes – und er eröffnet Ihnen, dass Sie wahrscheinlich Ihren verletzten Fuß nicht mehr richtig
bewegen können, wenn der Bruch verheilt ist. Na prima, der Urlaub ist gegessen, Sie können das traumhafte Wetter nur aus dem Fenster genießen – und als Zugabe ist auch noch die Beweglichkeit Ihres Fußes eingeschränkt, so dass Sie vielleicht nicht mehr joggen können.
Wir als Ihr Makler können Sie zwar nicht vor solchen Unfällen bewahren, aber wir können helfen, zumindest die Folgen Ihres Unfalles abfedern. Mit einer Unfallversicherung bekommen Sie z. B. Krankenhaustagegeld, eine Invaliditätsentschädigung – und vielleicht sogar eine Unfallrente. Sie schützt sie 24 Stunden am Tag und überall auf der Welt bei nahezu jeder Tätigkeit der Sie gerade nachgehen.
Wir beraten Sie gern und machen Ihnen ein individuelles Angebot nach Ihren eigenen Bedürfnissen.
Ihr ANCORA Team!
von Andreas Kaerger | Dez. 21, 2018 | Allgemein

Wir bedanken uns sehr herzlich für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen im ausklingenden Jahr 2018.
Ihnen und Ihrer Familie möchte wir glückliche, ruhige und gesegnete Weihnachten
sowie ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr wünschen !
Ihr ANCORA Team !
von Andreas Kaerger | Aug. 29, 2018 | Allgemein, gewerbliche Kunden
Die DSGVO ist nun bereits seit über einem Monat in Kraft…..
Regelmäßig werden wir von Kunden gefragt, ob man sich „dagegen“ nicht versichern könne. Darauf möchten wir in dieser Ausgabe unseres Newsletters gerne eingehen. Das große Damoklesschwert über ihrem Haupt besteht natürlich in den Strafen, die bei einem Verstoß verhängt werden können. Daher ist es sicher das sinnvollste, wenn wir uns erst einmal bewusst machen, welche Geldforderungen durch Datenschutzverstöße überhaupt entstehen können. Da hätten wir:
• die bereits angesprochenen Geldstrafen
• die Kosten einer Abmahnung, die einen „versierte Anwälte“ bescheren können
• konkrete Schadenersatzforderungen eines Geschädigten
Das sind also mindestens drei mögliche Flanken, von denen Gefahr droht. In mancher Versicherungsproduktschmiede hat man sich dieser Verunsicherung angenommen und spezielle Produktlösungen entwickelt bzw. Produkte entsprechend erweitert. Bewusst möchten wir hier den Bereich der Betriebshaftpflicht ausklammern, der – unabhängig vom Anbieter – schon seit Jahren Lösungen für Vermögensschäden, die aus der Verletzung von Datenschutzvorschriften resultieren, bietet. Diese konkreten Drittschäden sind daher wohl das kleinste Problem. Unternehmenslenker gehen bei einem zu laxen Umgang mit den neuen Regeln des Datenschutzes ein hohes Risiko ein, da sie auch bei einer solchen Pflichtverletzung persönlich für die Schäden haften müssen, die sie ihrem Unternehmen zufügen. Auch interne Datenschutzbeauftragte können unter Umständen persönlich zur Rechenschaft gezogen werden, falls personenbezogene Daten nicht entsprechend der gesetzlichen Regelungen verarbeitet werden. Da im Alltag die meisten Fehler passieren – zumeist von Mitarbeitern, die durch ihre Aufgaben selbst nicht so dicht am Datenschutz angesiedelt sind – ist es unverzichtbar, Belegschaften möglichst gut auf die Herausforderungen des Datenschutzes vorzubereiten. Ein Versicherer springt hier für Sie in die Bresche
und bietet Ihren Mitarbeitern Zugang zu einem E-LearningPortal, in dem Erklärvideos für die Arbeit mit personenbezogenen Daten angeboten werden und jeder Mitarbeiter eine Art „Datenschutzführerschein“ machen kann. Zumindest Kapitalgesellschaften steht diese neue Möglichkeit offen. Da die DSGVO ein rechtliches Thema ist, überrascht es sicherlich nicht, dass auch einer der großen Rechtsschutzversicherer eine alleinstehende Lösung entwickelt hat. Diese bündelt die wichtigsten Leistungen für rechtliche Konflikte rund um das Thema Datenschutz. So bietet beispielsweise der enthaltene Daten- und Verwaltungs-Rechtsschutz juristische Unterstützung, wenn das Unternehmen bezichtigt wird, unerlaubt Kundendaten weitergegeben zu haben. Der enthaltene Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz wiederum bietet einen Kostenschutz in Bußgeld und Strafverfahren, wenn es um Pflichtverletzungen aus Datenschutzbestimmungen geht. Der zusätzlich enthaltene Deckungsklage-Rechtsschutz für eine bestehende CyberPolice rundet das Produkt ab.
Gerne beraten wir Sie!
Weitere Informationen bzw. unseren Newsletter finden Sie unter unserer NEWSLETTER Seite.
Ihr ANCORA TEAM!
von Andreas Kaerger | Juni 15, 2018 | Allgemein
Unser ServiceApp steht nun für alle zum kostenlosen download zur Verfügung!
In Zusammenarbeit mit der VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG haben wir eine ServiceApp für Sie entwickelt.
Mit der App können Sie
- einen Schaden schnell und unkompliziert melden. Einfach eine Sprachnachricht, Fotos oder Video erstellen und uns senden. So können Sie z.B. am Unfallort mit Ihrem Unfallgegner ein Sprachprotokoll aufnehmen – und das Ganze sehr unkompliziert. Und der Schadenort wird gleich mitgeliefert.
- uns beauftragen, eine Rechnung oder Police zu prüfen – egal ob diese über uns abgeschlossen wurde oder nicht. Einfach abfotografieren und uns zusenden. Wir melden uns – garantiert.
- Push-Nachrichten von uns empfangen, mithilfe derer wir Sie über Neuigkeiten, Wissenswertes oder wichtige Veränderungen informieren können.
- jederzeit mobil auf die große Auswahl an ANCORA Landingpages zugreifen, dir wir Ihnen zur Verfügung stellen um sich in speziellen Themen zu informieren.
- und natürlich ganz unkompliziert eine Beratung von uns anfordern – ein Klick und wir melden uns bei Ihnen!
- uns natürlich jederzeit über die Kontaktdaten erreichen.
- Links zu unseren Online Rechnern aufrufen und bequem eine Versicherung abschließen oder über Prämien informieren.
Wie kommen Sie an unser App?
Dies ist wie gewohnt bei den jeweiligen Stores im Internet kostenfrei zu erhalten:
Nach der Installation der ServiceApp müssen Sie nur einmalig eine Anmeldung vornehmen:


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Benutzername: VEMA
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Gerne stehen wir Ihnen bei eventuellen Fragen zur Verfügung.
Ihr ANCORA Team!