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Wenn die Skischaukel im Akja endet…

Haben Sie schon Ihren Skiurlaub geplant? Oder bleiben Sie lieber daheim und gehen ins Hallenbad? Egal, bitte passen Sie auf sich auf, denn die meisten Unfälle passieren in der Freizeit (im häuslichen Bereich und bei sportlichen Aktivitäten). Wie schnell ist man beim Skifahren gestürzt – man will seine Tageskarte ausnutzen und so lange den Hang hinuntersausen, bis kein Lift mehr hochfährt; und vor lauter Begeisterung merkt man nicht, dass es schon lange Zeit war, für diesen Tag aufzuhören.
Und anstatt den Après-Ski-Drink zu genießen, bekommt man einen Tee im Krankenhaus vorgesetzt. Und der Bettnachbar hat eine Gehirnerschütterung, die er sich bei einem Sturz im Hallenbad
zugezogen hat…
Zum Glück, denken Sie sich da, haben Sie ja bereits an eine Auslandsreisekrankenversicherung gedacht. Somit sind ja eventuelle Mehrkosten gedeckt, die die AOK nicht bezahlt. Aber das  Röntgenbild Ihres komplizierten Bruches treibt Runzeln auf die Stirn Ihres behandelnden Arztes – und er eröffnet Ihnen, dass Sie wahrscheinlich Ihren verletzten Fuß nicht mehr richtig
bewegen können, wenn der Bruch verheilt ist. Na prima, der Urlaub ist gegessen, Sie können das traumhafte Wetter nur aus dem Fenster genießen – und als Zugabe ist auch noch die Beweglichkeit Ihres Fußes eingeschränkt, so dass Sie vielleicht nicht mehr joggen können.
Wir als Ihr Makler können Sie zwar nicht vor solchen Unfällen bewahren, aber wir können helfen, zumindest die Folgen Ihres Unfalles abfedern. Mit einer Unfallversicherung bekommen Sie z. B. Krankenhaustagegeld, eine Invaliditätsentschädigung – und vielleicht sogar eine Unfallrente. Sie schützt sie 24 Stunden am Tag und überall auf der Welt bei nahezu jeder Tätigkeit der Sie gerade nachgehen.

Wir beraten Sie gern und machen Ihnen ein individuelles Angebot nach Ihren eigenen Bedürfnissen.

Ihr ANCORA Team!

Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch!

Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch!

Wir bedanken uns sehr herzlich für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen im ausklingenden Jahr 2018.
Ihnen und Ihrer Familie möchte wir glückliche, ruhige und gesegnete Weihnachten
sowie ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr wünschen  !

Ihr ANCORA Team !

Versicherungsschutz gegen die DSGVO?

Versicherungsschutz gegen die DSGVO?

Die DSGVO ist nun bereits seit über einem Monat in Kraft…..
Regelmäßig werden wir von Kunden gefragt, ob man sich „dagegen“ nicht versichern könne. Darauf möchten wir in dieser Ausgabe unseres Newsletters gerne eingehen. Das große Damoklesschwert über ihrem Haupt besteht natürlich in den Strafen, die bei einem Verstoß verhängt werden können. Daher ist es sicher das sinnvollste, wenn wir uns erst einmal bewusst machen, welche Geldforderungen durch Datenschutzverstöße überhaupt entstehen können. Da hätten wir:

• die bereits angesprochenen Geldstrafen
• die Kosten einer Abmahnung, die einen „versierte Anwälte“ bescheren können
• konkrete Schadenersatzforderungen eines Geschädigten

Das sind also mindestens drei mögliche Flanken, von denen Gefahr droht. In mancher Versicherungsproduktschmiede hat man sich dieser Verunsicherung angenommen und spezielle Produktlösungen entwickelt bzw. Produkte entsprechend erweitert. Bewusst möchten wir hier den Bereich der Betriebshaftpflicht ausklammern, der – unabhängig vom Anbieter – schon seit Jahren Lösungen für Vermögensschäden, die aus der Verletzung von Datenschutzvorschriften resultieren, bietet. Diese konkreten Drittschäden sind daher wohl das kleinste Problem. Unternehmenslenker gehen bei einem zu laxen Umgang mit den neuen Regeln des Datenschutzes ein hohes Risiko ein, da sie auch bei einer solchen Pflichtverletzung persönlich für die Schäden haften müssen, die sie ihrem Unternehmen zufügen. Auch interne Datenschutzbeauftragte können unter Umständen persönlich zur Rechenschaft gezogen werden, falls personenbezogene Daten nicht entsprechend der gesetzlichen Regelungen verarbeitet werden. Da im Alltag die meisten Fehler passieren – zumeist von Mitarbeitern, die durch ihre Aufgaben selbst nicht so dicht am Datenschutz angesiedelt sind – ist es unverzichtbar, Belegschaften möglichst gut auf die Herausforderungen des Datenschutzes vorzubereiten. Ein Versicherer springt hier für Sie in die Bresche
und bietet Ihren Mitarbeitern Zugang zu einem E-LearningPortal, in dem Erklärvideos für die Arbeit mit personenbezogenen Daten angeboten werden und jeder Mitarbeiter eine Art „Datenschutzführerschein“ machen kann. Zumindest Kapitalgesellschaften steht diese neue Möglichkeit offen. Da die DSGVO ein rechtliches Thema ist, überrascht es sicherlich nicht, dass auch einer der großen Rechtsschutzversicherer eine alleinstehende Lösung entwickelt hat. Diese bündelt die wichtigsten Leistungen für rechtliche Konflikte rund um das Thema Datenschutz. So bietet beispielsweise der enthaltene Daten- und Verwaltungs-Rechtsschutz juristische Unterstützung, wenn das Unternehmen bezichtigt wird, unerlaubt Kundendaten weitergegeben zu haben. Der enthaltene Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz wiederum bietet einen Kostenschutz in Bußgeld und Strafverfahren, wenn es um Pflichtverletzungen aus Datenschutzbestimmungen geht. Der zusätzlich enthaltene Deckungsklage-Rechtsschutz für eine bestehende CyberPolice rundet das Produkt ab.

Gerne beraten wir Sie!

Weitere Informationen bzw. unseren Newsletter finden Sie unter unserer NEWSLETTER Seite.

Ihr ANCORA TEAM!

 

ANCORA ServiceApp

ANCORA ServiceApp

Unser ServiceApp steht nun für alle zum kostenlosen download zur Verfügung!

In Zusammenarbeit mit der VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG haben wir eine ServiceApp für Sie entwickelt.

Mit der App können Sie

  • einen Schaden schnell und unkompliziert melden. Einfach eine Sprachnachricht, Fotos oder Video erstellen und uns senden. So können Sie z.B. am Unfallort mit Ihrem Unfallgegner ein Sprachprotokoll aufnehmen – und das Ganze sehr unkompliziert. Und der Schadenort wird gleich mitgeliefert.
  • uns beauftragen, eine Rechnung oder Police zu prüfen – egal ob diese über uns abgeschlossen wurde oder nicht. Einfach abfotografieren und uns zusenden. Wir melden uns – garantiert.
  • Push-Nachrichten von uns empfangen, mithilfe derer wir Sie über Neuigkeiten, Wissenswertes oder wichtige Veränderungen informieren können.
  • jederzeit mobil auf die große Auswahl an ANCORA Landingpages zugreifen, dir wir Ihnen zur Verfügung stellen um sich in speziellen Themen zu informieren.
  • und natürlich ganz unkompliziert eine Beratung von uns anfordern – ein Klick und wir melden uns bei Ihnen!
  • uns natürlich jederzeit über die Kontaktdaten erreichen.
  • Links zu unseren Online Rechnern aufrufen und bequem eine Versicherung abschließen oder über Prämien informieren.

Wie kommen Sie an unser App?

Dies ist wie gewohnt bei den jeweiligen Stores im Internet kostenfrei zu erhalten:

Nach der Installation der ServiceApp müssen Sie nur einmalig eine Anmeldung vornehmen:

 

Code: ancora(Bitte Groß-und Kleinschreibung beachten)

Benutzername: VEMA

Code: ancora(Bitte Groß-und Kleinschreibung beachten)

Gerne stehen wir Ihnen bei eventuellen Fragen zur Verfügung.

Ihr ANCORA Team!

Können Sie schon Betriebsrentenstärkungsgesetz?

Können Sie schon Betriebsrentenstärkungsgesetz?

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz gilt bereits seit Anfang des Jahres. In Gesprächen mit gewerblichen Kunden stellen wir immer wieder fest, dass noch sehr viel Unsicherheit besteht, wie es sich konkret für den einzelnen Betrieb auswirkt.

Wie ist das mit dem verdoppelten Umwandlungsbetrag?

Ist die arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente für Geringverdiener ein Muss oder ein Kann?

Und wie ist das mit der Arbeitgeberzuschusspflicht für bestehende Direktversicherungen bzw./und andere bereits bestehende bAV-Verträge in anderen Durchführungswegen?

All das sollten Sie und Ihre zuständigen Mitarbeiter im Personalwesen wissen, damit Sie sich rechtlich korrekt verhalten und eventuell aufkommende Fragen anderer Mitarbeiter korrekt  beantworten können. Sehr gern nehmen wir uns die Zeit, Sie über die Inhalte des Gesetzes und seine Auswirkungen auf Ihr Haus aufzuklären. Vermeiden Sie unnötige Risiken, kommen Sie Ihrer Informationspflicht nach und präsentieren Sie sich Ihrer Belegschaft als der zuverlässige Arbeitgeber, der Sie sind. Wir helfen Ihnen gerne mit Fachinformationen und praktischer Hilfe in der Umsetzung. Kontaktieren Sie uns einfach in dieser Sache.

Ihr ANCORA Team !