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Unterversicherung vermeiden: Warum Unternehmen jetzt handeln müssen

Unterversicherung vermeiden: Warum Unternehmen jetzt handeln müssen

Unterversicherung vermeiden: Warum Unternehmen jetzt handeln müssen

Inflation, steigende Materialpreise und lange Lieferzeiten stellen für viele Unternehmen ein wachsendes Risiko dar. Wer seine Versicherungssummen und Betriebsunterbrechungspolicen nicht regelmäßig anpasst, riskiert im Ernstfall hohe Eigenkosten – denn viele bestehende Verträge decken die aktuellen Wiederherstellungs- und Ausfallkosten nicht mehr ab.


Preissteigerungen und Lieferengpässe verschärfen das Risiko

Viele Sachversicherungen und Inhaltsversicherungen basieren noch auf veralteten Werten. Seitdem haben sich die Rahmenbedingungen massiv verändert:

  • Material- und Baukosten sind teils um 30 % oder mehr gestiegen.

  • Lieferzeiten verlängern sich drastisch – was Wiederbeschaffungen und Reparaturen verzögert.

  • Lohnkosten treiben die Gesamtkosten zusätzlich in die Höhe.

Das Ergebnis: Eine scheinbar ausreichende Versicherungssumme deckt die tatsächlichen Kosten im Schadenfall oft nicht mehr ab.


Betriebsunterbrechung: Haftzeiten auf 12–36 Monate ausweiten

Besonders kritisch ist die Situation bei der Betriebsunterbrechungsversicherung.
Viele Policen decken nur Haftzeiten von 12 Monaten – in der Praxis reichen diese Fristen heute oft nicht mehr, da Wiederherstellungen durch Materialengpässe deutlich länger dauern.

Unsere Empfehlung:

  • Haftzeiten von 12 bis 36 Monaten vereinbaren – um Ihr Unternehmen auch bei größeren Schäden und langen Wiederherstellungsphasen abzusichern.

Die Kosten für eine längere Haftzeit sind überschaubar, der Schutz jedoch existenziell.


So vermeiden Sie Unterversicherung:

  1. Versicherungssummen jährlich überprüfen und anpassen
    Auf Basis aktueller Markt- und Wiederbeschaffungswerte.

  2. Inflation und Lieferzeiten einkalkulieren
    Damit Sie im Schadenfall nicht auf Mehrkosten sitzen bleiben.

  3. Haftzeiten verlängern
    12–36 Monate bieten einen realistischen Schutz vor Ertragsausfällen.

  4. Fachberatung durch ANCORA nutzen
    Wir prüfen Ihre bestehenden Policen und optimieren Ihren Schutz – individuell und unabhängig.


Jetzt prüfen – bevor es teuer wird

Unterversicherung fällt erst auf, wenn es zu spät ist. Handeln Sie jetzt und lassen Sie Ihre Policen von uns prüfen.
👉 Kontaktieren Sie ANCORA für eine unverbindliche Analyse und Anpassung Ihrer Versicherungssummen und Haftzeiten!

Die Gebäudeversicherungen werden 2023 teuer werden!

Die Gebäudeversicherungen werden 2023 teuer werden!

Wir wissen noch nicht wie stark die Prämie für Ihre Wohngebäudeversicherung durch Ihren Versicherer angepasst werden wird. Aber, wir möchten Sie lieber frühzeitig darauf vorbereiten, dass eine Anpassung sicher kommen wird und dann wohl auch etwas deutlicher ausfällt, als dies die letzten Jahre üblich war.

Der Grund liegt in den teils extremen Preissteigerungen bei Baumaterialien wie z.B.

Konstruktionsholz + 83 %,

Dachlatten + 45%,

Bauholz + 38%

… und das kann man so auf nahezu alles übertragen, was es braucht um ein Haus aufzubauen oder zu reparieren. Es ist daher ausgesprochen sicher, dass der Baupreisindex 2023 sehr stark angehoben werden wird. Dieser Anpassungsfaktor wirkt sich direkt auf Ihre Versicherungsprämie aus.

Ihre Wohngebäudeversicherung ist in der Regel eine Neuwertversicherung, die Sie auf Basis des gleitenden Neuwerts entschädigt (Stichwort „Wert 1914“). Dadurch haben Sie stets die Sicherheit, korrekt und in ausreichender Höhe versichert zu sein.

Salopp ausgedrückt: Ist Ihr Haus komplett zerstört, wird Ihnen ein neues in selber Art und Güte hingestellt – egal, was das dann auch immer kosten mag und inkl. Unterversicherungsverzicht! Sie müssen sich da keinerlei Gedanken machen. Diese Sicherheit scheint uns nicht nur in der heutigen Zeit ausgesprochen wertvoll.

Nachdem Ihnen die Information des Versicherers über die Erhöhung des Anpassungsfaktors zugegangen ist, haben Sie das grundsätzliche Recht, binnen eines Monats schriftlich zu widersprechen. Ihre Versicherung bleibt auch dann eine Neuwertversicherung zum bisherigen Beitrag, allerdings mit einer Versicherungssumme, die sich aus der Versicherungssumme 1914 multipliziert mit 1/100 des Baupreisindexes für Wohngebäude ergibt, der im Mai des Vorjahres galt. Der Unterversicherungsverzicht entfällt dann. Fehler in der Versicherungssummenberechnung (auch bei Teilschäden) schlagen dann ebenso durch, wie Preissteigerungen in der Zukunft. Sie müssen dann den fehlenden Teil der nicht mehr durch die Versicherung gedeckt ist, eben selber tragen. Wie schnell es beim Haus fünfstellig werden kann, wissen Sie sicher selbst.

Wir können Ihnen daher nur wärmstens ans Herz legen, auf diesen Widerspruch zu verzichten. Sie gehen damit ein aus unserer Sicht unkalkulierbares Risiko ein.

Gerne prüfen wir für Sie, welche Alternativen der Markt bietet. Kontaktieren Sie uns bitte, bevor Sie Schritte einleiten, die sich evtl. nicht mehr korrigieren lassen.

Wir stehen jederzeit für Ihre Fragen oder Anmerkungen zur Verfügung und rechnen neue oder Vergleichsangebote.

Ihr ANCORA Team!

 

Was ist eigentlich eine UNTERVERSICHERUNG?

Unterversicherung ist im Grunde schnell erklärt: Ein Versicherer setzt voraus, dass z. B. in Ihrer Gebäudeversicherung Ihre Gesamtwerte absichert werden. Daher muss die Versicherungssumme zu den tatsächlich vorhandenen Neuwerten passen. Gibt es hier eine Differenz und die Versicherungssumme ist eigentlich zu niedrig gewählt, zahlt der Versicherer auch nur diesen entsprechenden prozentualen Anteil am Gesamtwert. Haben Sie 100.000 Euro, bräuchten durch Preissteigerungen aber eigentlich 130.000 Euro, werden Sie auch bei einem Schaden nur in diesem Verhältnis entschädigt. Den Rest des Schadens müssen Sie dann selbst tragen.