Seite wählen
GENERATION RUHESTAND – WIE STEHT ES UM DIE UNFALLABSICHERUNG?

GENERATION RUHESTAND – WIE STEHT ES UM DIE UNFALLABSICHERUNG?

Braucht es denn im dritten Lebensabschnitt noch eine Unfallversicherung? Und wenn, wie sollte sie sein?

Die Frage, ob Kunden im Ruhestand überhaupt eine Unfallversicherung benötigen, kann man mit einem sehr klaren „Ja!“ beantworten. Die Frage, warum sie diese brauchen, ist auch einfach zu beantworten: Ein Rentner führt inzwischen ein um so viel aktiveres Leben, als dies ein Rentner der letzten Generation tat. Der ein oder andere kennt von den eigenen Großeltern evtl. noch diese Fensterbankkissen, damit man es beim stundenlangen aus dem Fenster schauen auch bequem hat. Heutige Rentner machen fast alles, was auch Sie und Ihre Bekannten machen – also, bis auf den Teil mit dem Arbeiten…

Daher besteht auch für Ruheständler grundsätzlich ein sehr ähnliches Gefahrenpotenzial wie auch für andere Kunden, der anderen beiden Lebensabschnitte. Natürlich hinterlässt das Alter bei allem active lifestyle dennoch seine Spuren. Knochen werden porös, chronische Krankheiten zeigen ihre Auswirkungen, Kreislaufprobleme… Das alles führt dazu, dass die Schadengefahr dieser Bevölkerungsgruppe steigt (z. B. Verkehrsunfälle durch Ohnmacht) und die Auswirkungen eines Unfalls durch vorhandene Erkrankungen dramatischer ausfallen (z. B. Amputationen wegen Wundheilungsproblemen bei Diabetikern oder der Klassiker Tod durch Lungenentzündung nach Oberschenkelhalsbruch).

Fassen wir also zusammen: „Senioren“ (und als solche sehen sich Ruheständler selbst nicht) nehmen weiterhin ganz aktiv am Leben teil, haben ein erhöhtes Unfallrisiko und können schneller dauerhafte Schäden von einem Unfall davontragen.

Der Bedarf ist daher erst einmal identisch mit jedem anderen Kunden auch. Es braucht im Fall der Fälle ausreichend Geld für die Anpassung des Lebensumfelds an eine mögliche Behinderung. Evtl. ist auch der Pflegefall ein Thema – denn wessen Kinder wohnen denn noch in der Nähe, um bei den täglichen Handgriffen zu helfen, die man selbst nicht mehr hinbekommt?

Problemstellungen

Je älter eine bestehende Unfallversicherung ist, desto eher wird man in den Bedingungen eine Regelung finden, dass die Invaliditätsleistung nicht mehr in einer Summe, sondern als lebenslange Rente ausgezahlt wird. Wer sich eigentlich ein behinderungsgerecht umgebautes Auto kaufen wollte, wird das nicht als glückliche Regelung empfinden.

Auch Schäden, die durch Bewusstseinsstörungen verursacht werden, sind in älteren Verträgen zumeist ausgeschlossen. Vorerkrankungen, Medikamente (speziell Fehler bei der Einnahme), größere Hitzeempfindlichkeit… – das alles kann dazu führen, dass das Bewusstsein kurz „bye bye“ sagt und man einfach ohnmächtig wird und sich beim Sturz verletzt. Die Steigerungen des Problems beim Autofahren o. ä. hatten wir oben ja bereits erwähnt.

Kaum ein älterer Mensch, der nicht irgendeine Erkrankung sein Eigen nennt. Das ist einfach der Lauf der Welt, im Ruhestand ist man einfach keine 20 mehr. Manche Krankheitsbilder können bei manchen Verletzungen dazu beitragen, dass eine Genesung erschwert wird oder gar zu schlechteren gesundheitlichen Endständen führen.

Lösungen?

Versicherungen werden – im Allgemeinen – immer besser. Gerade die Unfallversicherung hat in den vergangenen Jahren ein „Wettrüsten“ erfahren, das seinesgleichen sucht. Auch an die Zielgruppe in fortgeschrittenem Alter wurde natürlich gedacht und Probleme weitestgehend gelöst. Tatsächlich gibt es inzwischen eine ganze Reihe guter „Senioren-Tarife“ am Unfallmarkt.

Unfälle in der kalten Jahreszeit

Gegen Ende des Jahres merkt man richtig, wie die Natur zur Ruhe kommen möchte. Es wird später hell und früher wieder dunkel. Die Temperaturen sinken und das Wetter wartet mit Nebel, Niederschlag und Schnee auf. Aber das Arbeitsleben geht natürlich weiter und wir müssen uns auf die rauere Außenwelt einstellen. Dies betrifft auch die Fahrten zu Ihren Auftraggebern.

Auf diesem Video https://youtu.be/RUlOF8tndz8 können Sie sehen, wie eine Wildschweinrotte am helllichten Tage direkt vor dem Ortseingang einer Stadt eine Straße überquert. Keines der Tiere schert sich dabei um den Verkehr, wie es scheint. Bei 150 (Bache) bis 200 (Keiler) Kilogramm Körpergewicht genügt aber schon ein einziges dieser Tiere, um bei einer Kollision mit einem Ihrer Firmenfahrzeuge schwere Schäden zu verursachen. – „Kein Problem“, werden Sie jetzt vielleicht denken. Ist ja ein Fall für die Teilkaskoversicherung und führt nicht einmal zu einer Rückstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse.

Was aber, wenn nun einer Ihrer Mitarbeiter ausweicht oder vor Schreck das Lenkrad verzieht, ohne dass ein Kontakt mit dem Tier stattfindet – der Wagen aber dennoch im Graben landet? Hier wird die Teilkasko wohl nicht einspringen. Dies ist dann ein Fall für die Vollkasko. Sofern vorhanden, ist auch das kein Problem. Ihr Mitarbeiter kann geistesgegenwärtig eine Vollbremsung hinlegen. Dabei löst sich allerdings Ladung und beschädigt den Laderaum des Transporters. Oder der Anhänger gerät ins Schlingern und beschädigt den Transporter von außen. Das sind keine „klassischen“ Kaskoschäden mehr. Hier müssen die sogenannten BBB-Schäden (Brems-, Betriebs-, Bruchschäden) mit eingeschlossen sein, um eine Deckung zu erhalten. Dieser Einschluss hilft im Fall der Fälle, um Ihnen Zeit, Nerven und vor allem selbst aufzubringendes Geld zu sparen.

Was ist nun aber mit der Ladung, die beschädigt wurde? Ihren Waren, die ausgeliefert werden sollten? Dem Material, welches Sie für einen Kundenauftrag benötigen und für das Sie bereits in Vorauslage gegangen sind? Ihre Inhaltsversicherung wird dafür in aller Regel nicht aufkommen. Schutz wird Ihnen diesbezüglich nur eine Werkverkehrsversicherung bieten – eine sinnvolle Abrundung Ihres Gesamtschutzes, der nicht nur für Transportmittelunfälle wie den bereits geschilderten aufkommt. Gerne stellen wir Ihnen bei Interesse diese Absicherung mit allen Inhalten vor. Und gerne über-prüfen wir Ihre vorhandenen Versicherungen in Bezug auf sinnvolle Leistungserweiterungen. Denn guter Schutz kann in dieser besonderen Zeit kein Fehler sein.

Lassen Sie uns sprechen! Es geht um Ihre Firma.

Wir sind jederzeit für Sie da!

Ihr ANCORA Team!

Allianz schafft Garantie ab? – Is so doch gar nicht wahr…!

Allianz schafft Garantie ab? – Is so doch gar nicht wahr…!

Allianz schafft Garantie ab?

Is so doch gar nicht wahr…!

Da ließ Deutschlands größter Lebensversicherer schon eine gehörige Bombe platzen. Wieviel Bedeutung der teilweisen Abkehr von der Beitragsgarantie beigemessen wird, sieht man daran, wie massiv darüber in den branchenfremden Medien berichtet wurde. FAZ, Süddeutsche, ja sogar die Chip berichtete darüber. Leider fand die Berichterstattung in der Regel recht oberflächlich statt, so dass man einen ganz falschen Eindruck bekommen konnte. Tatsächlich wechselt Deutschlands größter Lebensversicherer bei Neuverträgen (und nur diesen) ab nächstem Jahr von einer 100 %igen Beitragsgarantie auf eine variable Auswahllösung, bei der sich eine Kunde stufenweise entscheiden kann, wieviel Beitragsgarantie er haben möchte.

Warum macht die Allianz das? Eine Garantie ist ein ziemlicher Mühlstein um den Hals eines Versicherers. Werfen wir einen Blick des Renditedreiecks eines mtl. DAXSparplans. Rentenversicherungen laufen in der Regel recht lange. Wie Sie sehen werden, gibt es im Dreieck bereits ab einer Spardauer von 15 Jahren keine einzige Sparphase, die eine negative Entwicklung gehabt hätte. Je länger man spart, desto sicherer ist das so. Man bräuchte die Garantie also eigentlich nicht, oder?

Nun ist die Garantie aber keine Bürgschaft, die man bei Bedarf ziehen kann, wenn es denn doch mal nicht geklappt hat. Nein, es müssen Rückstellungen gebildet und Geld entsprechend sicher geparkt werden. Im aktuellen und wohl dauerhaft anhaltenden „Niedrigzinsumfeld“ muss da ziemlich viel Geld geparkt werden. Mit entsprechend weniger kann ein Versicherer dann für Sie arbeiten. Die Formel ist einfach: Je mehr Garantie Sie möchten, desto weniger wird ein Vertrag abwerfen. Was die Allianz da tut, ist also im Grunde etwas sehr Positives, von dem Kunden profitieren werden. Denn am Ende will niemand „nur“ die Garantie, sondern sehr viel mehr.

Eine moderne Fonds- oder Indexpolice können Sie sich quasi als steuerbegünstigten Fondssparplan mit Sicherheitsfallschirm vorstellen. Dabei bleibt es auch bei der Allianz – nur ist er nun von Haus aus etwas kleiner. Weil man ihn eigentlich nicht braucht und er nicht nur den freien Fall, sondern auch jede Ertragschance bremst. Signalwirkung für den Markt erwartet. Wenn der größte Lebensversicherer im Land so einen Schritt geht, dann bleibt das natürlich nicht unbemerkt. Da alle Versicherer mit den Herausforderungen der Garantien zu kämpfen haben, gehen wir davon aus, dass die Allianz das Eis gebrochen hat, und in absehbarer Zeit neue Gegebenheiten entstehen und wohl alle Versicherer einer nach dem anderen nachziehen werden. Als Brancheninsidern fällt es uns leicht, hier die rein logische Seite zu bewerten und diese Entwicklung positiv zu bewerten.

Ihr Sicherheitsbedürfnis:

Wir verstehen aber natürlich, wenn Ihr Sicherheitsbedürfnis höher ist. Es geht schließlich um Ihr Geld und Ihren Ruhestand. Das ist keine rein logische Analyse von Daten, sondern braucht einen Wohlfühlfaktor. Wenn Ihnen ein Vertrag mit möglichst großer Fallschirmfläche wichtig ist, dann empfehlen wir Ihnen, möglichst bald Nägel mit Köpfen zu machen und Entscheidungen nicht mehr auf die lange Bank zu schieben.

Wir sind sicher, dass das Angebot an Versicherern und Tarifen im kommenden Jahr schnell dünner werden wird, die Ihren Vorstellungen entsprechen und Sicherheit sowohl bei der Solidität des Unternehmens selbst, wie auch hinsichtlich des Beitragsrückflusses mit Ertragschance maximal erfüllen können. Faktisch werden die Produkte dadurch (in Euro und Cent) nicht schlechter – dennoch wird es sich für Sie wie ein Kompromiss oder gar ein Rückschlag anfühlen. Dies möchten wir gerne vermeiden, da die persönliche Absicherung etwas Positives ist, das man auch nur mit positiven Gefühlen verbinden sollte. Dennoch bitten wir Sie auch, sich nicht gedrängt zu fühlen. Mit einer überstürzt getroffenen Entscheidung werden Sie sicher auch nicht glücklich.

Kommen Sie bitte auf uns zu, wenn Sie weitere Informationen wünschen oder wir für Sie aktiv werden sollen.

Wir sind gerne für Sie da – garantiert!

Ihr ANCORA Team!

Soldaritätszuschlag – 2021 ist Schluss…!

Soldaritätszuschlag – 2021 ist Schluss…!

Soldaritätszuschlag – 2021 ist Schluss…!
Rund 90 Prozent der Steuerzahler im Land müssen ab dem kommenden Jahr keinen Solidaritätszuschlag mehr entrichten. Die 1991 eingeführte Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftssteuer sollte ursprünglich nur für ein Jahr erhoben werden. Unter anderem sollten die durch den „Soli“ generierten Einnahmen in die Finanzierung der deutschen Einheit fließen. Nun, nach beinahe drei Jahrzehnten, ist es für die meisten tatsächlich so weit, dass der Zuschlag entfällt.

Künftig wird er nur noch erhoben, wenn die Einkommensteuer mehr als 16 .956 Euro/Jahr (1.413 Euro/Monat) oder bei Zusammenveranlagung (respektive in der Lohnsteuerklasse III) mehr als 33.912 Euro/Jahr (2.826 Euro/Monat) beträgt. Die Freigrenze bezieht sich auf das jährlich zu versteuernde Einkommen und liegt bei etwa 61.700 Euro Jahreseinkommen bei Alleinstehenden und 123.400 Euro bei gemeinsam veranlagten Paaren. Dem schließt sich eine Gleitzone an, in der der „Soli“ im Durchschnitt unter den derzeitigen 5,5 Prozent liegt. Erst bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von circa 9.000 (Lohnsteuerklasse I) beziehungsweise 17.000 Euro (Lohnsteuerklasse III) wird der aktuelle Satz als Höchstsatz wieder erreicht.

Viel Text, den man auf eine ganz einfache Botschaft herunterbrechen kann:

Im Januar werden Sie spürbar mehr Geld zur Verfügung haben. Geld, das Sie dann entweder verkonsumieren oder in die Lösung größerer Herausforderungen fließen lassen können.

Die vier größten Ziele für uns alle sind seit vielen Jahren unverändert dieselben:
• Eine ausreichende Altersvorsorge, die es eventuell sogar möglich macht, vorzeitig in Rente zu gehen, damit man auch noch etwas vom Ruhestand hat;
• eine ausreichend hohe Absicherung der eigenen Arbeitskraft;
• finanzielle Mittel, um auch im Pflegefall möglichst lange daheim und professionell versorgt werden zu können;
• eine optimale Gesundheitsvorsorge.

Mit den freien Finanzmitteln können Sie zumindest einen großen Schritt in die richtige Richtung gehen. Wir zeigen Ihnen gerne auf, welche Möglichkeiten es für Sie gibt.

Ihr ANCORA Team!

Maschinenversicherungen im Focus

Maschinenversicherungen im Focus

Maschinen sind in vielen Firmen die größten Investitionsgüter. Meist gehen Investitionssumme und Abhängigkeit von den Maschinen für den Betriebsablauf und Betriebserfolg „Hand in Hand“. Entsprechend wichtig ist es, sich gegen Schäden an den mechanischen Helfern abzusichern.

Mit einer leistungsstarken Betriebsinhaltsversicherung legen Sie hierfür den ersten wichtigen Grundstein. In der Regel kommt eine solche Versicherung aber nicht für alle Schadensursachen auf, die zum Maschinenschaden führen können. Auch für mobile Maschinen (z. B. Bagger, Raupen etc.) greift der Schutz dieser sinnvollen Versicherung meist nur auf dem Versicherungsgrundstück beziehungsweise nur eingeschränkt, wenn sie sich im Einsatz befinden.

Eine Maschinenversicherung rundet diesen Schutz perfekt ab.

Bei mobilen Arbeitsmaschinen wie z.B. Baggern oder auch Lokomotiven, führen meist äußere Einflüsse zum Schaden. So sind die Diebstahlzahlen trotz Wegfahrsperren und GPS zwar rückläufig, aber eben immer noch ein schmerzhaftes Thema. Es führen aber auch mutwillige Beschädigungen und Vandalismus zu Schadensursachen, die vielen Firmen leider nicht fremd sind. Vor allem aber die Wetterkapriolen der letzten Jahre haben für steigende Schadenszahlen in diesem Bereich gesorgt. Letztlich werden die meisten Schäden bei den mobilen, wie auch bei den stationären Maschinen aber versehentlich von Mitarbeitern verursacht. Den Mitarbeiter dann zum Schadensersatz zu verpflichten, ist bekannterweise meist nicht möglich.

Hier ist unsere Maschinenversicherung „Ihr Freund“, der einspringt. Egal, ob es sich um einen Bedienfehler, eine Fehlprogrammierung, eine Fehleinschätzung der Tragfähigkeit oder einfach nur um eine Ungeschicklichkeit handelt: Im Regelfall greift der umfangreiche Schutz der Maschinenversicherung. Selbst die vorsätzliche Beschädigung z. B. als Kurzschlussreaktion eines gekündigten Mitarbeiters wäre gedeckt – das Bangen, ob dieser den Schaden ersetzen kann, bleibt Ihnen also erspart. Neben dem eigentlichen Sachschaden – also Reparatur oder gleichwertiger Ersatz – kommt eine solche Versicherung auch für eine ganze Reihe von Kosten rund um den Schadensfall auf (je nach gewähltem Tarif z. B. für eine Ersatzmaschine, Entsorgung, Dekontamination, Bergung etc.).

Gegebenenfalls lässt sich der Schutz auch mit einer Ausfallversicherung kombinieren. Da der Umfang einer Maschinenversicherung auf Ihren Bedarf und bestehenden anderweitigen Versicherungsschutz abgestimmt werden kann, sollten wir im persönlichen Gespräch ausloten, wie die für Sie passende Lösung aussehen könnte.

Ihr ANCORA Team!

Hochzeitsversicherung? Gibt es sowas?

Hochzeitsversicherung? Gibt es sowas?

Hochzeitsversicherung – bei uns – einfach mehr drin !
Die Hochzeit – für viele Menschen einer der schönsten Tage ihres Lebens.
Eine Hochzeit auszurichten, kostet nicht nur Zeit bei der Planung, sondern auch Geld. Die Location, das Essen, die Torte, die Dekoration … da kommen einige 1.000 EUR schnell zusammen. Stellen Sie sich vor: Seit Monaten freuen Sie sich auf den großen Tag. Da macht Ihnen das Leben einen Strich durch die Rechnung. Das Fest muss abgesagt werden und Sie bleiben auch noch auf hohen Kosten sitzen. Mit der Hochzeitsversicherung der Waldenburger Versicherung schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen, damit Sie Ihren schönsten Tag entspannt genießen können.

Wer ist versichert?
Das Brautpaar, des Weiteren sind die Angehörigen (Kinder, Adoptivkinder, Pflegekinder, Stiefkinder, Eltern, Geschwister) und die Trauzeugen versichert.

Was ist versichert?
Versichert sind der Polterabend und die Feier am Tag der standesamtlichen bzw. kirchlichen Trauung in Deutschland.
Sie erhalten Leistungen, wenn die planmäßige Durchführung des Polterabends / der Hochzeitsfeiern ausfällt wegen:
• Unfall / schwere Erkrankung / Tod der versicherten Personen
• Sachschaden am Eigentum durch diverse Elementarereignisse oder Straftaten Dritter
• Insolvenz des Dienstleisters (Catering, DJ, etc.)
• Ausfall der Location (z.B. durch Brand, Doppelbuchung, etc.)
• Schadenersatzansprüche bei den Veranstaltungen (z.B. Beschädigung einer Eingangstür des gemieteten Saals)
• Nichtlieferung oder Zerstörung des Brautkleides / Hochzeitsanzuges / der Trauringe
• Ausfall / Nichterscheinen des Brautfotografen, DJs, Caterers
• Eheverweigerung beim Standesamt

Die Leistungen beinhalten die vertraglich geschuldeten Stornokosten der versicherten Feiern. Außerdem sind im Versicherungsfall alle notwendigen Mehrkosten einer Umbuchung der  ausgefallenen Feier bzw. Feiern auf einen anderen Termin innerhalb von 12 Monaten und im gleichen Umfang versichert.

Informieren Sie sich jetzt! Damit der schönste Tag in Ihrem Leben abgesichert ist.

Ihr ANCORA Team!