von Andreas Kaerger | Feb. 26, 2020 | gewerbliche Kunden
Das Coronavirus breitet sich inzwischen auch in Europa weiter aus. Wider Erwarten konnte das Virus nicht lokal begrenzt werden und ist inzwischen auch vermehrt in Europa aufgetreten. Inzwischen werden auch Fälle auch im Bundesgebiet gemeldet und es erreichen uns Anfragen zu einer möglichen Absicherung von Betrieben. Wir möchten an dieser Stelle keine Ängste schüren, möchten aber unserer Verpflichtung nachkommen Sie zu informieren.
Über eine eventuell bestehende Betriebsunterbrechungsversicherung ist eine Schließung Ihres Betriebes aufgrund behördlicher Anordnungen in einem solchen Fall nicht abgesichert. Eine Betriebsschließung oder das Fernbleiben Ihrer Mitarbeiter durch den Virus kann nur über eine Betriebsschließungsversicherung abgesichert werden. Dies kann als separater Vertrag abgeschlossen werden oder aber innerhalb Ihrer Sachversicherung eingeschlossen werden. Auf alle Fälle muss dies separat im Vertrag von Ihnen beantragt werden. Eine solche Deckung beruht in der Regel auf dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) welches die Krankheiten bestimmt, die unter eine Deckung des Versicherers fallen. Nach unserer Prüfung gehen wir hier von einer Deckung nach dem IfSG aus.
Eine Betriebsschließungsversicherung deckt i.d.R. den Zeitraum eines Monats ab und kann zusätzlich die Vernichtung von Waren in Ihrem Betrieb beinhalten. Bei einem Abschluss benötigen wir von Ihnen die Betriebsunterbrechungssumme für einen Monat und die möglichen Kosten für die Vernichtung und/oder Entseuchung der Waren und Vorräte. Sollten möglicherweise auch Kosten für den Entseuchung des Betriebes entstehen, sollten Sie uns auch diese Kosten aufgeben, damit wir einen umfassenden Schutz anbieten können.
Gerne stehen wir Ihnen für möglichen Rückfragen oder Anmerkungen jederzeit zur Verfügung.
UPDATE: 28.02.2020
Leider haben die Versicherer heute sämtliches Neugeschäft eingestellt! Unser Anträge wurden wie folgt abgelehnt:
Da die Ausbreitung des Coronavirus und die hieraus resultierenden Folgen zur Zeit nicht abschätzbar sind, möchten wir uns analog dem Markt verhalten und grundsätzlich keine neuen Angebote zur Betriebsschließungsversicherung wegen Infektionsgefahr abgeben oder Anträge annehmen.
von Andreas Kaerger | Feb. 12, 2020 | Allgemein
Und plötzlich ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Sie…
Die Zahlen sprechen für sich: 4,5 Millionen Ermittlungsverfahren haben die Staatsanwaltschaften 2013 abgeschlossen und die Gerichte sprachen 755.935 Verurteilungen in Strafverfahren aus. Auch Sie als Unternehmer und Ihre Mitarbeiter sind da einer Vielzahl von strafrechtlichen Risiken ausgesetzt. Oft genügt der bloße Verdacht einer Straftat, damit die Staatsanwaltschaft ermittelnd tätig wird. Sie können sich das für Ihr Unternehmen nicht vorstellen?
Hier einige Beispiele aus dem Praxisalltag:
Bei Dachdeckerarbeiten stürzt ein nicht gesicherter Dachdeckergehilfe ab und zieht sich dabei schwere Verletzungen zu. Die zuständige Berufsgenossenschaft leitet ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Inhaber des Betriebs ein, da ihm der Verstoß gegen die Unfallverhütungsvorschriften vorgeworfen wird. Die Staatsanwaltschaft leitet ein Strafverfahren wegen Körperverletzung ein. Ein Bäckermeister trennt sich im Streit von einem Gesellen. Dieser erstattet mit dem Vorwurf Anzeige, dass in der Bäckerei regelmäßig gegen das Nachtbackverbot verstoßen worden sei. Gegen den Bäckermeister wird ein Verfahren wegen eines Vergehens gegen das Gesetz über die Arbeitszeit in Bäckereien eingeleitet. Der Geschäftsführer einer GmbH verkauft ein Grundstück der Gesellschaft unter dem eigentlichen Wert an eine befreundete Firma, mit der man seit Jahren Geschäftsbeziehungen unterhält. Gegen ihn wird wegen des Vorwurfs der Hinterziehung von Kapitalertragsteuer ermittelt. Körperverletzung, Untreue, Lohnwucher, Steuerhinterziehung, Umweltverschmutzung, Gläubigerbegünstigung, Betrug… an möglichen Straftaten, die einem vorgeworfen werden können, mangelt es wahrlich nicht. Verstoßen Ihre Mitarbeiter auch ohne Ihren Auftrag gegen Gesetze, stehen Sie als Führungskraft meist mit in der Verantwortung.
Was sind die Folgen?
Negative Presse, psychischer Druck sowie gegebenenfalls Umsatzausfall durch eine Betriebsstilllegung. Zudem entstehen hohe Kosten für eine
professionelle Strafverteidigung, zumal die Verteidigung durch einen spezialisierten Strafverteidiger in diesen oft komplexen Fällen unerlässlich ist. Sichern Sie sich und
Ihre Mitarbeiter gegen dieses finanzielle Risiko ab.
Gerne beraten wir Sie zum Zusammenspiel von Spezial-StrafRechtsschutz, AGG-Haftpflicht und anderen Versicherungssparten, die hier zum Tragen kommen können.
Wir sind immer gerne für Sie da!
von Andreas Kaerger | Feb. 11, 2020 | Allgemein
Hat sich was geändert?
Bitte unbedingt anzeigen!
Auch wenn der Volksmund anderes unkt: Eine Versicherung ist eigentlich eine extrem faire Angelegenheit. Genau wie Sie es von Ihren Kunden erwarten, möchten auch die Versicherungsunternehmen, dass Zahlungen pünktlich erfolgen. Meist nimmt man ohnehin am Lastschrifteinzugsverfahren teil, da kann normalerweise gar nichts schiefgehen. Außer natürlich, Sie haben die Bank gewechselt. In dem Fall bitten wir Sie, uns so bald wie möglich Ihre neuen Bankdaten zukommen zu lassen.
Eine weitere Erwartung, die ein Versicherer an Sie hat, sind korrekte Angaben. In einem Betriebsjahr kann sich so manches ändern: Neuanschaffung von Maschinen, bauliche Veränderungen am Betriebsgebäude, Beschäftigung zusätzlicher Mitarbeiter… Alles Umstände, die unbedingt nachgemeldet werden müssen. Nur korrekte Angaben sorgen dafür, dass es im Schadenfall nicht zu Problemen kommt. Das trifft insbesondere auch dann zu, wenn Ihr Unternehmen in weitere, zusätzliche Geschäftsbereiche eintritt (z. B. ein Malereibetrieb vermietet auch Gerüste und baut diese auf). Selbst dann, wenn nur ein geringer Teil des Gesamtumsatzes auf diese neuen Dienste entfällt, sollten Sie uns Änderungen umgehend mitteilen. Andernfalls kann dies dazu führen, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt kein Versicherungsschutz für die neuen Tätigkeiten im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung besteht.
Gehen Sie keinesfalls unnötige Risiken ein!
Gerne stehen wir bei Fragen zur Verfügung, wenn Sie sich unsicher sind, ob Sachverhalte gemeldet werden müssen oder nicht.
Ihr ANCORA Team!
von Andreas Kaerger | Feb. 7, 2020 | Allgemein
Die Arten der Cyber-Kriminaltät sind vielfältig und werden im Laufe der Zeit leider immer umfangreicher. Nie war es so leicht wie heute, im Internet Anleitungen und Tools für eine Cyber-Attacke zu finden. Durch den einfachen Zugang zu den Informationen kann also nicht mehr nur der IT-Freak im Keller, sondern theoretisch auch Ihr Nachbar zum Täter werden. Erwartungsgemäß wird die Internetkriminalität von Jahr zu Jahr noch weiter ansteigen. So leicht man zum Täter werden kann, so schnell kann man jedoch leider auch zum Opfer werden. Das Bundeskriminalamt veröffentlichte in seinem Bericht zur Bundeslage 2018 mehr als 87.000 Straftaten. Die Spielarten der Cyber-Kriminalität sind inzwischen sehr vielseitig und reichen vom Datendiebstahl bis hin zur digitalen Erpressung.
Der Fall KraussMaffei aus dem Jahr 2018 ist sicherlich einer der bekanntesten. Aber auch kleine Firmen oder Arztpraxen können sehr schnell Opfer von Angriffen werden. Hierbei steht dann nicht unbedingt das Ziel im Vordergrund, sich zu bereichern (z. B. direkt über Missbrauch erbeuteter, fremder Kreditkartendaten oder indirekt über den Verkauf erbeuteter Daten). Unlängst berichteten die Medien von einem entlassenen Auszubildenden einer Bank, der als Akt der Rache eine Mailbombe an seine ehemalige Filiale schickte und damit die Server für mehrere Tage lahmlegte. Auch der Anteil ideologischer Hacker erlebt einen gewaltigen Zulauf, ebenso wächst die Gruppe der „Script Kiddies“, der Heranwachsenden, die aus jugendlicher Dummheit heraus mit ihren Kenntnissen Schaden anrichten.
In unserer zunehmend digitalisierten Welt kann man viele Betriebe mit einer geschickt gewählten Aktion tagelang lahmlegen. Alles wieder zum Laufen zu bringen ist meist mit hohen Kosten verbunden. Eine Versicherung gegen Cyber-Risiken kann Ihnen dabei helfen, dass dieses moderne Sicherheitsrisiko zumindest seinen finanziellen Schrecken verliert. Kosten für ITForensik, Rechtsberatung, Informationskosten, Kreditüberwachungsdienstleistungen, Kosten für Krisenmanagement, Kosten für PR-Beratung, Betriebsunterbrechungsschäden, Vertragsstrafen (PCI), Lösegeldzahlungen, Wiederherstellungskosten, Sicherheitsverbesserungen… – all das sind Leistungen, die Sie in einer modernen Cyber-Police heute schon absichern können. Dank des anhaltend großen Interesses quer durch alle Firmenbranchen erlebt diese Sparte großen Zulauf, was sich vorteilhaft auf die Prämien auswirkt. Nehmen Sie dieses Thema nicht auf die leichte Schulter.
Wir zeigen Ihnen gerne konkret, welche Möglichkeiten es für Sie gibt.
Ihr ANCORA TEAM!
Digitale Erpressung
Digitale Erpressung kann in verschiedenen Formen auftreten. Die größte Verbreitung findet über sog. „Ransomware“ statt, Schadprogramme wie z. B. der bekannte „BKA-Trojaner“. Hier wird in der Regel der Zugriff auf den eigenen Rechner blockiert und suggeriert, dass diese Blockade aufgehoben wird, wenn man eine Zahlung tätigt (z. B. als Bußgeld „getarnt“). Allerdings gibt es natürlich auch Fälle, in denen Firmen mit angedrohten DDoS-Attacken zur Lösegeldzahlung erpresst werden. Auch die Drohung, erbeutete Kundendaten zu veröffentlichen etc. ist ein häufiger Erpressungsansatz. Der Maschinenbaukonzern KraussMaffei wurde 2018 Opfer genau so eines Angriffs. Mit einer Variante des Trojaners Emotet wurde das Netzwerk befallen
und verschiedene Dateien verschlüsselt. Fertigung und Montage waren für Tage lahmgelegt. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nennt noch weitere Fälle. Darunter auch das Klinikum Fürstenfeldbruck, bei dem ebenso Server und PCs für längere Zeit ausfielen.
von Andreas Kaerger | Sep. 30, 2019 | Allgemein, gewerbliche Kunden
Das Jahr nähert sich seinem Ende, die Natur stellt um auf Herbst und ganz allmählich flattern wieder die ersten Beitragsrechnungen für Ihre Kfz-Versicherungen bei Ihnen ein. So richtig glücklich ist man gerade mit der Kfz-Prämie ja nie. Aber wie will man das ändern? Gerade gewerblich genutzte Fahrzeuge sind bei den Versicherungsbeiträgen von Haus aus etwas teurer als Ihre privat genutzten Gegenstücke. Das liegt zu einem großen Teil an den Mitarbeitern, welche die Fahrzeuge nutzen. Hier geht man regelmäßig etwas lockerer mit dem Firmenfahrzeug um, als man dies mit dem eigenen Privatfahrzeug tun würde. Weiterhin kann je nach Fahrzeugklasse (z. B. Pkw, Transporter, Lkw,…) jedes Fahrzeug bei einem anderen Anbieter am preiswertesten (Preis und Leistung!) sein. Nur mit diesem einen Fahrzeug wären Sie dann Kunde des Versicherers, was bei einem schadenhäufigen Jahr unangenehme Konsequenzen haben kann. Die einfache Ideallösung ist über einzelne Verträge je Fahrzeug also kaum darstellbar. Wie wäre es denn mal mit einer Flottenlösung für alle Fahrzeuge zusammen?
Eine solche betrachtet die Schadenhäufigkeit Ihres Fuhrparks in der Gesamtheit. So kann der seit Jahrzehnten schadenfreie „Chefwagen“ den schadenlastigen Kleintransporter, den auch der Azubi mal fahren muss, in der Prämie stützen. Je nach gewähltem Anbieter und Tarif können im Hintergrund für die einzelnen Fahrzeuge deren jeweilige Schadenfreiheitsrabatte weitergeführt werden, so dass sich bei einem späteren Wechsel keine Nachteile für Sie ergeben. Auch spezielle Deckungsbausteine wie z. B. eine GAPDeckung für Leasingfahrzeuge lassen sich in Flottentarifen
inzwischen bei einzelnen Fahrzeugen berücksichtigen, bei denen sie benötigt werden. In der Gänze kann die Umstellung auf einen Flottentarif eine preiswerte, elegante Lösung für Sie darstellen. Sie belohnt weiterhin schadenfreies Fahren mit sinkenden Beiträgen; bei einem Schaden explodiert der Gesamtbeitrag aber auch nicht gleich. Fairer geht es wirklich nicht.
Gerne loten wir hier den Markt nach interessanten Möglichkeiten für Sie aus. Wir sind bei allen Fragen rund um die Themen Versicherung und Vorsorge für Sie da.
von Andreas Kaerger | Aug. 6, 2019 | Allgemein, gewerbliche Kunden
Kommt die Rentenversicherungspflicht für Selbständige?
Die Idee, Selbständige und Freiberufler zur Altersvorsorge zu verpflichten, geistert bereits seit einigen Jahren durch Berlin. Immer wieder gelangten Gedankenspiele an die Öffentlichkeit – passiert ist im Nachgang dann aber nichts. Nun kündigte Bundessozialminister Hubertus Heil aber, bis Ende 2019 einen Gesetzentwurf an, der Selbständige zur Altersvorsorge verpflichtet – und dann kann alles sehr schnell gehen. Wir möchten, dass Sie zumindest grundsätzlich vorbereitet sind, um sich zu gegebener Zeit richtig entscheiden zu können.
Der Grund für die Verpflichtung ist recht einfach: Wir haben rund 3 Mio. „Einzelkämpfer“ unter den Selbständigen im Land. Etwa die Hälfte davon hat nicht oder nicht ausreichend fürs Alter vorgesorgt. Über die Grundsicherung, eine Art Sozialhilfe für Rentner, kommt die Gesellschaft bereits heute für Selbständige im Ruhestand auf, die – meist bedingt durch niedrige Einkommen – nicht selbst für eine auskömmliche Altersvorsorge sorgten. Dieses Problem möchte der Gesetzgeber natürlich eindämmen.
Es wurde bereits offen darüber gesprochen, dass Selbständige dann die Wahl zwischen der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und einer Basisrentenversicherung haben werden – sofern für die eigene Berufsgruppe existierend, kann auch ein berufsständisches Versorgungswerk gewählt werden. Man darf davon ausgehen, dass sich hinsichtlich des zu zahlenden Beitrags stark an der GRV orientiert wird. Das würde bedeuten, dass Sie gemäß aktuellem Beitragssatz 18,6 % Ihres jährlichen Einkommens nachweislich in einer der genannten Altersvorsorgeformen einzahlen müssen. Im Zweifelsfall ist Bemessungsgrundlage wohl Ihr Gewinn. Da es ihn in der GRV wie auch in Versorgungswerken gibt, wird man sich auch auf einen Mindestbeitrag einstellen müssen, der eingezahlt werden kann. Allerdings gibt es dann wohl auch eine Höchstgrenze, die GRV und Versorgungswerk ebenfalls kennen. Das kann dann bei höheren Einkommen wieder zum Problem werden, da eine Begrenzung der Beitragshöhe auch eine Begrenzung der zu erwartenden Rente bedeutet. Und dann die Frage: Für welchen Lösungsweg soll man sich entscheiden? Durchleuchten wir daher kurz den grundsätzlichen Charakter der (wohl) möglichen Wege, Altersvorsorge zu treffen:
Die Gesetzliche Rentenversicherung
Versorgung auf Basis des Solidarprinzips zwischen den Generationen. Die arbeitende Generation zahlt ein und damit quasi die Rente der Generation im Ruhestand. Sie sparen hier keine Rente an, sondern erwerben – abhängig von Höhe des geleisteten Beitrags und Dauer der Einzahlung – Entgeldpunkte und über diese eine Anwartschaft. Was das in Euro und Cent am Ende bedeutet, wie jährliche Steigerungen ausfallen und wie sich das Beitragsgefüge ändert, entscheidet letztlich der Gesetzgeber. Dabei ist es keinesfalls so, dass irgendwo ein Kapitalstock oder andere Werte angesammelt werden würden. Bereits heute wird die Rentenkasse mit fast 100 Mrd. Euro aus Steuergeldern bezuschusst, damit genug Kapital für alle anstehenden Rentenzahlungen vorhanden ist. In einer Gesellschaft, in der Ruheständler immer länger leben, die jungen Jahrgänge durch den Trend zum Studium immer später ins Berufsleben einsteigen und rein von der Stückzahl her eher weniger werden, kann so ein System anders auch nicht mehr funktionieren. Natürlich hat man als Sicherheit den Staat als eine Art Bürgen, der für die Erfüllung der erworbenen Anwartschaften sorgen wird. Ob er diese dann wie bisher wachsen lässt, wird die Zeit zeigen.
Berufsständische Versorgungswerke
Versorgungswerke gibt es z. B. für Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Steuerbevollmächtigte, Tierärzte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Zahnärzte sowie selbstständige Ingenieure und Psychotherapeuten – also bei Weitem nicht für jede Berufsgruppe. Vom Grundgedanken her bilden alle Mitglieder im aktiven Berufsleben mit ihren Einzahlungen einen Kapitalstock, aus dem die Rentenanwartschaften der Ruheständler erfüllt werden. Grundsätzlich spart man sich hier seine eigene Rente an, da die Zahlungen aus dem Kapitalstock und dessen Zinserträgen erbracht werden. Allerdings gibt es einzelne Versorgungswerke, die – so unglaublich einem das vorkommen mag – erst vor wenigen Jahren auf ein Umlageverfahren ähnlich der GRV umgestellt haben. Der Hintergrund liegt in der anhaltenden Niedrigzinsphase und den Problemen, so die Leistungsverpflichtungen erwirtschaften zu können. Die Leistungsversprechen an die heutigen Einzahler sind damit ein Problem künftiger Entscheider. Was passiert, wenn das Geld nicht reicht? Gab es auch schon: Dann werden die laufenden Rentenzahlungen gekürzt. Plötzlich 30 % weniger Rente zu erhalten, ist keine angenehme Überraschung. Wer in einem Versorgungswerk ist, sollte daher evtl. eher darüber nachdenken, sich parallel ein zweites Standbein fürs Alter aufzubauen – evtl. schon deshalb, weil der Höchstbeitrag keine Rente zulässt, die mit dem gewohnten Einkommen harmoniert.
Basisrentenversicherung
Bei der Basisrente sparen Sie tatsächlich nur für sich selbst Kapital für Ihren Ruhestand an. Sie entscheiden, wie die Anlage aussehen soll – klassisch-konservativ? Ertragsorientiert? Nachhaltig und ökologisch? Die garantierte Rente kann Ihnen niemand kürzen, dazu kommt die reelle Chance auf Mehrrente durch Überschüsse und Erträge. Von den vorgestellten Lösungswegen bietet sie wohl das größte Maß an Planungssicherheit für Ihren dritten Lebensabschnitt. Das heißt für Sie und Ihre Familie. Mehr muss dazu nicht gesagt werden, oder? Was alle drei Formen gemeinsam haben Alle drei Formen zahlen Ihnen bis zu Ihrem Tod eine Rente. Alle sehen eine Hinterbliebenenversorgung für Ehegatten vor – auch wenn Sie vor Erreichen des Rentenalters versterben. Beiträge für alle drei Formen können in sehr hohem Maß steuerlich gelten gemacht werden.
Der Gesetzgeber wird Selbständige früher oder später in die Eigenverantwortung zwingen. Hoffen wir, dass es dabei bleibt, dass dann auch eine Basisrente gewählt werden kann. Alles andere gleicht dem Satteln toter Pferde.
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