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Behördliche Sicherheitsvorschriften in der Sachversicherung

Behördliche Sicherheitsvorschriften in der Sachversicherung

Deutschland ist ein Rechtsstaat. Gesetze und Bestimmungen regeln unser aller Miteinander und grundsätzlich ist das auch eine sehr gute Sache. Deutschland hat sich im Laufe der Zeit allerdings zu einem der Länder mit den meisten Bestimmungen überhaupt entwickelt. Nicht einmal jeder Behördenbedienstete kennt jede existierende Sicherheitsvorschrift – wie soll sich „Otto Normalbürger“ da stets korrekt verhalten? Kennen Sie die Garagenverordnung Ihres Bundeslands? Die BGV A3-Prüfung? Die Details Ihrer Landesbrandvorschriften? Nur wenige werden nun heftig nickend ein überzeugtes „Jawohl!“ von sich geben können.

Verständlicherweise setzen Versicherer ein regelkonformes Verhalten für die Leistung im Schadenfall voraus. Verletzen Sie also eine gesetzliche Vorschrift, so kann sich daraus für den Versicherer das Recht zur Kürzung der Schadenszahlung ergeben – im Extrem sogar bis auf 0 % des Schadens. Bemühen wir zur Veranschaulichung eine Regel einer Garagenverordnung. Diese besagt, dass in Kleingaragen bis 100 m² außerhalb von Fahrzeugen max. 200 l Diesel bzw. 20 Liter Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden dürfen. Kommt es nun durch einen Kurzschluss in einer Leitung zu einem Brand, der durch die eingelagerten > 20 Liter Benzin beschleunigt wird, kann der Versicherer die Leistung kürzen. Greift das Feuer auf‘s Betriebsgebäude über und die Entschädigung wird nur um 50 % gekürzt bzw. gequotelt, haben Sie schnell einen sechsstelligen Betrag, den Sie selbst aufbringen müssen. Die Rechtsprechung der Vergangenheit bestätigt solches Vorgehen in ihren Entscheidungen.

Die Gefahr, aus reiner Unkenntnis einer Bestimmung, Einschnitte hinnehmen zu müssen, kann zwar nicht für jeden Fall aus der Welt geschafft werden – minimiert werden kann sie aber sehr wohl. Einige Deckungskonzepte, die speziell für Versicherungsmakler aufgelegt wurden, nehmen sich unter anderem auch dieses Themas an. Hier wird der vielleicht beste Schutz für Ihr betriebliches Hab und Gut geboten, der am Markt zu finden ist. Qualität, die Ihnen Ärger erspart. Qualität, die Ihnen Sicherheit bietet. Gehen Sie kein Risiko ein!

Deshalb darf der Versicherer „quoteln“:

Unter „quoteln“ versteht man die Kürzung einer Schadenersatzleistung in dem Verhältnis, in dem einem Kunden eine Mitschuld, Pflichtverletzung etc. angerechnet werden kann.

Das Recht zur Quotelung im Leistungsfall, sofern eine Obliegenheitsverletzung vorliegt, ergibt sich aus § 28 des Versicherungsvertragsgesetzes in seiner aktuellen Fassung. Diese Neuregelung stellt bereits eine Besserstellung des Kunden dar.

Quoteln darf der Versicherer auch dann, wenn z. B. ein Schaden grob fahrlässig verursacht wurde oder vereinbarte Sicherungen (z. B. Alarmanlage, Safe…) nicht vorhanden sind oder nicht (richtig) genutzt werden (z. B. vergessen, die Alarmanlage einzuschalten).

Der Grad der Quotelung ist seit der Neuregelung 2008 regelmäßig Gegenstand der Rechtsprechung und damit immer ein enormes Risiko für den betroffenen Kunden.

Kontaktieren Sie uns bitte, wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema wünschen!

Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Ihr ANCORA Team!

Ihr Fuhrpark – Einfach mal Kosten einsparen?

Ihr Fuhrpark – Einfach mal Kosten einsparen?

Einfach mal Kosten einsparen?

Da können wir helfen!

Als Gewerbetreibender sind Sie auf Ihre Fahrzeuge angewiesen. Damit es im Schadensfall so wenig Schwierigkeiten wie möglich gibt, haben Sie diese sicher gut versichert. An der Qualität des Versicherungsschutzes sollte man nicht sparen – bei den Versicherungsbeiträgen hingegen schon. Zuviel für etwas zu zahlen ist nie schön. Bei Versicherungen gilt das genauso. Für Unternehmen ab drei motorisierten Fahrzeugen steht die Tarifwelt der Flottenlösungen offen. So können Sie von attraktiven Preisen profitieren, ohne Einbußen beim Schutz hinnehmen zu müssen. In unserem Produktangebot findet sich auch für  Sie eine Lösung, die Sie begeistern wird. Da sind wir uns sicher!

Einen Fuhrpark im Ganzen betrachten – nicht jedes einzelne Fahrzeug

Der Kern einer Fuhrpark- bzw. Flottenlösung ist die Betrachtung als Gesamtheit der Flotte. Anders als bei herkömmlichen Einzelverträgen wird nicht nur das einzelne Fahrzeug in der Kalkulation der Prämie berücksichtigt. Alle Fahrzeuge eines Unternehmens gemeinsam zur Grundlage der Beitragsberechnung zu machen ist sinnvoll, da sie ähnlich eingesetzt und von einem ähnlichen Personenkreis gefahren werden. Der Versicherer hat durch die Absicherung Ihres Gesamtfuhrparks weniger Verwaltungskosten und die Gesamtprämie hilft dabei, Schäden besser auffangen zu können. Diese Vorteile bemerken Sie bei der angenehmen Prämie, die durch den Versichrer aufgerufen wird.

Sie sind bereits preiswert versichert?

Das freut uns aufrichtig! Als umsichtiger Unternehmer sind Sie sicherlich auch bereits recht preiswert versichert. Das freut uns, so können wir Ihnen beweisen, was wir können. Weiter zeigt es, dass Sie die Möglichkeiten, die wir Ihnen bieten, auch schätzen können. Als unabhängiger Versicherungsmakler sind wir nicht auf das Angebot eines bestimmten Anbieters beschränkt. Die Klaviatur des deutschen Versicherungsmarktes steht uns zur Verfügung. Daher sind wir überzeugt davon, dass sich unser Angebot für Sie auszahlen wird. Selbstverständlich entstehen Ihnen aus unseren Einsatz weder Kosten, noch verpflichten Sie sich zu irgendetwas. Investieren Sie etwas Zeit in uns, die sich bezahlt machen wird.

Kontaktieren Sie unser Team einfach!

Wenn wir Ihr Interesse wecken konnten und Sie nicht weiter zu viel für Ihre KFZ-Versicherung zahlen möchten, dann kontaktieren Sie uns doch einfach. Finden Sie hier (Link) ein entsprechendes Formular dafür.

Tragen Sie Ihren Terminwunsch dort ein und legen Sie es uns aufs Fax. Wir melden uns im Anschluss zeitnah bei Ihnen.

Das brauchen wir, um aktiv werden zu können:

Bitte halten Sie zum Termin folgende Unterlagen bereit:

•Ihre bisherigen KFZ-Policen

•Ihre aktuellen Beitragsrechnungen

•Kopien Ihrer Fahrzeugscheine

Nur mit diesen Unterlagen können wir Ihnen das attraktive Angebot machen, das Sie von uns erwarten dürfen.

Wir freuen uns sehr darauf, Sie kennen zu lernen!

Ihr ANCORA TEAM !

STARKREGEN/HOCHWASSER – RISIKO FÜR (FAST) JEDEN

STARKREGEN/HOCHWASSER – RISIKO FÜR (FAST) JEDEN

„Es gießt wie aus Eimern!“, „Es regnet Hunde und Katzen!“ – der Volksmund hat schöne Redensarten gefunden, um es bildlich zu umschreiben, wenn es so stark regnet, dass man ins Überlegen kommt, ob man nicht besser zwei von jeder Art um sich scharen sollte. Im Juni und Juli 2021 führen Dauer- und Starkregen in verschiedenen Teilen Deutschlands zu Ausnahme- und Krisensituationen. In der Eifel sind mehrere Häuser eingestürzt, bei Trier müssen mehrere hundert Menschen mit Booten aus ihren Häusern gerettet werden, bundesweit gibt es  dutzende Tote, Talsperren laufen über und Dämme drohen zu brechen. Allein die Unwetterserie vom 18. bis 30. Juni 2021 hat nach vorläufigen Schätzungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) versicherte Schäden von 1,7 Milliarden Euro verursacht.

Im Juli 2021 sorgt das Unwettertief Bernd im Westen Deutschlands für bis zu 250 Liter pro Quadratmeter Regen innerhalb von zwei Tagen – „normal“ sind im Juli in Deutschland eigentlich rund 85 Liter pro Quadratmeter.

WAS IST STARKREGEN?
Der Deutsche Wetterdienst definiert Starkregen in zwei Stufen:
Starkregen-Stufe 1 / markantes Wetter
• mehr als 10 Liter pro Quadratmeter in einer Stunde oder
• mehr als 20 Liter pro Quadratmeter in sechs Stunden
Starkregen-Stufe 2 / Unwetter
• mehr als 25 Liter pro Quadratmeter in einer Stunde oder
• mehr als 35 Liter pro Quadratmeter in sechs Stunden

Starkregen gab es schon immer. Historische Chroniken sind voll von Berichten aus dem ganzen Land. Gefühlt häufen sich Starkregenereignisse in den letzten Jahren aber. Dieses Wetterphänomen ist noch erstaunlich unerforscht. Dr. Andreas Becker, Leiter des Weltzentrums für Niederschlagsklimatologie beim Deutschen Wetterdienst, kam bereits 2019 im Rahmen seiner Untersuchungen zu dem Fazit, dass ausnahmslos jeder Ort in Deutschland ein vergleichbares Risiko hat, von einem Starkregenereignis betroffen zu sein. Und die Experten sind sich einig, dass die Wetterextreme in den nächsten Jahren noch zunehmen werden und dass wir uns auf häufigere Unwetter mit teil extremen Folgen einstellen müssen.

WAS KANN PASSIEREN?

Fällt Regen, versickert dieser entweder und findet seinen Weg ins Grundwasser oder das Regenwasser fließt ab und landet letzten Endes in einem Gewässer oder der Kanalisation. Bei normalem Regen ist das alles gar kein Problem. Bei Starkregen fällt in kurzer Zeit aber soviel Wasser vom Himmel, dass der Boden es nicht mehr aufnehmen kann. Grundwasser kann an die Oberfläche treten. Sonst harmlose Bäche und Flüsse werden der Wassermassen nicht mehr Herr, schwellen an und treten über die Ufer. Kanalisationen können die Wassermengen nicht mehr wie gewohnt abtransportieren und es kommt zu einem Rückstau.

SCHÄDEN AN HAUS UND HAUSRAT

Egal ob durch Überschwemmung oder rückgestautes Abwasser: Kommt Wasser ins Haus, entsteht Ihnen einen Schaden – und meist kein kleiner. Holz und Parket/Laminat quellen auf. Möbel werden unbrauchbar. Teppiche werden stockig. Elektronik stirbt den Kurzschlusstod. Und dann ist da noch die Nässe in der Bausubstanz und der ganze Schmutz.

Ereignisse wie dieses zeigen auf sehr drastische Art und Weise immer wieder auf, wie notwendig ein Schutz gegen Elementargefahren inzwischen doch geworden ist. Egal, ob Wohn- oder Geschäftshaus, Hausrat oder Geschäftseinrichtung: Überschwemmungen verursachen keine kleinen Schäden. Alleine die Aufräum- und Trocknungskosten, die solche Schadensfälle für gewöhnlich nach sich ziehen, sind gewaltig.

DIE LÖSUNG GEGEN DEN FINANZIELLEN SCHADEN

Das Gute: Mit dem Einschluss von Elementarschäden kann man sich grundsätzlich gegen niederschlagsbedingte Überschwemmung bzw. ebensolchen Rückstau absichern. Und dies sowohl in der Wohngebäude- wie auch in der Hausratversicherung. Tut man das, kann man sich verhältnismäßig entspannt zurücklehnen und im Schadensfall Firmen beauftragen, die alles wieder richten. Dabei ist Hochwasser nicht die einzige Gefahr, gegen die eine Elementarschadendeckung schützt. Auch Schäden, die durch Schneelast, Rückstau, Lawinen, Erdrutsch, Erdfall, Erdbeben oder Vulkanausbruch entstehen, werden durch diesen Deckungsbaustein übernommen. So wird für nahezu jede Gebäudelage der Schutz geboten, der benötigt wird – und dies für verhältnismäßig wenig Geld.

Elementarschäden sind eine zunehmende Gefahr für Ihr Hab und Gut. Sie sollten kein unnötiges Risiko eingehen, das Sie schnell und einfach beseitigen können. Sehr gerne
überprüfen wir Ihren Schutz auf diese sinnvolle Deckung und zeigen Ihnen ggf. auf, wie günstig Sie Ihr individuelles Risiko absichern können. Kommen Sie einfach auf uns zu!

Sie haben Fragen zu diesem Thema?
Sie wünschen weitere Informationen?
Kontaktieren Sie uns bitte, wir sind gerne für Sie da!

Ihr ANCORA Team! 

ALTERNATIVE ENERGIEN: AUCH IN IHREM BETRIEB?

ALTERNATIVE ENERGIEN: AUCH IN IHREM BETRIEB?

Die Energiewende findet bei Weitem nicht mehr nur im Privaten statt. Auch immer mehr Firmen produzieren ihren eigenen Strom und versorgen sich so zumindest teilweise selbst. In den meisten Fällen geschieht dies über Fotovoltaikanlagen, welche überwiegend auf den Dächern der Firmengebäude installiert sind.

Je nach Größe und Leistungsstärke finden sich da häufig auch Anlagen mit enormem Anschaffungswert auf den Dächern der Betriebsgebäude. Solche Werte sollten natürlich auch adäquat abgesichert werden. Über die klassische  Gebäudeversicherung inklusive Elementarschadenschutz sind Anlagen allerdings in der Regel lediglich gegen Brand, direkten Blitzeinschlag, Explosion, Flugzeugabsturz, Sturm (über 60 Stundenkilometer), Hagel, Schneedruck, Steinschlag und Erdrutsch abgesichert. Doch dass bei solch teuren Anlagen ein Versicherungsschutz sinnvoll ist, der weiter reicht, liegt auf der Hand. Spezialversicherungen für Fotovoltaikanlagen werden von verschiedenen Gesellschaften angeboten und bieten hier deutlich umfangreicheren Schutz. Neben Beschädigungen durch Vandalismus oder Tierbiss sind auch Überspannungsschäden (unabhängig von der Ursache), Ungeschicklichkeit und Bedienungsfehler Gegenstand des Versicherungsschutzes. Des Weiteren kann der Ertragsausfall bei Stillstand oder Defekten der Anlage versichert werden oder auch der Bruch der Paneelverglasung. Der genaue Leistungsumfang ist natürlich abhängig vom Tarifwerk des jeweiligen Anbieters.

Doch es gibt auch bei den Spezialanbietern am Markt einen Punkt, der sich durchaus in manchen Tarifen als Achillesferse herausstellen kann: Seit Beginn der Pleitewelle bei den Solaranlagenherstellern zu Beginn der 2010er-Jahre sind viele Hersteller vom Markt verschwunden. Kann ein Defekt an Ihrer Anlage (z. B. am Wechselrichter) vom Hersteller nicht mehr behoben werden, weil es ihn durch Insolvenz nicht mehr gibt – und das ist eben gerade bei den Fotovoltaikherstellern ein weitverbreitetes Problem –, dann erstatten die meisten Tarife, die Sie direkt beim Versicherer bekommen, nur noch den Zeitwert. Und dieser dürfte schon nach relativ wenigen Jahren ziemlich niedrig ausfallen. Ob man die Anlage mit dem Bauteil eines anderen Herstellers reparieren kann, kommt auf den Einzelfall an. Falls nicht, muss zwangsläufig individuell repariert oder gegebenenfalls auch nachgebaut werden. So oder so tut sich durch die Zeitwerterstattung eine ordentliche Lücke auf, die schnell eine empfindliche Scharte in die eigentlich so positive Kosten-Nutzen-Bilanz Ihrer Anlage schlägt.

Glücklicherweise können wir dieses Problem mit unseren Möglichkeiten aus der Welt schaffen. Sie gehen andere Wege bei der alternativen Energieerzeugung und nutzen ein Windrad, ein Blockheizkraftwerk oder eine ganz andere Anlage? Auch hier können wir Ihnen weiterhelfen.

Kontaktieren Sie uns bitte, wenn Sie weitere Informationen wünschen!

Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zu Seite.

Ihr ANCORA Team!

Warum eine Gruppenunfallversicherung gut für Ihre Mitarbeiter – und damit für Ihre Firma ist

Warum eine Gruppenunfallversicherung gut für Ihre Mitarbeiter – und damit für Ihre Firma ist

Ihre motivierte Arbeitnehmer sind das größte und wichtigste Kapital, das ein Unternehmen haben kann. Mitarbeiter-Benefits unterschiedlichster Ausprägung sind ein probates Mittel, um
den Angestellten eine Wertschätzung zum Ausdruck zu bringen. Sie als Arbeitgeber haben die Möglichkeit, Ihre Mitarbeiter im Rahmen einer freiwilligen Gruppenunfallversicherung
gegen die finanziellen Folgen betrieblicher und/oder privater Unfälle zu versichern.

Ebenfalls können Sie so einen wichtigen Beitrag zur Risikoabsicherung für Ihre Angestellten leisten – und somit auch für sich selbst. Die Absicherung über die Berufsgenossenschaft greift in der Regel bei Arbeits- und Wegeunfällen erst ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent. Neben zahlreichen Leistungseinschränkungen fehlt es zudem oftmals an der Möglichkeit, den Versicherungsschutz sinnvoll individuell zu gestalten.

Bei unseren Gruppenunfallversicherung für Sie sieht das ganz anders aus: Die Absicherung kann mit einem  hohen Maß an Flexibilität auf Ihre ganz konkreten Wünsche zugeschnitten werden – sowohl in Bezug auf die versicherten Personen (namentlich genannte Einzelpersonen oder auch ganze Personengruppen ohne Namensnennung) als auch hinsichtlich der gewünschten Leistungen, wie beispielsweise finanzielle Entschädigung bei Invalidität, Tod, Krankenhausaufenthalt oder Ersatz von Bergungskosten. Dabei ist eine Gruppenunfallversicherung natürlich nicht nur für große Firmen interessant, denn oft ist eine Absicherung bereits ab zwei Personen möglich. Somit können auch kleinere Unternehmen von diesen Tarifen und unseren Rahmenverträgen profitieren. Für Ihre Mitarbeiter ist diese Form der Unfallversicherung deutlich günstiger als eine vergleichbare Einzel-Unfallversicherung. Durch diese zusätzliche Sozialleistung wird die Bindung der Mitarbeiter an Ihr Unternehmen erhöht! Eine WIN – WIN Situation für beide Seiten!

Wenn Ihr Interesse geweckt sein sollte und Sie mehr über die individuellen Gestaltungsmöglichkeiten erfahren möchten, dann sprechen Sie uns gerne darauf an.

Ihr ANCORA Team!

Kurze steuerliche Betrachtung:
Wenn Sie als Arbeitgeber eine Gruppenunfallversicherung abschließen, dann sind die zu zahlenden Beiträge Betriebsausgaben.
Die steuerliche Behandlung für Ihren Mitarbeiter ist abhängig davon, ob Sie einen vertraglichen Direktanspruch auf die versicherten Leistungen vereinbaren oder nicht.

MIT Direktanspruch werden die laufenden Beiträge als Arbeitslohn betrachtet. Bis maximal 119 Euro (inkl. Vers.St) pro Jahr ist eine Pauschalversteuerung mit einem Satz von 20 Prozent auf den Nettobeitrag möglich. Eine Leistung der Versicherung im Schadensfall wird steuerfrei ausbezahlt.

OHNE Direktanspruch mit Auszahlung an den Mitarbeiter sind laufende Beiträge kein Arbeitslohn uns somit nicht steuerpflichtig. Wird eine Versicherungsleistung fällig, müssen die Beiträge rückwirkend versteuert werden. Auszahlungen an den Arbeitgeber sind steuerpflichtige Betriebseinnahmen (Einverständnis des AN muss vorliegen).

Bitte besprechen Sie die für Ihren Betrieb sinnvollste steuerliche Konstellation mit Ihrem Steuerberater.