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Privathaftpflicht – ein unterschätztes Risiko

Privathaftpflicht – ein unterschätztes Risiko

Privathaftpflicht – ein unterschätztes Risiko

Bei Forderungsausfall sind die Geschädigten doppelt „gestraft“

Sehr geehrte Damen und Herren, wie schnell kann es passieren, dass man beispielsweise als Radfahrer einen Fußgänger anfährt? Egal, ob unvorsichtiges oder leichtsinniges Handeln: Die Wahrscheinlichkeit, dass man als Privatperson fahrlässig einen Dritten schädigt, ist größer als gedacht. Die Verpflichtung zum Schadenersatz ist nach Paragraf 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches gegeben. Doch was ist, wenn der Schädiger nicht über die finanziellen Mittel verfügt und außerdem kein entsprechender Versicherungsschutz vorhanden ist?

Viele Haushalte ohne Privathaftpflichtversicherung

Obwohl man als Privatperson in unbegrenzter Höhe haftet, unterschätzen viele Personen die Bedeutung einer Privathaftpflichtversicherung. Nach Informationen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. haben etwa 15 Prozent der bundesdeutschen Haushalte keine Privathaftpflichtversicherung (kurz: PHV). Führt man sich vor Augen, dass vor allem Personenschäden eine sehr hohe Schadensumme nach sich ziehen können, wird deutlich, dass hier noch viel Informationsarbeit notwendig ist.

Das Fehlen einer PHV erweist sich für einen Geschädigten besonders dann als eklatant, wenn der Schädiger zudem nicht über die finanziellen Mittel verfügt, um für den Schaden aufzukommen. Sind die Ansprüche des Geschädigten nicht vollstreckbar, spricht man von Forderungsausfall. Zugespitzt ausgedrückt: Der Geschädigte ist doppelt „gestraft“ – er hat einen Schaden erlitten und wird hierfür auch nicht entschädigt. Forderungsausfalldeckung als wichtige Ergänzung

Vor diesem Hintergrund zeigt sich immer stärker die Bedeutung der sogenannten Forderungsausfalldeckung. Diese sollte Bestandteil des eigenen Privathaftpflichtschutzes sein. Sie tritt ein, wenn ein Dritter dem Versicherungsnehmer einen Schaden zufügt, und die Ansprüche beim Schädiger aufgrund einer fehlenden PHV sowie Mittellosigkeit nicht vollstreckt werden können.

Wir beraten Sie gerne!

Nach wie vor unterschätzen Unternehmen die sogenannten Cyber-Risiken!

Nach wie vor unterschätzen Unternehmen die sogenannten Cyber-Risiken!

Nach wie vor unterschätzen Unternehmen die sogenannten Cyber-Risiken. Dabei können insbesondere Datenverluste oder Hackerangriffe für das Unternehmen zu einem großen finanziellen Schaden führen. Die Menge an weltweit gespeicherten Daten steigt stetig. Genauso rasant wächst aber auch die Bedrohung durch sogenannte Cyber-Risiken wie z.B.:

  • Datenverlust
  • Datenschutzrechtsverletzungen
  • Hackerangriffe
  • Erpressungen durch Hacker
  • Betriebsunterbrechungen
  • Persönlichkeitsrechtsverletzungen
  • Verletzung „geistiger Eigentumsrechte“

Allein im Jahr 2012 wurden in Deutschland rund 64.000 Fälle von Cybercrime aufgezeichnet. Ein erfolgreicher Hacker-Angriff auf ein Großunternehmen verursacht einen durchschnittlichen wirtschaftlichen Schaden von 1,8 Mio. €. Bei kleinen und mittelständischen Unternehmen liegt der Durchschnittswert bei 70.000 €. Der Schaden, der sich aus allen Hacker-Angriffen auf deutsche Firmen insgesamt pro Jahr ergibt, lag 2011 laut Bundeskriminalamt bei 70,2 Mio. €. Da die „Dunkelziffern“ sehr hoch sind, ist zu vermuten, dass der tatsächliche wirtschaftliche Schaden jedoch um ein vielfaches höher ist.

Übliche Betriebshaftpflichtversicherungen decken die genannten Risiken oft nur unzureichend ab. Daher wurden speziell für die Absicherung der aus einem Datenverlust oder Hackerangriff resultierenden Schäden sogenannte Cyber-Versicherungen entwickelt. Diese umfassen je nach individueller Vereinbarung unter anderem:

Haftpflichtschaden: Datenschutz und Cyber-Deckungen übernehmen diese Vermögensschäden, wenn der Versicherungsnehmer einen Kunden oder sonstigen Dritten schädigt. z.B.:

  • Rufschädigung
  • Datenrechtsverletzung
  • Schadensersatzansprüche Dritter
  • Verteidigungskosten in Strafverfahren

Eigenschaden: Bei einem Hacker-Angriff oder der Ausspähung persönlicher Daten kann jedoch auch dem Versicherungsnehmer selbst ein Schaden entstehen. Versicherungsrechtlich spricht man dabei von einem Eigenschaden. Deshalb bieten die Cyber-Versicherungen auch Schutz vor Eigenschäden z.B.:

  • Computermissbrauch
  • durch einen Hacker-Angriff
  • eine DoS-Attacke (Denial of Service, engl. für Dienstverweigerung)
  • Diebstahl von Datenträgern oder eine sonstige Datenrechtsverletzung entstehen

Wenn Sie ein aktuelles Gefühl für die Situation bekommen möchten, werfen Sie einfach einen Blick auf Sicherheitstacho. Hierbei handelt es sich um einen Dienst der Telekom. Auf der Seite können Sie neben der den aktuellen Cyberangriffen auch aktuelle Statistiken einsehen. Sie können auch Frühwarnsysteme auf Ihren Rechner installieren, die dort zum Download angeboten werden.

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Drohnenversicherung – Haftpflichtprämien gesenkt und Geltungsbereich erweitert

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Wir sind froh Ihnen heute eine sehr gute Nachricht überbringen zu können!

Dank Ihrem großen Interesse an unseren Produkten, sowie großen Zahl an neuen Verträgen, sind wir in der Lage, Ihnen eine weitere Prämiensenkung in der Haftpflichtversicherung weitergeben zu können. Wir konnten ebenfalls den Geltungsbereich Ihrer Drohne wieder auf eine weltweite Deckung erweitern. Sie können also gleich bei Antragsstellung entscheiden, ob Ihnen eine Geltung in Europa geographisch ausreicht, oder aber Sie mit Ihrer Drohne auch weltweit exkl. USA / Kanada fliegen möchten. Bitte beachten Sie, bei der weltweiten Deckung unsere neue Zusatzklausel LSW 617G die Sie im Download-Bereich finden können.

Ihr Drohnen TEAM!