Die Vertrauensschadenversicherung schützt Unternehmen vor Vermögensschäden aus unerlaubter Handlungen, die von Betriebsangehörigen oder sonstigen Vertrauenspersonen des Unternehmens begangen werden. Dazu zählen beispielsweise Unterschlagung, Diebstahl, Untreue, Sabotage usw. Solche Schäden können die Existenz des Unternehmens vernichten.
Schadenbeispiele aus der Praxis:
Phishing
Ein Unternehmen, welche im Baugewerbe tätig ist, nutzt als Informations- und Kommunikationsmittel hauptsächlich das Internet und ein bekanntes E-Mailprogramm. Kriminelle haben sich dies zu Nutze gemacht und mit aktiven Phishing-Webseiten dem Unternehmen vertrauliche Informationen entlockt.
Unterschlagung
Eine Kassiererin einer bekannten Supermarktkette unterschlug Gelder aus der Kasse. Sie stellte Leergutbons aus, ohne dass tatsächlich eine Leergutrückgabe erfolge. Da ihre Kasse immer „stimmte“, ist der Schwindel über einen längeren Zeitraum nicht erkannt worden. Bei einer Prüfung durch die Innenrevision ist dann alles aufgeflogen.
Für wen ist die Versicherung?
Für Unternehmen aller Art.
Was ist versichert?
Die Vertrauensschadenversicherung umfasst die Absicherung des Firmenvermögens, die aufgrund vorsätzlicher, unerlaubter Handlungen, wie z.B. Unterschlagung oder Betrug durch Vertrauenspersonen, entstehen. Unmittelbare Schäden aufgrund Computersabotage oder Geheimnisverrat sowie Folgekosten infolge Aufwendungen für die Schadenermittlung, Mehrkosten zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs und Wiederherstellungs- und Beschaffungskosten von Daten infolge Missbrauchs.
Was ist u.a. nicht versichert?
Aufwendungen für Personenschäden
Schäden, die anderweitig versichert werden können
Vermögensschäden, die sich aus der Gegenüberstellung von Soll- und Istbeständen (Inventurdifferenzen) ergeben.
Mittelbare Schäden (entgangener Gewinn, Verwirkung von Vertragsstrafen)
Schäden durch Vertrauenspersonen, von denen Vermögensdelikte bekannt sind.
Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?
Geschäftsführer, Aufsichtsräte oder Vorstände haften bei Beratungs- und Entscheidungsfehlern persönlich und unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Für diesen Fall, dass sie oder eine andere versicherte Person für einen Vermögensschaden (weder Personen- noch Sachschaden) im Zusammenhang mit der jeweiligen versicherten Tätigkeit ersatzpflichtig gemacht werden, kann mit einer D&O-Versicherung (Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung) vorgesorgt werden.
Da der Gesetzgeber seit dem 01.07.2010 für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften einen persönlichen Pflicht- Selbstbehalt von 10%, max. 1,5-fach des Jahresbruttobezuges vorsieht, ist eine zusätzliche D&O-Selbstbehaltsversicherung zu empfehlen. Weiterhin können Unternehmen ihren Versicherungsschutz mit einer separaten AGG-Versicherung erweitern. Es besteht Versicherungsschutz für Ansprüche wegen Diskriminierung, die sich aus Arbeitsverhältnissen und/oder dem alltäglichen Geschäft ergeben.
Bei Forderungsausfall sind die Geschädigten doppelt „gestraft“
Sehr geehrte Damen und Herren, wie schnell kann es passieren, dass man beispielsweise als Radfahrer einen Fußgänger anfährt? Egal, ob unvorsichtiges oder leichtsinniges Handeln: Die Wahrscheinlichkeit, dass man als Privatperson fahrlässig einen Dritten schädigt, ist größer als gedacht. Die Verpflichtung zum Schadenersatz ist nach Paragraf 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches gegeben. Doch was ist, wenn der Schädiger nicht über die finanziellen Mittel verfügt und außerdem kein entsprechender Versicherungsschutz vorhanden ist?
Viele Haushalte ohne Privathaftpflichtversicherung
Obwohl man als Privatperson in unbegrenzter Höhe haftet, unterschätzen viele Personen die Bedeutung einer Privathaftpflichtversicherung. Nach Informationen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. haben etwa 15 Prozent der bundesdeutschen Haushalte keine Privathaftpflichtversicherung (kurz: PHV). Führt man sich vor Augen, dass vor allem Personenschäden eine sehr hohe Schadensumme nach sich ziehen können, wird deutlich, dass hier noch viel Informationsarbeit notwendig ist.
Das Fehlen einer PHV erweist sich für einen Geschädigten besonders dann als eklatant, wenn der Schädiger zudem nicht über die finanziellen Mittel verfügt, um für den Schaden aufzukommen. Sind die Ansprüche des Geschädigten nicht vollstreckbar, spricht man von Forderungsausfall. Zugespitzt ausgedrückt: Der Geschädigte ist doppelt „gestraft“ – er hat einen Schaden erlitten und wird hierfür auch nicht entschädigt. Forderungsausfalldeckung als wichtige Ergänzung
Vor diesem Hintergrund zeigt sich immer stärker die Bedeutung der sogenannten Forderungsausfalldeckung. Diese sollte Bestandteil des eigenen Privathaftpflichtschutzes sein. Sie tritt ein, wenn ein Dritter dem Versicherungsnehmer einen Schaden zufügt, und die Ansprüche beim Schädiger aufgrund einer fehlenden PHV sowie Mittellosigkeit nicht vollstreckt werden können.
Nach wie vor unterschätzen Unternehmen die sogenannten Cyber-Risiken. Dabei können insbesondere Datenverluste oder Hackerangriffe für das Unternehmen zu einem großen finanziellen Schaden führen. Die Menge an weltweit gespeicherten Daten steigt stetig. Genauso rasant wächst aber auch die Bedrohung durch sogenannte Cyber-Risiken wie z.B.:
Datenverlust
Datenschutzrechtsverletzungen
Hackerangriffe
Erpressungen durch Hacker
Betriebsunterbrechungen
Persönlichkeitsrechtsverletzungen
Verletzung „geistiger Eigentumsrechte“
Allein im Jahr 2012 wurden in Deutschland rund 64.000 Fälle von Cybercrime aufgezeichnet. Ein erfolgreicher Hacker-Angriff auf ein Großunternehmen verursacht einen durchschnittlichen wirtschaftlichen Schaden von 1,8 Mio. €. Bei kleinen und mittelständischen Unternehmen liegt der Durchschnittswert bei 70.000 €. Der Schaden, der sich aus allen Hacker-Angriffen auf deutsche Firmen insgesamt pro Jahr ergibt, lag 2011 laut Bundeskriminalamt bei 70,2 Mio. €. Da die „Dunkelziffern“ sehr hoch sind, ist zu vermuten, dass der tatsächliche wirtschaftliche Schaden jedoch um ein vielfaches höher ist.
Übliche Betriebshaftpflichtversicherungen decken die genannten Risiken oft nur unzureichend ab. Daher wurden speziell für die Absicherung der aus einem Datenverlust oder Hackerangriff resultierenden Schäden sogenannte Cyber-Versicherungen entwickelt. Diese umfassen je nach individueller Vereinbarung unter anderem:
Haftpflichtschaden: Datenschutz und Cyber-Deckungen übernehmen diese Vermögensschäden, wenn der Versicherungsnehmer einen Kunden oder sonstigen Dritten schädigt. z.B.:
Rufschädigung
Datenrechtsverletzung
Schadensersatzansprüche Dritter
Verteidigungskosten in Strafverfahren
Eigenschaden: Bei einem Hacker-Angriff oder der Ausspähung persönlicher Daten kann jedoch auch dem Versicherungsnehmer selbst ein Schaden entstehen. Versicherungsrechtlich spricht man dabei von einem Eigenschaden. Deshalb bieten die Cyber-Versicherungen auch Schutz vor Eigenschäden z.B.:
Computermissbrauch
durch einen Hacker-Angriff
eine DoS-Attacke (Denial of Service, engl. für Dienstverweigerung)
Diebstahl von Datenträgern oder eine sonstige Datenrechtsverletzung entstehen
Wenn Sie ein aktuelles Gefühl für die Situation bekommen möchten, werfen Sie einfach einen Blick auf Sicherheitstacho. Hierbei handelt es sich um einen Dienst der Telekom. Auf der Seite können Sie neben der den aktuellen Cyberangriffen auch aktuelle Statistiken einsehen. Sie können auch Frühwarnsysteme auf Ihren Rechner installieren, die dort zum Download angeboten werden.
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