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Warum eine Gruppenunfallversicherung gut für Ihre Mitarbeiter – und damit für Ihre Firma ist

Warum eine Gruppenunfallversicherung gut für Ihre Mitarbeiter – und damit für Ihre Firma ist

Ihre motivierte Arbeitnehmer sind das größte und wichtigste Kapital, das ein Unternehmen haben kann. Mitarbeiter-Benefits unterschiedlichster Ausprägung sind ein probates Mittel, um
den Angestellten eine Wertschätzung zum Ausdruck zu bringen. Sie als Arbeitgeber haben die Möglichkeit, Ihre Mitarbeiter im Rahmen einer freiwilligen Gruppenunfallversicherung
gegen die finanziellen Folgen betrieblicher und/oder privater Unfälle zu versichern.

Ebenfalls können Sie so einen wichtigen Beitrag zur Risikoabsicherung für Ihre Angestellten leisten – und somit auch für sich selbst. Die Absicherung über die Berufsgenossenschaft greift in der Regel bei Arbeits- und Wegeunfällen erst ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent. Neben zahlreichen Leistungseinschränkungen fehlt es zudem oftmals an der Möglichkeit, den Versicherungsschutz sinnvoll individuell zu gestalten.

Bei unseren Gruppenunfallversicherung für Sie sieht das ganz anders aus: Die Absicherung kann mit einem  hohen Maß an Flexibilität auf Ihre ganz konkreten Wünsche zugeschnitten werden – sowohl in Bezug auf die versicherten Personen (namentlich genannte Einzelpersonen oder auch ganze Personengruppen ohne Namensnennung) als auch hinsichtlich der gewünschten Leistungen, wie beispielsweise finanzielle Entschädigung bei Invalidität, Tod, Krankenhausaufenthalt oder Ersatz von Bergungskosten. Dabei ist eine Gruppenunfallversicherung natürlich nicht nur für große Firmen interessant, denn oft ist eine Absicherung bereits ab zwei Personen möglich. Somit können auch kleinere Unternehmen von diesen Tarifen und unseren Rahmenverträgen profitieren. Für Ihre Mitarbeiter ist diese Form der Unfallversicherung deutlich günstiger als eine vergleichbare Einzel-Unfallversicherung. Durch diese zusätzliche Sozialleistung wird die Bindung der Mitarbeiter an Ihr Unternehmen erhöht! Eine WIN – WIN Situation für beide Seiten!

Wenn Ihr Interesse geweckt sein sollte und Sie mehr über die individuellen Gestaltungsmöglichkeiten erfahren möchten, dann sprechen Sie uns gerne darauf an.

Ihr ANCORA Team!

Kurze steuerliche Betrachtung:
Wenn Sie als Arbeitgeber eine Gruppenunfallversicherung abschließen, dann sind die zu zahlenden Beiträge Betriebsausgaben.
Die steuerliche Behandlung für Ihren Mitarbeiter ist abhängig davon, ob Sie einen vertraglichen Direktanspruch auf die versicherten Leistungen vereinbaren oder nicht.

MIT Direktanspruch werden die laufenden Beiträge als Arbeitslohn betrachtet. Bis maximal 119 Euro (inkl. Vers.St) pro Jahr ist eine Pauschalversteuerung mit einem Satz von 20 Prozent auf den Nettobeitrag möglich. Eine Leistung der Versicherung im Schadensfall wird steuerfrei ausbezahlt.

OHNE Direktanspruch mit Auszahlung an den Mitarbeiter sind laufende Beiträge kein Arbeitslohn uns somit nicht steuerpflichtig. Wird eine Versicherungsleistung fällig, müssen die Beiträge rückwirkend versteuert werden. Auszahlungen an den Arbeitgeber sind steuerpflichtige Betriebseinnahmen (Einverständnis des AN muss vorliegen).

Bitte besprechen Sie die für Ihren Betrieb sinnvollste steuerliche Konstellation mit Ihrem Steuerberater.

GENERATION RUHESTAND – WIE STEHT ES UM DIE UNFALLABSICHERUNG?

GENERATION RUHESTAND – WIE STEHT ES UM DIE UNFALLABSICHERUNG?

Braucht es denn im dritten Lebensabschnitt noch eine Unfallversicherung? Und wenn, wie sollte sie sein?

Die Frage, ob Kunden im Ruhestand überhaupt eine Unfallversicherung benötigen, kann man mit einem sehr klaren „Ja!“ beantworten. Die Frage, warum sie diese brauchen, ist auch einfach zu beantworten: Ein Rentner führt inzwischen ein um so viel aktiveres Leben, als dies ein Rentner der letzten Generation tat. Der ein oder andere kennt von den eigenen Großeltern evtl. noch diese Fensterbankkissen, damit man es beim stundenlangen aus dem Fenster schauen auch bequem hat. Heutige Rentner machen fast alles, was auch Sie und Ihre Bekannten machen – also, bis auf den Teil mit dem Arbeiten…

Daher besteht auch für Ruheständler grundsätzlich ein sehr ähnliches Gefahrenpotenzial wie auch für andere Kunden, der anderen beiden Lebensabschnitte. Natürlich hinterlässt das Alter bei allem active lifestyle dennoch seine Spuren. Knochen werden porös, chronische Krankheiten zeigen ihre Auswirkungen, Kreislaufprobleme… Das alles führt dazu, dass die Schadengefahr dieser Bevölkerungsgruppe steigt (z. B. Verkehrsunfälle durch Ohnmacht) und die Auswirkungen eines Unfalls durch vorhandene Erkrankungen dramatischer ausfallen (z. B. Amputationen wegen Wundheilungsproblemen bei Diabetikern oder der Klassiker Tod durch Lungenentzündung nach Oberschenkelhalsbruch).

Fassen wir also zusammen: „Senioren“ (und als solche sehen sich Ruheständler selbst nicht) nehmen weiterhin ganz aktiv am Leben teil, haben ein erhöhtes Unfallrisiko und können schneller dauerhafte Schäden von einem Unfall davontragen.

Der Bedarf ist daher erst einmal identisch mit jedem anderen Kunden auch. Es braucht im Fall der Fälle ausreichend Geld für die Anpassung des Lebensumfelds an eine mögliche Behinderung. Evtl. ist auch der Pflegefall ein Thema – denn wessen Kinder wohnen denn noch in der Nähe, um bei den täglichen Handgriffen zu helfen, die man selbst nicht mehr hinbekommt?

Problemstellungen

Je älter eine bestehende Unfallversicherung ist, desto eher wird man in den Bedingungen eine Regelung finden, dass die Invaliditätsleistung nicht mehr in einer Summe, sondern als lebenslange Rente ausgezahlt wird. Wer sich eigentlich ein behinderungsgerecht umgebautes Auto kaufen wollte, wird das nicht als glückliche Regelung empfinden.

Auch Schäden, die durch Bewusstseinsstörungen verursacht werden, sind in älteren Verträgen zumeist ausgeschlossen. Vorerkrankungen, Medikamente (speziell Fehler bei der Einnahme), größere Hitzeempfindlichkeit… – das alles kann dazu führen, dass das Bewusstsein kurz „bye bye“ sagt und man einfach ohnmächtig wird und sich beim Sturz verletzt. Die Steigerungen des Problems beim Autofahren o. ä. hatten wir oben ja bereits erwähnt.

Kaum ein älterer Mensch, der nicht irgendeine Erkrankung sein Eigen nennt. Das ist einfach der Lauf der Welt, im Ruhestand ist man einfach keine 20 mehr. Manche Krankheitsbilder können bei manchen Verletzungen dazu beitragen, dass eine Genesung erschwert wird oder gar zu schlechteren gesundheitlichen Endständen führen.

Lösungen?

Versicherungen werden – im Allgemeinen – immer besser. Gerade die Unfallversicherung hat in den vergangenen Jahren ein „Wettrüsten“ erfahren, das seinesgleichen sucht. Auch an die Zielgruppe in fortgeschrittenem Alter wurde natürlich gedacht und Probleme weitestgehend gelöst. Tatsächlich gibt es inzwischen eine ganze Reihe guter „Senioren-Tarife“ am Unfallmarkt.

Wenn die Skischaukel im Akja endet…

Haben Sie schon Ihren Skiurlaub geplant? Oder bleiben Sie lieber daheim und gehen ins Hallenbad? Egal, bitte passen Sie auf sich auf, denn die meisten Unfälle passieren in der Freizeit (im häuslichen Bereich und bei sportlichen Aktivitäten). Wie schnell ist man beim Skifahren gestürzt – man will seine Tageskarte ausnutzen und so lange den Hang hinuntersausen, bis kein Lift mehr hochfährt; und vor lauter Begeisterung merkt man nicht, dass es schon lange Zeit war, für diesen Tag aufzuhören.
Und anstatt den Après-Ski-Drink zu genießen, bekommt man einen Tee im Krankenhaus vorgesetzt. Und der Bettnachbar hat eine Gehirnerschütterung, die er sich bei einem Sturz im Hallenbad
zugezogen hat…
Zum Glück, denken Sie sich da, haben Sie ja bereits an eine Auslandsreisekrankenversicherung gedacht. Somit sind ja eventuelle Mehrkosten gedeckt, die die AOK nicht bezahlt. Aber das  Röntgenbild Ihres komplizierten Bruches treibt Runzeln auf die Stirn Ihres behandelnden Arztes – und er eröffnet Ihnen, dass Sie wahrscheinlich Ihren verletzten Fuß nicht mehr richtig
bewegen können, wenn der Bruch verheilt ist. Na prima, der Urlaub ist gegessen, Sie können das traumhafte Wetter nur aus dem Fenster genießen – und als Zugabe ist auch noch die Beweglichkeit Ihres Fußes eingeschränkt, so dass Sie vielleicht nicht mehr joggen können.
Wir als Ihr Makler können Sie zwar nicht vor solchen Unfällen bewahren, aber wir können helfen, zumindest die Folgen Ihres Unfalles abfedern. Mit einer Unfallversicherung bekommen Sie z. B. Krankenhaustagegeld, eine Invaliditätsentschädigung – und vielleicht sogar eine Unfallrente. Sie schützt sie 24 Stunden am Tag und überall auf der Welt bei nahezu jeder Tätigkeit der Sie gerade nachgehen.

Wir beraten Sie gern und machen Ihnen ein individuelles Angebot nach Ihren eigenen Bedürfnissen.

Ihr ANCORA Team!