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Das GAP beim Leasing von Maschinen und Objekten

Das GAP beim Leasing von Maschinen und Objekten

Die GAP-Versicherung (engl. Guaranteed Asset Protection) ist eine Versicherung, die bei Leasingverträgen oft empfohlen wird. Sie dient dazu, die Differenz zwischen dem Zeitwert des geleasten Fahrzeugs und dem Restbetrag des Leasingvertrags abzudecken, falls das Fahrzeug gestohlen wird oder bei einem Unfall total beschädigt wird. Ohne GAP-Versicherung müsste der Leasingnehmer diese Differenz aus eigener Tasche bezahlen, was in der Regel sehr teuer wäre. Durch den Abschluss einer GAP-Versicherung können Leasingnehmer also vor finanziellen Verlusten geschützt werden.

Wer produziert oder veredelt, braucht Maschinen im Betrieb. Mobile Maschinen sind nicht nur für Bauunternehmen und Landwirte ein wichtiges Thema. Neue Maschinen kosten gutes Geld, was sich nicht gerade angenehm auf die Liquidität eines Unternehmens auswirken kann. Es ist daher inzwischen keine Seltenheit mehr, dass auch Maschinen, Loks, Flugzeuge usw. einfach geleast werden, so wie man es vom Firmenwagen her ja bereits kennt.

Wie im Automobilbereich besteht auch beim Maschinen-Leasing eine Problemstellung bei Totalschaden oder -verlust, die man nicht übersehen sollte. Der Leasinggeber kalkuliert mit einem Zeitwert, der auf Basis der bei Antragstellung gemachten Angaben kalkuliert wurde. Aber in der Praxis kann die dann ganz anders aussehen. Müssen wegen eines Großauftrags z.B. Sonderschichten gefahren werden, kommen schnell mehr als nur ein paar Betriebsstunden mehr zusammen. Beschädigungen usw. führen dazu, dass der tatsächliche Zeitwert oft niedriger ausfällt als der kalkulierte Zeitwert der Leasingfirma. Kommt es nun zu einem Großschaden, für den die Maschinenversicherung einspringen muss, leistet diese max. den tatsächlichen Zeitwert nach den Bedingungen. Die Differenz zum kalkulierten Zeitwert des Leasinggebers (das GAP), müsste ein Unternehmen dann als Lücke (GAP) selbst aufbringen. Wir haben eine Lösung bei der man dies direkt im Vorfeld absichern kann und diese sichert Sie gegen diese Lücke ab, denn dies ist grundsätzlich möglich.

Neben den bekannten Lösungen im Kfz Bereich, können wir auch Spezialfahrzeuge wie Busse, Campingfahrzeuge, Taxen, Baumaschinen, Kräne (mobil und stationär) usw. absichern. Neben Forstmaschinen sichern wir auch mobile und stationäre Industriemaschinen ab. Selbst für Hubschrauber und Flugzeuge haben wir eine Lösung. Der Einsatzbereich ist vielfältig und Sie zahlen in der Regel eine Einmalprämie für das Objekt das Sie bei uns versichern möchten.

Auch hier sind wir sehr gerne für Ihre Fragen da, wenn Interesse an unserer Rahmenvereinbarung besteht, den Schadenfall planbarer zu machen.

Ihr ANCORA Team

Auch bei Leasingfahrzeugen – Schäden immer unverzüglich melden!

Auch bei Leasingfahrzeugen – Schäden immer unverzüglich melden!

Auch bei Leasingfahrzeugen: Schäden immer unverzüglich melden!

Wer selbstständig ist, braucht in der Regel auch ein oder mehrere Fahrzeuge. Man muss schließlich zum Kunden kommen, Waren transportieren oder aus anderen Gründen mobil sein. Fahrzeuge zu leasen kann eine angenehme, kostengünstige Lösung sein, um den eigenen Fuhrpark jung, sparsam und auch ökologisch auf der Höhe der Zeit zu halten. Läuft die Leasingzeit aus, wird der Wagen bewertet und auf mögliche Mängel hin untersucht. Mängel, die nicht nur dem der vereinbarten Laufleistung entsprechenden Verschleiß zuzuordnen sind, müssen beseitigt werden. Die Kosten dafür werden dann meist an den Leasingnehmer weitergereicht. „Kein Problem!“, denkt sich da manch einer. „Ich habe doch eine Vollkaskoversicherung!“ Mängel wie Lackschäden, Dellen, Kratzer etc. können auch tatsächlich unter den Schutz der Voll- oder auch der Teilkasko fallen. Diese würden dann etwaige Schäden abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung übernehmen. Doch an dieser Stelle gibt es in der letzten Zeit immer wieder mal Probleme und Unmut bei Kunden, die Schäden ihrer Leasingrückläufer über die Kaskoversicherung regulieren wollten und uns nicht mit ins Boot geholt haben.

Damit ein Schaden vom Versicherer reguliert werden kann, muss dieser einige Informationen haben. Dafür müssen Fragen wie „Was ist passiert?“, „Wann ist es passiert?“ und „Was wird es kosten?“ beantwortet werden können. Man muss seinem Versicherer schließlich die Möglichkeit geben, auch prüfen zu können, ob ein Schaden überhaupt versichert gewesen ist und welche nächsten Schritte er einleiten will. Weiterhin gelten zwischen Vertragspartnern immer gewisse Spielregeln: Sie zahlen Beiträge, der Versicherer zahlt versicherte Schäden. Sie erhalten alle Versicherungsunterlagen, der Versicherer korrekte Angaben zur Nutzung etc. Auch die unverzügliche Meldung von Schäden zählt zu diesen Spielregeln. Dies soll vor allem dazu dienen, dass ein Schaden kurz nach Entstehung begutachtet werden kann und über die Zeit nicht noch schlimmer wird. Die „Fahrpatina“, die so mancher Leasingrückläufer über die Jahre hinweg angesammelt hat, stammt selten von nur einem Ereignis. Meist können Beschädigungen nicht konkret zugeordnet werden und liegen für sich genommen kaum über der Selbstbeteiligung. Daher unser Rat: Melden Sie Schäden immer direkt nach dem Eintritt über uns.

Wir helfen Ihnen gerne, wenn wir die Möglichkeit dazu bekommen.
Unser Job ist es auch, Sachverhalte zu erklären.
Wir sind immer für Sie da!

Ihr ANCORA Team!

Bei Leasingfahrzeugen ebenfalls wichtig: die GAP-Deckung
Wer Leasingfahrzeuge hat, sollte im eigenen Interesse darauf achten, dass in der Kaskodeckung auch eine GAP-Deckung integriert wird. Durch Laufleistung, Verschleiß und  Fahrzeugzustand bildet sich der Wert eines Fahrzeugs. Kommt es zum Schadensfall, wird der Zeitwert grundsätzlich als Entschädigungsobergrenze angesetzt. Die Leasingbank berechnet auf Basis des Neupreises, der Laufzeit des Leasingvertrags und der jährlichen Fahrleistung allerdings einen eigenen Restleasingwert. Übersteigt dieser zum Schadenszeitpunkt den Zeitwert, entsteht eine Lücke, die Sie aus eigener Tasche füllen müssen. Die GAP-Deckung springt an dieser Stelle für Sie ein und übernimmt die Auffüllzahlung.

Der Vorteil für Sie: mehr Sicherheit!

Auch bei Leasingfahrzeugen: Schäden immer unverzüglich melden! / GAP Deckung

Auch bei Leasingfahrzeugen: Schäden immer unverzüglich melden! / GAP Deckung

Auch bei Leasingfahrzeugen: Schäden immer unverzüglich melden!

Wer selbständig ist, der braucht in der Regel auch ein oder mehrere Fahrzeuge. Man muss schließlich zum Kunden kommen, Waren transportieren oder aus anderen Gründen mobil sein. Fahrzeuge zu leasen kann eine angenehme, kostengünstige Lösung sein, den eigenen Fuhrpark jung, sparsam und auch ökologisch auf der Höhe der Zeit zu halten. Läuft die Leasingzeit aus, wird der Wagen bewertet und auf mögliche Mängel hin untersucht. Mängel, die nicht nur dem der vereinbarten Laufleistung entsprechenden Verschleiß zuzuordnen sind, müssen beseitigt werden. Die Kosten dafür werden dann meist an den Leasingnehmer, also vielleicht auch Sie, weitergereicht. „Kein Problem!“, denkt sich da mancher, „Ich habe doch eine Vollkaskoversicherung!“ Und ja, Mängel wie Lackschäden, Dellen, Kratzer etc. können tatsächlich unter den Schutz der Vollkasko oder auch der Teilkasko fallen. Diese würden dann ggf. den Schaden abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung übernehmen. Und an dieser Stelle gibt es in der letzten Zeit immer wieder einmal Probleme und Unmut bei Kunden, die Schäden ihrer Leasingrückläufer über die Kaskoversicherung regulieren wollten und uns nicht mit ins Boot geholt haben. Damit ein Schaden vom Versicherer reguliert werden kann, muss dieser einige Informationen haben. Dafür müssen Fragen wie „Was ist passiert?“, „Wann ist es passiert?“ und „Was wird es kosten?“ beantwortet werden können. Man muss seinem Versicherer schließlich die Möglichkeit geben, auch prüfen zu können, ob ein Schaden überhaupt versichert gewesen ist, und welche nächsten Schritte er einleiten will. Weiterhin gelten zwischen Vertragspartnern immer gewisse Spielregeln. Sie zahlen Beiträge, der Versicherer zahlt versicherte Schäden. Sie erhalten alle Versicherungsunterlagen, der Versicherer korrekte Angaben zur Nutzung usw. Auch die unverzügliche Meldung von Schäden zählt zu diesen Spielregeln. Dies soll vor allem dazu dienen, dass ein Schaden möglichst frisch begutachtet werden kann und der Schaden über die Zeit nicht noch schlimmer wird. Die „Fahrpatina“ der Jahre, die so mancher Leasingrückläufer angesammelt hat, stammt selten von nur einem Ereignis. Meist können Beschädigungen nicht konkret zugeordnet werden und liegen für sich genommen kaum über der Selbstbeteiligung. Daher unser Rat: Melden Sie Schäden immer direkt nach dem Eintritt über uns. Wir helfen Ihnen gerne, wenn wir die Möglichkeit dazu bekommen. Unser Job ist es auch, Sachverhalte zu erklären.

Wir sind immer für Sie da!

Ihr ANCORA Team !

Bei Leasingfahrzeugen ebenfalls wichtig: die GAP-Deckung

Wer Leasingfahrzeuge hat, sollte im eigenen Interesse Wert darauf legen, dass in der Kaskodeckung auch eine GAP-Deckung mit eingeschlossen wird. Durch Laufleistung, Verschleiß und Fahrzeugzustand bildet sich der Wert eines Fahrzeugs. Kommt es zum Schadensfall, wird dieser Zeitwert (grundsätzlich) als Entschädigungsobergrenze angesetzt. Die Leasingbank berechnet auf Basis des Neupreises, der Laufzeit des Leasingvertrags und der vereinbarten jährlichen Fahrleistung allerdings einen eigenen Restleasingwert. Übersteigt dieser zum Schadenzeitpunkt den Zeitwert, tut sich eine Lücke auf, die Sie aus eigener Tasche füllen müssen. Die GAP Deckung springt an dieser Stelle für Sie ein und übernimmt die Auffüllzahlung. Mehr kalkulierbare Sicherheit!