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Sie könnten nicht nur Opfer einer Cyberstraftat sein, sondern auch selbst haftbar gemacht werden!

Sie könnten nicht nur Opfer einer Cyberstraftat sein, sondern auch selbst haftbar gemacht werden!

Nie war es so leicht wie heute, im Internet Anleitungen und Tools für eine Cyber-Attacke zu finden. Durch den einfachen Zugang zu den Informationen kann also nicht mehr nur ein ausgewiesener IT-Experte, sondern theoretisch auch Ihr Nachbar zum Täter werden. Erwartungsgemäß wird die Internetkriminalität von Jahr zu Jahr noch weiter ansteigen.

Doch neben den enormen Schadenshöhen, die auf einen selbst zukommen können, gibt es noch weitere Gefahren, die die Internetkriminalität mit sich bringt. Wird man beispielsweise selbst Opfer eines Datendiebstahls und werden hierbei womöglich auch persönliche Kundendaten entwendet, kann man hierfür haftbar gemacht werden. Kann dann vor Gericht der Nachweis erbracht werden, dass man die Daten nicht entsprechend gesichert und dem Täter den Zugang ermöglicht hat, werden die Schadensersatzforderungen des geschädigten Dritten nicht lange auf sich warten lassen.

Sie sehen: Aus einem Opfer kann somit schnell ein Mitschuldiger werden. Denn die Rechtsprechung vertritt in dieser Sache einen klaren Standpunkt: Wer zum Beispiel durch unzureichende Sicherung seines Datenbestandes eine Schädigung eines Dritten begünstigt, ist Mitschuldiger (siehe u. a. auch IT-Sicherheitsgesetz, EU-Datenschutzgrundverordnung § 202a ff. StGB).

Möchten Sie Ihr Unternehmen ernsthaft vor den finanziellen Folgen von Cyber-Risiken schützen, müssen sowohl Eigen- als auch Fremdschäden abgesichert werden. Die Versicherungswirtschaft hat mittlerweile entsprechend reagiert und passende Tarife entwickelt. Weiter Informationen finden Sie unter unserer Themenseite CYBER Schutz.

Die Arten der Cyber-Kriminalität sind vielfältig und werden im Laufe der Zeit leider immer umfangreicher:

Laut statistischem Bundesamt gab es bereits im Jahr 2019 über 100.500 polizeilich erfasste Fälle von Cyber-Kriminalität in Deutschland, die einen Schaden von mehreren hundert Millionen Euro verursacht haben.

Unter den Begriff Cyber Kriminalität fallen unter anderem die folgenden Punkte:

  • Mailbomben (organisiertes Verschicken einer Vielzahl von Mails, die zu Serverüberlastungen führen)
  • DoS-Attacke (Denial of Service: Dienstblockade aufgrund einer Überlastung von Infrastruktursystemen)
  • Datenmissbrauch (betrügerischer Missbrauch von sensiblen Daten, z. B. Bankverbindung) • Datensabotage (Beschädigung, Veränderung oder Löschen von Daten)
  • digitale Erpressung (z. B. Blockade eines Rechners, die erst gegen Bezahlung aufgehoben wird oder angedrohte Veröffentlichung sensibler Kundendaten)

Wir helfen Ihnen gerne, den für Sie passenden Schutz zu finden.

Kommen Sie bitte einfach auf uns zu.

Ihr ANCORA Team!

Versicherungsschutz gegen die DSGVO?

Versicherungsschutz gegen die DSGVO?

Die DSGVO ist nun bereits seit über einem Monat in Kraft…..
Regelmäßig werden wir von Kunden gefragt, ob man sich „dagegen“ nicht versichern könne. Darauf möchten wir in dieser Ausgabe unseres Newsletters gerne eingehen. Das große Damoklesschwert über ihrem Haupt besteht natürlich in den Strafen, die bei einem Verstoß verhängt werden können. Daher ist es sicher das sinnvollste, wenn wir uns erst einmal bewusst machen, welche Geldforderungen durch Datenschutzverstöße überhaupt entstehen können. Da hätten wir:

• die bereits angesprochenen Geldstrafen
• die Kosten einer Abmahnung, die einen „versierte Anwälte“ bescheren können
• konkrete Schadenersatzforderungen eines Geschädigten

Das sind also mindestens drei mögliche Flanken, von denen Gefahr droht. In mancher Versicherungsproduktschmiede hat man sich dieser Verunsicherung angenommen und spezielle Produktlösungen entwickelt bzw. Produkte entsprechend erweitert. Bewusst möchten wir hier den Bereich der Betriebshaftpflicht ausklammern, der – unabhängig vom Anbieter – schon seit Jahren Lösungen für Vermögensschäden, die aus der Verletzung von Datenschutzvorschriften resultieren, bietet. Diese konkreten Drittschäden sind daher wohl das kleinste Problem. Unternehmenslenker gehen bei einem zu laxen Umgang mit den neuen Regeln des Datenschutzes ein hohes Risiko ein, da sie auch bei einer solchen Pflichtverletzung persönlich für die Schäden haften müssen, die sie ihrem Unternehmen zufügen. Auch interne Datenschutzbeauftragte können unter Umständen persönlich zur Rechenschaft gezogen werden, falls personenbezogene Daten nicht entsprechend der gesetzlichen Regelungen verarbeitet werden. Da im Alltag die meisten Fehler passieren – zumeist von Mitarbeitern, die durch ihre Aufgaben selbst nicht so dicht am Datenschutz angesiedelt sind – ist es unverzichtbar, Belegschaften möglichst gut auf die Herausforderungen des Datenschutzes vorzubereiten. Ein Versicherer springt hier für Sie in die Bresche
und bietet Ihren Mitarbeitern Zugang zu einem E-LearningPortal, in dem Erklärvideos für die Arbeit mit personenbezogenen Daten angeboten werden und jeder Mitarbeiter eine Art „Datenschutzführerschein“ machen kann. Zumindest Kapitalgesellschaften steht diese neue Möglichkeit offen. Da die DSGVO ein rechtliches Thema ist, überrascht es sicherlich nicht, dass auch einer der großen Rechtsschutzversicherer eine alleinstehende Lösung entwickelt hat. Diese bündelt die wichtigsten Leistungen für rechtliche Konflikte rund um das Thema Datenschutz. So bietet beispielsweise der enthaltene Daten- und Verwaltungs-Rechtsschutz juristische Unterstützung, wenn das Unternehmen bezichtigt wird, unerlaubt Kundendaten weitergegeben zu haben. Der enthaltene Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz wiederum bietet einen Kostenschutz in Bußgeld und Strafverfahren, wenn es um Pflichtverletzungen aus Datenschutzbestimmungen geht. Der zusätzlich enthaltene Deckungsklage-Rechtsschutz für eine bestehende CyberPolice rundet das Produkt ab.

Gerne beraten wir Sie!

Weitere Informationen bzw. unseren Newsletter finden Sie unter unserer NEWSLETTER Seite.

Ihr ANCORA TEAM!