von Andreas Kaerger | Juni 15, 2018 | Allgemein
Unser ServiceApp steht nun für alle zum kostenlosen download zur Verfügung!
In Zusammenarbeit mit der VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG haben wir eine ServiceApp für Sie entwickelt.
Mit der App können Sie
- einen Schaden schnell und unkompliziert melden. Einfach eine Sprachnachricht, Fotos oder Video erstellen und uns senden. So können Sie z.B. am Unfallort mit Ihrem Unfallgegner ein Sprachprotokoll aufnehmen – und das Ganze sehr unkompliziert. Und der Schadenort wird gleich mitgeliefert.
- uns beauftragen, eine Rechnung oder Police zu prüfen – egal ob diese über uns abgeschlossen wurde oder nicht. Einfach abfotografieren und uns zusenden. Wir melden uns – garantiert.
- Push-Nachrichten von uns empfangen, mithilfe derer wir Sie über Neuigkeiten, Wissenswertes oder wichtige Veränderungen informieren können.
- jederzeit mobil auf die große Auswahl an ANCORA Landingpages zugreifen, dir wir Ihnen zur Verfügung stellen um sich in speziellen Themen zu informieren.
- und natürlich ganz unkompliziert eine Beratung von uns anfordern – ein Klick und wir melden uns bei Ihnen!
- uns natürlich jederzeit über die Kontaktdaten erreichen.
- Links zu unseren Online Rechnern aufrufen und bequem eine Versicherung abschließen oder über Prämien informieren.
Wie kommen Sie an unser App?
Dies ist wie gewohnt bei den jeweiligen Stores im Internet kostenfrei zu erhalten:
Nach der Installation der ServiceApp müssen Sie nur einmalig eine Anmeldung vornehmen:


Code: ancora(Bitte Groß-und Kleinschreibung beachten)


Benutzername: VEMA
Code: ancora(Bitte Groß-und Kleinschreibung beachten)
Gerne stehen wir Ihnen bei eventuellen Fragen zur Verfügung.
Ihr ANCORA Team!
von Andreas Kaerger | Mai 25, 2018 | Allgemein
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz gilt bereits seit Anfang des Jahres. In Gesprächen mit gewerblichen Kunden stellen wir immer wieder fest, dass noch sehr viel Unsicherheit besteht, wie es sich konkret für den einzelnen Betrieb auswirkt.
Wie ist das mit dem verdoppelten Umwandlungsbetrag?
Ist die arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente für Geringverdiener ein Muss oder ein Kann?
Und wie ist das mit der Arbeitgeberzuschusspflicht für bestehende Direktversicherungen bzw./und andere bereits bestehende bAV-Verträge in anderen Durchführungswegen?
All das sollten Sie und Ihre zuständigen Mitarbeiter im Personalwesen wissen, damit Sie sich rechtlich korrekt verhalten und eventuell aufkommende Fragen anderer Mitarbeiter korrekt beantworten können. Sehr gern nehmen wir uns die Zeit, Sie über die Inhalte des Gesetzes und seine Auswirkungen auf Ihr Haus aufzuklären. Vermeiden Sie unnötige Risiken, kommen Sie Ihrer Informationspflicht nach und präsentieren Sie sich Ihrer Belegschaft als der zuverlässige Arbeitgeber, der Sie sind. Wir helfen Ihnen gerne mit Fachinformationen und praktischer Hilfe in der Umsetzung. Kontaktieren Sie uns einfach in dieser Sache.
Ihr ANCORA Team !
von Andreas Kaerger | Feb. 7, 2018 | Allgemein
Wir haben einen elektronischen Kundenordner für Sie auf dem Smartphone, Tablett oder im Internet!
Sollten Sie Ihre Versicherungen jederzeit zur Hand haben wollen, so nutzen Sie unseren kostenlosen Zugang über das WEB APP Simplr. Die Anmeldung ist einfach und jederzeit von Ihrem Mobiltelefon einzurichten. Sie können dann über Ihren gesicherten Zugang alle Versicherungen speichern und haben diese jederzeit auch auf Ihrem Handy dabei.
Probieren Sie es einfach einmal unter aus unter:
https://www.maklerinfo.biz/simplr/register/001116/
von Andreas Kaerger | Sep. 28, 2017 | Allgemein
Auch Gesellschafter-Geschäftsführer haften privat…!
Ein großer Teil der GmbHs im Land sind ausschließlich inhabergeführt. Denn die Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird normalerweise gerade dafür gegründet, dass die persönliche private Haftung des Selbstständigen außen vor ist. § 13 Abs. 2 GmbH-Gesetz verspricht, dass die Haftung im Außenverhältnis auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt ist. Doch welche Regelungen greifen im Innenverhältnis? § 43 Abs. 2 GmbHG regelt hier: „Geschäftsführer, welche ihre Obliegenheiten verletzen, haften der Gesellschaft solidarisch für den entstandenen Schaden.“ Die Gesellschaft – als eigenständige juristische Rechtsperson – kann also Schadenersatzansprüche an den Geschäftsführer stellen. Eine Unterscheidung zwischen angestelltem Geschäftsführer und Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) kennt das Gesetz nicht. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die Rechtsprechung in den letzten Jahren stark dazu tendiert, Gläubigern der GmbH eine direkte Inanspruchnahme des Geschäftsführers zu ermöglichen, wenn dessen Fehler ursächlich für z. B. einen Forderungsausfall war. Ein Widerspruch zur beschränkten Haftung des Unternehmens ist dies natürlich nicht, da ja das Vermögen des Verantwortlichen herangezogen wird. Muss sich im schlimmsten Fall ein Insolvenzverwalter der weiteren Geschicke der Firma annehmen, wird dieser natürlich alle Möglichkeiten ausloten, an die nötigen Finanzmittel zu gelangen. Der ursprüngliche Zweck der GmbH, das private Vermögen zu schützen, kann dann dahin sein. Vielen Gesellschafter-Geschäftsführern ist diese Problematik nicht bewusst! Eine D & O Versicherung („Directors & Officers“ oder auch „Managerhaftpflicht“) kann für einen solchen Fall die Rettung sein. Dieser sinnvolle Haftpflichtschutz prüft, ob ein rechtlicher Anspruch gegen den Geschäftsführer besteht und kommt im Rahmen der Versicherungssumme ggf. auch dafür auf. Bei ausreichend hoher Versicherungssumme bleibt das Privatvermögen verschont. Ein solcher Vertrag kann von jeder Kapitalgesellschaft abgeschlossen werden. Versichert sind im Vertragsrahmen alle geschäftsführenden Organe. Die D & O Versicherung ersetzt der Gesellschaft den verursachten Schaden. Eine Win-win-Situation für alle Beteiligten. Übrigens: Im Falle einer Unternehmensinsolvenz kann es schnell dazu kommen, dass Beiträge zur Versicherung nicht mehr gezahlt werden. Der Versicherungsschutz kann dann gefährdet sein. Angestellte Entscheider können diese Gefahr umgehen, indem sie selbst eine personenbezogene Absicherung abschließen. Das Haftungspotential als Führungskraft ist enorm. Setzen Sie Ihr privates Lebenswerk daher nicht aufs Spiel!
Hier kann ein GGF persönlich haften:
- Aufklärungspflichten gegenüber Vertragspartnern bei drohender Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft werden verletzt
- Jahresabschluss nicht rechtzeitig oder unzutreffend erstellt; bei entsprechender rechtzeitiger Kenntnis oder fehlerfreier Erstellung hätte der Vertragspartner die Geschäftsbeziehung abgebrochen
- Schädigung von Arbeitnehmern, Sozialversicherungsträgern und der Bundesagentur für Arbeit wegen verspäteter Insolvenzantragsstellung
- unzureichende Ausstattung mit nötigem Kapital (Unterkapitalisierung) • Vorgeben einer tatsächlich nicht vorhandenen Solvenz des Unternehmens im Rechtsverkehr
Unser aktueller D+O Rechner ermöglicht Ihnen schnell eine Prämie für das Risiko zu ermitteln.
https://ancora-gmbh.do-rechner.de
Ihr ANCORA Team !
von Andreas Kaerger | Sep. 26, 2017 | Allgemein
Auch bei Leasingfahrzeugen: Schäden immer unverzüglich melden!
Wer selbständig ist, der braucht in der Regel auch ein oder mehrere Fahrzeuge. Man muss schließlich zum Kunden kommen, Waren transportieren oder aus anderen Gründen mobil sein. Fahrzeuge zu leasen kann eine angenehme, kostengünstige Lösung sein, den eigenen Fuhrpark jung, sparsam und auch ökologisch auf der Höhe der Zeit zu halten. Läuft die Leasingzeit aus, wird der Wagen bewertet und auf mögliche Mängel hin untersucht. Mängel, die nicht nur dem der vereinbarten Laufleistung entsprechenden Verschleiß zuzuordnen sind, müssen beseitigt werden. Die Kosten dafür werden dann meist an den Leasingnehmer, also vielleicht auch Sie, weitergereicht. „Kein Problem!“, denkt sich da mancher, „Ich habe doch eine Vollkaskoversicherung!“ Und ja, Mängel wie Lackschäden, Dellen, Kratzer etc. können tatsächlich unter den Schutz der Vollkasko oder auch der Teilkasko fallen. Diese würden dann ggf. den Schaden abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung übernehmen. Und an dieser Stelle gibt es in der letzten Zeit immer wieder einmal Probleme und Unmut bei Kunden, die Schäden ihrer Leasingrückläufer über die Kaskoversicherung regulieren wollten und uns nicht mit ins Boot geholt haben. Damit ein Schaden vom Versicherer reguliert werden kann, muss dieser einige Informationen haben. Dafür müssen Fragen wie „Was ist passiert?“, „Wann ist es passiert?“ und „Was wird es kosten?“ beantwortet werden können. Man muss seinem Versicherer schließlich die Möglichkeit geben, auch prüfen zu können, ob ein Schaden überhaupt versichert gewesen ist, und welche nächsten Schritte er einleiten will. Weiterhin gelten zwischen Vertragspartnern immer gewisse Spielregeln. Sie zahlen Beiträge, der Versicherer zahlt versicherte Schäden. Sie erhalten alle Versicherungsunterlagen, der Versicherer korrekte Angaben zur Nutzung usw. Auch die unverzügliche Meldung von Schäden zählt zu diesen Spielregeln. Dies soll vor allem dazu dienen, dass ein Schaden möglichst frisch begutachtet werden kann und der Schaden über die Zeit nicht noch schlimmer wird. Die „Fahrpatina“ der Jahre, die so mancher Leasingrückläufer angesammelt hat, stammt selten von nur einem Ereignis. Meist können Beschädigungen nicht konkret zugeordnet werden und liegen für sich genommen kaum über der Selbstbeteiligung. Daher unser Rat: Melden Sie Schäden immer direkt nach dem Eintritt über uns. Wir helfen Ihnen gerne, wenn wir die Möglichkeit dazu bekommen. Unser Job ist es auch, Sachverhalte zu erklären.
Wir sind immer für Sie da!
Ihr ANCORA Team !
Bei Leasingfahrzeugen ebenfalls wichtig: die GAP-Deckung
Wer Leasingfahrzeuge hat, sollte im eigenen Interesse Wert darauf legen, dass in der Kaskodeckung auch eine GAP-Deckung mit eingeschlossen wird. Durch Laufleistung, Verschleiß und Fahrzeugzustand bildet sich der Wert eines Fahrzeugs. Kommt es zum Schadensfall, wird dieser Zeitwert (grundsätzlich) als Entschädigungsobergrenze angesetzt. Die Leasingbank berechnet auf Basis des Neupreises, der Laufzeit des Leasingvertrags und der vereinbarten jährlichen Fahrleistung allerdings einen eigenen Restleasingwert. Übersteigt dieser zum Schadenzeitpunkt den Zeitwert, tut sich eine Lücke auf, die Sie aus eigener Tasche füllen müssen. Die GAP Deckung springt an dieser Stelle für Sie ein und übernimmt die Auffüllzahlung. Mehr kalkulierbare Sicherheit!
von Andreas Kaerger | Aug. 30, 2017 | Allgemein
Unternehmen können aus der Nutzung von Drohnen großes Potenzial schöpfen. Denn Quadrocopter & Co. sind nicht nur für Freizeitpiloten geeignet, sondern erleichtern auch den Betriebsalltag. Doch unabhängig davon, ob man die Flugobjekte privat oder gewerblich einsetzt: Eine Drohnen Versicherung ist unentbehrlich.
Drohne gewerblich nutzen
Drohnen sind nicht nur für große Firmen aus der Logistikbranche attraktiv. Denn die unbemannten Fluggeräte sind vielseitig einsetzbar und reduzieren die Verletzungsgefahr. So lassen sie sich beispielsweise für Wartungsarbeiten in großer Höhe verwenden, die für Mitarbeiter ein hohes Risiko bergen. Gleiches gilt für die Überprüfung und Instandhaltung von Gebäuden auf dem Firmengelände, wo ebenfalls Drohnen zum Einsatz kommen können. Die Nutzung der Geräte ist somit auch für mittelständische Unternehmen profitabel.
Doch das Fliegen einer Drohne ist risikobehaftet. Der Gesetzgeber weiß um diese Gefahr und legt in § 43 des Luftverkehrsgesetzes Verpflichtungen für den Halter eines Luftfahrzeugs fest. Ein Drohnenbesitzer muss „zur Deckung seiner Haftung auf Schadensersatz […] eine Haftpflichtversicherung in einer durch Rechtsverordnung zu bestimmenden Höhe zu unterhalten“.
Private Haftpflicht keine Option
Unabhängig davon, ob man eine Drohne gewerblich nutzen möchte oder nur privat einsetzt, ist eine Drohnen Versicherung gesetzlich vorgeschrieben. Lediglich die private Indoor-Nutzung ist von dieser Verpflichtung ausgeschlossen. Im Freien sollten Quadrocopter und Co. aber nie ohne entsprechenden Versicherungsschutz abheben.
Die Gefahren der Luftfahrt sind immens. Ein kleiner Bedienungsfehler reicht aus, um eine Kollision mit einem anderen Luftfahrzeug zu bewirken oder auf ein Auto zu fallen. Im schlimmsten Fall kann eine Drohne sogar eine Person am Boden verletzen. Dabei liegt der Schaden schnell in Millionenhöhe. Selbst wenn Mitarbeiter spezielle Schulungen für das Fliegen von Drohnen erhalten, sind Bedienungsfehler nicht auszuschließen. Ohne die passende Versicherung ist der Einsatz der Fluggeräte also überaus riskant.
Die Versicherung einer Drohne kann zwar prinzipiell über die private Haftpflichtversicherung laufen, doch für die gewerbliche Nutzung ist das keine Option. Außerdem kann die die Leistung verweigert werden, wenn ein Unfall durch äußere Umstände zustande kommt.
Das sollte eine gewerbliche Drohnen Versicherung bieten
Unternehmen müssen also eine autonome Versicherung für Drohnen abschließen. Die Kosten belaufen sich hierbei auf etwa 100 bis 200 Euro jährlich, abhängig von der Leistung. Für mittelständische Unternehmen sollten folgende Aspekte einer Drohnen Versicherung von Relevanz sein:
- Beliebige Drohnenanzahl: Nicht für jedes Fluggerät soll eine eigene Versicherung abgeschlossen werden.
- Beliebige Pilotenanzahl: Mehr als ein Mitarbeiter soll die Drohne(n) fliegen dürfen.
- Fliegen an jedem Ort: Das Einsatzgebiet der Drohne soll sich nicht nur auf Modellflugplätze beschränken.
- Eine Schadensdeckung von mehreren Millionen Euro: Wenn Menschen verletzt werden, soll das nicht zum Bankrott des Unternehmens führen.
- Auch Foto- und Videoflüge mitversichert: Gerade im gewerblichen Einsatz möchte man auch Aufzeichnungen machen und etwas dokumentieren.
- Autonomer Betrieb abgedeckt: Wenn bestimmte Flugmanöver regelmäßig wiederholt werden sollen, ist dieser Punkt von Bedeutung.Wenn ein Unternehmen spezielle Anforderungen stellt, wie etwa die Nutzung besonders schwerer Fluggeräte in der Vermessungstechnik, kann man besondere Vereinbarungen abschließen.
Das Rundum-sorglos-Paket
Unternehmen genügt eine Drohnen Haftpflichtversicherung aber in der Regel nicht. Denn Schäden bzw. Reparaturkosten am Gerät selbst sind nicht mitversichert. Für den Fall, dass die Drohne etwa auf freiem Feld abstürzt und im Anschluss nicht mehr flugtauglich ist, muss das Unternehmen selber für die anfallenden Kosten aufkommen und sich ggf. ein Ersatzgerät beschaffen.
Eine gewerbliche Kaskoversicherung kann bei einem solchen Szenario Abhilfe verschaffen. Denn diese deckt neben den Haftpflichtleistungen auch Schäden am Gerät selbst ab. Im Falle eines Verlusts der Drohne, welcher sich gerade in naturbelassenem Terrain ereignen kann, greift die Kaskoversicherung ebenfalls. Das Rundum-sorglos-Paket ist vor allem dann zu empfehlen, wenn die Mitarbeiter eines Unternehmens wenig Erfahrung mit dem Steuern von Drohnen besitzen. Auch wenn dieser Versicherungsschutz etwa doppelt so teure Tarife mit sich bringt, kann man mit einer zusätzlichen Drohnen Kaskoversicherung nahezu jedes Luftfahrtrisiko abdecken.
Seit April 2017 ist dank Inkrafttreten der neuen Drohnenverordnung grundsätzlich keine Erlaubnis mehr nötig, um eine Drohne gewerblich zu nutzen. Allerdings sind Geräte mit einem Gewicht ab fünf Kilogramm von dieser Neuregelung, die zur Förderung innovativer Technologie aufgestellt wurde, ausgeschlossen. Die Kennzeichnungspflicht gilt weiterhin für alle Arten von Drohnen.
Das macht eine gute Drohnen Versicherung aus
- Alle Arten von Geräten und Einsätzen werden durch die Versicherung abgedeckt.
- Eine gewerbliche Nutzung von Drohnen bis fünf Kilogramm ist auch ohne Erlaubnis möglich.
- Der Versicherungsschutz ist in Sachen Umfang und Leistungen genau auf die individuellen Anforderungen des Unternehmens zugeschnitten.
- Die jährlichen Kosten der Haftpflichtversicherung befinden sich im niedrigen dreistelligen Bereich.
- Wenn teure Geräte zum Einsatz kommen, lohnt es sich, eine Kaskoversicherung als Ergänzung zur Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer speziellen Website unter www.drohnenversicherung.eu
Ihr ANCORA Team!