von Andreas Kaerger | Dez. 21, 2018 | Allgemein

Wir bedanken uns sehr herzlich für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen im ausklingenden Jahr 2018.
Ihnen und Ihrer Familie möchte wir glückliche, ruhige und gesegnete Weihnachten
sowie ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr wünschen !
Ihr ANCORA Team !
von Andreas Kaerger | Aug. 29, 2018 | Allgemein, gewerbliche Kunden
Die DSGVO ist nun bereits seit über einem Monat in Kraft…..
Regelmäßig werden wir von Kunden gefragt, ob man sich „dagegen“ nicht versichern könne. Darauf möchten wir in dieser Ausgabe unseres Newsletters gerne eingehen. Das große Damoklesschwert über ihrem Haupt besteht natürlich in den Strafen, die bei einem Verstoß verhängt werden können. Daher ist es sicher das sinnvollste, wenn wir uns erst einmal bewusst machen, welche Geldforderungen durch Datenschutzverstöße überhaupt entstehen können. Da hätten wir:
• die bereits angesprochenen Geldstrafen
• die Kosten einer Abmahnung, die einen „versierte Anwälte“ bescheren können
• konkrete Schadenersatzforderungen eines Geschädigten
Das sind also mindestens drei mögliche Flanken, von denen Gefahr droht. In mancher Versicherungsproduktschmiede hat man sich dieser Verunsicherung angenommen und spezielle Produktlösungen entwickelt bzw. Produkte entsprechend erweitert. Bewusst möchten wir hier den Bereich der Betriebshaftpflicht ausklammern, der – unabhängig vom Anbieter – schon seit Jahren Lösungen für Vermögensschäden, die aus der Verletzung von Datenschutzvorschriften resultieren, bietet. Diese konkreten Drittschäden sind daher wohl das kleinste Problem. Unternehmenslenker gehen bei einem zu laxen Umgang mit den neuen Regeln des Datenschutzes ein hohes Risiko ein, da sie auch bei einer solchen Pflichtverletzung persönlich für die Schäden haften müssen, die sie ihrem Unternehmen zufügen. Auch interne Datenschutzbeauftragte können unter Umständen persönlich zur Rechenschaft gezogen werden, falls personenbezogene Daten nicht entsprechend der gesetzlichen Regelungen verarbeitet werden. Da im Alltag die meisten Fehler passieren – zumeist von Mitarbeitern, die durch ihre Aufgaben selbst nicht so dicht am Datenschutz angesiedelt sind – ist es unverzichtbar, Belegschaften möglichst gut auf die Herausforderungen des Datenschutzes vorzubereiten. Ein Versicherer springt hier für Sie in die Bresche
und bietet Ihren Mitarbeitern Zugang zu einem E-LearningPortal, in dem Erklärvideos für die Arbeit mit personenbezogenen Daten angeboten werden und jeder Mitarbeiter eine Art „Datenschutzführerschein“ machen kann. Zumindest Kapitalgesellschaften steht diese neue Möglichkeit offen. Da die DSGVO ein rechtliches Thema ist, überrascht es sicherlich nicht, dass auch einer der großen Rechtsschutzversicherer eine alleinstehende Lösung entwickelt hat. Diese bündelt die wichtigsten Leistungen für rechtliche Konflikte rund um das Thema Datenschutz. So bietet beispielsweise der enthaltene Daten- und Verwaltungs-Rechtsschutz juristische Unterstützung, wenn das Unternehmen bezichtigt wird, unerlaubt Kundendaten weitergegeben zu haben. Der enthaltene Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz wiederum bietet einen Kostenschutz in Bußgeld und Strafverfahren, wenn es um Pflichtverletzungen aus Datenschutzbestimmungen geht. Der zusätzlich enthaltene Deckungsklage-Rechtsschutz für eine bestehende CyberPolice rundet das Produkt ab.
Gerne beraten wir Sie!
Weitere Informationen bzw. unseren Newsletter finden Sie unter unserer NEWSLETTER Seite.
Ihr ANCORA TEAM!
von Andreas Kaerger | Juni 15, 2018 | Allgemein
Unser ServiceApp steht nun für alle zum kostenlosen download zur Verfügung!
In Zusammenarbeit mit der VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG haben wir eine ServiceApp für Sie entwickelt.
Mit der App können Sie
- einen Schaden schnell und unkompliziert melden. Einfach eine Sprachnachricht, Fotos oder Video erstellen und uns senden. So können Sie z.B. am Unfallort mit Ihrem Unfallgegner ein Sprachprotokoll aufnehmen – und das Ganze sehr unkompliziert. Und der Schadenort wird gleich mitgeliefert.
- uns beauftragen, eine Rechnung oder Police zu prüfen – egal ob diese über uns abgeschlossen wurde oder nicht. Einfach abfotografieren und uns zusenden. Wir melden uns – garantiert.
- Push-Nachrichten von uns empfangen, mithilfe derer wir Sie über Neuigkeiten, Wissenswertes oder wichtige Veränderungen informieren können.
- jederzeit mobil auf die große Auswahl an ANCORA Landingpages zugreifen, dir wir Ihnen zur Verfügung stellen um sich in speziellen Themen zu informieren.
- und natürlich ganz unkompliziert eine Beratung von uns anfordern – ein Klick und wir melden uns bei Ihnen!
- uns natürlich jederzeit über die Kontaktdaten erreichen.
- Links zu unseren Online Rechnern aufrufen und bequem eine Versicherung abschließen oder über Prämien informieren.
Wie kommen Sie an unser App?
Dies ist wie gewohnt bei den jeweiligen Stores im Internet kostenfrei zu erhalten:
Nach der Installation der ServiceApp müssen Sie nur einmalig eine Anmeldung vornehmen:


Code: ancora(Bitte Groß-und Kleinschreibung beachten)


Benutzername: VEMA
Code: ancora(Bitte Groß-und Kleinschreibung beachten)
Gerne stehen wir Ihnen bei eventuellen Fragen zur Verfügung.
Ihr ANCORA Team!
von Andreas Kaerger | Mai 25, 2018 | Allgemein
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz gilt bereits seit Anfang des Jahres. In Gesprächen mit gewerblichen Kunden stellen wir immer wieder fest, dass noch sehr viel Unsicherheit besteht, wie es sich konkret für den einzelnen Betrieb auswirkt.
Wie ist das mit dem verdoppelten Umwandlungsbetrag?
Ist die arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente für Geringverdiener ein Muss oder ein Kann?
Und wie ist das mit der Arbeitgeberzuschusspflicht für bestehende Direktversicherungen bzw./und andere bereits bestehende bAV-Verträge in anderen Durchführungswegen?
All das sollten Sie und Ihre zuständigen Mitarbeiter im Personalwesen wissen, damit Sie sich rechtlich korrekt verhalten und eventuell aufkommende Fragen anderer Mitarbeiter korrekt beantworten können. Sehr gern nehmen wir uns die Zeit, Sie über die Inhalte des Gesetzes und seine Auswirkungen auf Ihr Haus aufzuklären. Vermeiden Sie unnötige Risiken, kommen Sie Ihrer Informationspflicht nach und präsentieren Sie sich Ihrer Belegschaft als der zuverlässige Arbeitgeber, der Sie sind. Wir helfen Ihnen gerne mit Fachinformationen und praktischer Hilfe in der Umsetzung. Kontaktieren Sie uns einfach in dieser Sache.
Ihr ANCORA Team !
von Andreas Kaerger | Feb. 7, 2018 | Allgemein
Wir haben einen elektronischen Kundenordner für Sie auf dem Smartphone, Tablett oder im Internet!
Sollten Sie Ihre Versicherungen jederzeit zur Hand haben wollen, so nutzen Sie unseren kostenlosen Zugang über das WEB APP Simplr. Die Anmeldung ist einfach und jederzeit von Ihrem Mobiltelefon einzurichten. Sie können dann über Ihren gesicherten Zugang alle Versicherungen speichern und haben diese jederzeit auch auf Ihrem Handy dabei.
Probieren Sie es einfach einmal unter aus unter:
https://www.maklerinfo.biz/simplr/register/001116/
von Andreas Kaerger | Sep. 28, 2017 | Allgemein
Auch Gesellschafter-Geschäftsführer haften privat…!
Ein großer Teil der GmbHs im Land sind ausschließlich inhabergeführt. Denn die Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird normalerweise gerade dafür gegründet, dass die persönliche private Haftung des Selbstständigen außen vor ist. § 13 Abs. 2 GmbH-Gesetz verspricht, dass die Haftung im Außenverhältnis auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt ist. Doch welche Regelungen greifen im Innenverhältnis? § 43 Abs. 2 GmbHG regelt hier: „Geschäftsführer, welche ihre Obliegenheiten verletzen, haften der Gesellschaft solidarisch für den entstandenen Schaden.“ Die Gesellschaft – als eigenständige juristische Rechtsperson – kann also Schadenersatzansprüche an den Geschäftsführer stellen. Eine Unterscheidung zwischen angestelltem Geschäftsführer und Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) kennt das Gesetz nicht. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die Rechtsprechung in den letzten Jahren stark dazu tendiert, Gläubigern der GmbH eine direkte Inanspruchnahme des Geschäftsführers zu ermöglichen, wenn dessen Fehler ursächlich für z. B. einen Forderungsausfall war. Ein Widerspruch zur beschränkten Haftung des Unternehmens ist dies natürlich nicht, da ja das Vermögen des Verantwortlichen herangezogen wird. Muss sich im schlimmsten Fall ein Insolvenzverwalter der weiteren Geschicke der Firma annehmen, wird dieser natürlich alle Möglichkeiten ausloten, an die nötigen Finanzmittel zu gelangen. Der ursprüngliche Zweck der GmbH, das private Vermögen zu schützen, kann dann dahin sein. Vielen Gesellschafter-Geschäftsführern ist diese Problematik nicht bewusst! Eine D & O Versicherung („Directors & Officers“ oder auch „Managerhaftpflicht“) kann für einen solchen Fall die Rettung sein. Dieser sinnvolle Haftpflichtschutz prüft, ob ein rechtlicher Anspruch gegen den Geschäftsführer besteht und kommt im Rahmen der Versicherungssumme ggf. auch dafür auf. Bei ausreichend hoher Versicherungssumme bleibt das Privatvermögen verschont. Ein solcher Vertrag kann von jeder Kapitalgesellschaft abgeschlossen werden. Versichert sind im Vertragsrahmen alle geschäftsführenden Organe. Die D & O Versicherung ersetzt der Gesellschaft den verursachten Schaden. Eine Win-win-Situation für alle Beteiligten. Übrigens: Im Falle einer Unternehmensinsolvenz kann es schnell dazu kommen, dass Beiträge zur Versicherung nicht mehr gezahlt werden. Der Versicherungsschutz kann dann gefährdet sein. Angestellte Entscheider können diese Gefahr umgehen, indem sie selbst eine personenbezogene Absicherung abschließen. Das Haftungspotential als Führungskraft ist enorm. Setzen Sie Ihr privates Lebenswerk daher nicht aufs Spiel!
Hier kann ein GGF persönlich haften:
- Aufklärungspflichten gegenüber Vertragspartnern bei drohender Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft werden verletzt
- Jahresabschluss nicht rechtzeitig oder unzutreffend erstellt; bei entsprechender rechtzeitiger Kenntnis oder fehlerfreier Erstellung hätte der Vertragspartner die Geschäftsbeziehung abgebrochen
- Schädigung von Arbeitnehmern, Sozialversicherungsträgern und der Bundesagentur für Arbeit wegen verspäteter Insolvenzantragsstellung
- unzureichende Ausstattung mit nötigem Kapital (Unterkapitalisierung) • Vorgeben einer tatsächlich nicht vorhandenen Solvenz des Unternehmens im Rechtsverkehr
Unser aktueller D+O Rechner ermöglicht Ihnen schnell eine Prämie für das Risiko zu ermitteln.
https://ancora-gmbh.do-rechner.de
Ihr ANCORA Team !