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Urlaubszeit – die schönste Zeit im Jahr!

Urlaubszeit – die schönste Zeit im Jahr!

Trotzdem: vor und auch während einer Reise kann viel Unvorhergesehenes passieren. Schnell führt eine Krankheit, ein Unfall oder ein anderes Ereignis dazu, dass eine gebuchte Reise nicht angetreten werden kann oder abgebrochen werden muss. Insbesondere vor dem aktuellen Hintergrund der COVID-19 Pandemie sollten Sie über eine ausreichende Reiseversicherung nachdenken.

Erkrankungen im Ausland können finanzielle Probleme verursachen. Denn im Ausland ist durch die eigene Krankenversicherung nur bedingt Versicherungsschutz gegeben.

Sorgen Sie mit einem individuellen Reiseversicherungspaket dafür, dass Sie Ihren Urlaub sorglos genießen können.

Besuchen Sie für ausführliche Informationen unser Themenseite / Landingpage zu diesem Thema.

Ihr ANCORA Team berät Sie gerne.

Pedelec oder E-Bike?

Pedelec oder E-Bike?

Etwa jedes zehnte in Deutschland verkaufte Fahrrad zählt zur Gruppe der Pedelecs bzw. E-Bikes. Wie es zu diesem etwas überraschenden Megatrend kam, kann niemand wirklich erklären – aber diese Fahrräder mit elektrischem Zusatzmotor scheinen sich im Straßenbild als feste Größe zu etablieren. Sind es derzeit überwiegend die „Silver Ager“, die diese bequeme Möglichkeit der Fortbewegung nutzen, entdecken zunehmend auch jüngere Menschen im städtischen Umfeld diese Alternative zu U-Bahn und Auto.

Doch selbst wenn es kein Pedelec oder E-Bike ist, der Trend zu hochwertigen und damit auch kostspieligeren Fahrrädern ist da. Es wird einfach mehr auf Qualität geachtet.

Über eventuell nötig werdenden Versicherungsschutz machen sich viele erst nach dem Kauf Gedanken. Muss man so ein Rad haftpflichtversichern? Wie kann man Reparaturen nach einem Unfall oder Diebstahl des Rads bzw. einzelner Teile absichern?

Weitere Informationen zu rund um das Pedelec oder E-Bike unter unserer Landingpage!

Ihr ANCORA Team!

Auch bei Leasingfahrzeugen – Schäden immer unverzüglich melden!

Auch bei Leasingfahrzeugen – Schäden immer unverzüglich melden!

Auch bei Leasingfahrzeugen: Schäden immer unverzüglich melden!

Wer selbstständig ist, braucht in der Regel auch ein oder mehrere Fahrzeuge. Man muss schließlich zum Kunden kommen, Waren transportieren oder aus anderen Gründen mobil sein. Fahrzeuge zu leasen kann eine angenehme, kostengünstige Lösung sein, um den eigenen Fuhrpark jung, sparsam und auch ökologisch auf der Höhe der Zeit zu halten. Läuft die Leasingzeit aus, wird der Wagen bewertet und auf mögliche Mängel hin untersucht. Mängel, die nicht nur dem der vereinbarten Laufleistung entsprechenden Verschleiß zuzuordnen sind, müssen beseitigt werden. Die Kosten dafür werden dann meist an den Leasingnehmer weitergereicht. „Kein Problem!“, denkt sich da manch einer. „Ich habe doch eine Vollkaskoversicherung!“ Mängel wie Lackschäden, Dellen, Kratzer etc. können auch tatsächlich unter den Schutz der Voll- oder auch der Teilkasko fallen. Diese würden dann etwaige Schäden abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung übernehmen. Doch an dieser Stelle gibt es in der letzten Zeit immer wieder mal Probleme und Unmut bei Kunden, die Schäden ihrer Leasingrückläufer über die Kaskoversicherung regulieren wollten und uns nicht mit ins Boot geholt haben.

Damit ein Schaden vom Versicherer reguliert werden kann, muss dieser einige Informationen haben. Dafür müssen Fragen wie „Was ist passiert?“, „Wann ist es passiert?“ und „Was wird es kosten?“ beantwortet werden können. Man muss seinem Versicherer schließlich die Möglichkeit geben, auch prüfen zu können, ob ein Schaden überhaupt versichert gewesen ist und welche nächsten Schritte er einleiten will. Weiterhin gelten zwischen Vertragspartnern immer gewisse Spielregeln: Sie zahlen Beiträge, der Versicherer zahlt versicherte Schäden. Sie erhalten alle Versicherungsunterlagen, der Versicherer korrekte Angaben zur Nutzung etc. Auch die unverzügliche Meldung von Schäden zählt zu diesen Spielregeln. Dies soll vor allem dazu dienen, dass ein Schaden kurz nach Entstehung begutachtet werden kann und über die Zeit nicht noch schlimmer wird. Die „Fahrpatina“, die so mancher Leasingrückläufer über die Jahre hinweg angesammelt hat, stammt selten von nur einem Ereignis. Meist können Beschädigungen nicht konkret zugeordnet werden und liegen für sich genommen kaum über der Selbstbeteiligung. Daher unser Rat: Melden Sie Schäden immer direkt nach dem Eintritt über uns.

Wir helfen Ihnen gerne, wenn wir die Möglichkeit dazu bekommen.
Unser Job ist es auch, Sachverhalte zu erklären.
Wir sind immer für Sie da!

Ihr ANCORA Team!

Bei Leasingfahrzeugen ebenfalls wichtig: die GAP-Deckung
Wer Leasingfahrzeuge hat, sollte im eigenen Interesse darauf achten, dass in der Kaskodeckung auch eine GAP-Deckung integriert wird. Durch Laufleistung, Verschleiß und  Fahrzeugzustand bildet sich der Wert eines Fahrzeugs. Kommt es zum Schadensfall, wird der Zeitwert grundsätzlich als Entschädigungsobergrenze angesetzt. Die Leasingbank berechnet auf Basis des Neupreises, der Laufzeit des Leasingvertrags und der jährlichen Fahrleistung allerdings einen eigenen Restleasingwert. Übersteigt dieser zum Schadenszeitpunkt den Zeitwert, entsteht eine Lücke, die Sie aus eigener Tasche füllen müssen. Die GAP-Deckung springt an dieser Stelle für Sie ein und übernimmt die Auffüllzahlung.

Der Vorteil für Sie: mehr Sicherheit!

Auch Ferienimmobilien wollen richtig abgesichert werden!

Auch Ferienimmobilien wollen richtig abgesichert werden!

Ein Ferienhaus ist ein Hort der Erholung, an dem man dem Trubel des Alltags einfach mal für ein paar Wochen Adieu sagen kann – egal, ob es das Ferienhaus auf Sylt oder im Ausland ist oder das Elternhaus in der alten Heimat, an dem das Herz hängt.

Doch leider gibt es bei solchen Immobilien überall das gleiche Manko: Reguläre Wohngebäude- und Hausratversicherungen haben ein Problem mit dem langen Leerstand. Denn in einem nicht regelmäßig bewohnten Gebäude entdeckt man Brände, lecke Wasserleitungen oder Sturmschäden am Dach nicht so schnell wie am regelmäßigen Wohnort. Die Gefahr, dass ein Schaden dadurch größere Ausmaße annimmt, ist groß. Dass die Versicherer ein derartiges Risiko zumeist scheuen, können Sie sicherlich nachvollziehen. Einige wenige Anbieter haben allerdings spezielle Angebote für Ferienimmobilien im Repertoire. Da sich so eine große Anzahl an Risiken bei wenigen Unternehmen ansammelt, funktioniert das Gesetz der großen Zahlen wieder, das für funktionierende Versichertengemeinschaften notwendig ist. Mit diesen speziellen Tarifen ist der lange Leerstand übers Jahr hinweg kein Problem mehr und einkalkuliert.

Informieren Sie uns daher bitte unbedingt, ob eine Ihrer Immobilien so genutzt wird. Bei konventionellen Tarifen stellt das Verheimlichen des Leerstandes eine Obliegenheitsverletzung dar, die zum Verlust des Versicherungsschutzes führen kann.

Wir helfen gerne!

Mögliche Prämienreduktionen aufgrund der Folgen der „Covid-19 Pandemie“

Mögliche Prämienreduktionen aufgrund der Folgen der „Covid-19 Pandemie“

Sehr geehrte Kunden,

die aktuelle Situationen erfordert ein Höchstmaß an Flexibilität und partnerschaftlichem Verhalten von allen. Es folgen Hinweise und Möglichkeiten von Versicherern für Kundenverbindungen, die finanziell besonders betroffen sind.

Moratorium:
Mit Wirkung zum 01 04 2020 wurde das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der „Covid -19 Pandemie“ erlassen. In den Artikeln des Gesetzes werden Verbraucher, die wirtschaftlich betroffen sind, besondere Rechte eingeräumt. Sie sind im Moratorium beschrieben: Verbraucher sind alle Privatpersonen und Kleinstunternehmen mit maximal 9 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 2 Mio Euro. Dem Moratorium folgend ermöglichen die meisten Versicherer diesen Verbrauchern und Kleinstunternehmen, die Prämienzahlung vom 01.04.2020 bis maximal 30.06.2020 auszusetzen Der Versicherungsschutz bleibt in der Zeit unverändert erhalten Voraussetzungen sind:
1. der Versicherungsvertrag muss vor dem 08.03.2020 bestanden haben und
2. die finanzielle Lage des Versicherungsnehmers muss durch Covid-19 negativ beeinflusst sein und
3. der Versicherungsnehmer (VN) muss die Aussetzung über die Formulare für Privatpersonen oder Kleinstunternehmen bei den Behörden beantragt haben.

Die Prämie muss nach Ablauf der Stundung durch den VN nachgezahlt werden Dies gilt für alle Verträge der oben genannten Gruppe.

Weitere Maßnahmen:
Mit den folgenden Maßnahmen möchten die Versicherer den Kunden zusätzlich helfen, die derzeitige Situation zu überbrücken. Versicherer bietet die Umstellung von Jahres und Halbjahreszahlung auf monatliche Zahlweise in fast allen Branchen an. Eine monatliche Zahlweise ist i.d.R. nur mit Lastschrifteinzug möglich. Vorteil dieser Änderung ist der weiterhin bestehende vollständige Versicherungsschutz bei deutlicher Reduzierung der laufenden Zahlungen. Die Umstellung kann jederzeit wieder geändert werden.

Weiterhin bieten Versicherer i.d.R. in den Sparten die folgenden Möglichkeiten:

Kfz
• Ein und Ausschlüsse in der Kaskoversicherung im Einzel und im Kleinflottengeschäft sind auch unterjährig möglich. Wenn die Abmeldung eines Kfz bei der Zulassungsstelle
nicht möglich ist, reicht der VN eine Erklärung ein, dass das Fahrzeug ruht.

Privat ( Hausrat, Haftpflicht, Unfall)
• Ausschlüsse, Deckungs- oder Summenreduzierungen nehmen Versicherer auch unterjährig an.

Firmen und technische Versicherungen
• Die erste qualifizierte Mahnung außerhalb von Stundungen wird für die Fälligkeit 01.04 und 02.05 um vier Wochen verschoben
• Versicherer akzeptieren Stundungen bis zu drei Monate für Verträge:

– mit Jahresbeiträgen über 250 Euro netto,
– einer Schadenquote unter 50% und
– ohne Zahlungsstörungen / Mahnvermerk in den letzten drei Jahren.

• Unterjährige Deckungsreduzierungen und Ausschlüsse zur Beitragsreduzierung nimmt der Versicherer über uns an. Das gilt auch für Änderungen der Zahlungsweise.
Monatliche Zahlweise ist meist nur mit Lastschrifteinzug möglich.

• Bei Prämien, die auf Umsatz –/Lohnsummen oder Mitarbeiterzahl basieren, akzeptieren Versichere angepasste Umsatz Lohn bzw Gehaltssummenprognosen oder Prognosen zur Anzahl der Beschäftigten für 2020. Versicherer akzeptieren nach unseren Erfahrungen eine Reduzierung bis zu 50% gegenüber dem zuletzt gemeldeten Umsatz. Der Mindestbeitrag kann dabei in der Regel nicht unterschritten werden.

Wir bleiben für Sie dran und versuchen weitere Hilfen soweit möglich zu verhandeln!

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein frohes Osterfest!