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ANCORA Kundenportalzugang

Wenn Sie ein gewerblicher Kunde von uns sind, so haben Sie seit Juni 2011 die Möglichkeit, über ein separates Kundenportal auf Ihre Verträge, Schäden und die Kommunikation mit uns zurückzugreifen.

Wir hinterlegen zum Beispiel für Sie sämtliche Policen und versicherungsrelevanten Dokumente. Ebenfalls alle abgeschlossenen Schäden und deren geleisteten Zahlungen durch uns oder den Versicherer. Somit haben Sie jederzeit Zugang zu Ihen persönlichen Daten mit einem Endgerät das einen Internetzugang besitz.

Wie komme ich zu meinen Daten?

Sie brauchen von uns nur einen Zugangscode und ein internetfähiges Endgerät wie PC, Notebook, iPAD oder ähnliches. Sie können dann weltweit ohne Beschränkung auf Ihre Daten bei uns zugreifen. Sprechen Sie uns gerne an, damit wir Ihnen einen Wettbewerbsvorteil einrichten können und Ihnen unsere Transparenz näher bringen können.

Cybercrime – Die Risiken minimieren und Ihre Daten Schützen!

Cybercrime – Die Risiken minimieren und Ihre Daten Schützen!

Die Möglichkeiten des Internets sind zweifellos erstaunlich und haben unser tägliches Leben grundlegend verändert. Von der Kommunikation über soziale Medien bis hin zur Durchführung von Finanztransaktionen und dem Zugriff auf sensible persönliche und geschäftliche...

Stapler, Bagger, Arbeitsmaschinen versichern?

Stapler, Bagger, Arbeitsmaschinen versichern?

Grundsätzlich können Kraftfahrzeuge bis 6 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge bis 20 km/h in der BHV versichert werden (vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 6b PflVG). Handelt es sich um Fahrzeuge/Maschinen mit einer höheren als der genannten Höchstgeschwindigkeit, kommt es auf den Einsatzbereich an und es wird etwas komplizierter. Werfen wir daher einen Blick auf das Einsatzgebiet bzw. den Einsatzort und machen zunächst einen kurzen Exkurs in das Straßenverkehrsrecht:

Das grüne Kennzeichen – ist das nicht nur etwas für Landwirte?

Das grüne Kennzeichen – ist das nicht nur etwas für Landwirte?

Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, können beinahe alle Fahrzeugtypen (außer Krafträder und Busse) ein grünes Kennzeichen erhalten. Laut Steuer- und Verkehrsrecht ist die Zulassung abhängig vom Einsatz des Fahrzeugs. Beim Finanzamt muss ein entsprechender Antrag eingereicht werden, da Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen von der Kfz-Steuer gemäß § 3 KraftStG befreit sind. Hier müssen jedoch ebenfalls bestimmte Kriterien erfüllt sein.