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Betriebsschließung durch Coronavirus?

Betriebsschließung durch Coronavirus?

Das Coronavirus breitet sich inzwischen auch in Europa weiter aus. Wider Erwarten konnte das Virus nicht lokal begrenzt werden und ist inzwischen auch vermehrt in Europa aufgetreten. Inzwischen werden auch Fälle auch im Bundesgebiet gemeldet und es erreichen uns Anfragen zu einer möglichen Absicherung von Betrieben. Wir möchten an dieser Stelle keine Ängste schüren, möchten aber unserer Verpflichtung nachkommen Sie zu informieren.

Über eine eventuell bestehende Betriebsunterbrechungsversicherung ist eine Schließung Ihres Betriebes aufgrund behördlicher Anordnungen in einem solchen Fall nicht abgesichert. Eine Betriebsschließung oder das Fernbleiben Ihrer Mitarbeiter durch den Virus kann nur über eine Betriebsschließungsversicherung abgesichert werden. Dies kann als separater Vertrag abgeschlossen werden oder aber innerhalb Ihrer Sachversicherung eingeschlossen werden. Auf alle Fälle muss dies separat im Vertrag von Ihnen beantragt werden. Eine solche Deckung beruht in der Regel auf dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) welches die Krankheiten bestimmt, die unter eine Deckung des Versicherers fallen. Nach unserer Prüfung gehen wir hier von einer Deckung nach dem IfSG aus.

Eine Betriebsschließungsversicherung deckt i.d.R. den Zeitraum eines Monats ab und kann zusätzlich die Vernichtung von Waren in Ihrem Betrieb beinhalten. Bei einem Abschluss benötigen wir von Ihnen die Betriebsunterbrechungssumme für einen Monat und die möglichen Kosten für die Vernichtung und/oder Entseuchung der Waren und Vorräte. Sollten möglicherweise auch Kosten für den Entseuchung des Betriebes entstehen, sollten Sie uns auch diese Kosten aufgeben, damit wir einen umfassenden Schutz anbieten können.

Gerne stehen wir Ihnen für möglichen Rückfragen oder Anmerkungen jederzeit zur Verfügung.

UPDATE: 28.02.2020

Leider haben die Versicherer heute sämtliches Neugeschäft eingestellt! Unser Anträge wurden wie folgt abgelehnt:

Da die Ausbreitung des Coronavirus und die hieraus resultierenden Folgen zur Zeit nicht abschätzbar sind, möchten wir uns analog dem Markt verhalten und grundsätzlich keine neuen Angebote zur Betriebsschließungsversicherung wegen Infektionsgefahr abgeben oder Anträge annehmen.