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Mögliche Prämienreduktionen aufgrund der Folgen der „Covid-19 Pandemie“

Mögliche Prämienreduktionen aufgrund der Folgen der „Covid-19 Pandemie“

Sehr geehrte Kunden,

die aktuelle Situationen erfordert ein Höchstmaß an Flexibilität und partnerschaftlichem Verhalten von allen. Es folgen Hinweise und Möglichkeiten von Versicherern für Kundenverbindungen, die finanziell besonders betroffen sind.

Moratorium:
Mit Wirkung zum 01 04 2020 wurde das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der „Covid -19 Pandemie“ erlassen. In den Artikeln des Gesetzes werden Verbraucher, die wirtschaftlich betroffen sind, besondere Rechte eingeräumt. Sie sind im Moratorium beschrieben: Verbraucher sind alle Privatpersonen und Kleinstunternehmen mit maximal 9 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 2 Mio Euro. Dem Moratorium folgend ermöglichen die meisten Versicherer diesen Verbrauchern und Kleinstunternehmen, die Prämienzahlung vom 01.04.2020 bis maximal 30.06.2020 auszusetzen Der Versicherungsschutz bleibt in der Zeit unverändert erhalten Voraussetzungen sind:
1. der Versicherungsvertrag muss vor dem 08.03.2020 bestanden haben und
2. die finanzielle Lage des Versicherungsnehmers muss durch Covid-19 negativ beeinflusst sein und
3. der Versicherungsnehmer (VN) muss die Aussetzung über die Formulare für Privatpersonen oder Kleinstunternehmen bei den Behörden beantragt haben.

Die Prämie muss nach Ablauf der Stundung durch den VN nachgezahlt werden Dies gilt für alle Verträge der oben genannten Gruppe.

Weitere Maßnahmen:
Mit den folgenden Maßnahmen möchten die Versicherer den Kunden zusätzlich helfen, die derzeitige Situation zu überbrücken. Versicherer bietet die Umstellung von Jahres und Halbjahreszahlung auf monatliche Zahlweise in fast allen Branchen an. Eine monatliche Zahlweise ist i.d.R. nur mit Lastschrifteinzug möglich. Vorteil dieser Änderung ist der weiterhin bestehende vollständige Versicherungsschutz bei deutlicher Reduzierung der laufenden Zahlungen. Die Umstellung kann jederzeit wieder geändert werden.

Weiterhin bieten Versicherer i.d.R. in den Sparten die folgenden Möglichkeiten:

Kfz
• Ein und Ausschlüsse in der Kaskoversicherung im Einzel und im Kleinflottengeschäft sind auch unterjährig möglich. Wenn die Abmeldung eines Kfz bei der Zulassungsstelle
nicht möglich ist, reicht der VN eine Erklärung ein, dass das Fahrzeug ruht.

Privat ( Hausrat, Haftpflicht, Unfall)
• Ausschlüsse, Deckungs- oder Summenreduzierungen nehmen Versicherer auch unterjährig an.

Firmen und technische Versicherungen
• Die erste qualifizierte Mahnung außerhalb von Stundungen wird für die Fälligkeit 01.04 und 02.05 um vier Wochen verschoben
• Versicherer akzeptieren Stundungen bis zu drei Monate für Verträge:

– mit Jahresbeiträgen über 250 Euro netto,
– einer Schadenquote unter 50% und
– ohne Zahlungsstörungen / Mahnvermerk in den letzten drei Jahren.

• Unterjährige Deckungsreduzierungen und Ausschlüsse zur Beitragsreduzierung nimmt der Versicherer über uns an. Das gilt auch für Änderungen der Zahlungsweise.
Monatliche Zahlweise ist meist nur mit Lastschrifteinzug möglich.

• Bei Prämien, die auf Umsatz –/Lohnsummen oder Mitarbeiterzahl basieren, akzeptieren Versichere angepasste Umsatz Lohn bzw Gehaltssummenprognosen oder Prognosen zur Anzahl der Beschäftigten für 2020. Versicherer akzeptieren nach unseren Erfahrungen eine Reduzierung bis zu 50% gegenüber dem zuletzt gemeldeten Umsatz. Der Mindestbeitrag kann dabei in der Regel nicht unterschritten werden.

Wir bleiben für Sie dran und versuchen weitere Hilfen soweit möglich zu verhandeln!

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein frohes Osterfest!