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Ihre Haftung im Ehrenamt

Ihre Haftung im Ehrenamt

Die Ausübung eines Ehrenamtes ist sehr anerkennenswert, dennoch seien Sie vorsichtig! Nicht alle Ehrenämter sind in der PHV inbegriffen……

Grundsätzlich muss man im ersten Schritt unterscheiden, ob man für einen Träger bzw. einen Verein ehrenamtlich tätig wird – oder ohne offizielle Organisation z. B. in einer freien Interessengemeinschaft. Wird der ehrenamtlich Tätige wegen einer fahrlässigen Schadenverursachung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hat er gegenüber dem Träger einen Freistellungsanspruch hinsichtlich dieses Schadenersatzanspruchs des Dritten. Der Träger muss dann im Endeffekt den Schaden allein tragen bzw. übernimmt dessen Vereins- oder Betriebshaftpflicht den Schaden. Handelt der im Ehrenamt Tätige allerdings grob fahrlässig oder gar vorsätzlich, muss er den Schaden selbst tragen. Wird der Träger in diesem Fall in Anspruch genommen, kann er den ehrenamtlich Tätigen in Regress nehmen. Auch Vermögensschäden, die aus dem Ehrenamt entstehen, sind in der Regel bei allen Anbietern ausgeschlossen.

Wichtig zu wissen ist, dass nicht alle ehrenamtlichen Tätigkeiten durch eine bestehende PHV abgedeckt sind. Für einen Verein oder eine Organisation tritt man als Erfüllungsgehilfe auf. Lässt der Verein Ihren Kunden eine verantwortliche Tätigkeit ausüben (z. B. als Vorstand eines gemeinnützigen Vereins), steht der Verein damit auch automatisch in der Haftung. Im Schadenfall würde hier nur die Vereinshaftpflichtversicherung greifen. Existiert diese nicht oder besteht kein Versicherungsschutz, z. B. aufgrund ausgebliebener Prämienzahlungen, würde wieder der „Verursacher“ zur Rechenschaft gezogen werden. Hierfür gibt es D & O-Tarife speziell für die Organe und Vorstände von Vereinen, die Sie guten Gewissens jedem Ihrer Kunden, der ein solches Amt bekleidet, empfehlen können. Zum einen geht es um seine eigene finanzielle Sicherheit, da hohe Schadenssummen in Haftungsfällen von den wenigsten Verantwortlichen vollstreckt werden können. Zum anderen geht es um die Existenzsicherung des Vereins/der Organisation und den Schutz vor Imageverlust.

Wie sieht es nun aber bei erwähnter freier Interessengemeinschaft aus? Hier gibt es keine künstlich geschaffene Rechtsperson, also haften alle Personen der IG gesamtschuldnerisch. Lesen Sie mehr dazu im § 421 BGB.

Ein möglicher Praxisfall: Zehn Väter treffen sich an einem Samstag und bauen einen Spielplatz für die Dorfkinder. Beim Graben einer Einfassung für ein Klettergerüst in den Erdboden beschädigt einer der Väter eine Stromleitung. Eine Privathaftpflicht hat er nicht und leider auch kein Geld, um dies zu bezahlen.

Leider lässt sich für diese Problemstellung nicht über die PHV der anderen Väter lösen, denn diese leisten nach dem Verschulderprinzip nur für Schäden, die mitversicherte Personen verursachen. Wenn Sie von derartigen Aktivitäten Ihrer Kunden erfahren, sollte also Aufklärungsarbeit zur Haftungslage geleistet werden, damit im Vorfeld geklärt wird, dass jeder Beteiligte auch ausreichend versichert ist.

Sprechen Sie uns an für die optimale Absicherung Ihres Vereins oder eben Ihrer privaten Haftpflicht.

Ihr ANCORA Team!

Wer seit diesem Jahr in Italien Skifahren will, muss Haftpflichtschutz nachweisen können!

Wer seit diesem Jahr in Italien Skifahren will, muss Haftpflichtschutz nachweisen können!

Die italienischen Behörden fordern Haftpflichtschutz, der für Personenschäden aufkommt, die man beim Skifahren Dritten zufügt. Wer ohne Schutz auf die Piste geht, dem drohen Bußgelder zwischen 100 und 150 Euro. Im Grunde kein Problem für die Privathaftpflicht. Der Geltungsbereich deckt auch Italien, und Skifahren im Urlaub ist generell eine mitversicherte Tätigkeit. Schutz? – natürlich – Haken dran!

Die Nachweispflicht ist das Problem

Bleibt das Problem, wie man den vorhandenen Schutz auch nachweisen kann, wenn man kontrolliert wird. Da im Wintervergnügen niemand ständig seine Police mit sich führen wird, braucht es eine offizielle Bestätigung des Versicherers. Nach den ersten Rückmeldungen der von uns angefragten Haftpflichtversicherer ist die Erstellung eines entsprechenden Nachweises auf Anforderung nicht die große Hürde. Wer sich rechtzeitig kümmert, wird diesen erhalten. Allerdings spiegeln die meisten uns vorliegenden Antworten wider, dass die Versicherer überwiegend ein Problem damit haben, diesen Nachweis auch auf italienisch zu erstellen…….oft liegt die Tücke im Detail.

Der GDV (Gesamtverband) teilte uns mit, dass man derzeit noch an einer unverbindlichen Vorlage arbeite und von einer Veröffentlichung im Februar ausgehe. Es ist eben noch eine recht frische Problemstellung.

Wird der Nachweis gebraucht, dann um einem italienischen Behördenvertreter den Schutz nachzuweisen! Wenn man dies in einem Urlaubsgebiet tut, sollte man nicht davon ausgehen, dass die Person, mit der man gerade spricht, auch deutsch verstehen oder lesen kann. Wie gesagt, man hat es mit einer Behörde zu tun und nicht mit einem Hotelier oder ähnlichem. Bei einer deutschen Behörde würde man auch eine Übersetzung eines offiziellen Dokuments erwarten. Selbst Versicherer erwarten dies, wenn z. B. in der Kfz-Versicherung Schadenfreiheitsrabatte aus dem Ausland angerechnet werden sollen. Bis es erste Erfahrungen gibt, raten wir daher, zu einer rein auf Deutsch verfassten Bestätigung auch eine beglaubigte Übersetzung anfertigen zu lassen. Dies könnte z. B. bei diesem Anbieter auch online bestellt werden. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass dies keine Empfehlung ist und wir über keinerlei Erfahrungen mit dem Anbieter verfügen. Auch wissen wir nicht, wie die Kosten einzuschätzen sind. Auch einen Rahmenvertrag werden wir nicht anstreben. Verstehen Sie dies bitte wirklich nur als reinen Fingerzeig.

Die Notlösung

Möchten Sie das alles nicht oder reicht die Zeit bis zur Abfahrt in den Urlaub einfach nicht mehr aus, bleibt wohl nur die Notlösung. Zusammen mit dem Skipass wurde wohl die Möglichkeit geschaffen, auch Tagespolicen abzuschließen. Wie hier die Kosten liegen und ob Kinder eigene Tagespolicen benötigen, konnten wir leider noch nicht in Erfahrung bringen.

Ihr ANCORA Team !

Wir bleiben an der Sache dran für Sie!

Dank Moped-Versicherung optimal abgesichert: ob Moped oder Mofa wir haben die Lösung – auch mit online Abschluss

Dank Moped-Versicherung optimal abgesichert: ob Moped oder Mofa wir haben die Lösung – auch mit online Abschluss

Für Ihre Freiheit auf zwei Rädern: Fühlen Sie sich auf Ihrem Moped oder Mofa sicher und genießen Sie den Fahrspaß in vollen Zügen.

Über die BGV Badische Versicherungen bieten wir Ihnen aktuell die Möglichkeit eine günstige Mopedversicherung online bei uns abzuschließen – schnell, bequem, ohne langwieriges Ausfüllen von Vertragsunterlagen und dies von zu Hause aus.

Die Höhe des exakten Beitrags für Ihre Moped- und oder Mofa Versicherung können Sie über unsere Themenseite MOPEDVERSICHERUNG entnehmen. Beiträge für den Entfall der Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung und E-Scooter können Sie bei uns auch online berechnen.

Geben Sie einfach Ihre Fahrzeugdaten ein und ergänzen Sie dann Ihre persönlichen Daten, und schon wird Ihnen Ihr persönliches Versicherungskennzeichen per Post zugestellt.

Ihr ANCORA Team!

GENERATION RUHESTAND – WIE STEHT ES UM DIE UNFALLABSICHERUNG?

GENERATION RUHESTAND – WIE STEHT ES UM DIE UNFALLABSICHERUNG?

Braucht es denn im dritten Lebensabschnitt noch eine Unfallversicherung? Und wenn, wie sollte sie sein?

Die Frage, ob Kunden im Ruhestand überhaupt eine Unfallversicherung benötigen, kann man mit einem sehr klaren „Ja!“ beantworten. Die Frage, warum sie diese brauchen, ist auch einfach zu beantworten: Ein Rentner führt inzwischen ein um so viel aktiveres Leben, als dies ein Rentner der letzten Generation tat. Der ein oder andere kennt von den eigenen Großeltern evtl. noch diese Fensterbankkissen, damit man es beim stundenlangen aus dem Fenster schauen auch bequem hat. Heutige Rentner machen fast alles, was auch Sie und Ihre Bekannten machen – also, bis auf den Teil mit dem Arbeiten…

Daher besteht auch für Ruheständler grundsätzlich ein sehr ähnliches Gefahrenpotenzial wie auch für andere Kunden, der anderen beiden Lebensabschnitte. Natürlich hinterlässt das Alter bei allem active lifestyle dennoch seine Spuren. Knochen werden porös, chronische Krankheiten zeigen ihre Auswirkungen, Kreislaufprobleme… Das alles führt dazu, dass die Schadengefahr dieser Bevölkerungsgruppe steigt (z. B. Verkehrsunfälle durch Ohnmacht) und die Auswirkungen eines Unfalls durch vorhandene Erkrankungen dramatischer ausfallen (z. B. Amputationen wegen Wundheilungsproblemen bei Diabetikern oder der Klassiker Tod durch Lungenentzündung nach Oberschenkelhalsbruch).

Fassen wir also zusammen: „Senioren“ (und als solche sehen sich Ruheständler selbst nicht) nehmen weiterhin ganz aktiv am Leben teil, haben ein erhöhtes Unfallrisiko und können schneller dauerhafte Schäden von einem Unfall davontragen.

Der Bedarf ist daher erst einmal identisch mit jedem anderen Kunden auch. Es braucht im Fall der Fälle ausreichend Geld für die Anpassung des Lebensumfelds an eine mögliche Behinderung. Evtl. ist auch der Pflegefall ein Thema – denn wessen Kinder wohnen denn noch in der Nähe, um bei den täglichen Handgriffen zu helfen, die man selbst nicht mehr hinbekommt?

Problemstellungen

Je älter eine bestehende Unfallversicherung ist, desto eher wird man in den Bedingungen eine Regelung finden, dass die Invaliditätsleistung nicht mehr in einer Summe, sondern als lebenslange Rente ausgezahlt wird. Wer sich eigentlich ein behinderungsgerecht umgebautes Auto kaufen wollte, wird das nicht als glückliche Regelung empfinden.

Auch Schäden, die durch Bewusstseinsstörungen verursacht werden, sind in älteren Verträgen zumeist ausgeschlossen. Vorerkrankungen, Medikamente (speziell Fehler bei der Einnahme), größere Hitzeempfindlichkeit… – das alles kann dazu führen, dass das Bewusstsein kurz „bye bye“ sagt und man einfach ohnmächtig wird und sich beim Sturz verletzt. Die Steigerungen des Problems beim Autofahren o. ä. hatten wir oben ja bereits erwähnt.

Kaum ein älterer Mensch, der nicht irgendeine Erkrankung sein Eigen nennt. Das ist einfach der Lauf der Welt, im Ruhestand ist man einfach keine 20 mehr. Manche Krankheitsbilder können bei manchen Verletzungen dazu beitragen, dass eine Genesung erschwert wird oder gar zu schlechteren gesundheitlichen Endständen führen.

Lösungen?

Versicherungen werden – im Allgemeinen – immer besser. Gerade die Unfallversicherung hat in den vergangenen Jahren ein „Wettrüsten“ erfahren, das seinesgleichen sucht. Auch an die Zielgruppe in fortgeschrittenem Alter wurde natürlich gedacht und Probleme weitestgehend gelöst. Tatsächlich gibt es inzwischen eine ganze Reihe guter „Senioren-Tarife“ am Unfallmarkt.

Allianz schafft Garantie ab? – Is so doch gar nicht wahr…!

Allianz schafft Garantie ab? – Is so doch gar nicht wahr…!

Allianz schafft Garantie ab?

Is so doch gar nicht wahr…!

Da ließ Deutschlands größter Lebensversicherer schon eine gehörige Bombe platzen. Wieviel Bedeutung der teilweisen Abkehr von der Beitragsgarantie beigemessen wird, sieht man daran, wie massiv darüber in den branchenfremden Medien berichtet wurde. FAZ, Süddeutsche, ja sogar die Chip berichtete darüber. Leider fand die Berichterstattung in der Regel recht oberflächlich statt, so dass man einen ganz falschen Eindruck bekommen konnte. Tatsächlich wechselt Deutschlands größter Lebensversicherer bei Neuverträgen (und nur diesen) ab nächstem Jahr von einer 100 %igen Beitragsgarantie auf eine variable Auswahllösung, bei der sich eine Kunde stufenweise entscheiden kann, wieviel Beitragsgarantie er haben möchte.

Warum macht die Allianz das? Eine Garantie ist ein ziemlicher Mühlstein um den Hals eines Versicherers. Werfen wir einen Blick des Renditedreiecks eines mtl. DAXSparplans. Rentenversicherungen laufen in der Regel recht lange. Wie Sie sehen werden, gibt es im Dreieck bereits ab einer Spardauer von 15 Jahren keine einzige Sparphase, die eine negative Entwicklung gehabt hätte. Je länger man spart, desto sicherer ist das so. Man bräuchte die Garantie also eigentlich nicht, oder?

Nun ist die Garantie aber keine Bürgschaft, die man bei Bedarf ziehen kann, wenn es denn doch mal nicht geklappt hat. Nein, es müssen Rückstellungen gebildet und Geld entsprechend sicher geparkt werden. Im aktuellen und wohl dauerhaft anhaltenden „Niedrigzinsumfeld“ muss da ziemlich viel Geld geparkt werden. Mit entsprechend weniger kann ein Versicherer dann für Sie arbeiten. Die Formel ist einfach: Je mehr Garantie Sie möchten, desto weniger wird ein Vertrag abwerfen. Was die Allianz da tut, ist also im Grunde etwas sehr Positives, von dem Kunden profitieren werden. Denn am Ende will niemand „nur“ die Garantie, sondern sehr viel mehr.

Eine moderne Fonds- oder Indexpolice können Sie sich quasi als steuerbegünstigten Fondssparplan mit Sicherheitsfallschirm vorstellen. Dabei bleibt es auch bei der Allianz – nur ist er nun von Haus aus etwas kleiner. Weil man ihn eigentlich nicht braucht und er nicht nur den freien Fall, sondern auch jede Ertragschance bremst. Signalwirkung für den Markt erwartet. Wenn der größte Lebensversicherer im Land so einen Schritt geht, dann bleibt das natürlich nicht unbemerkt. Da alle Versicherer mit den Herausforderungen der Garantien zu kämpfen haben, gehen wir davon aus, dass die Allianz das Eis gebrochen hat, und in absehbarer Zeit neue Gegebenheiten entstehen und wohl alle Versicherer einer nach dem anderen nachziehen werden. Als Brancheninsidern fällt es uns leicht, hier die rein logische Seite zu bewerten und diese Entwicklung positiv zu bewerten.

Ihr Sicherheitsbedürfnis:

Wir verstehen aber natürlich, wenn Ihr Sicherheitsbedürfnis höher ist. Es geht schließlich um Ihr Geld und Ihren Ruhestand. Das ist keine rein logische Analyse von Daten, sondern braucht einen Wohlfühlfaktor. Wenn Ihnen ein Vertrag mit möglichst großer Fallschirmfläche wichtig ist, dann empfehlen wir Ihnen, möglichst bald Nägel mit Köpfen zu machen und Entscheidungen nicht mehr auf die lange Bank zu schieben.

Wir sind sicher, dass das Angebot an Versicherern und Tarifen im kommenden Jahr schnell dünner werden wird, die Ihren Vorstellungen entsprechen und Sicherheit sowohl bei der Solidität des Unternehmens selbst, wie auch hinsichtlich des Beitragsrückflusses mit Ertragschance maximal erfüllen können. Faktisch werden die Produkte dadurch (in Euro und Cent) nicht schlechter – dennoch wird es sich für Sie wie ein Kompromiss oder gar ein Rückschlag anfühlen. Dies möchten wir gerne vermeiden, da die persönliche Absicherung etwas Positives ist, das man auch nur mit positiven Gefühlen verbinden sollte. Dennoch bitten wir Sie auch, sich nicht gedrängt zu fühlen. Mit einer überstürzt getroffenen Entscheidung werden Sie sicher auch nicht glücklich.

Kommen Sie bitte auf uns zu, wenn Sie weitere Informationen wünschen oder wir für Sie aktiv werden sollen.

Wir sind gerne für Sie da – garantiert!

Ihr ANCORA Team!

Soldaritätszuschlag – 2021 ist Schluss…!

Soldaritätszuschlag – 2021 ist Schluss…!

Soldaritätszuschlag – 2021 ist Schluss…!
Rund 90 Prozent der Steuerzahler im Land müssen ab dem kommenden Jahr keinen Solidaritätszuschlag mehr entrichten. Die 1991 eingeführte Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftssteuer sollte ursprünglich nur für ein Jahr erhoben werden. Unter anderem sollten die durch den „Soli“ generierten Einnahmen in die Finanzierung der deutschen Einheit fließen. Nun, nach beinahe drei Jahrzehnten, ist es für die meisten tatsächlich so weit, dass der Zuschlag entfällt.

Künftig wird er nur noch erhoben, wenn die Einkommensteuer mehr als 16 .956 Euro/Jahr (1.413 Euro/Monat) oder bei Zusammenveranlagung (respektive in der Lohnsteuerklasse III) mehr als 33.912 Euro/Jahr (2.826 Euro/Monat) beträgt. Die Freigrenze bezieht sich auf das jährlich zu versteuernde Einkommen und liegt bei etwa 61.700 Euro Jahreseinkommen bei Alleinstehenden und 123.400 Euro bei gemeinsam veranlagten Paaren. Dem schließt sich eine Gleitzone an, in der der „Soli“ im Durchschnitt unter den derzeitigen 5,5 Prozent liegt. Erst bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von circa 9.000 (Lohnsteuerklasse I) beziehungsweise 17.000 Euro (Lohnsteuerklasse III) wird der aktuelle Satz als Höchstsatz wieder erreicht.

Viel Text, den man auf eine ganz einfache Botschaft herunterbrechen kann:

Im Januar werden Sie spürbar mehr Geld zur Verfügung haben. Geld, das Sie dann entweder verkonsumieren oder in die Lösung größerer Herausforderungen fließen lassen können.

Die vier größten Ziele für uns alle sind seit vielen Jahren unverändert dieselben:
• Eine ausreichende Altersvorsorge, die es eventuell sogar möglich macht, vorzeitig in Rente zu gehen, damit man auch noch etwas vom Ruhestand hat;
• eine ausreichend hohe Absicherung der eigenen Arbeitskraft;
• finanzielle Mittel, um auch im Pflegefall möglichst lange daheim und professionell versorgt werden zu können;
• eine optimale Gesundheitsvorsorge.

Mit den freien Finanzmitteln können Sie zumindest einen großen Schritt in die richtige Richtung gehen. Wir zeigen Ihnen gerne auf, welche Möglichkeiten es für Sie gibt.

Ihr ANCORA Team!