Seite wählen
Wer seit diesem Jahr in Italien Skifahren will, muss Haftpflichtschutz nachweisen können!

Wer seit diesem Jahr in Italien Skifahren will, muss Haftpflichtschutz nachweisen können!

Die italienischen Behörden fordern Haftpflichtschutz, der für Personenschäden aufkommt, die man beim Skifahren Dritten zufügt. Wer ohne Schutz auf die Piste geht, dem drohen Bußgelder zwischen 100 und 150 Euro. Im Grunde kein Problem für die Privathaftpflicht. Der Geltungsbereich deckt auch Italien, und Skifahren im Urlaub ist generell eine mitversicherte Tätigkeit. Schutz? – natürlich – Haken dran!

Die Nachweispflicht ist das Problem

Bleibt das Problem, wie man den vorhandenen Schutz auch nachweisen kann, wenn man kontrolliert wird. Da im Wintervergnügen niemand ständig seine Police mit sich führen wird, braucht es eine offizielle Bestätigung des Versicherers. Nach den ersten Rückmeldungen der von uns angefragten Haftpflichtversicherer ist die Erstellung eines entsprechenden Nachweises auf Anforderung nicht die große Hürde. Wer sich rechtzeitig kümmert, wird diesen erhalten. Allerdings spiegeln die meisten uns vorliegenden Antworten wider, dass die Versicherer überwiegend ein Problem damit haben, diesen Nachweis auch auf italienisch zu erstellen…….oft liegt die Tücke im Detail.

Der GDV (Gesamtverband) teilte uns mit, dass man derzeit noch an einer unverbindlichen Vorlage arbeite und von einer Veröffentlichung im Februar ausgehe. Es ist eben noch eine recht frische Problemstellung.

Wird der Nachweis gebraucht, dann um einem italienischen Behördenvertreter den Schutz nachzuweisen! Wenn man dies in einem Urlaubsgebiet tut, sollte man nicht davon ausgehen, dass die Person, mit der man gerade spricht, auch deutsch verstehen oder lesen kann. Wie gesagt, man hat es mit einer Behörde zu tun und nicht mit einem Hotelier oder ähnlichem. Bei einer deutschen Behörde würde man auch eine Übersetzung eines offiziellen Dokuments erwarten. Selbst Versicherer erwarten dies, wenn z. B. in der Kfz-Versicherung Schadenfreiheitsrabatte aus dem Ausland angerechnet werden sollen. Bis es erste Erfahrungen gibt, raten wir daher, zu einer rein auf Deutsch verfassten Bestätigung auch eine beglaubigte Übersetzung anfertigen zu lassen. Dies könnte z. B. bei diesem Anbieter auch online bestellt werden. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass dies keine Empfehlung ist und wir über keinerlei Erfahrungen mit dem Anbieter verfügen. Auch wissen wir nicht, wie die Kosten einzuschätzen sind. Auch einen Rahmenvertrag werden wir nicht anstreben. Verstehen Sie dies bitte wirklich nur als reinen Fingerzeig.

Die Notlösung

Möchten Sie das alles nicht oder reicht die Zeit bis zur Abfahrt in den Urlaub einfach nicht mehr aus, bleibt wohl nur die Notlösung. Zusammen mit dem Skipass wurde wohl die Möglichkeit geschaffen, auch Tagespolicen abzuschließen. Wie hier die Kosten liegen und ob Kinder eigene Tagespolicen benötigen, konnten wir leider noch nicht in Erfahrung bringen.

Ihr ANCORA Team !

Wir bleiben an der Sache dran für Sie!