Seite wählen

Halter-Haftpflicht

Halter-Haftpflichtversicherung für Luftfahrzeuge ✈️

Gesetzlich vorgeschrieben – und wirtschaftlich unverzichtbar

Jeder Halter eines Luftfahrzeugs ist gesetzlich verpflichtet, eine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Sie schützt vor den finanziellen Folgen, wenn durch den Betrieb des Flugzeugs Personen verletzt oder Sachen beschädigt werden – auch außerhalb des Luftfahrzeugs.


Wer braucht eine Halter-Haftpflichtversicherung?

  • Private Flugzeughalter (z. B. Ultraleicht, Segelflugzeuge, Motorflugzeuge)

  • Vereine und Luftfahrtclubs

  • Gewerbliche Betreiber von Luftfahrzeugen

  • Luftfahrtunternehmen im gewerblichen Personen- oder Frachtverkehr

  • Halter von Drohnen über 250 g oder mit Sondergenehmigung


Was ist versichert?

  • Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden durch den Betrieb des Luftfahrzeugs

  • Schäden an Dritten außerhalb des Luftfahrzeugs (z. B. an Gebäuden, Fahrzeugen, Personen)

  • Passagierschäden innerhalb des Luftfahrzeugs (z. B. bei Start-/Landeunfall)

  • Flugplatz- und Hangarschäden (optional)

  • Bergungskosten und Rettungseinsätze nach einem Flugunfall

  • Weltweiter Versicherungsschutz – je nach gewähltem Geltungsbereich


Welche Deckungssummen sind erforderlich?

Die Mindestdeckung richtet sich nach dem Startgewicht des Luftfahrzeugs und den aktuellen EU-Vorgaben. Wir helfen Ihnen bei der Auswahl einer passenden und praxistauglichen Versicherungssumme, oft sinnvoll über dem gesetzlich vorgeschriebenen Minimum.


Warum ANCORA?

  • Langjährige Erfahrung in der Luftfahrtversicherung – privat & gewerblich

  • Beratung durch Luftfahrtexperten – mit Kenntnis aktueller gesetzlicher Anforderungen

  • Individuelle Tarife für Einzelpiloten, Haltergemeinschaften oder Luftfahrtunternehmen

  • Optional kombinierbar mit Sitzplatz-Unfall, Kasko- oder Nichtflugrisikodeckung

  • Schnelle Policierung und flexibler Ansprechpartner auch im Schadenfall


Startklar? Lassen Sie uns abheben.

Vermeiden Sie Deckungslücken und setzen Sie auf eine Halter-Haftpflicht, die exakt zu Ihrem Fluggerät und Einsatzprofil passt.

👉 Jetzt kostenlose Beratung anfordern – wir schnüren Ihr individuelles Versicherungspaket für den sicheren Flugbetrieb!

Der Halter eines Luftfahrzeuges haftet nach dem Luftverkehrsgesetz (§§ 33-43 LuftVG sowie internationalen Vereinbarungen, europäischen Abkommen und anderen zusätzlichen Bestimmungen) für Personen- und Sachschäden, die durch den Betrieb eines Luftfahrzeuges entstanden sind. Es besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht. Die Mindestdeckungssumme richtet sich nach dem max. Abfluggewicht des Luftfahrzeuges.

Der Versicherungsschutz der Halter-Haftpflichtversicherung erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht aus dem Gebrauch der im Versicherungsschein oder Nachtrag aufgeführten Luftfahrzeuge und der dort angegebenen Art ihrer Verwendung.

Die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Halters sowie aller Personen, die mit Wissen und Willen des Halters an der Führung und Bedienung des Luftfahrzeuges beteiligt sind, sind automatisch mitversichert.

Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche aufgrund von Personen- und Sachschäden der Insassen der Luftfahrzeuge sowie auch Sachschäden an beförderten Gütern. Hierfür bestehen gesonderte Versicherungsmöglichkeiten.

Versicherungssummen
Die Mindesthöhe der abzuschließenden Halter-Haftpflichtversicherung richtet sich nach Artikel 7 der Verordnung (EG)785/2004 und § 37 LuftVG:

Höchstabflugmasse
(kg)

Mindestversicherungssumme
(Rechnungseinheiten)

< 500
750.000
< 1.000
1.500.000
< 2.700
3.000.000
< 6.000
7.000.000
<12.000
18.000.000
< 25.000
80.000.000
< 50.000
150.000.000
< 200.000
300.000.000
< 500.000
500.000.000
> 500.000
700.000.000

Im Bereich der Haftpflichtversicherungs-Bedingungen ist aufgrund von länderspezifischen Vorgaben eine Deckung dieser Risiken bis zu einer bestimmten Summe obligatorisch.