Gewerbe & Industrie

Technische Versicherungen für Gewerbe & Industrie

Maschinen, Steuerungen, Server, Mess- und Prüftechnik oder Energieanlagen sind oft zentrale Produktions­faktoren. Fällt eine Schlüsselanlage aus, entsteht nicht nur ein Reparaturschaden – häufig stehen gleichzeitig Fertigung, Logistik oder Dienstleistungen still.

Technische Versicherungen können – abhängig vom vereinbarten Bedingungswerk – unvorhergesehen eintretende Sach­schäden an bezeichneten Maschinen und elektronischen Anlagen sowie projektbezogene Montagerisiken absichern. Ergänzend kann eine technische Betriebs­unterbrechung den wirtschaftlichen Ausfall nach einem versicherten technischen Sach­schaden erfassen.

ANCORA prüft Technik, Werte, Betriebs­fertigkeit, Standorte, Ausfallfolgen, Ersatzteil­versorgung und bestehende Sach-/Cyberdeckungen als zusammenhängendes System.

Maschinenbedienerin am Steuerpanel einer CNC-Produktionsanlage

KI-generiertes Symbolbild

Bausteine

Vier technische Risikobausteine – unterschiedliche Aufgaben

Maschinen­versicherung

Für bezeichnete stationäre Maschinen und maschinelle Einrichtungen nach dem vereinbarten Bedingungswerk.

Elektronik­versicherung

Für bezeichnete elektrotechnische und elektronische Anlagen und Geräte – beispielsweise IT, Steuerung, Mess- und Kommunikations­technik.

Montage­versicherung

Für Lieferungen und Leistungen zur Errichtung eines bezeichneten Montage­objekts während der Projekt- und Montagephase.

Technische Betriebs­unterbrechung

Für den wirtschaftlichen Unterbrechungsschaden, wenn die technische Einsatzmöglichkeit einer versicherten Anlage infolge eines versicherten Sach­schadens ausfällt oder beeinträchtigt wird.

Nicht alles in einer Police

Welche Bausteine sinnvoll sind, hängt davon ab, ob Technik stationär oder mobil, betriebsfertig oder noch in Montage, im eigenen Betrieb oder auf wechselnden Einsatzorten genutzt wird.

Maschinen

Maschinen­versicherung: Schäden aus dem technischen Betrieb im Fokus

Die aktuellen unverbindlichen GDV-Musterbedingungen AMB 2020 (Version 01.07.2025) beziehen sich auf im Versicherungs­schein bezeichnete stationäre Maschinen und technische Anlagen, sobald diese betriebsfertig sind. Als Grundprinzip wird dort die unvorhergesehen eintretende Beschädigung oder Zerstörung versicherter Sachen beschrieben.

Als Beispiele nennt das Muster unter anderem Bedienungs­fehler, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler, Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheits­einrichtungen, Schmiermittelmangel sowie Über- oder Unterdruck.

Typische stationäre Anlagen

  • Produktions­maschinen und Bearbeitungszentren
  • Druck-, Verpackungs- und Fördertechnik
  • Kälte-, Klima- und Versorgungstechnik, soweit passend
  • Pumpen, Verdichter und technische Anlagen
  • stationäre Energie- und Betriebstechnik
  • Sondermaschinen und automatisierte Produktions­anlagen

Sachversicherung und Maschinen­versicherung ergänzen sich

Im AMB-2020-Muster sind Brand, Blitzschlag und Explosion als Standardausschlüsse aufgeführt. Solche klassischen Sachgefahren werden häufig über die Sachversicherung betrachtet. Deshalb beide Verträge auf Überschneidungen und Lücken abstimmen.

Betriebs­fertigkeit & Ort

Betriebsfertig ist nicht dasselbe wie geliefert oder aufgebaut

Technische Versicherungs­bedingungen knüpfen häufig an die Betriebs­fertigkeit an. In den AMB- und ABE-2020-Mustern ist eine Sache betriebsfertig, wenn sie nach Erprobung und gegebenenfalls Probebetrieb zur Arbeitsaufnahme bereit ist oder sich in Betrieb befindet.

Ebenso wichtig ist der Versicherungsort. Standardbedingungen können den Schutz auf im Versicherungs­schein bezeichnete Betriebs­grundstücke begrenzen. Transporte außerhalb des Versicherungs­ortes, wechselnde Baustellen oder mobile Einsätze müssen deshalb gesondert geprüft werden.

Beginn und Einsatzorte prüfen

  • Inbetriebnahme und Probebetrieb
  • De- und Remontage
  • innerbetrieblicher Transport
  • Verlagerung auf andere Betriebs­stätten
  • zeitweise Nutzung außerhalb des Standortes
  • mobile oder fahrbare Geräte gesondert einordnen

Maschinenwert

Bei Maschinen zählt nicht der Buchwert

Die AMB 2020 verwenden als Versicherungs­wert grundsätzlich den Neuwert: Kauf- oder Lieferpreis im Neuzustand zuzüglich der dort beschriebenen Bezugskosten. Die Versicherungs­summe soll dem Versicherungs­wert entsprechen und bei wertsteigernden Änderungen bzw. Preisentwicklungen angepasst werden.

Ein abgeschriebener Buchwert kann deshalb für die technische Versicherung ungeeignet sein. Bei Sondermaschinen muss zusätzlich geklärt werden, was eine vergleichbare Anlage heute einschließlich Transport, Montage und erforderlicher Nebenkosten kosten würde.

Sechs Faktoren für die Wert­ermittlung

  • aktueller Kauf-/Herstellungspreis
  • Fracht, Zölle und Montage nach Bedingungsmodell
  • Umbauten und Leistungs­steigerungen
  • Automatisierung und Steuerungs­technik
  • Preissteigerungen und lange Lieferzeiten
  • Ersatz durch technisch vergleichbare Anlagen

Unter­versicherung vermeiden

Eine pauschale Vorsorgeklausel ersetzt keine belastbare Wert­ermittlung. Besonders nach Investitionen, Umbauten oder hohen Preissteigerungen sollten Summen und Maschinenlisten aktualisiert werden.

Elektronik

Elektronik­versicherung: Hardware, Steuerung und technische Systeme

Die ABE 2020 (Version 01.07.2025) erfassen im Muster bezeichnete elektrotechnische und elektronische Anlagen und Geräte ab Betriebs­fertigkeit. Das Muster beschreibt unvorhergesehen eintretende Sach­schäden und nennt unter anderem Bedienungs­fehler, Konstruktions-/Materialfehler, Kurzschluss, Überspannung, Brand, Blitzschlag, Wasser/Feuchtigkeit sowie Sturm und Über­schwemmung.

Die konkrete Police kann davon abweichen. Deshalb werden Gefahren, Versicherungsort, mobile Nutzung, Diebstahl, Datenkosten und Zusatzkosten nicht pauschal versprochen.

Techniker prüft ein elektronisches Steuergerät am Messplatz

KI-generiertes Symbolbild

Server, Netzwerk- und Kommunikations­technik

Steuerungs- und Automatisierungs­systeme

Mess-, Prüf- und Labortechnik

Kassen-, Zutritts- und Sicherheitssysteme

Medien- und Präsentationstechnik

elektronische Komponenten betrieblicher Anlagen

Daten & Cyber

Elektronik­versicherung ist keine Cyberversicherung

In den GDV-Musterbedingungen sind Daten selbst keine Sachen. Bestimmte Wieder­herstellungskosten für Daten können jedoch unter definierten Voraussetzungen und nach Vereinbarung erfasst sein, etwa wenn ein versicherter Sach­schaden am Datenträger zugrunde liegt.

Ransomware, Datenverschlüsselung, Datenschutzvorfälle, Incident Response oder Ausfall externer Cloud-Dienste gehören dagegen in die Cyberanalyse. Elektronik- und Cyberversicherung sollten deshalb bewusst aufeinander abgestimmt werden.

Hardware-Schaden ≠ Cyber-Schaden

Ein defektes Servernetzteil und eine verschlüsselte Serverlandschaft können denselben Betrieb lahmlegen, benötigen aber unterschiedliche Deckungslogiken.

Montage

Montage­versicherung: Technik ist vor der Betriebs­fertigkeit anders exponiert

Bei der Errichtung oder Montage einer neuen Anlage greifen Maschinen- oder Elektronikdeckungen für betriebsfertige Technik nicht automatisch schon während der gesamten Projektphase.

Die AMoB 2021 (Version 01.07.2025) erfassen im GDV-Muster Lieferungen und Leistungen für ein bezeichnetes Montage­objekt grundsätzlich ab dem erstmaligen Abladen innerhalb des Versicherungs­ortes. Der Schutz endet nach dem Muster unter anderem mit der Abnahme oder nach Montageende, wenn das versicherte Interesse als erloschen bezeichnet wurde.

Zwei Fachkräfte montieren eine industrielle Anlage in einer Werkhalle

KI-generiertes Symbolbild

Maschinen- und Anlagenmontage

elektrische Einrichtungen und Steuerung

Montage-, Erprobungs- und Inbetriebnahme­phasen

Lieferungen und Leistungen des Projekts

Projektversicherung für mehrere Beteiligte je nach Vertragsgestaltung

Abgrenzung zu Bauleistung, Transport und Betriebshaftpflicht

Schnittstellen vor Projektbeginn klären

Transport bis zur Baustelle, Montage, Probebetrieb, Abnahme und anschließende Betriebsversicherung sollten ohne zeitliche oder sachliche Lücke aufeinander folgen.

Technische BU

Wenn die Maschine repariert ist – aber der wirtschaftliche Schaden längst läuft

Eine Maschinen-Betriebs­unterbrechungs­versicherung knüpft typischerweise an einen versicherten technischen Sach­schaden an. Die GDV-Musterbedingungen AMBUB 2011 beschreiben als Unterbrechungsschaden fortlaufende Kosten und Betriebs­gewinn, die während der Unterbrechung – längstens innerhalb der vereinbarten Haftzeit – nicht erwirtschaftet werden können.

Damit wird die Ausfallwirkung einer Schlüsselmaschine eigenständig betrachtet. Entscheidend sind nicht nur Reparaturkosten, sondern auch Wieder­beschaffungszeit, Produktions­abhängigkeit und mögliche Ersatz­kapazitäten.

Engpässe und Wiederanlauf bewerten

  • Engpassmaschine oder redundante Anlage
  • Lieferzeit kritischer Ersatzteile
  • Hersteller-/Serviceverfügbarkeit
  • Ausweichproduktion und Fremdfertigung
  • Anlauf- und Qualifizierungszeit nach Reparatur
  • Haftzeit und wirtschaftlicher Versicherungs­wert

Haftzeit bewusst wählen

Die Haftzeit ist der Zeitraum, für den der technische Unterbrechungsschaden versichert sein soll. Sie sollte aus realistischen Reparatur- und Wieder­beschaffungszeiten abgeleitet werden – nicht aus einer Standardzahl.

BU im Vergleich

Betriebs­unterbrechung ist nicht gleich Betriebs­unterbrechung

Sach-BU

Typischer Auslöser: versicherter Sach­schaden

Beispiel: Brand beschädigt Betrieb

Prüffrage: Passt Sachgefahr/Haftzeit?

Technische BU

Typischer Auslöser: versicherter Maschinen­schaden

Beispiel: Getriebe/Steuerung fällt aus

Prüffrage: Ist Engpassmaschine benannt?

Cyber-BU

Typischer Auslöser: versichertes Cyberereignis

Beispiel: Ransomware/IT-Ausfall

Prüffrage: Sind Systeme/Dienstleister erfasst?

Je nach Schaden können sich die Bereiche berühren. Entscheidend ist die tatsächliche Ursache und das jeweilige Bedingungswerk.

Mobile Technik

Stationär, mobil oder fahrbar? Die Einordnung verändert die Deckung

Für fahrbare oder transportable Geräte bestehen eigene technische Bedingungsmodelle, beispielsweise die GDV-Musterbedingungen ABMG 2020. Deshalb sollten Baumaschinen, mobile Arbeitsgeräte oder wechselnd eingesetzte Technik nicht automatisch unter eine stationäre Maschinen­versicherung eingeordnet werden.

Mobile Risikofelder

  • Baumaschinen und mobile Arbeitsmaschinen
  • Flurförderzeuge und Spezialgeräte
  • mobile Mess- und Prüftechnik
  • Miet- und Leasinggeräte
  • wechselnde Einsatzorte
  • Transport- und Diebstahlrisiken

Bahn und Drohne separat

Für Schienenfahrzeuge und Drohnen stehen spezialisierte Versicherungs­bereiche zur Verfügung: Eisenbahnrisiken bei Fritz Rodatz, Drohnen im eigenen Drohnen-Spezialbereich.

Energie

Neue Energiesysteme verändern technische Abhängigkeiten

Photovoltaik, Batteriespeicher, Wechselrichter, Ladeinfrastruktur und betriebliche Energieversorgung können sowohl Sach- als auch technische und Ertragsrisiken erzeugen.

Je nach Anlage ist zu prüfen, ob ein spezialisiertes Energiekonzept, Elektronik-/Maschinendeckung, Ertrags­ausfall sowie Gebäude- und Haftpflichtrisiken sinnvoll aufeinander abgestimmt sind.

PV-Module und Wechselrichter

Batteriespeicher

Transformatoren und Schaltanlagen

USV und Netzersatzanlagen

Ladeinfrastruktur

Produktions­abhängigkeit von eigener Energieversorgung

Kosten & Wieder­herstellung

Der Reparaturpreis ist nicht die ganze technische Schadenrechnung

Technische Schäden können zusätzliche Kosten verursachen: De- und Remontage, Expressfracht, Gerüste, Bergung, besondere Erd- oder Bauarbeiten, Provisorien oder externe Spezialisten. Welche Positionen versichert sind, hängt vom vereinbarten Vertrag und möglichen Sublimits ab.

Zusätzliche Kosten­positionen

  • De- und Remontage
  • Überstunden/Nachtarbeit nach Bedingungswerk
  • Luft- und Expressfracht
  • Gerüst, Kran und Bergung
  • Erd- und Bauarbeiten
  • Provisorien und Mehrkosten
  • Daten­wiederherstellung
  • Sach­verständigen- und weitere Kosten­positionen

Zusatzkosten separat prüfen

Viele Kostenarten stehen unter eigenen Entschädigungs­grenzen. Die Hauptversicherungssumme allein sagt deshalb wenig über den Schutz bei komplexen Reparaturen aus.

Verschleiß & Wartung

Technische Versicherung ersetzt keine Wartung und keinen normalen Verschleiß

Technische Versicherungen zielen auf versicherte unvorhergesehene Sach­schäden. Normaler Verschleiß, planmäßiger Austausch, bekannte Mängel oder reine Funktionsstörungen ohne versicherten Sach­schaden können anders behandelt oder ausgeschlossen sein.

Bei älterer Technik sind Wartungszustand, Ersatzteil­versorgung, Hersteller­unterstützung und der wirtschaftliche Zeitwert deshalb wichtige Underwriting- und Schadenfaktoren.

Wartung und Zustand dokumentieren

  • Wartungs- und Prüfintervalle dokumentieren
  • Herstellerempfehlungen beachten
  • bekannte Mängel offenlegen
  • Ersatzteilstrategie für Engpassanlagen
  • Zustandsüberwachung nutzen
  • Modernisierung und Retrofit melden

Leasing & Fremdeigentum

Wem gehört die Technik – und wer trägt das Risiko?

Maschinen und Elektronik sind häufig geleast, finanziert, gemietet oder gehören verbundenen Unternehmen. Versicherbares Interesse, Sicherungsschein, Wieder­herstellungs­pflicht und Entschädigungs­regelungen sollten zur Finanzierungs- und Eigentumsstruktur passen.

Interessen und Finanzierung klären

  • Leasinggeber / finanzierende Bank
  • Eigentum verbundener Gesellschaften
  • gemietete Maschinen
  • Fremdeigentum in eigener Nutzung
  • Finanzierungs­auflagen
  • Neuanschaffung nach Totalschaden

Schadenfall

Im Maschinen­schaden zählt die technische Ursache

Bei technischen Schäden sollte nicht nur das beschädigte Bauteil fotografiert werden. Betriebszustand, Fehlermeldungen, Wartung, Ereignisablauf und mögliche Fremdeinwirkungen helfen, Ursache und Deckung nachvollziehbar zu prüfen.

Acht wichtige Erstmaßnahmen

  • Anlage sichern und Folgeschäden mindern
  • Fehlercodes, Logs und Messdaten sichern
  • Fotos vor Demontage erstellen
  • beschädigte Teile nicht vorschnell entsorgen
  • Wartungs- und Serviceunterlagen bereithalten
  • Hersteller-/Servicebericht sichern
  • Kostenvoranschlag und Lieferzeit dokumentieren
  • ANCORA / Versicherer früh einbinden

Ursachenermittlung vor Entsorgung

Bei größeren Schäden kann eine technische Begutachtung erforderlich sein. Defekte Teile und Daten sollten bis zur Abstimmung möglichst erhalten bleiben.

Deckungslücken

Wo technische Verträge häufig nicht mehr zur Realität passen

Maschinenliste veraltet

Neue Anlagen, Retrofit oder Leistungs­steigerungen wurden nicht nachgeführt.

Buchwert statt Versicherungs­wert

Die Versicherungs­summe bildet aktuelle Wieder­beschaffung und Montage nicht ab.

Standort verändert

Technik steht inzwischen an weiteren Betriebs­stätten oder außerhalb des vereinbarten Versicherungs­ortes.

Ausfall unterschätzt

Reparatur ist versichert, aber die Engpasswirkung bzw. technische BU fehlt.

Mobile Nutzung hinzugekommen

Stationäre Technik wird regelmäßig auf Baustellen oder bei Kunden eingesetzt.

Cyber-Schnittstelle offen

Elektronik ist versichert, aber Daten-/Systemausfall und Incident Response sind nicht abgestimmt.

Prozess

Von der Anlagenliste zum technischen Versicherungs­konzept

01

Technik erfassen

Maschinen, Elektronik, Energie- und Sondertechnik nach Standort und Funktion aufnehmen.

02

Kritikalität

Engpassanlagen, Redundanz, Ersatzteile und Wieder­beschaffungszeiten bewerten.

03

Werte

Neuwert, Bezugskosten, Umbauten und Preisentwicklung prüfen.

04

Einsatz

stationär, mobil, Montage, Fremdstandort und Ausland differenzieren.

05

Bestand

Sach-, Maschinen-, Elektronik-, Montage- und Cyberverträge auf Überschneidungen/Lücken prüfen.

06

Ausfall

wirtschaftliche Folgen und geeignete Haftzeit der technischen BU bestimmen.

07

Marktvergleich

Bedingungen, Selbstbehalte, Sublimits und Versicherer zum Risiko vergleichen.

08

Review

Investitionen, Retrofit, Standortwechsel und Groß­schäden laufend nachführen.

FAQ

Häufige Fragen zu Technischen Versicherungen

Was ist der Unterschied zwischen Sach- und Maschinen­versicherung?

Die Sachversicherung schützt nach den vereinbarten Sachgefahren. Die Maschinen­versicherung zielt auf technische, unvorhergesehen eintretende Sach­schäden nach ihrem Bedingungswerk. Beide können sich ergänzen.

Ist Verschleiß in der Maschinen­versicherung versichert?

Normaler Verschleiß und planmäßiger Austausch sind nicht mit einem versicherten unvorhergesehenen Maschinen­schaden gleichzusetzen. Details ergeben sich aus den Bedingungen und der konkreten Schadenursache.

Warum reicht der Buchwert einer Maschine nicht?

Technische Bedingungen orientieren sich häufig am Neuwert bzw. aktuellen Wieder­beschaffungsaufwand. Ein steuerlicher Buchwert kann deutlich darunter liegen.

Was versichert eine Elektronik­versicherung?

Je nach Vertrag bezeichnete elektronische und elektrotechnische Anlagen und Geräte gegen vereinbarte unvorhergesehene Sach­schäden und weitere Gefahren. Umfang, Ort und Zusatzkosten sind konkret zu prüfen.

Ist eine Elektronik­versicherung auch Cyberversicherung?

Nein. Hardware-Sach­schäden und Cyberereignisse folgen unterschiedlichen Deckungslogiken. Daten­wiederherstellung kann in beiden Bereichen Schnittstellen haben.

Wann braucht man Montage­versicherung?

Wenn Maschinen oder Anlagen vor Betriebs­fertigkeit errichtet, montiert, erprobt oder in Betrieb genommen werden und diese Projektphase abgesichert werden soll.

Was ist Maschinen-Betriebs­unterbrechung?

Sie kann den wirtschaftlichen Unterbrechungsschaden nach einem versicherten technischen Sach­schaden an einer bezeichneten Anlage absichern, abhängig vom Vertrag und der vereinbarten Haftzeit.

Sind mobile Maschinen automatisch mitversichert?

Nicht automatisch. Für fahrbare oder transportable Geräte bestehen eigene Bedingungsmodelle; Einsatzorte und Transport-/Diebstahlrisiken müssen gesondert geprüft werden.

Kontakt

Wie kritisch ist Ihre Technik für den Betrieb?

Neue Maschinen, Automatisierung, Energieanlagen oder digitale Steuerungen verändern nicht nur den Sachwert. Sie können neue Engpässe, Abhängigkeiten und lange Wieder­beschaffungszeiten schaffen.

ANCORA prüft Maschinen- und Elektronikbestand, Versicherungs­werte, Betriebsorte, Ausfallfolgen und vorhandene Sach-/Cyberdeckungen und entwickelt daraus ein abgestimmtes technisches Versicherungs­konzept.