GEWERBE & INDUSTRIE

Vertrauens­schaden­versicherung für Unter­nehmen

Wirtschafts­kriminalität kommt nicht nur von außen. Vermögensschäden können durch eigene Mitarbeitende, andere Vertrauens­personen oder externe Betrüger entstehen – etwa durch Veruntreuung, manipulierte Zahlungs­prozesse, Fake Invoice oder CEO-Fraud.

Eine Vertrauens­schaden­versicherung kann – abhängig vom Bedingungs­werk – unmittelbare Vermögensschäden durch bestimmte vorsätzliche unerlaubte Handlungen absichern und zusätzliche Kosten- oder Betrugsbausteine enthalten.

ANCORA prüft Täterkreis, Zahlungs- und Freigabeprozesse, externe Dienst­leister, Social Engineering, IT-Schnittstellen, Rückwärts­deckung, Entdeckungszeiträume, Sublimits und Schaden­management.

Zwei Fachleute prüfen gemeinsam eine Rechnung und einen Zahlungsfreigabeprozess

KI-generiertes Symbolbild

GRUNDIDEE

Wenn Vertrauen oder Täuschung direkt Geld kostet

Im Mittelpunkt steht der unmittelbare Vermögens­schaden des versicherten Unter­nehmens bzw. weiterer ausdrücklich versicherter Rechtsträger. Typische Fälle sind die unberechtigte Verfügung über Geld oder Vermögenswerte, Unterschlagung, Untreue, Betrug oder gezielte Manipulation von Zahlungsabläufen.

Geld oder Wertgegenstände werden unterschlagen

Zahlungen werden auf Täterkonten umgeleitet

Buchungs- oder Stamm­daten werden manipuliert

Kundenzahlungen werden vereinnahmt und nicht abgeführt

Externe Täter täuschen Mitarbeitende zu Vermögensverfügungen

Zielgerichtete Eingriffe in IT- oder Bankzugänge – soweit ausdrücklich versichert

Nicht jeder wirtschaftliche Verlust ist Vertrauens­schaden

Fehlkalkulation, Forderungsausfall, Marktverlust, normale Cyber-Betriebs­unterbrechung oder schlechte Geschäftsentscheidung gehören nicht automatisch in diese Sparte.

INTERNE VERTRAUENSPERSONEN

Interne Täter: Der klassische Vertrauens­schaden

Kern vieler Vertrauens­schadenbedingungen sind vorsätzliche unerlaubte Handlungen von Vertrauens­personen, die dem Unter­nehmen einen Vermögens­schaden zufügen. Welche Personen als Vertrauens­personen gelten, ist vertraglich definiert.

Arbeitnehmer und leitende Mitarbeitende

Aushilfen und Auszubildende – soweit erfasst

Organmitglieder – abhängig vom Bedingungs­werk

Zeitarbeitskräfte oder eingesetzte Fremdkräfte – soweit vereinbart

Ehrenamtlich Tätige bei Vereinen, Verbänden oder Genossenschaften – soweit versichert

Ehemalige Mitarbeitende im Rahmen definierter Nachwirkungen

Personenkreis prüfen

Entscheidend ist, was das konkrete Bedingungs­werk beim Täter- und Vertrauens­personenkreis tatsächlich vorsieht.

EXTERNE TÄTER

Externe Betrüger können ein eigener Versicherungsbaustein sein

Moderne Vertrauens­schadenbedingungen können auch vorsätzliche Straftaten außenstehender Dritter erfassen. Ob dies nur mit interner Mitwirkung, auch bei reiner Täuschung oder nur in bestimmten Fallgruppen gilt, unterscheidet sich deutlich.

Eine interne Mitwirkung oder Fahrlässigkeit eigener Mitarbeitender ist daher nicht pauschal Voraussetzung. Maßgeblich ist das vereinbarte Bedingungs­werk.

Fake-Invoice-Betrug

Lieferanten- und Bankdatenmanipulation

CEO- und President-Fraud

Identitäts- und Kommunikationsbetrug

Gefälschte Kunden- oder Lieferantenkommunikation

Weitere Straftaten außenstehender Dritter nach Bedingungs­werk

CEO-FRAUD & PAYMENT DIVERSION

CEO-Fraud: Der Täter braucht nicht zwingend Zugriff auf Ihre IT

Beim CEO-Fraud gibt sich ein Betrüger als Geschäftsführer, Vorstand oder andere autorisierte Person aus und veranlasst Beschäftigte zu einer Zahlung. Bei Payment Diversion werden beispielsweise Bankverbindungen eines Lieferanten oder Kunden manipuliert, sodass eine an sich legitime Zahlung auf ein falsches Konto geht.

Versicherungs­schutz hängt davon ab, ob Social Engineering bzw. externe Täuschung versichert ist, welche Authentifizierungs- und Kontrollanforderungen gelten und welches Sublimit vereinbart wurde.

KI verändert die Täuschung – nicht die Deckungsprüfung

Täuschungen durch gefälschte Stimmen, Videos oder besonders überzeugende E-Mails erhöhen die praktische Relevanz. Entscheidend bleiben jedoch Versicherungs­bedingungen und interne Zahlungs­prozesse.

CYBER VS. VERTRAUENSSCHADEN

Cyberversicherung und Vertrauens­schaden beantworten unterschiedliche Fragen

Die Abgrenzung richtet sich danach, ob der Schwerpunkt auf einem IT-Sicherheitsereignis oder auf einem unmittelbaren Vermögensverlust durch eine kriminelle Handlung liegt.

Typischer Schwerpunkt

Cyber: IT-Sicherheitsereignis, Wiederherstellung, Betriebs­unterbrechung und Haftpflicht. Vertrauens­schaden: unmittelbarer Vermögens­schaden durch kriminelle Handlung.

Fake Invoice / CEO-Fraud

Cyber: nur bei entsprechendem Baustein. Vertrauens­schaden: häufiger Prüfbereich bei externem Betrug und Social Engineering.

Ransomware

Cyber: klassischer Cyber-Prüffall. Vertrauens­schaden: nur soweit das Wording passende IT- oder Erpressungstatbestände enthält.

D&O VS. VERTRAUENSSCHADEN

D&O schützt gegen Haftungsansprüche – Vertrauens­schaden gegen Vermögensdelikte

D&O und Vertrauens­schaden können denselben Sachverhalt aus völlig unterschiedlichen Blickwinkeln berühren. Wird beispielsweise nach einem großen Betrugsfall der Geschäfts­leitung ein Organisationsverschulden vorgeworfen, kann neben dem unmittelbaren Vertrauens­schaden eine D&O-Frage entstehen.

Die D&O ersetzt jedoch nicht den durch Täter verursachten Vermögensverlust des Unter­nehmens; die Vertrauens­schaden­versicherung ersetzt wiederum keine persönliche Organhaftungsdeckung.

IT-EINGRIFFE & BANKZUGÄNGE

Manipulierter Bankzugang: Schnittstelle zwischen Betrug und IT-Angriff

Ein Täter kann Zugangsdaten über Phishing, Schadsoftware oder andere gezielte Methoden erlangen und anschließend Zahlungen auslösen. Einige Vertrauens­schadenbedingungen enthalten dafür eigene Hackerdeckungs- bzw. IT-Eingriffstatbestände; andere verweisen stärker auf die Cyberversicherung.

Zielgerichteter Eingriff vs. massenhaftes Schadprogramm

Missbrauch von Zugangsdaten

Elektronische Bankgeschäfte

Manipulation von Stamm­daten

Abgrenzung Cyber-Eigenschaden, Cybercrime und VSV

Sublimits und besondere Sicherheitsanforderungen

Keine pauschale „Computerkriminalität versichert“-Aussage

Intern manipulierte Buchung, Social Engineering und technischer Angriff müssen getrennt betrachtet und im konkreten Vertrag geprüft werden.

KONTROLLSYSTEME

Versicherbarkeit beginnt im Zahlungsprozess

Versicherer fragen regelmäßig nach internen Kontrollmaßnahmen. Das Vier-Augen-Prinzip allein reicht nicht als Schlagwort; entscheidend ist, ob Freigaben technisch und organisatorisch wirksam sind.

Vier-Augen-Freigabe bei Zahlungen

Getrennte Rollen für Anlage und Freigabe von Bankverbindungen

Rückruf- oder Bestätigungsprozess bei geänderten Kontodaten

Limits je Person, Zahlung und Konto

Berechtigungs­management in ERP und Banking

Urlaubs- und Vertretungsregelungen

Awareness zu CEO-Fraud und Social Engineering

Regelmäßige Kontrolle ungewöhnlicher Stamm­daten- und Zahlungsänderungen

Sicherheitsfragen sind Vertragsfragen

Falsche oder veraltete Angaben zu Kontroll­systemen können versicherungsrechtlich relevant sein. Risikofragen sollten deshalb fachlich und technisch abgestimmt beantwortet werden.

EXTERNE DIENSTLEISTER

Vertrauen endet nicht an der eigenen Unter­nehmensgrenze

Viele Unter­nehmen lagern Buchhaltung, Lohnabrechnung, IT-Administration oder Zahlungs­prozesse teilweise aus. Kriminelle Handlungen oder Manipulationen bei Dienst­leistern können erhebliche Vermögensschäden verursachen.

Externe Buchhaltung und Steuerkanzlei

Payroll- und HR-Dienst­leister

Managed Service Provider und IT-Administratoren

Zahlungs- und Treasury-Dienst­leister

Logistik-, Kassen- und Inkassodienstleister

Zeitarbeit und sonstige Fremdkräfte

Vertragliche Einordnung

Ob Mitarbeitende dieser Dienst­leister als Vertrauens­personen oder deren Taten als Drittschäden erfasst sind, muss ausdrücklich geprüft werden.

VERSICHERTE VERMÖGENSINTERESSEN

Eigenes Geld ist nicht das einzige relevante Vermögensinteresse

Je nach Geschäftsmodell verwaltet ein Unter­nehmen auch fremde Gelder, Waren oder andere Vermögenswerte. Haus­verwaltungen, Verbände, Genossenschaften, Dienst­leister oder Unter­nehmen mit Inkasso- oder Treuhandfunktionen benötigen deshalb eine besonders saubere Prüfung des versicherten Vermögensinteresses.

Eigenes Vermögen des Versicherungsnehmers

Vermögen mitversicherter Unter­nehmen

Fremde Vermögenswerte in Verwahrung oder Verwaltung – soweit versicherbar

Kundengelder, Mitglieder- oder WEG-Mittel bei entsprechender Tätigkeit

Bargeld, Kontoguthaben, Wertpapiere oder sonstige Vermögenswerte nach Definition

VERSICHERUNGSSUMME & SUBLIMITS

Ein einzelner Zahlungsauftrag kann bereits die gesamte Versicherungs­summe beanspruchen

Die Summe sollte nicht allein nach Umsatz gewählt werden. Entscheidend ist, wie viel Vermögen eine einzelne Person, Rolle oder Zahlungskette tatsächlich bewegen oder manipulieren kann.

Maximale Einzelzahlung

Tages- und Wochenvolumen im Zahlungs­verkehr

Bargeld- und Kassenbestände

Verwaltete Fremdgelder

Anzahl und Berechtigungen von Vertrauens­personen

Externe Betrugs- und Social-Engineering-Limits

IT- und Hackerdeckungs-Sublimits

Kosten-, Forensik- und Rechtsverfolgungs-Sublimits

Sublimit kann das eigentliche Nadelöhr sein

Gerade Social Engineering, externe Täter, Daten- und IT-Kosten oder mittelbare Schäden werden häufig separat begrenzt. Hauptsumme und relevante Sublimits müssen gemeinsam geprüft werden.

ZEITLICHE DECKUNG

Tatzeitpunkt, Entdeckung und Versicherungsperiode müssen zusammenpassen

Vertrauens­schadenbedingungen können Rückwärts­deckungen, Entdeckungszeiträume oder andere zeitliche Regelungen vorsehen. Eine pauschale Aussage zur Rückwirkung wäre daher nicht sachgerecht.

Zu prüfen sind insbesondere:

Zeitpunkt der schadenverursachenden Handlung

Zeitpunkt des Schadeneintritts

Zeitpunkt der Kenntnis des Unter­nehmens

Bereits bekannte frühere Taten oder Umstände

Rückwärts­deckung bzw. Rückwirkungszeitraum

Entdeckungs- oder Nachmeldefrist nach Vertragsende

Serienschaden- und Fortsetzungstatbestände

Keine pauschale Rückwirkungszusage

Dass Rückwirkung möglich sein kann, bedeutet nicht, dass bekannte oder bereits entdeckte Delikte rückwirkend versicherbar sind. Das konkrete Wording entscheidet.

KOSTEN & MITTELBARE SCHÄDEN

Der Vermögensverlust ist oft nicht die einzige Kostenposition

Nach einem Betrugsfall entstehen häufig zusätzliche Kosten für Aufklärung, Datenanalyse, Rechtsverfolgung, Krisenmanagement oder Wiederherstellung. Ob und in welcher Höhe diese Positionen versichert sind, hängt vom gewählten Produkt und den Zusatzmodulen ab.

Forensische Untersuchung

Rechtsverfolgung und Anspruchssicherung

Daten- und Systemwiederherstellung – soweit eingeschlossen

Mehrkosten und Krisenmanagement – soweit versichert

Mittelbare Schäden und Betriebs­unterbrechung nur bei ausdrücklicher Erweiterung

Belohnungs- und Ermittlungskosten je nach Produkt

Kostenbausteine separat prüfen

Forensik, Rechtsverfolgung und digitale Wiederherstellung gehören nicht automatisch zur Grunddeckung und können besonderen Sublimits unterliegen.

NICHT AUTOMATISCH VERSICHERT

Vertrauens­schaden ist kein Rundumschutz gegen jeden Betrug

Gewöhnlicher Forderungsausfall oder Insolvenz eines Kunden

Fehlentscheidungen und Spekulationsverluste ohne versicherte Straftat

Bekannte Delikte oder Verdachtsmomente vor Vertragsbeginn – je nach Bedingungen

Cyber-Betriebs­unterbrechung ohne passenden VSV-Tatbestand

Vertragsstrafen und reine Folgeschäden, soweit nicht ausdrücklich eingeschlossen

Taten nicht erfasster Personen oder Gesellschaften

Schäden oberhalb von Sublimits oder außerhalb definierter zeitlicher und territorialer Grenzen

Grenzen transparent prüfen

Versicherungs­schutz ergibt sich ausschließlich aus dem konkreten Vertrag und den zugrunde liegenden Bedingungen.

SCHADENFALL

Bei Verdacht: Beweise sichern, Zahlungswege stoppen, Ermittlungen koordinieren

01

Zugriffe sichern

Zahlungs- und Zugriffsberechtigungen sichern oder sperren.

02

Bank kontaktieren

Bei laufender Zahlung das Kreditinstitut sofort einbinden.

03

Beweise sichern

E-Mails, Logs, Buchungen und Stamm­datenänderungen beweissicher dokumentieren.

04

Kommunikation begrenzen

Interne Verdachtskommunikation auf Need-to-know beschränken.

05

Recht beachten

Arbeits-, Datenschutz- und Strafrecht bei Ermittlungsmaßnahmen berücksichtigen.

06

Versicherung melden

Versicherer und ANCORA früh informieren.

07

Rückholung prüfen

Rückhol-, Arrest- und Regressmöglichkeiten untersuchen.

08

Täterkontakt abstimmen

Keine vorschnelle Konfrontation, wenn Beweise oder Rückholung gefährdet werden könnten.

Ermittlungen brauchen Fachleute

Arbeitsrechtliche Maßnahmen, Durchsuchungen von Geräten, Strafanzeige oder forensische Maßnahmen können rechtliche Grenzen haben. Versicherungsbegleitung ersetzt keine arbeits-, straf- oder datenschutzrechtliche Beratung.

PRÄVENTION

Die beste Vertrauens­schadenpolice braucht funktionierende Kontrollen

Zahlungen

Vier-Augen-Prinzip, Limits und Rückruf bei Bank­daten­änderung.

Berechtigungen

Trennung von Stamm­datenpflege, Buchung und Zahlungs­freigabe.

Personal

Referenzen, Rollenwechsel, Offboarding sowie Urlaub und Vertretung.

Awareness

Regelmäßige Übungen zu CEO-Fraud, Deepfake, Fake Invoice und Phishing.

Monitoring

Auffällige Zahlungen, Stamm­daten- und Berechtigungsänderungen prüfen.

TYPISCHE DECKUNGSLÜCKEN

Wo Vertrauens­schadenkonzepte häufig nicht mehr zum Unter­nehmen passen

Zahlungs­volumen gestiegen

Sublimits und Hauptsumme spiegeln heutige Zahlungsgrößen nicht mehr.

ERP und Banking digitalisiert

Neue Berechtigungen und Schnittstellen erhöhen Manipulationsmöglichkeiten.

Dienst­leister hinzugekommen

Fremdpersonal oder ausgelagerte Buchhaltung sind nicht eindeutig erfasst.

Social Engineering fehlt

Die Police schützt primär gegen interne Täter; externe Täuschung ist nicht oder nur niedrig versichert.

Neue Gesellschaften

Tochtergesellschaften oder Auslandsstandorte fehlen im versicherten Kreis.

Kontrollen geändert

Antragsangaben zu Vier-Augen-Prinzip, MFA oder Freigaben stimmen nicht mehr.

ANCORA-PROZESS

Vom Zahlungsprozess zum Vertrauens­schadenkonzept

01

Vermögens­interessen

Eigenes und fremdes Vermögen sowie Gesellschaften erfassen.

02

Vertrauens­personen

Mitarbeitende, Organe, Fremdkräfte und Dienst­leister abbilden.

03

Zahlungs­prozesse

Berechtigungen, Limits, Bank­daten­änderungen und Kontrollen analysieren.

04

Externe Täuschung

CEO-Fraud, Fake Invoice, Payment Diversion und IT-Eingriffe bewerten.

05

Bestand

Täterkreis, zeitliche Deckung, Summen, Sublimits und Kostenbausteine prüfen.

06

Schadenhistorie

Verdachtsfälle, Rückholungen, Regress und interne Ursachen auswerten.

07

Marktvergleich

Wording und Module verschiedener Versicherer anhand des Risikos vergleichen.

08

Review

Bei Wachstum, neuer Software, Dienst­leistern, Banken oder Organisation aktualisieren.

FAQ

Häufige Fragen zur Vertrauens­schaden­versicherung

Was ist eine Vertrauens­schaden­versicherung?

Sie kann Unter­nehmen gegen bestimmte unmittelbare Vermögensschäden aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen von Vertrauens­personen und – je nach Bedingungs­werk – auch außenstehenden Dritten absichern.

Sind auch externe Betrüger versichert?

Das kann der Fall sein. Umfang und Voraussetzungen unterscheiden sich stark; eine interne Mitwirkung ist nicht in jedem Bedingungs­werk zwingend.

Ist CEO-Fraud versichert?

Nur wenn externe Täuschung bzw. Social Engineering im konkreten Vertrag erfasst ist. Häufig bestehen besondere Sublimits und Sicherheitsanforderungen.

Was ist der Unterschied zu Cyber?

Cyberversicherung fokussiert auf IT-Sicherheitsereignisse, Wiederherstellung, Betriebs­unterbrechung und Cyber-Haftpflicht. Vertrauens­schaden fokussiert auf unmittelbare Vermögensdelikte. Überschneidungen sind möglich.

Kann Rückwärts­deckung vereinbart werden?

Je nach Produkt können Rückwärts- oder Entdeckungszeiträume vorgesehen sein. Bekannte Delikte oder bereits bekannte Umstände sind regelmäßig besonders problematisch und müssen konkret geprüft werden.

Sind ehrenamtlich Tätige versichert?

Nur wenn sie nach dem jeweiligen Bedingungs­werk zum versicherten Vertrauens­personenkreis gehören oder ausdrücklich eingeschlossen sind.

Sind Forensik- und Rechts­verfolgungs­kosten enthalten?

Je nach Produkt und Modul können solche Kosten versichert sein. Sie gehören nicht zwingend zur Grunddeckung und können Sublimits unterliegen.

Wie hoch sollte die Versicherungs­summe sein?

Sie sollte aus maximalen Zahlungs- und Vermögenszugriffen, verwaltetem Fremdvermögen, Täter- und Rollenstruktur sowie relevanten Sublimits abgeleitet werden.

IHR NÄCHSTER SCHRITT

Passt Ihre Vertrauens­schaden­versicherung zu heutigen Zahlungs­prozessen?

Neue Bankprozesse, Cloud-ERP, höhere Zahlungs­volumen, externe Buchhaltung oder KI-gestütztes Social Engineering verändern das Betrugsrisiko schneller als viele Altverträge.

ANCORA prüft Vertrauens­personenkreis, externe Täter, Social Engineering, Zahlungs­prozesse, zeitliche Deckung, Versicherungs­summe, Sublimits und Schaden­management und gleicht diese mit dem bestehenden Vertrag ab.

Die Inhalte dienen der allgemeinen Information. Umfang und Voraussetzungen des Versicherungs­schutzes ergeben sich aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag und den zugrunde liegenden Bedingungen.