Gewerbe & Industrie
Geschäftsinhaltsversicherung & Betriebsunterbrechung
Büroeinrichtung, Waren, Vorräte, Werkzeuge und betriebliche Ausstattung können nach Feuer, Leitungswasser, Einbruch oder anderen versicherten Gefahren erheblich beschädigt oder zerstört werden. Gleichzeitig können Umsatz und Leistung des Unternehmens für Wochen oder Monate ausfallen.
Eine Geschäftsinhaltsversicherung schützt die vereinbarten betrieblichen Sachwerte. Eine passend aufgebaute Betriebsunterbrechungsversicherung kann den daraus entstehenden versicherten Ertragsausfall ergänzen. Entscheidend sind Werte, Gefahren, Versicherungsorte, Haftzeit und tatsächliche Wiederanlaufdauer.
KI-generiertes Symbolbild
Sachwert & Ertrag
Zwei Schadenrechnungen – ein Ereignis
Was ist betroffen?
Geschäftsinhalt
versicherte bewegliche Sachen
Betriebsunterbrechung
wirtschaftlicher Ausfall des Betriebs
Was wird bewertet?
Geschäftsinhalt
Versicherungswert / Schaden an Sachen
Betriebsunterbrechung
fortlaufende Kosten und Betriebsgewinn nach Vereinbarung
Was ist kritisch?
Geschäftsinhalt
Werte, Gefahren, Orte, Sublimits
Betriebsunterbrechung
Haftzeit, Ertragsbasis, Wiederanlauf, Abhängigkeiten
Zusammen denken
Die Sachversicherung beantwortet: Was kostet Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung? Die Betriebsunterbrechung beantwortet: Was kostet die Zeit, in der der Betrieb nicht oder nur eingeschränkt arbeiten kann?
Sachen
Welche betrieblichen Werte gehören in die Inhaltsversicherung?
Maschinen, Elektronik und besondere technische Anlagen können je nach Konzept zusätzlich oder besser über Technische Versicherungen abgesichert werden. Gebäude gehören auf die Gebäude-/Gewerbeimmobilienseite.
Betriebseinrichtung, Waren & besondere Werte
- kaufmännische und technische Betriebseinrichtung, soweit dem Sachvertrag zugeordnet
- Büro-, Laden-, Werkstatt- und Lagereinrichtung
- Werkzeuge und betriebliche Ausstattung
- Waren, Rohstoffe, Hilfsstoffe und Vorräte
- fertige und unfertige Erzeugnisse
- fremde Sachen, soweit im Vertrag ausdrücklich eingeschlossen
- Bargeld, Urkunden, Datenträger oder besondere Werte nur nach den jeweiligen Sonderregelungen
Werte
Versicherungssumme beginnt mit einer belastbaren Wertermittlung
In den aktuellen GDV-Musterbedingungen AGIS 2024 ist für technische und kaufmännische Betriebseinrichtung grundsätzlich der Neuwert der Ausgangspunkt, soweit die dort genannten Voraussetzungen gelten. Für Waren und Vorräte wird dagegen auf den Aufwand für Wiederbeschaffung oder Neuherstellung abgestellt, begrenzt durch den erzielbaren Verkaufspreis. Das konkrete Vertragsmodell kann abweichen.
Für die Praxis heißt das: Buchwert, Steuerbilanz oder Anschaffungspreis von vor zehn Jahren sind nicht automatisch der richtige Versicherungswert.
KI-generiertes Symbolbild
aktuelle Wiederbeschaffungskosten der Betriebseinrichtung
Preissteigerungen und technischer Fortschritt
Warenbestände und saisonale Spitzen
Neuanschaffungen und Investitionen
Leasing-/Fremdeigentum nach Vertragszuordnung
Standortverteilung und Freizügigkeit zwischen Betriebsstätten
Unterversicherung gezielt prüfen
Wir prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine entsprechende Klausel im konkreten Vertrag gilt. In den GDV-Musterbedingungen kann eine zu niedrige Versicherungssumme grundsätzlich zu einer anteiligen Kürzung führen.
Gefahren
Welche Gefahr soll abgesichert sein?
Sachversicherung kann je nach Bedingungswerk einzelne benannte Gefahren oder breitere Gefahrengruppen umfassen. Für Industrie- und komplexere Gewerberisiken können auch Konzepte mit unbenannten Gefahren vereinbart werden. Entscheidend ist immer der konkrete Vertrag.
Feuer, Blitz, Explosion und weitere vereinbarte Feuergefahren
Leitungswasser und Rohrbruch
Sturm und Hagel
Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach Einbruch und Raub
Elementargefahren wie Überschwemmung und Rückstau, soweit vereinbart
weitere Gefahrengruppen oder unbenannte Gefahren, sofern vertraglich eingeschlossen
Kein pauschales „All Risk“
Ein breites Bedingungswerk ist nicht automatisch lückenlos. Ausschlüsse, Definitionen, Selbstbehalte und Entschädigungsgrenzen bleiben entscheidend.
Elementar
Starkregen, Überschwemmung und Rückstau treffen auch Gewerbebetriebe
Bei Waren, Technik und empfindlichen Vorräten in Erdgeschoss, Keller, Tiefgarage oder tieferliegenden Lagerräumen kann ein Elementarschaden erhebliche Sach- und Folgekosten verursachen.
Elementarschutz am Gewerbestandort prüfen
- Überschwemmung und Rückstau nach der konkreten Bedingungsdefinition
- Selbstbehalte und mögliche Wartezeiten
- Rückstausicherung und Wartung
- Lagerhöhe und empfindliche Ware
- Technik, Server, Elektroverteilungen und Maschinen in tiefliegenden Bereichen
- Betriebsunterbrechung nach einem versicherten Elementarschaden
Standorte
Ware ist nicht immer dort, wo die Police sie vermutet
Unternehmen nutzen zusätzliche Lager, Self-Storage, Außenflächen, Ausstellungen, Baustellen oder vorübergehende Standorte. Ob und in welchem Umfang dort Versicherungsschutz besteht, hängt von Versicherungsort, Außenversicherung und vereinbarten Erweiterungen ab.
Haupt- und Nebenbetriebsstätten
Außenlager und angemietete Lagerflächen
vorübergehende Lagerungen und Ausstellungen
Waren bei Dienstleistern oder in Fremdlagern
Bestände auf Baustellen oder Montageorten
Freizügigkeit / Summenausgleich zwischen Standorten, soweit vereinbart
Kostenpositionen
Der reine Sachwert ist im Großschaden selten die ganze Rechnung
Zusätzlich zum eigentlichen Sachschaden können erhebliche Kosten entstehen. Diese Positionen sind oft mit eigenen Summen, Prozentsätzen oder Entschädigungsgrenzen versehen.
Aufräumungs-, Abbruch- und Entsorgungskosten
Bewegungs- und Schutzkosten
Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsanforderungen, soweit versichert
Preissteigerungen und Eil-/Expresskosten, soweit vereinbart
Sachverständigenkosten nach Vertragsregelung
Provisorien und Schadenminderungskosten
Sublimits prüfen
Eine ausreichende Hauptversicherungssumme ersetzt keine zu niedrigen Entschädigungsgrenzen bei besonders kostenintensiven Nebenpositionen.
Betriebsunterbrechung
Betriebsunterbrechung: Wenn der versicherte Sachschaden den Betrieb stoppt
In klassischen Sach-Betriebsunterbrechungskonzepten ist ein versicherter Sachschaden am Betrieb der zentrale Auslöser. Die aktuellen GDV-Musterbedingungen AGiB 2024 definieren den Ertragsausfallschaden als fortlaufende Kosten und Betriebsgewinn, die infolge der Betriebsunterbrechung oder -beeinträchtigung nicht erwirtschaftet werden konnten – längstens bis zum Ende der vereinbarten Haftzeit.
Ein reiner IT-Ausfall ohne versicherten Sachschaden gehört deshalb nicht automatisch in dieselbe Deckung. Hier sind Cyber- oder technische Betriebsunterbrechungsmodelle gesondert zu prüfen.
Fortlaufende Kosten + Betriebsgewinn
Der vereinbarte Ertragsausfall nach dem jeweiligen Bedingungsmodell – ausgelöst durch einen versicherten Sachschaden und begrenzt durch die vereinbarte Haftzeit.
Haftzeit
12 Monate können lang klingen – und trotzdem zu kurz sein
In den AGiB-2024-Musterbedingungen beträgt die Haftzeit 12 Monate, soweit nichts anderes vereinbart ist. Das ist ein Bedingungsausgangspunkt, keine pauschale Empfehlung.
Für die Auswahl der Haftzeit sollte realistisch gefragt werden: Wie lange dauert es nach einem Großschaden wirklich, bis wieder der frühere Ertrag erwirtschaftet werden kann?
KI-generiertes Symbolbild
01
Lieferzeit kritischer Maschinen und Anlagen
02
Planung, Genehmigungen und Wiederaufbau
03
Wiederbeschaffung von Spezialwerkzeugen und Vorräten
04
Einrichtung eines Ersatzstandorts
05
Wiederqualifizierung von Produkten oder Prozessen
06
Rückgewinnung von Kunden und Aufträgen
07
Saisonalität und Anlaufkurve nach Wiederinbetriebnahme
Haftzeit ist keine Reparaturzeit
Die Anlage kann technisch wieder laufen, während Umsatz und Kundenbeziehungen noch nicht auf dem alten Niveau sind. Der wirtschaftliche Wiederanlauf muss deshalb mitgedacht werden.
Ertragsbasis
Die BU-Summe muss zum Geschäftsmodell passen
Eine Betriebsunterbrechungsversicherung sollte die vereinbarte Ertragsbasis des Unternehmens abbilden. Je nach Produkt wird mit Betriebsgewinn und fortlaufenden Kosten, Rohertrag oder anderen vertraglich definierten Größen gearbeitet.
Wichtig sind nicht nur vergangene Jahreszahlen. Wachstum, Preisänderungen, neue Geschäftsbereiche und geplante Investitionen können die künftige Ertragsbasis verändern.
Betriebswirtschaftliche Grundlage prüfen
- Geschäftsjahr und aktuelle BWA/Jahresabschlussdaten
- Umsatzentwicklung und Marge
- fortlaufende Kosten
- geplanter Betriebsgewinn
- Saison und Auftragsspitzen
- Wachstum, neue Standorte oder zusätzliche Kapazitäten
Abhängigkeiten
Nicht jeder Stillstand beginnt im eigenen Lager
Unternehmen können von einzelnen Maschinen, Energieversorgung, Lieferanten, Abnehmern oder ausgelagerten Produktionsschritten abhängen. Ob Rückwirkungs-, Zulieferer-, Abnehmer- oder Versorgungsunterbrechungen versichert werden können und unter welchen Voraussetzungen, ist produktabhängig.
Engpassmaschinen und Single Points of Failure
kritische Zulieferer und Lohnfertiger
Großkunden / Abnehmerkonzentration
Strom, Gas, Wärme, Kälte, Wasser und Telekommunikation
gemeinsame Standorte und Wechselwirkungen
externe Lager oder Produktionspartner
Nicht automatisch eingeschlossen
Rückwirkungsschäden, Zulieferer-/Abnehmerausfall oder öffentliche Versorgung sind typische Erweiterungen, deren Definition, Entfernung, Sublimits und Auslöser im konkreten Vertrag geprüft werden müssen.
BU im Vergleich
Sach-BU, Maschinen-BU und Cyber-BU sind nicht dasselbe
Ein Brand in der Werkhalle, ein innerer Maschinenschaden und ein Ransomware-Angriff können jeweils den Betrieb stoppen – versicherungstechnisch aber unterschiedliche Auslöser haben.
Typische erste Prüfung
Sach-BU
Auslöser: versicherter Feuer-/Wasser-/Sachschaden
Hinweis: Ertragsausfall nach Sachschaden
Maschinen-/Technische BU
Auslöser: innerer Maschinen-/Technikschaden
Hinweis: eigene technische Bedingungen
Cyber-BU
Auslöser: Cyberangriff / IT-Ausfall
Hinweis: kein Sachschaden-Trigger voraussetzen
Bestandsprüfung
Optimieren heißt auch hier nicht automatisch umdecken
Ein älterer Vertrag kann gute Klauseln enthalten. Gleichzeitig können Werte, Standorte und Ertrag inzwischen deutlich höher sein als bei Vertragsabschluss. Deshalb sollte zunächst der Bestand analysiert werden.
Acht Prüfpunkte für den Vertragsbestand
- aktuelle Versicherungssummen und Bewertungsgrundlagen
- Unterversicherungs- oder Wertzuschlagsklauseln
- Gefahren und Elementardeckung
- Versicherungsorte und Außenlager
- Kostenpositionen und Sublimits
- BU-Ertragsbasis und Haftzeit
- Rückwirkungs-/Zulieferer-/Versorgungsbausteine
- Wechselnachteile und Marktverfügbarkeit
Bestand vor Marktvergleich
Ein günstigeres Angebot ist nur dann besser, wenn Werte, Haftzeit, Bedingungen und Wechselrisiken mit dem bestehenden Vertrag belastbar verglichen wurden.
Schadenmanagement
Im Großschaden läuft die BU-Uhr ab dem Schadenereignis
Bei einem Sachschaden sollten nicht nur zerstörte Werte, sondern auch Stillstand, Mehrkosten und Wiederanlaufmaßnahmen von Beginn an dokumentiert werden.
Sach- und BU-Schaden gemeinsam dokumentieren
- Schadenminderung und Sicherung der Betriebsstätte
- Inventar- und Warenlisten / Wertnachweise
- Fotos, Gutachten und Reparatur-/Wiederbeschaffungsangebote
- Stillstandszeiten und betroffene Betriebsbereiche
- Ausweichproduktion, Mehrarbeit und Ersatzstandorte
- fortlaufende Kosten und entgangene Erträge
- Chronologie von Reparatur, Genehmigung und Wiederanlauf
Sach- und BU-Schaden nicht getrennt denken
Entscheidungen zur Schadenminderung – etwa Ersatzmaschine, Ausweichstandort oder Expressbeschaffung – können sowohl den Sachschaden als auch den Ertragsausfall beeinflussen.
Deckungslücken
Wo Inhalt und Betriebsunterbrechung häufig nicht mehr zum Betrieb passen
Werte veraltet
Inventar, Waren und neue Technik liegen deutlich über der alten Versicherungssumme.
Saisonspitzen fehlen
Lager- oder Warenbestand steigt zeitweise stark an, die Police bildet das nicht ab.
Haftzeit zu kurz
Maschinenlieferzeit, Wiederaufbau oder Kundenerholung dauern länger als die vereinbarte Haftzeit.
Kosten zu niedrig begrenzt
Aufräumung, Behördenauflagen oder Provisorien fallen unter zu niedrige Sublimits.
Elementar nicht passend
Überschwemmung/Rückstau oder Selbstbehalt passen nicht zum Standort.
Abhängigkeiten übersehen
Engpassmaschinen, Versorger oder Zulieferer sind wirtschaftlich kritisch, aber nicht ausreichend berücksichtigt.
Prozess
Vom Inventarverzeichnis zur Wiederanlaufplanung
01
Sachwerte
Betriebseinrichtung, Waren, Vorräte und besondere Werte erfassen.
02
Standorte
Versicherungsorte, Außenlager und Elementarrisiken aufnehmen.
03
Gefahren
bestehende Gefahrengruppen, Ausschlüsse und Selbstbehalte prüfen.
04
Werte
Versicherungswerte, Summen, Stichtage und Wertentwicklung abgleichen.
05
Ertrag
BU-Berechnungsbasis und künftige Geschäftsentwicklung erfassen.
06
Haftzeit
realistische Wiederbeschaffung, Wiederaufbau und Anlaufphase bestimmen.
07
Abhängigkeiten
Maschinen, Versorger, Lieferanten, Abnehmer und Fremdstandorte prüfen.
08
Vertrag
Sach- und BU-Konzept aufeinander abstimmen und regelmäßig aktualisieren.
FAQ
Häufige Fragen zu Geschäftsinhalt & Betriebsunterbrechung
Was ist eine Geschäftsinhaltsversicherung?
Sie versichert die im Vertrag bezeichneten beweglichen betrieblichen Sachen gegen die vereinbarten Gefahren. Dazu können Betriebseinrichtung, Waren und Vorräte gehören.
Sind Maschinen automatisch über die Inhaltsversicherung versichert?
Maschinen können sachversichert sein; innere Betriebsschäden oder weitergehende technische Gefahren erfordern jedoch häufig eine technische Versicherung. Die Zuordnung sollte geprüft werden.
Was ist der Unterschied zur Gebäudeversicherung?
Die Geschäftsinhaltsversicherung betrifft bewegliche betriebliche Werte. Das Betriebsgebäude ist ein eigenes Versicherungsinteresse und wird separat bzw. in einem kombinierten Sachkonzept behandelt.
Was ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung?
Sie kann nach einem versicherten Auslöser den vereinbarten Ertragsausfall absichern, insbesondere fortlaufende Kosten und Betriebsgewinn nach dem jeweiligen Bedingungsmodell.
Sind 12 Monate Haftzeit ausreichend?
Nicht automatisch. Lieferzeiten, Wiederaufbau, Genehmigungen und Kundenerholung können deutlich länger dauern. Die Haftzeit sollte aus einem realistischen Großschadenszenario abgeleitet werden.
Gibt es immer einen Unterversicherungsverzicht?
Nein. Ob ein Unterversicherungsverzicht oder eine andere Summenregelung gilt, hängt vom konkreten Vertrag und den Voraussetzungen der jeweiligen Klausel ab.
Ist Starkregen automatisch versichert?
Nicht allein wegen des Begriffs Starkregen. Entscheidend ist, ob das Ereignis eine versicherte Gefahr wie Überschwemmung oder Rückstau nach den Vertragsbedingungen erfüllt und Elementarschutz vereinbart ist.
Deckt eine Sach-BU auch Ransomware?
Nicht automatisch. Klassische Sach-BU knüpft typischerweise an einen versicherten Sachschaden an. Cyber-Betriebsunterbrechung muss gesondert geprüft werden.
Kontakt
Sind Sachwerte und wirtschaftlicher Wiederanlauf heute noch richtig versichert?
Investitionen, Preissteigerungen, neue Lagerbestände und längere Lieferzeiten können einen Vertrag innerhalb weniger Jahre überholen.
ANCORA prüft bestehende Sach- und Betriebsunterbrechungsdeckungen gemeinsam und gleicht Werte, Gefahren, Haftzeit und betriebliche Abhängigkeiten mit dem heutigen Unternehmen ab.
