Gewerbe & Industrie

Geschäfts­inhalts­versicherung & Betriebs­unterbrechung

Büroeinrichtung, Waren, Vorräte, Werkzeuge und betriebliche Ausstattung können nach Feuer, Leitungswasser, Einbruch oder anderen versicherten Gefahren erheblich beschädigt oder zerstört werden. Gleichzeitig können Umsatz und Leistung des Unternehmens für Wochen oder Monate ausfallen.

Eine Geschäfts­inhalts­versicherung schützt die vereinbarten betrieblichen Sachwerte. Eine passend aufgebaute Betriebs­unterbrechungs­versicherung kann den daraus entstehenden versicherten Ertrags­ausfall ergänzen. Entscheidend sind Werte, Gefahren, Versicherungs­orte, Haftzeit und tatsächliche Wiederanlaufdauer.

Mitarbeiter prüft ein Werkstück in einer Werkstatt mit Werkzeugen, Komponenten und einer CNC-Maschine.

KI-generiertes Symbolbild

Sachwert & Ertrag

Zwei Schaden­rechnungen – ein Ereignis

Was ist betroffen?

Geschäfts­inhalt

versicherte bewegliche Sachen

Betriebs­unterbrechung

wirtschaftlicher Ausfall des Betriebs

Was wird bewertet?

Geschäfts­inhalt

Versicherungs­wert / Schaden an Sachen

Betriebs­unterbrechung

fortlaufende Kosten und Betriebs­gewinn nach Vereinbarung

Was ist kritisch?

Geschäfts­inhalt

Werte, Gefahren, Orte, Sublimits

Betriebs­unterbrechung

Haftzeit, Ertragsbasis, Wiederanlauf, Abhängigkeiten

Zusammen denken

Die Sachversicherung beantwortet: Was kostet Wieder­beschaffung oder Wieder­herstellung? Die Betriebs­unterbrechung beantwortet: Was kostet die Zeit, in der der Betrieb nicht oder nur eingeschränkt arbeiten kann?

Sachen

Welche betrieblichen Werte gehören in die Inhalts­versicherung?

Maschinen, Elektronik und besondere technische Anlagen können je nach Konzept zusätzlich oder besser über Technische Versicherungen abgesichert werden. Gebäude gehören auf die Gebäude-/Gewerbeimmobilienseite.

Betriebs­einrichtung, Waren & besondere Werte

  • kaufmännische und technische Betriebs­einrichtung, soweit dem Sachvertrag zugeordnet
  • Büro-, Laden-, Werkstatt- und Lagereinrichtung
  • Werkzeuge und betriebliche Ausstattung
  • Waren, Rohstoffe, Hilfsstoffe und Vorräte
  • fertige und unfertige Erzeugnisse
  • fremde Sachen, soweit im Vertrag ausdrücklich eingeschlossen
  • Bargeld, Urkunden, Datenträger oder besondere Werte nur nach den jeweiligen Sonderregelungen

Werte

Versicherungs­summe beginnt mit einer belastbaren Wert­ermittlung

In den aktuellen GDV-Musterbedingungen AGIS 2024 ist für technische und kaufmännische Betriebs­einrichtung grundsätzlich der Neuwert der Ausgangspunkt, soweit die dort genannten Voraussetzungen gelten. Für Waren und Vorräte wird dagegen auf den Aufwand für Wieder­beschaffung oder Neuherstellung abgestellt, begrenzt durch den erzielbaren Verkaufs­preis. Das konkrete Vertragsmodell kann abweichen.

Für die Praxis heißt das: Buchwert, Steuerbilanz oder Anschaffungspreis von vor zehn Jahren sind nicht automatisch der richtige Versicherungs­wert.

Inventaraufnahme mit Tablet im Lager eines Betriebs mit Werkzeugen und Bauteilen.

KI-generiertes Symbolbild

aktuelle Wieder­beschaffungskosten der Betriebs­einrichtung

Preissteigerungen und technischer Fortschritt

Warenbestände und saisonale Spitzen

Neu­anschaffungen und Investitionen

Leasing-/Fremdeigentum nach Vertragszuordnung

Standort­verteilung und Freizügigkeit zwischen Betriebs­stätten

Unter­versicherung gezielt prüfen

Wir prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine entsprechende Klausel im konkreten Vertrag gilt. In den GDV-Musterbedingungen kann eine zu niedrige Versicherungs­summe grundsätzlich zu einer anteiligen Kürzung führen.

Gefahren

Welche Gefahr soll abgesichert sein?

Sachversicherung kann je nach Bedingungswerk einzelne benannte Gefahren oder breitere Gefahrengruppen umfassen. Für Industrie- und komplexere Gewerberisiken können auch Konzepte mit unbenannten Gefahren vereinbart werden. Entscheidend ist immer der konkrete Vertrag.

Feuer, Blitz, Explosion und weitere vereinbarte Feuergefahren

Leitungswasser und Rohrbruch

Sturm und Hagel

Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach Einbruch und Raub

Elementargefahren wie Über­schwemmung und Rückstau, soweit vereinbart

weitere Gefahrengruppen oder unbenannte Gefahren, sofern vertraglich eingeschlossen

Kein pauschales „All Risk“

Ein breites Bedingungswerk ist nicht automatisch lückenlos. Ausschlüsse, Definitionen, Selbstbehalte und Entschädigungs­grenzen bleiben entscheidend.

Elementar

Starkregen, Über­schwemmung und Rückstau treffen auch Gewerbe­betriebe

Bei Waren, Technik und empfindlichen Vorräten in Erdgeschoss, Keller, Tiefgarage oder tieferliegenden Lagerräumen kann ein Elementar­schaden erhebliche Sach- und Folgekosten verursachen.

Elementar­schutz am Gewerbestandort prüfen

  • Über­schwemmung und Rückstau nach der konkreten Bedingungsdefinition
  • Selbstbehalte und mögliche Wartezeiten
  • Rückstau­sicherung und Wartung
  • Lagerhöhe und empfindliche Ware
  • Technik, Server, Elektroverteilungen und Maschinen in tiefliegenden Bereichen
  • Betriebs­unterbrechung nach einem versicherten Elementar­schaden

Standorte

Ware ist nicht immer dort, wo die Police sie vermutet

Unternehmen nutzen zusätzliche Lager, Self-Storage, Außenflächen, Ausstellungen, Baustellen oder vorübergehende Standorte. Ob und in welchem Umfang dort Versicherungs­schutz besteht, hängt von Versicherungsort, Außen­versicherung und vereinbarten Erweiterungen ab.

Haupt- und Nebenbetriebsstätten

Außenlager und angemietete Lagerflächen

vorübergehende Lagerungen und Ausstellungen

Waren bei Dienstleistern oder in Fremdlagern

Bestände auf Baustellen oder Montageorten

Freizügigkeit / Summenausgleich zwischen Standorten, soweit vereinbart

Kosten­positionen

Der reine Sachwert ist im Großschaden selten die ganze Rechnung

Zusätzlich zum eigentlichen Sachschaden können erhebliche Kosten entstehen. Diese Positionen sind oft mit eigenen Summen, Prozentsätzen oder Entschädigungs­grenzen versehen.

Aufräumungs-, Abbruch- und Entsorgungskosten

Bewegungs- und Schutzkosten

Mehrkosten durch behördliche Wieder­herstellungs­anforderungen, soweit versichert

Preissteigerungen und Eil-/Expresskosten, soweit vereinbart

Sach­verständigen­kosten nach Vertragsregelung

Provisorien und Schaden­minderungskosten

Sublimits prüfen

Eine ausreichende Hauptversicherungssumme ersetzt keine zu niedrigen Entschädigungs­grenzen bei besonders kostenintensiven Nebenpositionen.

Betriebs­unterbrechung

Betriebs­unterbrechung: Wenn der versicherte Sachschaden den Betrieb stoppt

In klassischen Sach-Betriebs­unterbrechungskonzepten ist ein versicherter Sachschaden am Betrieb der zentrale Auslöser. Die aktuellen GDV-Musterbedingungen AGiB 2024 definieren den Ertrags­ausfallschaden als fortlaufende Kosten und Betriebs­gewinn, die infolge der Betriebs­unterbrechung oder -beeinträchtigung nicht erwirtschaftet werden konnten – längstens bis zum Ende der vereinbarten Haftzeit.

Ein reiner IT-Ausfall ohne versicherten Sachschaden gehört deshalb nicht automatisch in dieselbe Deckung. Hier sind Cyber- oder technische Betriebs­unterbrechungsmodelle gesondert zu prüfen.

Fortlaufende Kosten + Betriebs­gewinn

Der vereinbarte Ertrags­ausfall nach dem jeweiligen Bedingungsmodell – ausgelöst durch einen versicherten Sachschaden und begrenzt durch die vereinbarte Haftzeit.

Haftzeit

12 Monate können lang klingen – und trotzdem zu kurz sein

In den AGiB-2024-Musterbedingungen beträgt die Haftzeit 12 Monate, soweit nichts anderes vereinbart ist. Das ist ein Bedingungsausgangspunkt, keine pauschale Empfehlung.

Für die Auswahl der Haftzeit sollte realistisch gefragt werden: Wie lange dauert es nach einem Großschaden wirklich, bis wieder der frühere Ertrag erwirtschaftet werden kann?

Zwei Techniker planen den Wiederanlauf einer Produktionsmaschine anhand von Unterlagen.

KI-generiertes Symbolbild

01

Lieferzeit kritischer Maschinen und Anlagen

02

Planung, Genehmigungen und Wiederaufbau

03

Wieder­beschaffung von Spezial­werkzeugen und Vorräten

04

Einrichtung eines Ersatzstandorts

05

Wieder­qualifizierung von Produkten oder Prozessen

06

Rückgewinnung von Kunden und Aufträgen

07

Saisonalität und Anlaufkurve nach Wieder­inbetriebnahme

Haftzeit ist keine Reparaturzeit

Die Anlage kann technisch wieder laufen, während Umsatz und Kunden­beziehungen noch nicht auf dem alten Niveau sind. Der wirtschaftliche Wiederanlauf muss deshalb mitgedacht werden.

Ertragsbasis

Die BU-Summe muss zum Geschäfts­modell passen

Eine Betriebs­unterbrechungs­versicherung sollte die vereinbarte Ertragsbasis des Unternehmens abbilden. Je nach Produkt wird mit Betriebs­gewinn und fortlaufenden Kosten, Rohertrag oder anderen vertraglich definierten Größen gearbeitet.

Wichtig sind nicht nur vergangene Jahreszahlen. Wachstum, Preisänderungen, neue Geschäftsbereiche und geplante Investitionen können die künftige Ertragsbasis verändern.

Betriebswirtschaftliche Grundlage prüfen

  • Geschäftsjahr und aktuelle BWA/Jahresabschlussdaten
  • Umsatzentwicklung und Marge
  • fortlaufende Kosten
  • geplanter Betriebs­gewinn
  • Saison und Auftragsspitzen
  • Wachstum, neue Standorte oder zusätzliche Kapazitäten

Abhängigkeiten

Nicht jeder Stillstand beginnt im eigenen Lager

Unternehmen können von einzelnen Maschinen, Energieversorgung, Lieferanten, Abnehmern oder ausgelagerten Produktions­schritten abhängen. Ob Rückwirkungs-, Zulieferer-, Abnehmer- oder Versorgungs­unterbrechungen versichert werden können und unter welchen Voraussetzungen, ist produktabhängig.

Engpassmaschinen und Single Points of Failure

kritische Zulieferer und Lohnfertiger

Großkunden / Abnehmer­konzentration

Strom, Gas, Wärme, Kälte, Wasser und Tele­kommunikation

gemeinsame Standorte und Wechselwirkungen

externe Lager oder Produktionspartner

Nicht automatisch eingeschlossen

Rückwirkungs­schäden, Zulieferer-/Abnehmerausfall oder öffentliche Versorgung sind typische Erweiterungen, deren Definition, Entfernung, Sublimits und Auslöser im konkreten Vertrag geprüft werden müssen.

BU im Vergleich

Sach-BU, Maschinen-BU und Cyber-BU sind nicht dasselbe

Ein Brand in der Werkhalle, ein innerer Maschinenschaden und ein Ransomware-Angriff können jeweils den Betrieb stoppen – versicherungstechnisch aber unterschiedliche Auslöser haben.

Typische erste Prüfung

Sach-BU

Auslöser: versicherter Feuer-/Wasser-/Sachschaden

Hinweis: Ertrags­ausfall nach Sachschaden

Maschinen-/Technische BU

Auslöser: innerer Maschinen-/Technikschaden

Hinweis: eigene technische Bedingungen

Cyber-BU

Auslöser: Cyberangriff / IT-Ausfall

Hinweis: kein Sachschaden-Trigger voraussetzen

Bestandsprüfung

Optimieren heißt auch hier nicht automatisch umdecken

Ein älterer Vertrag kann gute Klauseln enthalten. Gleichzeitig können Werte, Standorte und Ertrag inzwischen deutlich höher sein als bei Vertrags­abschluss. Deshalb sollte zunächst der Bestand analysiert werden.

Acht Prüfpunkte für den Vertragsbestand

  • aktuelle Versicherungs­summen und Bewertungsgrundlagen
  • Unter­versicherungs- oder Wertzuschlagsklauseln
  • Gefahren und Elementardeckung
  • Versicherungs­orte und Außenlager
  • Kosten­positionen und Sublimits
  • BU-Ertragsbasis und Haftzeit
  • Rückwirkungs-/Zulieferer-/Versorgungsbausteine
  • Wechselnachteile und Marktverfügbarkeit

Bestand vor Marktvergleich

Ein günstigeres Angebot ist nur dann besser, wenn Werte, Haftzeit, Bedingungen und Wechselrisiken mit dem bestehenden Vertrag belastbar verglichen wurden.

Schaden­management

Im Großschaden läuft die BU-Uhr ab dem Schaden­ereignis

Bei einem Sachschaden sollten nicht nur zerstörte Werte, sondern auch Stillstand, Mehrkosten und Wiederanlaufmaßnahmen von Beginn an dokumentiert werden.

Sach- und BU-Schaden gemeinsam dokumentieren

  • Schaden­minderung und Sicherung der Betriebsstätte
  • Inventar- und Warenlisten / Wertnachweise
  • Fotos, Gutachten und Reparatur-/Wieder­beschaffungs­angebote
  • Stillstandszeiten und betroffene Betriebs­bereiche
  • Ausweichproduktion, Mehrarbeit und Ersatzstandorte
  • fortlaufende Kosten und entgangene Erträge
  • Chronologie von Reparatur, Genehmigung und Wiederanlauf

Sach- und BU-Schaden nicht getrennt denken

Entscheidungen zur Schaden­minderung – etwa Ersatzmaschine, Ausweichstandort oder Expressbeschaffung – können sowohl den Sachschaden als auch den Ertrags­ausfall beeinflussen.

Deckungslücken

Wo Inhalt und Betriebs­unterbrechung häufig nicht mehr zum Betrieb passen

Werte veraltet

Inventar, Waren und neue Technik liegen deutlich über der alten Versicherungs­summe.

Saisonspitzen fehlen

Lager- oder Warenbestand steigt zeitweise stark an, die Police bildet das nicht ab.

Haftzeit zu kurz

Maschinenlieferzeit, Wiederaufbau oder Kundenerholung dauern länger als die vereinbarte Haftzeit.

Kosten zu niedrig begrenzt

Aufräumung, Behörden­auflagen oder Provisorien fallen unter zu niedrige Sublimits.

Elementar nicht passend

Über­schwemmung/Rückstau oder Selbstbehalt passen nicht zum Standort.

Abhängigkeiten übersehen

Engpassmaschinen, Versorger oder Zulieferer sind wirtschaftlich kritisch, aber nicht ausreichend berücksichtigt.

Prozess

Vom Inventar­verzeichnis zur Wieder­anlaufplanung

01

Sachwerte

Betriebs­einrichtung, Waren, Vorräte und besondere Werte erfassen.

02

Standorte

Versicherungs­orte, Außenlager und Elementarrisiken aufnehmen.

03

Gefahren

bestehende Gefahrengruppen, Ausschlüsse und Selbstbehalte prüfen.

04

Werte

Versicherungs­werte, Summen, Stichtage und Wertentwicklung abgleichen.

05

Ertrag

BU-Berechnungsbasis und künftige Geschäfts­entwicklung erfassen.

06

Haftzeit

realistische Wieder­beschaffung, Wiederaufbau und Anlaufphase bestimmen.

07

Abhängigkeiten

Maschinen, Versorger, Lieferanten, Abnehmer und Fremdstandorte prüfen.

08

Vertrag

Sach- und BU-Konzept aufeinander abstimmen und regelmäßig aktualisieren.

FAQ

Häufige Fragen zu Geschäfts­inhalt & Betriebs­unterbrechung

Was ist eine Geschäfts­inhalts­versicherung?

Sie versichert die im Vertrag bezeichneten beweglichen betrieblichen Sachen gegen die vereinbarten Gefahren. Dazu können Betriebs­einrichtung, Waren und Vorräte gehören.

Sind Maschinen automatisch über die Inhalts­versicherung versichert?

Maschinen können sachversichert sein; innere Betriebsschäden oder weitergehende technische Gefahren erfordern jedoch häufig eine technische Versicherung. Die Zuordnung sollte geprüft werden.

Was ist der Unterschied zur Gebäudeversicherung?

Die Geschäfts­inhalts­versicherung betrifft bewegliche betriebliche Werte. Das Betriebs­gebäude ist ein eigenes Versicherungs­interesse und wird separat bzw. in einem kombinierten Sachkonzept behandelt.

Was ist eine Betriebs­unterbrechungs­versicherung?

Sie kann nach einem versicherten Auslöser den vereinbarten Ertrags­ausfall absichern, insbesondere fortlaufende Kosten und Betriebs­gewinn nach dem jeweiligen Bedingungsmodell.

Sind 12 Monate Haftzeit ausreichend?

Nicht automatisch. Lieferzeiten, Wiederaufbau, Genehmigungen und Kundenerholung können deutlich länger dauern. Die Haftzeit sollte aus einem realistischen Groß­schadenszenario abgeleitet werden.

Gibt es immer einen Unter­versicherungs­verzicht?

Nein. Ob ein Unter­versicherungs­verzicht oder eine andere Summenregelung gilt, hängt vom konkreten Vertrag und den Voraussetzungen der jeweiligen Klausel ab.

Ist Starkregen automatisch versichert?

Nicht allein wegen des Begriffs Starkregen. Entscheidend ist, ob das Ereignis eine versicherte Gefahr wie Über­schwemmung oder Rückstau nach den Vertragsbedingungen erfüllt und Elementar­schutz vereinbart ist.

Deckt eine Sach-BU auch Ransomware?

Nicht automatisch. Klassische Sach-BU knüpft typischerweise an einen versicherten Sachschaden an. Cyber-Betriebs­unterbrechung muss gesondert geprüft werden.

Kontakt

Sind Sachwerte und wirtschaftlicher Wiederanlauf heute noch richtig versichert?

Investitionen, Preissteigerungen, neue Lagerbestände und längere Lieferzeiten können einen Vertrag innerhalb weniger Jahre überholen.

ANCORA prüft bestehende Sach- und Betriebs­unterbrechungsdeckungen gemeinsam und gleicht Werte, Gefahren, Haftzeit und betriebliche Abhängigkeiten mit dem heutigen Unternehmen ab.