Immobilien · Bauen & Sanieren

Bauherren­haftpflicht­versicherung – Sicherheit für Bauherren und Immobilien­projekte

Ein Bauprojekt schafft Werte – bringt aber auch Haftungs­risiken mit sich.

Wer baut, umbaut oder umfangreich saniert, trägt als Bauherr eine erhebliche Verantwortung. Kommt während der Bauarbeiten eine andere Person oder fremdes Eigentum zu Schaden, können daraus hohe Schadenersatz­forderungen entstehen.

Die Bauherren­haftpflicht­versicherung schützt private und gewerbliche Bauherren vor den finanziellen Folgen berechtigter Schadenersatz­ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab.

ANCORA begleitet Bauherren, Immobilieneigentümer, Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften und Haus­verwaltungen bei der Absicherung von Bau-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen.

Für Neubau, Umbau, Sanierung, WEG und gewerbliche Immobilien.

Sanierungsbaustelle an einem Mehrfamilienhaus mit Gerüst und gesicherter Baustelle

KI-generiertes Symbolbild

Risiken

Warum benötigt ein Bauherr eine eigene Haftpflicht­versicherung?

Der Bauherr trägt die Verantwortung dafür, dass von seiner Baustelle möglichst keine Gefahren für andere ausgehen. Dabei genügt es nicht immer, die Arbeiten vollständig an Architekten, Bauunternehmen oder Handwerker zu vergeben. Bestimmte Pflichten verbleiben beim Bauherrn.

unzureichend gesicherte Baustellen

herabfallende Bauteile oder Baumaterialien

nicht ausreichend abgesicherte Baugruben

Schäden an Nachbar­grundstücken

Verletzungen von Besuchern oder Passanten

Gefahren durch Gerüste, Zäune oder Baumaterial

Schäden im Zusammenhang mit Abbruch-, Umbau- oder Sanierungs­arbeiten

Verletzungen von Verkehrs­sicherungs- oder Überwachungs­pflichten

Gerade bei Personen­schäden können Schadenersatz­forderungen schnell erhebliche Größenordnungen erreichen.

Leistungen

Was leistet eine Bauherren­haftpflicht­versicherung?

1. Prüfung der Haftung

Der Versicherer prüft zunächst, ob und in welcher Höhe der Bauherr überhaupt gesetzlich zum Schadenersatz verpflichtet ist.

2. Regulierung berechtigter Ansprüche

Besteht eine Haftung, übernimmt der Versicherer berechtigte Schadenersatz­forderungen bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

3. Abwehr unberechtigter Forderungen

Unberechtigte oder überhöhte Schadenersatz­ansprüche werden abgewehrt.

Passive Rechtsschutz­funktion

Damit besitzt die Haftpflicht­versicherung gleichzeitig eine wichtige passive Rechtsschutz­funktion.

Schadenarten

Welche Schäden können versichert sein?

Eine Bauherren­haftpflicht­versicherung kann insbesondere Schäden abdecken, die Dritten durch das Bauvorhaben entstehen.

Personen­schäden

Beispiel: Ein Passant wird durch herunterfallendes Baumaterial verletzt. Neben Behandlungskosten können beispielsweise Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Rehabilitationskosten oder dauerhafte Rentenleistungen entstehen.

Sachschäden

Beispiel: Bei Bauarbeiten werden Fahrzeuge, Gebäude oder andere Sachen Dritter beschädigt. Auch Schäden an angrenzenden Grundstücken können eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen.

Vermögens­schäden als Folge eines Personen- oder Sach­schadens

Aus einem Schaden können zusätzliche finanzielle Nachteile entstehen. Beispielsweise kann die Beschädigung eines gewerblich genutzten Nachbargebäudes zu weiteren wirtschaftlichen Schäden führen.

Welche Schäden konkret versichert sind, richtet sich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag.

Bauvorhaben

Für welche Bauvorhaben ist eine Bauherren­haftpflicht sinnvoll?

Neubauten

größere Umbauten

Kern­sanierungen

Dachausbauten

Aufstockungen

Anbauten

Fassaden­sanierungen

umfangreiche Modernisierungen

Abbrucharbeiten

Tiefbauarbeiten

größere Außenanlagen

größere energetische Sanierungen

Bauprojekte von Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften

Auch bei bestehenden Immobilien kann deshalb plötzlich ein eigenständiges Bauherrenrisiko entstehen.

Sanierungen

Bauherren­haftpflicht bei Sanierungen bestehender Immobilien

Nicht nur der klassische Neubau ist ein Bauvorhaben. Gerade bei bestehenden Gebäuden werden heute umfangreiche Investitionen vorgenommen, beispielsweise in:

Gebäudehülle & Substanz

  • Dächer
  • Fassaden
  • Balkone
  • energetische Gebäude­sanierung
  • Tiefgaragen
  • Fenster und Außentüren

Gebäudetechnik & Anlagen

  • Heizungsanlagen
  • Wärmepumpen
  • Photovoltaik­anlagen
  • Aufzüge
  • Leitungsnetze
  • Brandschutz

Abhängig von Umfang und Art der Maßnahme kann der bestehende Haftpflicht­versicherungsschutz des Eigentümers oder der WEG nicht ausreichend sein.

Wichtig vor Baubeginn

Vor Beginn größerer Baumaßnahmen sollte geprüft werden, welcher Versicherungs­schutz bereits besteht und welche zusätzliche Absicherung erforderlich ist.

WEG & Verwaltung

Bauherren­haftpflicht für Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften

Bei größeren Maßnahmen an Gemeinschafts­eigentum übernimmt regelmäßig die Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft die Rolle des Auftraggebers beziehungsweise Bauherrn.

Maßnahmen am Gemeinschafts­eigentum

  • Dachsanierungen
  • Fassaden­sanierungen
  • Balkonsanierungen
  • Tiefgaragensanierungen
  • energetische Modernisierungen
  • Heizungserneuerungen
  • Aufzugsanlagen
  • Erweiterungen oder bauliche Veränderungen

Hier sollte die Bauherren­haftpflicht nicht isoliert betrachtet werden.

ANCORA-Gesamtbetrachtung für WEGs

Gebäude­versicherung + Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht + Bauherren­haftpflicht + Bauleistungs­versicherung. So lassen sich unnötige Überschneidungen ebenso vermeiden wie gefährliche Versicherungslücken.

Haus­verwaltungen

Bauherren­haftpflicht für Haus­verwaltungen

Für Haus­verwaltungen stellt sich die Versicherungsfrage häufig bereits vor Beginn einer größeren Sanierungsmaßnahme. Dabei sollten unter anderem folgende Fragen geklärt werden:

Vor Baubeginn klären

  • Besteht bereits Versicherungs­schutz über einen vorhandenen Vertrag?
  • Reicht dieser Schutz für die geplante Maßnahme aus?
  • Muss das Bauvorhaben beim Versicherer angezeigt werden?
  • Wird eine separate Bauherren­haftpflicht benötigt?
  • Wer ist Versicherungsnehmer?
  • Sind Eigentümer beziehungsweise die WEG ausreichend einbezogen?
  • Bestehen besondere Risiken durch Abbruch-, Erd- oder Tiefbauarbeiten?
  • Welche Versicherungssumme ist angemessen?
  • Ist zusätzlich eine Bauleistungs­versicherung erforderlich?

ANCORA unterstützt Haus­verwaltungen dabei, diese Fragen vor Baubeginn zu klären.

Vergleich

Bauherren­haftpflicht und Bauleistungs­versicherung – wo liegt der Unterschied?

Beide Versicherungen gehören bei größeren Bauprojekten zusammen, schützen aber unterschiedliche Risiken.

Bauherren­haftpflicht­versicherung

  • schützt vor Haftpflicht­ansprüchen Dritter
  • betrifft Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögens­schäden
  • Beispiel: Ein Passant wird auf der Baustelle verletzt
  • schützt das Haftungsrisiko des Bauherrn

Bauleistungs­versicherung

  • schützt die entstehende Bauleistung
  • betrifft unvorhergesehen eintretende Schäden am Bauvorhaben
  • Beispiel: Bereits eingebaute Bauteile werden beschädigt
  • schützt den wirtschaftlichen Wert der Bauleistung

Einfach gesagt

Die Bauherren­haftpflicht schützt vor Ansprüchen anderer. Die Bauleistungs­versicherung schützt das eigene Bauprojekt. Bei umfangreichen Neubau-, Umbau- und Sanierungsvorhaben sollte deshalb regelmäßig geprüft werden, ob beide Versicherungen erforderlich sind.

Eigenleistungen

Reicht die Haftpflicht­versicherung des Bau­unternehmens nicht aus?

Bauunternehmen, Architekten und andere am Bau beteiligte Unternehmen verfügen im Regelfall über eigene Haftpflicht­versicherungen. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass damit auch sämtliche Risiken des Bauherrn abgesichert sind.

Der Bauherr kann aufgrund eigener Pflichten selbst haftbar gemacht werden. Deshalb sollte das Bauherrenrisiko gesondert vom Versicherungs­schutz der beauftragten Unternehmen betrachtet werden.

Eigenleistungen und private Bauhelfer

Wer bei seinem Bauprojekt selbst mitarbeitet oder Freunde, Angehörige oder andere private Helfer einsetzt, sollte dies bereits bei Abschluss der Versicherung angeben. Eigenleistungen können das Risiko eines Bauvorhabens erheblich verändern.

Neben der Bauherren­haftpflicht können bei Bauhelfern weitere Absicherungs- und Meldepflichten relevant sein. ANCORA berücksichtigt deshalb bei der Risikoprüfung auch:

Für die Risikoprüfung

  • geplante Eigenleistungen
  • Umfang der Arbeiten
  • Anzahl eingesetzter Helfer
  • Art der Tätigkeiten
  • Baukosten
  • Dauer des Projektes

Angaben

Wann sollte die Bauherren­haftpflicht abgeschlossen werden?

Die Absicherung sollte vor Beginn der Baumaßnahme geklärt werden – nicht erst dann, wenn Bauunternehmen, Gerüste und Maschinen bereits auf der Baustelle stehen.

Idealerweise erfolgt die Versicherungsprüfung bereits während der Planung beziehungsweise vor der Auftragsvergabe. Dadurch können gleichzeitig weitere Versicherungsfragen geklärt werden.

Projekt-Checkliste

Welche Angaben benötigen wir?

Für eine erste Prüfung benötigen wir in der Regel nur einige grundlegende Informationen:

Bauvorhaben & Zeitplan

  • Adresse des Bauvorhabens
  • Art der Baumaßnahme
  • Neubau, Umbau oder Sanierung
  • voraussichtliche Baukosten
  • Beginn der Arbeiten
  • geplante Bauzeit

Ausführung & Besonderheiten

  • Art der ausführenden Unternehmen
  • Eigenleistungen
  • gegebenenfalls Abbrucharbeiten
  • besondere Arbeiten wie Tiefbau oder Erdarbeiten

Bei Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften benötigen wir zusätzlich Informationen zum Objekt und zur geplanten Maßnahme.

Gesamtkonzept

ANCORA denkt Bauprojekte als Gesamtrisiko

Ein Bauprojekt berührt häufig mehrere Versicherungsverträge gleichzeitig. Deshalb betrachten wir nicht nur eine einzelne Police. Je nach Projekt prüfen wir unter anderem:

Bauherren­haftpflicht­versicherung

Schutz vor Schadenersatz­ansprüchen Dritter.

Mehr erfahren

Bauleistungs­versicherung

Schutz vor unvorhergesehenen Schäden an der Bauleistung.

Bauleistungsversicherung ansehen

Gebäude­versicherung

Abgrenzung zwischen bestehendem Gebäude und neuer Bauleistung.

Gebäudekonzepte für Hausverwaltungen und WEGs ansehen

Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht

Prüfung des bereits vorhandenen Haftpflichtschutzes.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht prüfen lassen

Gewässerschaden­haftpflicht

Beispielsweise bei bestimmten Anlagen oder besonderen Grundstücks­risiken.

Feuerrohbau­versicherung

Absicherung des entstehenden Gebäudes gegen bestimmte Feuerrisiken.

Feuerrohbauversicherung ansehen

Photovoltaik­versicherung

Bei Installation neuer PV-Anlagen.

Photovoltaik, Speicher und Energietechnik ansehen

Technische Versicherungen

Bei größeren technischen Anlagen innerhalb des Gebäudes.

Technische Versicherungen ansehen

Damit entsteht ein abgestimmtes Versicherungs­konzept für das gesamte Immobilienprojekt.

Bestehender Schutz

Besonders wichtig: bestehenden Versicherungs­schutz zuerst prüfen

Nicht jedes Bauvorhaben benötigt automatisch eine neue separate Versicherung. Je nach bestehendem Versicherungsvertrag können bestimmte Bauherrenrisiken bereits bis zu einer festgelegten Bausumme mitversichert sein.

ANCORA-Empfehlung

Nicht einfach eine zusätzliche Versicherung abschließen – zunächst den bestehenden Versicherungs­schutz prüfen.

ANCORA klärt, welcher Schutz bereits vorhanden ist und wo tatsächlich eine zusätzliche Absicherung erforderlich wird.

ANCORA

Bauherren­haftpflicht mit ANCORA

Als Versicherungsmakler betreuen wir seit vielen Jahren Immobilienbesitzer, Unternehmen, Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften und Haus­verwaltungen.

Unser Ansatz

Risiko prüfen. Bestehende Verträge berücksichtigen. Deckungslücken erkennen. Erst danach Versicherungs­schutz ergänzen.

Gerade bei größeren Bau- und Sanierungsmaßnahmen ist diese Abstimmung entscheidend.

FAQ

Häufige Fragen zur Bauherren­haftpflicht­versicherung

Ist eine Bauherren­haftpflicht­versicherung Pflicht?

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Bauherren­haftpflicht­versicherung besteht grundsätzlich nicht. Aufgrund der möglichen Haftung und insbesondere der hohen Schadenpotenziale bei Personen­schäden sollte der Versicherungs­schutz bei größeren Bauvorhaben jedoch unbedingt geprüft werden.

Ist die Bauherren­haftpflicht bereits in meiner Privathaftpflicht enthalten?

Einige Privathaftpflichtversicherungen schließen kleinere Bauvorhaben bis zu bestimmten Grenzen ein. Umfang und Voraussetzungen unterscheiden sich jedoch erheblich. Vor Beginn des Bauvorhabens sollte der konkrete Vertrag geprüft werden.

Ist bei einer WEG eine Bauherren­haftpflicht notwendig?

Das hängt von der geplanten Maßnahme und dem bestehenden Versicherungs­schutz ab. Bei umfangreichen Sanierungen oder baulichen Veränderungen sollte der Versicherungs­schutz der WEG grundsätzlich vor Beginn der Arbeiten überprüft werden.

Brauche ich zusätzlich eine Bauleistungs­versicherung?

Die Versicherungen schützen unterschiedliche Risiken. Während die Bauherren­haftpflicht Schadenersatz­ansprüche Dritter betrifft, schützt die Bauleistungs­versicherung das Bauvorhaben selbst. Bei größeren Projekten sollte deshalb häufig beides geprüft werden.

Sind Schäden am eigenen Gebäude versichert?

Die Bauherren­haftpflicht­versicherung ist grundsätzlich eine Haftpflicht­versicherung und damit nicht für Schäden am eigenen Bauvorhaben vorgesehen. Für Schäden an der Bauleistung ist insbesondere die Bauleistungs­versicherung relevant.

Was passiert, wenn ein Bauunternehmen den Schaden verursacht?

Ob der Bauherr, das ausführende Unternehmen oder mehrere Beteiligte haften, hängt vom Einzelfall ab. Ein wesentlicher Bestandteil der Haftpflicht­versicherung ist deshalb die Prüfung der Haftungsfrage.

Kontakt

Sie planen einen Neubau oder eine größere Sanierung?

Sprechen Sie mit uns möglichst vor Beginn der Baumaßnahme. Wir prüfen, welche bestehenden Versicherungen berücksichtigt werden können und ob eine separate Bauherren­haftpflicht- und Bauleistungs­versicherung sinnvoll beziehungsweise erforderlich ist.

ANCORA Versicherungs-Vermittlungs GmbH – Ihr Versicherungsmakler für Immobilien, Haus­verwaltungen, Gewerbe und anspruchsvolle Bauprojekte.