IMMOBILIENWIRTSCHAFT

Schaden-Erstmeldung Immobilien

Ausführliche Schadenaufnahme für Hausverwaltungen, WEGs und Immobilienbestände

Schaden-Erstmeldung Immobilien

Wichtig: Bei akuter Gefahr zuerst Personen schützen, Feuerwehr/Notdienst verständigen und weitere Schäden soweit möglich begrenzen. Nach § 82 VVG ist nach Möglichkeit für Schadenabwendung und Schadenminderung zu sorgen. Die Meldung ist keine Deckungs- oder Kostenfreigabe.

Mit * gekennzeichnete Angaben sind Pflichtfelder. Unbekannte Angaben bitte entsprechend kennzeichnen.

1. Objekt & Ansprechpartner


2. Schadenangaben


Technische oder rechtliche Ursache nicht vorschnell festlegen.

3. Sofortmaßnahmen


4. Mögliche Verursacher / Dritte


5. Folgen des Schadens


6. Beigefügte Unterlagen


7. Erklärung & Übermittlung


Bitte beachten: Notwendige Sofortmaßnahmen zur Schadenminderung dokumentieren. Weitergehende Sanierungs- oder Wiederherstellungsmaßnahmen sollten – soweit ohne zusätzliche Schadenvergrößerung möglich – mit ANCORA bzw. dem Versicherer abgestimmt werden. Angemessene Aufwendungen können nach § 83 VVG erstattungsfähig sein; dies hängt vom konkreten Fall und Vertrag ab.

Unterlagen & Datenschutz


Bis zu 10 Dateien, jeweils maximal 10 MB. Bitte nur für die Schadenbearbeitung erforderliche Unterlagen hochladen.

Datenschutz: Nur für die Schadenbearbeitung erforderliche personenbezogene Daten übermitteln. Keine sensiblen Daten beifügen, sofern sie nicht erforderlich sind.

Informationen zur Verarbeitung Ihrer Angaben finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.