Seite wählen

Eine flotte(n-) Lösung

Das Jahr nähert sich seinem Ende, die Natur stellt um auf Herbst und ganz allmählich flattern wieder die ersten Beitragsrechnungen für Ihre Kfz-Versicherungen bei Ihnen ein. So richtig glücklich ist man gerade mit der Kfz-Prämie ja nie. Aber wie will man das ändern? Gerade gewerblich genutzte Fahrzeuge sind bei den Versicherungsbeiträgen von Haus aus etwas teurer als Ihre privat  genutzten Gegenstücke. Das liegt zu einem großen Teil an den Mitarbeitern, welche die Fahrzeuge nutzen. Hier geht man regelmäßig etwas lockerer mit dem Firmenfahrzeug um, als man dies mit dem eigenen Privatfahrzeug tun würde. Weiterhin kann je nach Fahrzeugklasse (z. B. Pkw, Transporter, Lkw,…) jedes Fahrzeug bei einem anderen Anbieter am preiswertesten (Preis und Leistung!) sein. Nur mit diesem einen Fahrzeug wären Sie dann Kunde des Versicherers, was bei einem schadenhäufigen Jahr unangenehme Konsequenzen haben kann. Die einfache Ideallösung ist über einzelne Verträge je Fahrzeug also kaum darstellbar. Wie wäre es denn mal mit einer Flottenlösung für alle Fahrzeuge zusammen?
Eine solche betrachtet die Schadenhäufigkeit Ihres Fuhrparks in der Gesamtheit. So kann der seit Jahrzehnten schadenfreie „Chefwagen“ den schadenlastigen Kleintransporter, den auch der Azubi mal fahren muss, in der Prämie stützen. Je nach gewähltem Anbieter und Tarif können im Hintergrund für die einzelnen Fahrzeuge deren jeweilige Schadenfreiheitsrabatte weitergeführt werden, so dass sich bei einem späteren Wechsel keine Nachteile für Sie ergeben. Auch spezielle Deckungsbausteine wie z. B. eine GAPDeckung für Leasingfahrzeuge lassen sich in Flottentarifen
inzwischen bei einzelnen Fahrzeugen berücksichtigen, bei denen sie benötigt werden. In der Gänze kann die Umstellung auf einen Flottentarif eine preiswerte, elegante Lösung für Sie darstellen. Sie belohnt weiterhin schadenfreies Fahren mit sinkenden Beiträgen; bei einem Schaden explodiert der Gesamtbeitrag aber auch nicht gleich. Fairer geht es wirklich nicht.

Gerne loten wir hier den Markt nach interessanten Möglichkeiten für Sie aus. Wir sind bei allen Fragen rund um die Themen Versicherung und Vorsorge für Sie da.

Kommt die Rentenversicherungspflicht für Selbständige?

Kommt die Rentenversicherungspflicht für Selbständige?

Kommt die Rentenversicherungspflicht für Selbständige?

Die Idee, Selbständige und Freiberufler zur Altersvorsorge zu verpflichten, geistert bereits seit einigen Jahren durch Berlin. Immer wieder gelangten Gedankenspiele an die Öffentlichkeit – passiert ist im Nachgang dann aber nichts. Nun kündigte Bundessozialminister Hubertus Heil aber, bis Ende 2019 einen Gesetzentwurf an, der Selbständige zur Altersvorsorge verpflichtet – und dann kann alles sehr schnell gehen. Wir möchten, dass Sie zumindest grundsätzlich vorbereitet sind, um sich zu gegebener Zeit richtig entscheiden zu können.

Der Grund für die Verpflichtung ist recht einfach: Wir haben rund 3 Mio. „Einzelkämpfer“ unter den Selbständigen im Land. Etwa die Hälfte davon hat nicht oder nicht ausreichend fürs Alter vorgesorgt. Über die Grundsicherung, eine Art Sozialhilfe für Rentner, kommt die Gesellschaft bereits heute für Selbständige im Ruhestand auf, die – meist bedingt durch niedrige Einkommen – nicht selbst für eine auskömmliche Altersvorsorge sorgten. Dieses Problem möchte der Gesetzgeber natürlich eindämmen.

Es wurde bereits offen darüber gesprochen, dass Selbständige dann die Wahl zwischen der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und einer Basisrentenversicherung haben werden – sofern für die eigene Berufsgruppe existierend, kann auch ein berufsständisches Versorgungswerk gewählt werden. Man darf davon ausgehen, dass sich hinsichtlich des zu zahlenden Beitrags stark an der GRV orientiert wird. Das würde bedeuten, dass Sie gemäß aktuellem Beitragssatz 18,6 % Ihres jährlichen Einkommens nachweislich in einer der genannten Altersvorsorgeformen einzahlen müssen. Im Zweifelsfall ist Bemessungsgrundlage wohl Ihr Gewinn. Da es ihn in der GRV wie auch in Versorgungswerken gibt, wird man sich auch auf einen Mindestbeitrag einstellen müssen, der eingezahlt werden kann. Allerdings gibt es dann wohl auch eine Höchstgrenze, die GRV und Versorgungswerk ebenfalls kennen. Das kann dann bei höheren Einkommen wieder zum Problem werden, da eine Begrenzung der Beitragshöhe auch eine Begrenzung der zu erwartenden Rente bedeutet. Und dann die Frage: Für welchen Lösungsweg soll man sich entscheiden? Durchleuchten wir daher kurz den grundsätzlichen Charakter der (wohl) möglichen Wege, Altersvorsorge zu treffen:

Die Gesetzliche Rentenversicherung

Versorgung auf Basis des Solidarprinzips zwischen den Generationen. Die arbeitende Generation zahlt ein und damit quasi die Rente der Generation im Ruhestand. Sie sparen hier keine Rente an, sondern erwerben – abhängig von Höhe des geleisteten Beitrags und Dauer der Einzahlung – Entgeldpunkte und über diese eine Anwartschaft. Was das in Euro und Cent am Ende bedeutet, wie jährliche Steigerungen ausfallen und wie sich das Beitragsgefüge ändert, entscheidet letztlich der Gesetzgeber. Dabei ist es keinesfalls so, dass irgendwo ein Kapitalstock oder andere Werte angesammelt werden würden. Bereits heute wird die Rentenkasse mit fast 100 Mrd. Euro aus Steuergeldern bezuschusst, damit genug Kapital für alle anstehenden Rentenzahlungen vorhanden ist. In einer Gesellschaft, in der Ruheständler immer länger leben, die jungen Jahrgänge durch den Trend zum Studium immer später ins Berufsleben einsteigen und rein von der Stückzahl her eher weniger werden, kann so ein System anders auch nicht mehr funktionieren. Natürlich hat man als Sicherheit den Staat als eine Art Bürgen, der für die Erfüllung der erworbenen Anwartschaften sorgen wird. Ob er diese dann wie bisher wachsen lässt, wird die Zeit zeigen.

Berufsständische Versorgungswerke

Versorgungswerke gibt es z. B. für Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Steuerbevollmächtigte, Tierärzte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Zahnärzte sowie selbstständige Ingenieure und Psychotherapeuten – also bei Weitem nicht für jede Berufsgruppe. Vom Grundgedanken her bilden alle Mitglieder im aktiven Berufsleben mit ihren Einzahlungen einen Kapitalstock, aus dem die Rentenanwartschaften der Ruheständler erfüllt werden. Grundsätzlich spart man sich hier seine eigene Rente an, da die Zahlungen aus dem Kapitalstock und dessen Zinserträgen erbracht werden. Allerdings gibt es einzelne Versorgungswerke, die – so unglaublich einem das vorkommen mag – erst vor wenigen Jahren auf ein Umlageverfahren ähnlich der GRV umgestellt haben. Der Hintergrund liegt in der anhaltenden Niedrigzinsphase und den Problemen, so die Leistungsverpflichtungen erwirtschaften zu können. Die Leistungsversprechen an die heutigen Einzahler sind damit ein Problem künftiger Entscheider. Was passiert, wenn das Geld nicht reicht? Gab es auch schon: Dann werden die laufenden Rentenzahlungen gekürzt. Plötzlich 30 % weniger Rente zu erhalten, ist keine angenehme Überraschung. Wer in einem Versorgungswerk ist, sollte daher evtl. eher darüber nachdenken, sich parallel ein zweites Standbein fürs Alter aufzubauen – evtl. schon deshalb, weil der Höchstbeitrag keine Rente zulässt, die mit dem gewohnten Einkommen harmoniert.

Basisrentenversicherung

Bei der Basisrente sparen Sie tatsächlich nur für sich selbst Kapital für Ihren Ruhestand an. Sie entscheiden, wie die Anlage aussehen soll – klassisch-konservativ? Ertragsorientiert? Nachhaltig und ökologisch? Die garantierte Rente kann Ihnen niemand kürzen, dazu kommt die reelle Chance auf Mehrrente durch Überschüsse und Erträge. Von den vorgestellten Lösungswegen bietet sie wohl das größte Maß an Planungssicherheit für Ihren dritten Lebensabschnitt. Das heißt für Sie und Ihre Familie. Mehr muss dazu nicht gesagt werden, oder? Was alle drei Formen gemeinsam haben Alle drei Formen zahlen Ihnen bis zu Ihrem Tod eine Rente. Alle sehen eine Hinterbliebenenversorgung für Ehegatten vor – auch wenn Sie vor Erreichen des Rentenalters versterben. Beiträge für alle drei Formen können in sehr hohem Maß steuerlich gelten gemacht werden.

Der Gesetzgeber wird Selbständige früher oder später in die Eigenverantwortung zwingen. Hoffen wir, dass es dabei bleibt, dass dann auch eine Basisrente gewählt werden kann. Alles andere gleicht dem Satteln toter Pferde.

Sie haben Fragen? Wir antworten gerne!

#fridaysforfuture? – Mit Versicherungen können Sie sofort praktische Umwelthilfe starten!

#fridaysforfuture? – Mit Versicherungen können Sie sofort praktische Umwelthilfe starten!

Die Freitagsproteste von Schülern für ein politisches Handeln in Sachen Klimaschutz sind nur die aktuelle Spitze der jahrzehntelangen Entwicklung eines Umweltbewusstseins und eines ökologischen Gewissens in unserer Gesellschaft. Egal was man von den europaweiten Schüleraktionen halten mag, so ist der grundsätzliche Einsatz für die Natur und die Bewohnbarkeit unseres Planeten grundsätzlich etwas sehr Positives. Bis die Politik Hilfreiches umsetzen kann, vergeht erfahrungsgemäß viel Zeit. Fängt man bei sich selbst an, kann man sofort positive Akzente setzen. Jetzt kann natürlich nicht jeder ganzjährig mit dem Rad zur Arbeit fahren, komplett auf Plastik verzichten oder Bienen züchten. Es gibt auch andere Wege, ökologische Projekte zu unterstützen: beispielsweise auch mit bzw. über Versicherungen!
Dem grundsätzlichen Trend, sich zu klimafreundlichen Unternehmen zu entwickeln, haben sich bereits viele Versicherungsunternehmen angeschlossen (z.B. weitestgehend papierloses Büro, Optimierung des Wasserverbrauchs, Solarstrom usw.). Verschiedene Anbieter haben inzwischen auch Tarife im Angebot, bei denen ein Teil der Prämie direkt in Ökoprojekte investiert werden (z. B. große Wiederaufforstungsprojekte). Im Bereich der Altersvorsorge sollte mittlerweile jeder Versicherer auch Lösungen mit ökologisch-sozialer Ausrichtung in seinem Fondsangebot bereitstellen. So kann mit den regelmäßigen Sparbeiträgen (im Rahmen des Fonds) in Firmen investiert werden, die beweisen, dass Ökologie und Ökonomie kein Widerspruch sein müssen, sondern Nachhaltigkeit inzwischen ein renditestarkes Geschäftsmodel sein kann.

Gut für die Umwelt – gut für Ihre Rente.

Mit der Entscheidung für „grüne Versicherungslösungen“ schlagen Sie zwei Fliegen mit einer Klappe:

Zum einen zeigen Sie Verantwortungsbewusstsein durch die Vorsorge, die Sie für sich und Ihre Familie treffen. Zum anderen nutzen Sie einen bequemen, effektiven Weg, etwas für Ihr ökologisches Gewissen zu tun und einen Beitrag zu leisten und das ohne Verzicht üben zu müssen. Wenn Sie sich über die „grünen“ Möglichkeiten informieren möchten, lassen Sie es uns bitte wissen.

Wir zeigen Ihnen gerne, was für Sie und Ihren Bedarf möglich ist.

In diesen Versicherungssparten gibt es „grüne“ Varianten:
Die Palette an Versicherungsprodukten, die ökologische Projekte unterstützen bzw. entsprechend investieren, ist inzwischen sehr umfangreich:
• Privathaftpflichtversicherung
• Tierhalterhaftpflichtversicherung
• Hausratversicherung
• Kfz-Versicherung
• Unfallversicherung
• Krankenzusatzversicherung
• Auslandsreisekrankenversicherung
• Altersvorsorge
und auch bei gewerblichen Versicherungen finden sich teilweise „grüne“ Tariflösungen.

Ihr ANCORA Team!

Von Pedelecs und eBikes

Von Pedelecs und eBikes

Das Konzept des Fahrrads mit Hilfsmotor ist bereits sehr alt. Bereits 1919 bot DKW (die spätere Auto Union, heute Audi) ein solches Fahrzeugkonzept mit Verbrennungsmotor an. Auch die Variante mit Elektromotor ist bereits seit den 80er-Jahren in serienreifer Form erhältlich. Dennoch traten die „eBikes“ oder „Pedelecs“ erst in den letzten Jahren ihren Siegeszug als Lifestyleprodukt an. Im April 2013 waren bereits mehr als 1.000.000 dieser Elektrofahrräder auf deutschen Straßen im Einsatz. Gut 10 % davon fallen auf „schnelle Pedelecs“, die aus Eigenantrieb schneller als 25 km/h fahren können. Oft stellt sich dann die Frage, braucht es hierfür eine separate Haftpflichtversicherung. Braucht es eine eigene Absicherung bzw. ist diese gar verpflichtend vorgeschrieben? Hier kommt es ganz klar auf die technischen Merkmale des einzelnen Bikes an. Ganz pauschal kann man aber sagen, dass Pedelecs dann beitragsfrei in Ihrer Privathaftpflicht bereits mitversichert sind, wenn sie:

  • eine maximale Motorleistung von 250 Watt haben,
  • der Motor spätestens bei 25 km/h abschaltet
  • und nur bei Pedalbetrieb arbeitet.

Nahezu alle Anbieter versichern diese „Einstiegsklasse“ der Pedelecs wie ein normales Fahrrad ohne Hilfsantrieb. Um unnötige Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten Sie sich den Versicherungsschutz von Ihrem Versicherer im Vorfeld kurz bestätigen lassen. Wir übernehmen dies natürlich gerne für Sie. Alle Räder, die von diesen engen Vorgaben abweichen, unterliegen mit hoher Wahrscheinlichkeit der KFZ-Versicherungspflicht und müssen zumindest ein Versicherungskennzeichen führen. Starke Modelle können theoretisch sogar zulassungspflichtig werden. Ein Gespräch mit Ihrer Zulassungsstelle kann hier vor bösen Überraschungen schützen. Halten Sie sich bitte immer vor Augen, dass Sie ggf. gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstoßen, wenn Sie ein versicherungspflichtiges Fahrzeug im Straßenverkehr bewegen. Hier droht eine Strafe und ein Entzug der Fahrerlaubnis. Bleibt die Frage, wie Sie das Rad selbst gegen Schäden absichern können. Die Gefahr des Diebstahls scheint hier die einzig wirklich große zu sein. Hiergegen können Sie sich im Rahmen Ihrer Hausratversicherung absichern. Je nach Versicherer wird hier der Einschluss des Fahrraddiebstahlrisikos auch bis zu einer Entschädigungssumme von 5.000 Euro und mehr abgesichert. Fahrer größerer, versicherungspflichtiger Räder können hier ergänzend auch eine Kaskoversicherung mit einschließen, die u. a. auch dieses Risiko abdeckt.

Was Sie sonst noch wissen sollten:

  • Die Beleuchtung eines Rades muss nicht mehr mittels eines Dynamos betrieben werden. Seit Kurzem sind auch batteriebetriebene Lampen im Straßenverkehr erlaubt.
  • Auch wenn er nur bei den schnellen eBikes vorgeschrieben ist, sollten Sie auch bei langsameren Modellen immer einen Helm tragen, um Ihr Verletzungsrisiko zu minimieren.
  • Eine Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) kann auch mit dem Rad begangen werden. Anders als z. B. beim PKW gibt es hier aber keine feste Promillegrenze. Verursacht ein Radfahrer einen Unfall, kann bereits ein Blutalkoholspiegel von 0,3 ‰ strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.
  • Beim Umbau eines handelsüblichen Fahrrads zum eBike erlischt im Regelfall die Garantieleistung des Fahrradherstellers
Sterbegeldversicherung – was ist das eigentlich?

Sterbegeldversicherung – was ist das eigentlich?

VORSORGE TREFFEN

Zugegeben, es ist nicht sehr angenehm, sich über seine eigene Endlichkeit Gedanken zu machen. Aber es gehört auch zum Leben, sich mit Fragen wie z. B. „Wie soll meine Beerdigung aussehen?“ und „Wer bezahlt meine Bestattung?“ auseinander zu setzen. Früher war es einfacher: Über 10 Jahre war das Sterbegeld Teil der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Aber bereits seit 1998 wurde die Sterbegeldleistung schrittweise reduziert und ist seit 2004 sogar ersatzlos gestrichen. Das heißt, im Sterbefall haben Hinterbliebene keinen Anspruch auf eine  Sterbegeldleistung aus der GKV mehr. Der Tod eines Angehörigen ist für die Hinterbliebenen traurig genug. Oft kommt dazu aber noch die finanzielle Belastung durch die Bestattungskosten.
Um Ihre Angehörigen davor zu schützen, sollten Sie rechtzeitig mit einer privaten Sterbegeldversicherung vorsorgen. Denn nur allzu oft tritt der Trauerfall völlig unerwartet ein, ohne dass ausreichend Rücklagen dafür gebildet wurden.

WIE SOLL IHRE LETZTE RUHESTÄTTE AUSSEHEN?

Vier Bestattungsformen sind derzeit in Deutschland zulässig: Erd-, Feuer-, See- und Baumbestattung. Die Erdbestattung, also die Beisetzung im Sarg, ist die traditionelle Form der Bestattung. Üblicherweise wird auf dem ausgewählten Friedhof über dessen Verwaltung eine Grabstelle gepachtet. Nach der Beisetzung wird sie bepflanzt und mit einem Grabstein versehen. Bei der Feuerbestattung wird der Leichnam in einem Sarg zunächst in einem Kremationsofen eingeäschert. Anders als bei der Erdbestattung ist für die Feuerbestattung eine ausdrückliche  Willenserklärung des oder der Verstorbenen bzw. eine entsprechende Anordnung der Angehörigen erforderlich. Nach der Einäscherung wird die Urne beigesetzt – üblicherweise in einer dafür vorgesehenen Urnengrabstelle. Die Urnenbeisetzung ist allerdings auch in einem traditionellen Grab oder zur See möglich. Die Seebestattung ist eine Sonderform der Feuerbestattung. Die
Urne wird in ausgewiesenen Bereichen der Nordsee, Ostsee oder in einem anderen Meer in die Tiefe gesenkt. Die Angehörigen können auf Wunsch an der Beisetzung auf See teilnehmen und erhalten eine Karte mit den Koordinaten der Bestattungsstelle. Bei der Baumbestattung, einer Sonderform der Feuerbestattung, die noch nicht in ganz Deutschland möglich ist, wird die Asche in einer biologisch abbaubaren Urne im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Der Baum kann bereits zu Lebzeiten erworben beziehungsweise neu gepflanzt werden. Für die Dauer der Eintragung dieser Bestattungsform in das Grundbuch ist ein Zeitraum zwischen 60 und 99 Jahren wählbar.

MIT WELCHEN KOSTEN IST ZU RECHNEN?

Hauptaufgabe der Sterbegeldversicherung ist die Begleichung der Kosten für eine würdevolle Bestattung. Aber auch die anschließende dauerhafte Grabpflege will berücksichtigt werden. Insgesamt belaufen sich die Kosten einer Bestattung im üblichen Rahmen auf eine Größenordnung zwischen 5.000 und 10.000 €, die sich aus unterschiedlichen Leistungen zusammensetzen.

Die Kosten einer Seebestattung belaufen sich auf mindestens 2.000 €. Bei einer Baumbestattung sollten Sie mit 3.350 € für einen Baum mit Familiennutzung rechnen. Bitte beachten Sie, dass in jedem Fall die Kosten für Bestatter, Kremation, Urne und Trauerfeier noch dazu kommen. Je nach gewünschter Ausführung sind nach oben kaum Grenzen gesetzt. Wählen Sie daher eine ausreichend hohe Versicherungssumme und berücksichtigen Sie auch die Inflation bei Ihrer Absicherung.

WAS PASSIERT IM LEISTUNGSFALL?

Haben Sie über eine Sterbegeldversicherung Vorsorge getroffen, wird an die Hinterbliebenen im Trauerfall die vereinbarte Leistung erbschafts- und einkommensteuerfrei ausgezahlt. Einige Gesellschaften bieten über externe Dienstleister auch aktive Unterstützung im Trauerfall an. Sie bestimmen zu Lebzeiten die Details Ihrer Bestattung selbst und das Dienstleistungsunternehmen
übernimmt später die Organisation. Dadurch werden Ihre Angehörigen zusätzlich entlastet. Die vereinbarte Versicherungssumme wird in diesem Fall direkt an den Dienstleister überwiesen.

WAS SOLLTEN SIE SONST NOCH WISSEN?

• Je nach Anbieter sind Versicherungssummen bis zu 20.000 € absicherbar.
• Ebenfalls anbieterabhängig ist das versicherbare Eintrittsalter. Häufig ist ein Abschluss von 45 bis 75 Jahre möglich. Versicherung gegen Einmalbeitrag können oftmals auch noch mit 80 Jahren abgeschlossen werden.
• Der Versicherungsschutz ist lebenslang.
• Die Dauer der Beitragszahlung kann variieren (z.B. 10 Jahre lang oder lebenslang).
• Es werden auch Tarife gegen Einmalbeitrag angeboten; Sie können z. B. eine abgelaufene Lebensversicherung anlegen.
• Durch die nicht garantierten Überschüsse erhöht sich die vereinbarte Leistung oder die Überschüsse werden herangezogen, um den Zahlbeitrag zu reduzieren.

Der Versicherungsschutz wird meist ohne Gesundheitsprüfung angeboten. Dafür sind Wartezeiten zu berücksichtigen. D.h. tritt der Trauerfall innerhalb der Wartezeiten ein, wird ein geringerer Betrag ausgezahlt. Bei Unfalltod gibt es aber i.d.R. die volle Leistung. Bei einer Versicherung gegen Einmalbeitrag entfallen die Wartezeiten.

MIT STERBEGELD ERBSCHAFTSSTEUERFREI VERERBEN

Wie weiter vorne bereits erwähnt, wird die Leistung einer Sterbegeldversicherung erbschafts- und einkommensteuerfrei an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Selbst wenn Ihre Rücklagen für Ihre Wunschbestattung ausreichen, bietet eine Sterbegeldversicherung wegen des Steuervorteils eine interessante Möglichkeit, Geld zu vererben. Sie können auf diese Weise z.B. einen Betrag an Ihre Kinder weitergeben, mit dem die eventuell anfallende Erbschaftssteuer auf Immobilien beglichen werden kann. Nicht selten müssen Kinder das Elternhaus verkaufen, da nicht genug Mittel für die Erbschaftssteuer zur Verfügung stehen.

Ersparen Sie Ihren Hinterbliebenen diese Sorgen!

Weitere Info und ein Angebot erhalten Sie unter:

https://www.monuta.de/landingpages/antrag/?vpid=1054538