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Können Sie schon Betriebsrentenstärkungsgesetz?

Können Sie schon Betriebsrentenstärkungsgesetz?

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz gilt bereits seit Anfang des Jahres. In Gesprächen mit gewerblichen Kunden stellen wir immer wieder fest, dass noch sehr viel Unsicherheit besteht, wie es sich konkret für den einzelnen Betrieb auswirkt.

Wie ist das mit dem verdoppelten Umwandlungsbetrag?

Ist die arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente für Geringverdiener ein Muss oder ein Kann?

Und wie ist das mit der Arbeitgeberzuschusspflicht für bestehende Direktversicherungen bzw./und andere bereits bestehende bAV-Verträge in anderen Durchführungswegen?

All das sollten Sie und Ihre zuständigen Mitarbeiter im Personalwesen wissen, damit Sie sich rechtlich korrekt verhalten und eventuell aufkommende Fragen anderer Mitarbeiter korrekt  beantworten können. Sehr gern nehmen wir uns die Zeit, Sie über die Inhalte des Gesetzes und seine Auswirkungen auf Ihr Haus aufzuklären. Vermeiden Sie unnötige Risiken, kommen Sie Ihrer Informationspflicht nach und präsentieren Sie sich Ihrer Belegschaft als der zuverlässige Arbeitgeber, der Sie sind. Wir helfen Ihnen gerne mit Fachinformationen und praktischer Hilfe in der Umsetzung. Kontaktieren Sie uns einfach in dieser Sache.

Ihr ANCORA Team !